Full text: St. Ingberter Anzeiger

Slt. Ingberler Anzeiger. 
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der St. Ingberter Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienssstagt⸗ Donnerktags⸗ und Sonntags⸗ 
zmmer) ericheint wochentlich vi er n al: Dien Stag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Abonnementspreis vierteljahrig 42 Krzr. oder 
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Deutsches Reich. 
München, 7. März. Freiherr v. Roggenbach ist aus 
darlsruhe hier eingetroffen — wie es heißt — in Angelegenheiten 
der Straßburger Universität. 
Müuündchen, 8. März. Abgeordneienkammer. Die Abände⸗ 
rung des Artikel 104 des Notariatsgesetzes betr. Erhöhung des 
nindesten Einkommens der Notare von 800 auf 1000 BGulden, 
wird einstimmig angenommen. 
Carlsruhe, 8. März. Abgeordnetenkammer. Die Re— — — — — 
gierung postulirt 15,000 fl. zu den Remunerationen für Schul⸗ Die neue Jagdverordnung. 
sehrer und 30,724 fl. zu den Aufbesserungen für Notare. Der (Schluß) 
dandelsminisser bringt eine Nachforderung zum Bau der Eisen⸗ Art. 125 des P.eStG. für Bahern bestimmt, daß auf 
jahn von Bruchsal nach Germersheim ein. hersonen, welche bei Ausuhung des Jagdrechts eine gemaß 8367 
Berlin. Eine beispiellose Aufregung hat der Sumner' sche ziff. 9 des Reichsstrafgesetzes verbotene Waffe führen, die Be— 
Antrag im Wafhingtoner Senate über den amerikanischen Waffen⸗ iunmungen jenes Gesehes anwendbar sind. Hiernach birb mt 
chacher im deuisch⸗franzosischen Kriege bei den deutschamerikanischen geld 4 0 Ihir. oder mi — Mo⸗ 
Zeitungen hervorgerufen. Der „Newyorker Demokrat“ sagt, es e de e 3 ee FI —* 
vürde zwar schwer zu beweisen sein, daß die Unionsregierung mit ne Sidcken oder Roͤhren vͤder in ahrlicher Weise derbbrgen find 
»em Verkauf von Waffenvorräthen durch dritte Hand einen Bruch it halt oder vei sich fuhrt. Auch kanu auf Einziehung —**8 
er Neutralitätsgesetze gegen Deutschland begangen, wofür dieses hegenfiande erkannt αα— ohne Unterschied, ob sie dem Verur— 
Rechenschaft zu fordern berechtigt sei. Ohne Zweifel würde dies Feilten gehören oder nicht — 
nuch die Ansicht der deutschen Regierung sein; Sumner aber bringe Eb liegt Wild it Uebertret der di 
erner Belege für die Thatsache bei, daß in den Regierungswerk⸗ enso er —ö4 X hes mi ebertrelung der die Hese 
H 7* In 8 * — »der die Hegezeit betreffenden Beftimmungen erlegt wird, desgleichen 
tätten während des erwähnten Krieges für die französische Regierung * v 2 oe l 
potronen fabricirt worden seien, was einen Bruch der Neutralitäts⸗ ild, welches während der für die betreffende dgattung festge⸗ 
zesetze und der Loyalität gegen eine befreundete Macht involvire, zbe Hegezeit und en wen Lintrun Lage verstrichen 
so klar, wie das Sonnenlicht, und allein hinreichend, einer jeden ind ohne von Din e eherde de mne, 
Regierung, die dessen überführt würde, nach dem Völkerrechte wie eeung zum Vertaufe gebracht wird, * inziehung. Der 
der ulgemeinen Meinung den Hals a brechen. Erlos daraus fließt in die Armenkasse des Ortes der Uebertretung. 
ielsad F 4 An Geld bis zu 10 Thalern oder mit Haft bis zu 6 Tagen 
schärfer drückt sich noch die „Newyorker Abendzeitung üd ——86 di 58 8 
uus, in deren Artike es am Sclusse heißt: Wir wiederholen, es vir eltraft, wer Vogel, deren Einfangen, en oder Verkauf 
— * Verordnung verboten ist, einfängt, tödtet oder verkauft. oder 
var die schmutzigste Geldgier. Durch solche Vorgänge ist nicht nur urch g ung 
cmerliusae Name⸗ * ver den Verordnungen und oberpolizeilichen Vorschriften über das 
geschändet, sondern die Freiheit und das 44 In ei 3 del 
Wesen der Republik. In Wafhington findet man sich in groder Linsamme n un den erkauf von Ameiseneiern zuwie erhan elt. 
AIufregung in rortuna der Schuute, welche die deusche Regier· Wer hinfichtlich des Markt- und Straßenderlehrs mit Wild⸗ 
ing in Folge dieser neuesten Enthüllungen“ thun wird. Die yret den ortspolizeichen Bestimmungen zuwiderhandelt, verfällt nach 
herren drauchensich nicht zu augstigen, Bismandk wird weder Art. 146 Abs, J und 2 obigen Gesetzes in eine Geldstrafe bis zu 
eine Armeelorps auf unserein republikanischen Boden landen lassen, 10 Thalern. 
idch wird ei uns, wie wir gethan, eine „amerikanische Rechnung“ Nach 8 368 Ziff. 10 und 11 des R.⸗St.G. wird mit 
ür den Neutralitätsbruch einsenden. Was die deutsche Nation der Beldstrafe bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen 
merikanischen Regierung dafür entgegentragen wird, das wird bestraft, wer ohne Genehmigung des Jagdberechtigten oder ohne 
derachtung sein. Doch dafür kauft sich der Yankee wenig oder onst'ge Befugnisse auf einem fremden Jagdgebiete außerhalb des 
jar nichts.“ — Nun besser ist es wohl nicht möglich, Bruder öffentlichen, zum gemeinen Gebrauche bestimmten Weges, wenn 
e die „Wahrheit“ zu sagen, und Niemand wird sich mehr auch nicht —D zur Jagd ausgerüstet, betroffen wird, und 
darüber freuen, als John Bull. wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von 
Amerika. Singvögeln ausnimmt. 
Newyork, 20. Febr. „Die Deuischen sind ein gebildetes Zuwiderhandlungen gegen obige Verordnungen und gesetzliche 
Bolk, in der Politik dieses Landes merfwürdig wohl unterrichtet, Bestimmungen gehören zur Zuständigkeit der Landgerichte, während 
ünd 753— selbst J denken und gehören Niemanden an, noh Tontravention gegen die aen 88 des R.St.G. zur 
assen sie sich in irgend Jemanden Hosentaschen herumtragen, wie Tompetenz der Bezirksgerichte, als Zuchtpolizeigerichte ressortiren 
weit —3 auch sein mögen.“ Wenn man solche Schmeicheleien nämlich 9 —V——— 
aus dem Munde eines Mannes zu hören bekommt, der, wie g. er an Orten, an denen zu jagen er vicht berech⸗ 
Senator Morton, den Deutschen nichts weniger als hold ist, so cigt ist, die Jagd ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thalern 
vuꝛ De irgend einer Absicht suchen, die dahinter versteckt oder mit Drer bis zu 8 Monaten bestraft. 
sst. Die Enthüllungen über den Waffenschacher im Senat, bei —AVV 
welcher Gelegenheit diese Worte von Morton gesprochen wurden. 8 293. Die —8 kann auf —* bis zu 200 Thalern 
zaben dem Deutschen ein Bild über das Treiben der Administra-oder auf Gefängniß bis zu 6 Monaten erhoͤht werden, wenn dem 
tion während des deuischfranzösischen Krieges, woran dieselben Wilde nicht mit Schießgewehr oder Hunden, sondern wit Schlingen 
leineswegs ihre Freude haben können. Jetzi aber steht die Prä- Netzen, Fallen und anderen Vorrichtungen nachgestellt, oder ann 
identenwahl in naher Aussicht und die Deutschen dürfen beileibe das Vergehen während der gesetzlichen Schonzeit in Wäldern, zur 
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erden soll. an muß den Deutschen daher Weihrau er unberechtigte agen gewerbsmäßig betreibt, 
treuen, damit ihnen durch den Dampf der Blick auf das Admini- wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten ——88 kann 
rationsbild etwas blode wird. Und wenn der Senator sagt; auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit 
Die Deutschen lassen sich in Niemanden Hosentaschen herumtragen,“ von Polizeiaufsicht erkannt werden. 
ist dies auf Schurz gemüͤnzt, der, nach des Senator Morton's gz 2985. Neben der durch das Jagdvergehen verwirlten Strafe 
afürhalten wmeint di⸗e deutschen Stimmen im Sad au baben. ist anf Einziehung des Gemehrs. des Jaadgeräthes und der Hunde