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M 81. J I — — Samstag, den 28. MWai IJ 2 2428 1 1872
Deutsches Reich.
Mäünchen, 20. Mai. Die Enischließung des Stautsmi-
eriums des Innern für Kirchen? und Schulangelegenheiten vom
.5. d. Mis. betreffs die Verbesserung der materiellen Lage des
dehrerpersonals an den Volksschulen des Königreichs lautet: Nach⸗
jem in dem allerhöchst sanktionirenden Budget für die 12. Finanz-
zeriode auch für eine angemessene Aufbesserung der materiellen
ꝛage des Lehrpersonals an den Volksschulen Vorsorge getroffen,
ind zu diesem Zwecke der Etat für die Zuschüsse der Centralfonds
in die Kreisfonds flir die deutschen Schulen in entsprechender
Weise erhöht worden ist, so ergehen mit allerh. Genehmigung des
dönigs zum Vollzuge dieser Aufbesserung nachstehende vom 1. Jan.
J. an in Wirksamkeit tretende Bestimmuingen: 1) Allen wirk—
chen Schullehrern, welche nicht wenigstens 400 fl., allen Schul⸗
erwesern und weltlichen Lehrerinnen, welche nicht wenigstens 800
.und allen Schulgehülfen, welche nicht wenigstens 250 fl. jähr⸗
iches fassionsmäßiges Einkommen haben, wird dasselbe bis zu diesen
zeträgen durch Gewährung von Theuerungszulagen erhöht. 2)
isle wirklichen Schullehrer, alle fäändigen Schulverweser und welt⸗
ichen Lehrerinnen erhalten in Form von Theuernngszulagen succes⸗
ive 5 Dienstalterszulagen, und zwar die wirklichen Schullehrer im
zelrage von je 50 fl. bis zum Gesammtbetrage von 250 fl., die
ändigen Schulverweser und weltlichen Lehreri inen im Betrage von
e 25 fl. bis zum Gesammtbetrage von 125 fl. Die erste Dienst⸗
illerszulage erfolgt nach Ablauf von 15 Jahren vom Zeitpunkte
es Austrittz aus dem Schullehrer ˖Seminar an gerechnet, für
ehrerinnen, welche kein Seminar besucht haben, nach Ablauf eines
leichen Zeitraum s vom Zeitpunkte der Erstehung der der Semi—
araustrittsprüfung' gleichstehenden Schuldienstexspektantinnen Prit⸗
ung an gerechnet; die 4 übrigen Zulaçen erfolgen uach Ablauf
on je 5 Jahren weiterer Dienstleistung. Wenn in dem einen oder
inderen Regierungsbezirke für das weibliche Lehrpersonale bisher
uͤcht alljährlich eine Schuldienstexspektantinnen-⸗Prüfung abgehalten
vurde, und in Folge dessen einzelne weltliche Lehrerinnen zur Er—
lehung dieser Prüfung später als sie hiezu berechtigt waren, ge⸗
ungien, wird gestattet, daß für diese Lehrerinnen bei Berechnung
er Dienstzeit für Gewährung der ersten Alterszulage die Erstehung
er Exspektantinnenprüfung auf den Zeitpunkt zurückdatirt wird,
o dieselben zu dieser Prüfung hätten zugelassen“ werden können.
die Dienstalterszulagejn werden in rückwirkender Weise gewährt,
.h. bei Berechnung derselben hat für das dermalen schon ange⸗
kelle Lehrpersonale auch die bisher zurückgelegte Dienstzeit in An—
az zu kommen. Die Bewilligung zum Einrücken in die Dienst⸗
lterbzulage erfolgt auf Antrag der distriktiven Schulbehörde durch
ie Kreisregierung, Kammer des Innern, unter der Vorausschzung
lseitiger Würdigkeit der Betheiligien. 8) Jedem quescirten Shhul-
chrer wird zu seinem Pensionsbezuge uoch eite jährliche Thenerungs-
ulage von 50 fl. bewilligt. 4) Jeder Lehrerswittwe wird/ so lange
sich aicht wieder, verehelicht eine Unterstüßung von 80 fl.) jeder
helichen Voppelwaise eines Lehrers ciue foldde von 20 fl.“jever
helichen einfachen Waise eines Lehrers eine solche von 15 fl des
jahres und zwar den Knaaben bis zum volleudeten 18. den Mäd⸗
sen bis zum vollendeten 16. Lebensjahre gewährt. Der Bezüg
ieser Unlerstützung beginni an dem auf den Todestag drs Lehrers
olgenden Tage. Wenn jedoch den Hinterbliebetem eines Lehrers
et Nachsitz auf, dem Schuldienste bewilligt wurde, “ beginnt der
ezug est nach Ablauf der Nachsizzfrist, Ausgeschlossen hievon sind
ie Wittwe eines Lehrers, welche derseibe erst im Ruhhestande ge—
eirethet hat und die mit letzlerer erzäugten Kinder In Hinsicht
uf. diese Unlerstüßzungen ist der Behriff Lehrer“ um weiteften
Aune zu nehmen, so daß hierunter auch Schulverweser und Schul⸗
thilfen subsumirt werden. 5) Sämmiliche hier in Frage stehenden
uusbesserungen des Lehrpersonals an den Volksschulen sind für
8 laufende Jahr sofott nach erfolgter allerhöchster Snakiidn des
dreisbudgeis pro 1872, in, welches der hiefür erfotdertiche Bedarf
ingestellt werden wird, anzuweisen. 6) Im Vollzuge des 830 des
ilerh. Landtagsabschieds v. 28. April el. J. wied verfügt, daß
die aus Staatsmitteln gewährten Zuschüsse zur Aufbesserung des
unzureichenden Einkommens der Schullehrer, Schulverweser, der
Lehrerinnen und Schulgehilfen, sowie zur Bewilligung von Dienft⸗
ilterszulagen für dieses Lehrpersonale in keinerlei Weise von einer
Bemeinde an den bisherigen Bezügen der Betheiligten in Aufrech
nung gebracht werden dürfen, widrigenfalls die betreffende Ge—
neinde zu gewärtigen hätte, daß ihr diese Beträge, aus Staats—
nitteln wieder entzogen werden. Von dem gesammien Lehrpersonale
an den Volksschulen des Königreichs wird nach der im Vorstehen⸗
den dargelegten durchgreifenden und namhaften Verbesserung seiner
nateriellen Lage mit Zuversicht erwartet. daß es fortan sich mit
derdoppeltem Eifer und mit erhöhter Freudigkeit der tꝛeuen Er—
üllung seiner Berufspflichten hingeben, und so dex ihm gewordenen
großen Wohlthat würdig erweisen werde. Die Kreisregierungen,
. d. Innern, haben hiernach das weiter Geeignete zu verfügen.“
München, 22. Mai. Nach hieher gelangter verläfsiger
Wittheilung soll die Wahrscheinlichteit bestehen, daß das deutsche
Militärstrafgesetz zu Stande kommen wird. Die betreffende Ccom-
nission hat in der letzten Zeit täglich Sitzung gehalten und man
cheint auch von Seite der Regierung geneigt, verschiedenen von
den Kommissionsmitgliedern gestellte Modifikationen die geeignete
Bürdigung und Berücksichtigung ertheilen zu wollen; namentlich
vecden einzelne Bestrafungen von Soldaten durch die Militärge-
tichte aufgezählt, welche großes Aufsehen gemacht haben. Daß un⸗
ter solchen Umständen von Seite der Kommissionsmitgliedern alle
möglichen versöhnlichen Schritte gemnacht werden, um diese mit
dem Zeitgeiste in keiner Weise harmonirende harte Strafen für
derhältnißmäßig geringe Verfehlungen so bald als möglich zu be—
eitigen, versteht sich von selbst. Man glaubt daher, daß das ganze
Sesetz in der Komission vollständig redigirt und von dem Reichs⸗
age en bloe angenommen werden wird. *
Berhin, 19. Mai.n Das „Milit.Woch.⸗Bl.“ bringt einen
interessanten Artilel über den Mun tionsverbrauch und die Muni⸗
fionsausrüstung der Feldartillecie im letzten Kriege. Wir erfahren,
daß die preußische Feldartillerie, einschließlich des 13. (badischen)
Regiments und der hessischen Abtheilung, 79 leichte, 78 schwere
ind 38 reitende Feld- nebst 19 leichten und 10 schwexen Reserve⸗
»atterien zu je 6 Geschützen oder 816 8.Centimeter⸗ und 328 9
Tentimeter· Kanonen zählle. Die 1344 Geschütze haben während
)es ganzen Feldzuges zusannmmen 5807,975 Schüsse gethan, die
eichten Battetien 112,770, die schweren 107, 126 und die reiten.
en 48,079 ; es ergeben sich also durchschnlttlich pro Geschütz 199
Schüsse und zwar bei den leichten Batterien 1815 hei den schweren
z08 uͤud bei den reitenden 210 Schüsse pro Geschütze“ Da nimn
»ie 8-Centimeter-Kanone mit 157 und die 9. Centimeler ⸗Kanoue
nit 133 Schüssen in den Piotzen und Munitionswagen, beziehungs-
veise an den Lafetten der Batterien ausgerüstet ist, so hat im
durchschnitt letztete 133 Prozen!, dagegen die s⸗Centimeter⸗Kanbne
ꝛei den leichten Balterien nuͤr 123und bei den reitenden 134
Zrozent der von der Batterie selbst mitgeführkten Schußzahl ver⸗
uerf. Die hayrrische Artillerie bestandim letzten Kriege aus 12
eichten, 22 schweren und 2 Zwölfpfünder⸗Batterien mit zusammen
216 Geschützen, die im Gauzen 56,211 also pid Geschütz durch ·
chnittlich 260 Schüsse abgaben. Sachsen stellte 6 leichte, 8 schwere
ind Zrreitende Batterien, also 48 85Centimeter und 48 9.Centi—
neter Kanonen ins Feld, von deuen erstere 8007, letztere 738 14
„chüsse verfeuerlen. Dies ergibt sonach einen Durchschrut von 167
ro 8.Centimetere und von 157 pro 9Centimeter⸗, oder ale
irithmetisches Miftel 162 Schüsse pro Geschützz.
Berlin, 22. Mai. Nachdem nunmehr der Erlaß des
Fultusministeriums' an den Bischof von Ermland abgegangen ist,
vird es sich zeigeg, ob derselbe gewillt ist, der Regierung offen
ven Gehorsamm zu kündigen.“ Nach den Ausführungen der heutigen
„Germania? zu schließen dürfte der Ulträmontanismus keiné Scheu
ragen, den Kampf mit dem Staate auzunehmen, ja es scheint
ast, als wenn er in einem solchen Kriegszustande sein eigeriliches
Lebenseleinent erblide. Moͤnlich ist es indessen auch, daß dies Alles
* —J J —VV—— 1147 AY415*