Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. J ngberler Acn zeiger. 
Her Si. Inabreler Anzeiger lund das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhallungsblatt, mil ver Dienslact⸗ Donnerata ge⸗ umd Sonntage⸗ 
Rimmer) erscheint wöchentlich vier nmalt Dienstaig. Donnerstag, Sa msstag und Sonntag. Abonnementspreis vierteljahrig 42 Krzr. oder 
128 Silbergr. Anzeigen werden mit 3 Krzr. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Raum berechnet —W 
ñ 43. 2austaa- den 16. Mäzzzz 11111872 
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8 .. Deut sches Reich. 2 
München, 12. März. Herr Staatsminister Dr. Fäustle 
begibt sich in den nächsten Tagen zu Verhandlungen des Bundes⸗ 
taths nach Berlin, während der Präsident des obersten Gerichts⸗ 
jofes. Reichsrath v. Neumaur schon gestern dorthin ab— 
zereist ist. 
Mumch en, 12. März. In den Blättern ging die Nach⸗ 
cicht um, der Kardinal Hohenlohe sei wieder nach Rom gegangen; 
statt dessen hat es der Kirchenfürst dorgezogen, sich auf seine 
Stammgüter zurückzuziehen, und man versichert sogar, er werde 
zar nicht mehr nach Rom gehen. Das würde allerdings nicht auf 
das beste Verhältniß zwischen ihm und der Kurie schuͤeßen lassen. 
—, Ht. v. Holnstein hat seine Abreise nach Berlin einige Zeit 
berschoben, unterdessen gibt seine Mission Stoff zum Denken 
und Reden. VV 
Muümnchen. Wie in gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen 
verlautet, soll man in Berlin geneigt sein, die Einberufung des 
Reichstages um 8 oder 14 Tage über den ursprünglich beabsichtig⸗ 
sen Termin (8. April) hinaus zu verschieben, so daß es dann 
vohl möglich wäre, noch zuvor das Budget in der bayerischen 
bgeordnetenkammer gründlich zu erledigen. 
Karlsruthe, 12. März. Die Abgeordnetenkammer ge⸗ 
zehmigte den Gesetzentwurf über den Bau einer Eisenbahn, Dur⸗ 
ach⸗ Bretten⸗Eppingen nach den Commissionsanträgen. 
Die im Allgemeinen in Elsaß—⸗Lothrin gen herrschende 
politische Stimmung glaubt ein Berichterstatter der „Köln. Ztg.“ 
aicht treffender kennzeichnen zu können, als durch Jolgende Aus. 
prüche zweier Straßburger Vurger: Der eine fugte: Ich trage 
Frankreich noch im Herzen; aber ich sehe, daß es an sittlicher und 
ttaatlicher Verdorbenheit und Zerrüttuug leidet und deßhalb ver⸗ 
loren ist: ergo ich halte mich jetzt an Deuischland,“ worauf der 
andere erwiederte: „Und ich für meinen Theil kümmere mich nicht 
um eure Politik; die Hauptsache ist bei mir, daß die Geschäfte 
jut gehen, seit wir an Deutschland gekommen find, und deßhalb 
veiß ich nicht, warum ich am Frankreich weinen sollte. 
Berdin, 10. Marz. Fürst Bismarck hat sich, wie der 
„öln. Ztg.“ von hier gemeldet wird, nach Beendigung der Her⸗ 
enhaus Debatte einen vierzehntägigen Urlaub erbeten, den er,„fern 
von Staatsgeschäften auf seinen Besitzungen im Lanenburg'scher 
vrbringen werde —X 
Berlin, 11. März. Der Bundesrath wird dem deutschen 
Parlament einen Gesetzentwurf, betreffs des Vorgehens gegen Je⸗ 
uiten vorlegen, welche sich in Deuischland aufhalten und nicht 
Reichsangehoͤrige sind. — Gegen Bischöfe, welche sich in Preußen 
dem Schulauflichtsgesetz nicht unterwerfen werden, soll mit rück⸗ 
ichtsloser Strenge eingeschrilten werden. Die Oberpräsidenten in 
ꝛen verschie denen Provinzen haben bereits die nöthigen Weisungen 
rhalten. (N. W. Th 77 —**— 
Berlin, 18.. März. Die Ausprägung von Reichs⸗Gold- 
nünzen auf Grund des Gesetzes vom 4. December v. J. ist mit 
ihunlichster Beschleunigung in— Angriff genommen worden. Es konnte 
mit der Ausmünzung in der Münde zu Berlin bereits in der 
weiten Hälste des Monats December b. J. begonnennwerden. 
In den Münzstätten zu Hannover, München und: Dresden wurde 
mit der Auspragung in der ersten Halfte des Februars vorge⸗ 
zangen, wogegen die Ausprägung in den Münzstätten zu Frank⸗ 
urt a. M. und Karlsruhe erst in letzter Zeit iheen Anfang ge⸗ 
vmmen hat. Zunächst sind nur Zwanzigmardftücke geprägt und 
war bis 2. Maͤrz d. J. in Berlin 35,006,860 Mart in Han⸗ 
nover 2,287,330 Mark, in Frankfurt a. M. 18,600 Mark, in 
Wünchen 1,963,080 Mark, in Dresden 1,530,800 Mart, in 
datlstuhe 200,000 Mun, zusammen also 41,046, 160 Mart.“ 
Berlim, 13. März. Der „Probinzial⸗Correspondenz“ 
afolge, ist die Dotation solgendermaßen bertheilt Es erhielten 
drinz Friedrich Karl, die Grafen MPoltke, Roon und Geperal 
Man euffel je 800,000 Thlr. Die Generäle Göben, Werder und 
Staatsminisier Delhrlick je 200, 90 Thlr., die Generäle Voigts 
Rhetz, Franseckh, Alvensleben II. und Blumenthal je 150,000 
Thlr., Prinz August von Württemberg, die Generäle Albeusleben I. 
Zastrow, Manstein, Kirchbach, Bose, Stülpnagel, Podbielsky, 
Zameke, Stosch, Obernitz, Fabrice und Suckow je 100,000 Thlr.. 
Dem Könige von Bayern wurden 800,000 Thlr. zur Verfügung 
aach eigenem Ermessen überwiesen. 
Baerlimn. Der Krieg gegen den Ustramontanismus, zu 
dem sich die Regierung nothgedrungen entschlossen hat, wird vor⸗ 
aussichtlich mit dem Geschick und der Energie, welche man bon 
dem Fürsten Bismarck zu erwarten berechtigt ist, geführt werden. 
Es scheint, daß man nicht erst weitere Uebergriffe der schwarzen 
Internationalen abwarten, sondern den Feldzug mit einem Stoß 
nuf das Herz des Gegners eröffnen wird. Das Minifterium erbrten 
zämlich die Frage, wie weit die Excommunicationen ohne staatliche 
Benehmigung geduldet werden können. Die Excommunication, dieses 
tärkste Bollwerk der Priestermacht, ist keineswegs, wie die Gegner 
wahrheitswidrig behaupten, lediglich eine Maßregel kirchlicher Zucht. 
über deren Anwendung daher allein das geistliche Amt zu befinden 
habe. sondern sie greift auf das einschneidendfte in das bürgerliche 
und Fomilienrecht ein. Würde ihre Wirkung sich auf den Ausschuß 
nus der kirchlichen Gemeinschaft und bon dem Genusse der soge⸗ 
nannten kirchlichen Gnadenmittel beschränken, so hälte der Sigat 
dielleicht weniger Veranlassung, sich in solche häusliche Handel einer 
Religionsgenossenschaft zu mischen .aber sie schließt auch den Befehl 
in sich, jeden Verkehr und jede Gemeinschaft im täglichen Leben 
mit dem Excommunicirten zu meiden. Es darf also, um nicht selbst 
den kirchlichen Strafen zu verfallen, weder Frau noch Hind mit 
dem vom Bannfluche Getroffenen sprechen oder zusammen leben 
der Dienstbote muß seinen Dienst verlassen; seine Berufsgenosse, 
dülrfen nicht mit ihnr gemeinschaftlich arbeiten. Niemanm etwan 
bon ihm kaufen oder ihm verkaufen; ja er darf nicht gegrüßs 
oder angeredet werden. Es wird also seine Existenz in Staai, Gert 
iellschaft oder Familie vollständig vernichtet. Er wird von seiner 
Gattin geschieden, verliert die väterliche Gewalt,/ wird unfähig zu 
sedem Amte und außer Besitz. der Ehrenrechte gesetzt. Und das 
alles sans fagon nach dem Belieben eines Priestech, dessen Lehren 
der Excommunicirte nicht paragraphenmäßig nachbeten will. — Da 
hat der Staat denn doch ein Wort mitzusprechen, und die Regie- 
ung thut nur ihre Pflicht, wenn sie Vorsorge trifft, dem Feinde 
eine Gewalt zu entreißen, die ihn zum Herrn über Leben, Vermö⸗ 
zen und Ehre der Birger mach ... — 
Der Möoln. Zig.“ geht aus Berlin nachstehende interessante 
Mittheilung zu:Die Erfahrungen, welche auf dem Gebiete der 
Feldpost im letzten Kriege gemacht worden, sind auf höhere Anord⸗ 
unung durch eine Konferenz von Militär⸗ und Postbeamten fest⸗ 
Jjestellt worden, um an der Hand der gewonnenen Ergebnisse für 
»ie Zukunft Ber besserungen auf diesem Gebiete zu machen. Ju 
ihnlicher Weise werden alle Zweige der militärischen Verwaltung 
einer Revision unterzogen, die hervorgetreteuen, Mängel festgestellt 
und, wo irgend thunlich, Verbefserungen angebahnt. Nach dieser 
Richtung hin hat man, wie wir hören, den gesammten Mobils 
machuugsplan jetzt einer Revision unterzogen und hofft zu Ergeb⸗ 
uissen zu gelangen. durch welche die getroffenen Anordnungen noch 
chneller, als Dies bisher zum Staunen der Welt geschah, aus⸗ 
zeführt werden können. Es sind zu diesem Zwecke den sämmtlichen 
Behärden, welche dabei in Betracht lommen, dereils die bezüglichen 
Weisungen übermittelt worden // 
Die Fächsissche Kammer bleibt auf dem endlich einmal bes 
retenen Wege der Emauncipation der Schule: von der Kirche nicht 
tehen. In ihrer Samstagssitzung beschloß sie die Aufhebung des 
Patrvnats und die Wahl der Voiksschullehret durch die Schulvor⸗ 
tande, und lehnte die Zilassung der Geistlichen alß Muglieder 
der Schulvorstände ab. 
Veibzige 10, März. (Der Leipziger Comunmi— 
ten. Pro zeß.): Det gegen die“ Socialdemokraten Bedel, Lied⸗ 
necht und Hepner angesstengte Prozeß wegen Vorbe—eilung des 
Hoch verrathä, welchet morgen vor dem hiesigen Schwurgeriot vur