Full text: St. Ingberter Anzeiger

wune Syeeee? —MW — “ 
5 2* F — tju.a 
—— —ñ. * 
— . 46 . 7 V — 
*3 —WN * J — J, 74 α α 
ι ια 
— DD—— 
Det Si ð* Aa rer Unj ei a r (and das mit vem Haudtblatte verdandene Unterhaltungtblatt, mil der Dieundtaut⸗, Donnerttauß⸗ and Sonntag 
Lammer oricheiut wbchentlich vieern a: Diensta n. Denner ütal Samttag und Sountas. Abonnementapreit vierteljahrig H erzr. ode 
Subergr. Ameigen verven mit 4 Zrir. die dreijpallige Zeile Blatlichrift oder deren Raum berechnet. raa 
Samstag, den 7. Märrzz 874 
42 38. e 216* 
3223.25 —————— 
. Deutsches Neis 
Mäün chen. 8. Mörz. Daz . Cultusministerium wurde 
zusolge der eingegangenen Berichte der Rektotate der k. Studien 
instalten iu ber Ueberzeugung bestärkt,“ daß die schou seit laͤngerer 
Zeit erhobenen Nlagen über daß an manchen Studienanstalten 
herrschende Instrultorenwesen nicht unbegründei seien, daß dasselbe 
elmehr einen Umfang erreicht habe, welcher im. Interesse der 
oͤffentlichen Lehranstalten ernstes Einschreiten geboten erscheinen 
—V— Unterricht kaum moͤglich ist, wenn, ein 
Zehrer 20 pis 80 Schüler vor sich hat, vor denen jeder, mach 
iner andern, mehr oder weniger abweichenden Methode unter⸗ 
richtet wird, manche von Instrulioren, die selbst noch Schüler, 
zinen wirklich fruchtbaren Unterricht gar nicht zu ertheilen vermoö- 
gen, jo gibt sich genanntes tgl. Ministerium der Hoffnung hin, 
daß die Vorstände der k. Studienanstalten nichts unterlassen wer- 
den, um die Privatinstruktionen auf das Maß zu beschränlen, 
ia dem es allein heilsame Dieuste leisten kann. Die in einer 
Enischließung vom 24. dorigen Monats enthaltenen Prinzipien 
aben auch in den technischen öffenllichen Anstalten Anwendung zu 
iinden. 
München, 4. Marz. Durch k. Entichliezung wurde der 
Detan und Stadtpfarrer in Memmingen, Hafenmeier, zum Dom⸗ 
lapitular in Augsburg ernannt. Derselbe ist bekanntlich Mitglied 
e Kammer der Abgeordneten, in welcher er dem gemaͤßigteren 
Theile der patriotischen Fraction angehört und sich der Achtung 
aller Parteien erfreut. WM 
Mungden, 4. März. Es heißt, dem ablehuenden Votum 
deß Referenten der Kommission für die Frage der Anerkennung 
Reintens wuͤrden die übrigen Mitglieder der Kommission bei⸗ 
stimmen. 
Straßburg, 8. März. Bischof Raß versffentlicht ein 
Sqdreiben, indem er seine Reichttagsserklrung alsd der christlich 
zalholifchen Glaubenslehre, dem öffentlichen Rechte und der ge⸗ 
junden Vernuaft gemaß rechtfertig; daß er für die Anxexion 
Sympathien hege, solge daraus nicht; er werde aber fortfahren, 
unler der neuen Ordnang mit den Behdrden im Frieden zu leben; 
jeine Anfeinder möchten, wenn sie nicht 1,2200,000 Stireiter 
hatten, um den Friedensvertrag zu zertesßen, aufhören, füt Frank- 
reich und Teutschland neue Verwidlungen zu schaffen und Elsaß 
neue Härten zuzuziehen. vez 
Sraß b'urg, 1. Mätz. Die kolossalen Verläufe von 
Silber, welche seit Mitte den Monats Dezember v. J. nach Paris 
dewerkstelligt wurden, wobei insbesondere große Berliner Häuser 
delheilizt waren, drohen allmdlig über den hiesigen und reichslandi⸗ 
schen Geldmarkt eine Krisis herbeijuführen, der nah der Ansicht 
etfahrener Finanzmänner nur durch energische Zusuhr neuer Sil · 
ermünzen aus dem Reicht zu steuern sein wird. Die hier aufge⸗ 
peichert gewesenen Betrage der franzoͤsischen Kriegsschuld in Sil 
der sind vollständig aufgeräumt und scheint in dieser Hinsicht der 
Zeitpunkt für Einführung der neuen Reichssmünzen in Elsaß-Lorh⸗ 
uͤngen füc sehr günstig gelagert. — An, eine demnächstige Rückkehr 
der Herren Lauth, Teutsch, Häffelh in den Schooß des Reichstages 
ist die man erzühlt, nicht zu denlen, ebensowenig aber an eine 
Riederlegung ihrer Mandate. α u 
8 rlan. 2. März. Die letzie parlamentarische Sonnabends · 
Soiree des Fürsien Bismard war wieder start besucht. Den 
haupisachlichsten Conversationestoff bildelen die Verhandlungen der 
Militargesehlommission des Reichstagt. Det Reichakanzler bethei⸗ 
agte sich an· der Diskussion in lebhafter Weise und vertheidigte 
die Voriage der verbündeien Regierungen, ohne sich jedoch für die 
einzelnen Bestimmungen endauug zu engagiren. Diese Reserve, 
welche sich der Fürst offenbax uferlegie, floͤßte seinen Zuhoͤrern 
die Ueberzeugung ein, daß innerhalb, der Reichsregierunz eine 
larung noch vicht erfolgt sci. In der gestrigen Fraktionb- 
oersammlung der nationalliberalen“ Partei wurde der von den 
ẽesaß Lothesagern unde Ulromoikanen eingebrachte Antrag auf 
Auftebung des Varaaraph 10 des Gesetzes vom 80. Dezember 
J— 
871, welches die Errichtung derd Verwaltung Elsaßb⸗Lothringens 
regelt, in Berathung gezogen, Vom prinzipiellen Siandpunkte 
vürden allerdings Einwendungen gegenetdie. Beibehaltung von 
lusnahmegeseßen erhoben; aber in erster Linie machte man gel · 
end, daß die Regierung sich selbst zu äußern habe, in welchem 
—XXDE 
In Betreff dieser Frage gibt eine Anordnung des Oberpräsidenten 
Jon Elsaß-Lothringen bereits Antwort, welche alle aus Frankreich 
ommenden Zeitungen, in Meß und Straßburg einer amtlichen 
Durchsicht unterwirfi. Diese Verwaliungsmaßregel dürfte indessen 
icht muüßgebend für die Majorität des Reichstages sein, die 
ffenbat, nicht die Fortdauer der Diltatur in den Reichtlanden 
vunscht, wenn auch sonst liberale Juristen die Rechtsbestaͤndigleit 
»es Paragrapb 10 des Gesetzes vom 31. Dezember 1871 nicht 
n Zweifel setzen. 
Berlun, 2. März. Der meue kirchliche Entwurf, der 
oeben dem Bundesrath vorgelegt ist, erstreckt sich auf alle Kirchen- 
diener, vom Bischof bis zum Pfarrer. Fexrner trifft er nicht blos 
olche Kirchendiener, welche aus ihrem Amt entlassen sind, sondern 
uuch solche, welche wegen gesetzwidriger Amtshandlungen zu Strafe 
»eruriheilt sind. Ja der Entwurf giebt schon vor der rechtskräf⸗ 
igen Verurtheilung der Verwaltung das Recht, den betreffenden, 
n Uniersuchung befindlichen Geistlichen zu interniren. In dieser 
Ausdehnung erregt die Vorlage besonders viele Bedenken, selbst 
zei denen, welche an sich das Prinzip derselben für berechtigt 
halten z. auch sie nehmen doch Anstand, eine so ungewoͤhnliche 
Maßregel auf die unteren Kategorien der Geistlichen auszudehnen 
ind eine so schneidende Waffe in die Hand von Verwaltungsbe⸗ 
jörden zu legen. Vielleicht wird indeß schon der Justizauzschuß 
des Bundesrathes hier Aenderungen beschließenn. 
Berlin, 4. März. Die ‚Prob. Korr.“ schreibt: Der 
Zaiser ist in Folge einer leichten Erkältung eiwas heiser und hat 
ich deßhalb die Tbeilnahmt an den groͤßeren Hoffestlichkeiten der 
agen müssen; doch konnte der Kaiser täglich die Besuche anwe- 
ender fuͤrstlicher Gaͤste empfaugen, sowie Vorträge regelmäßig ent⸗ 
jegennehmen·. J 
B'erhin, 4. März. Auch diese Woche liegt der Schwer⸗ 
hunkt der Reichstagtarbeit noch in den Commissionen, die unaus- 
zesetzt in Thätigkeit. In der Pelitionskommission wurden heute 
jei Berathung von mehr als 20 Petitionen u. a. von amtlichen 
Vertretern der Reichsregierung zu folgenden wichtigen Gegenständen 
ẽrklärungen obgegeben: 1) Das von dem Reichstage gewünschte 
vesetz über die einheitliche Regelung des Apothergewerbes ist 
esigestellt und wird demnächst einer Commission von Sachverftän- 
igen zur Berathung vorgelegt werden. (Es ist sogar wahrschein⸗ 
ich, daß die bis dahin sertige Vorlage schon in der Herbstsession 
hor den Reichstag gelangt.)2) Die schweren Schäden und Miß— 
dände, welche der Geldverlehr und besonders das kleine Geschäft, 
der kleine Mann täglich durch die rasche Einziehung des seither 
roursfähigen Geldes und die dabei inscenirte unlautere Speculation 
rxleiden müssen, beklagt auch der Bundesräth. Die Commission 
orderte aber weiter mehr Einlösungsstellen, längert, öfter und 
zenauer bekannt demachte Einlösungstermine, Verbot an die Ban⸗ 
en, auch an die preußische, solche Munzen noͤch auszugeben, 
velche demnächst nicht mehr als gesetzliche Zahlungbinitlel delten 
ind entweder raschere, startere Beschaffung des Geldes neuer 
Mahrung oder langsamere Einziehung der seitherigen“ Bünzen. 
Für Melall⸗ und Papiergeld stellte man diese Forderungen, und 
je werden demnuͤchst dem Plenum dorgelegt, um mit defssen 
Zilligung dem Reichskanzler überwiesen zu werden. 8) Ebenso 
sahm man fich der noch nicht ausreichenden Lehrergehalie in 
rxlsaß Tothringen an (anläßlich einer Petition aus Mnlhausen) und 
z konnte 4) Fkonslatirt werden, daß der Bundesrath mit 
der; Aufstellung eines Gesetzentwurfes über Markenfchutz 
zeschaäftigt ist Ullgemeine Sachverstaͤndigen * Enquettehe in 
allen deulschen Staaten sind abet, laut Miltheilung der Bundes⸗ 
ratbtommissäre, darüber angeordnet, ob sich empfiehlt a) die Ein-