Full text: St. Ingberter Anzeiger

Sl. Ingberler Anzeiger. 
der St. Janberter Fnzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienztags⸗, Donnerstags⸗ and Sonntag 
ummer ericheint wöochentlih vie rmal: Dänstag, Donnerstag, Samstag und Sönntag. Asonnementspreis vierteljährig 42 Krir. oder 
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M 125. Same 6. 1874 
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Deutsiches Neich. 
München, 2. August. Im Betreff der neuen Schulord⸗ 
ung für Studienanstalten sind folgende Punkte aus derlelben her⸗ 
orzuheben: Von der Maximalaltersgrenze von 15. Jahren zur 
dujnahme in den untersten Kurs des Realgymnasiums kann die 
gl. Kreisregierung, K. d. J., dispensiren. Die Aufnahme von 
dnaben, welche das 12 Lebensjahr nicht vollendet haben, ist nur 
ei besonders früher köperlicher und geistiger Entwickelung zulässig 
ind erfordert eine Minimalaltersdispensation, welche unter letzterer 
zoraussetzung von dem Lehrerraih ertheilt werden kann. Hospi— 
anten fuͤr einzelne Lehrgegenstände können am Realgymnasium nur 
usnahmsweise auf Grund ganz besonderer Verhältnisse mit Ge 
ehmigung des Staatsministeriums des Innern f. K. u. Sch. auf⸗ 
enommen zwerden; dieselben haben sich jedeufalls über die 
zöthigen Vorkenntniffe auszuweisen; die Disziplinarordnung ist für 
ie ebenso verbindlich wie für die wirklichen Schüler. Der regel⸗ 
aͤhige Unterricht beginnt in jedem Schuljahre mit dem 1. Octo⸗ 
jer. In der Zeit vom 25. bis 30. September find alljährlich 
ie nöthigen Prüfungen und die vorbereitenden Geschäfte zu erle⸗ 
igen. Das 1. Semester endet am Freitag vor dem Paimsonn- 
age nach dem vormittägigen Untterrichte. Das 2. Semester be⸗ 
innt mit dem Montae nach der Osterwoche und schließt am 8. 
Jugust. Im Laufe des 1, Semesters wird während der Weih— 
nachtszeit der Unterricht am 23. Dezember nach Beendigung der 
Wormittagsstunden geschlossen und bleibt bis zum 2. Januar ein ˖ 
hließlich ausgeseßt. Der Fastnachts dienstag ist ebenfalls 
om Unterricht frei zu geben. Deßgleichen kann für die 
Abhaltung eines Maifesics und für die Ausführung eines Spa⸗ 
jerganges mit Begleitung eines Lebrers je ein Tag freigegeben 
verden. Außer den durch vorsteherde Bestimmungen bezeichneten 
Fällen soll die Schule nur an Sonn⸗ und Feiertagen geschlossen 
ein. AÄußer den Hausaufgaben werden den Schülern von Zeit 
u Zelt aus den eiuzelnen Lehrgegenstinden unangesagle Schular- 
eiten (KRclausurarbeiien ohne Venützung von Hilfsmitteln) ge⸗ 
seben. Wie viel derartige Schulaufsgaben im Laufe eines 
—chuljahres und aus velchen Gegenständen solche gegeben wer⸗ 
en sollen, wird an den einzelnen Anstalten durch Beschluß des 
ehrerrathes geregelt. Dieser Beschluß muß jedoch dem k. Staats- 
ainisteruum des Innern für Kirchen⸗und Schulangelegenheiten zur 
henehmigung vorgelegt werden und bleibt alsdann so lange in 
draft, als keine Äbänderung desselben auf Anregung des Lehrer⸗ 
athes oder durch ministerielle Verfügung erfolgt. Sie liefern ne— 
en den übrigen schriftlichen und mündlichen Leistungen ihrer Schü— 
r den Anhaltispunkt für die denselben in den Semestral- und 
Jahreszeugnisfen zu eriheilenden Cepfuren. Es wird dem Ermesj- 
in der Rektorate anheimgestelll, ob sie den Schülern des ohersten 
dursus im Laufe des Sqchuljahres eiwa 4 mal einen freien Tag 
ur Anfertigung einer umjaffenden Arbeit versuchsweise bewilligen 
vollen. Das Vorrücken eines Schülers in eingen höheren Kurs 
järgt davon ab, daß derselbe den Anforderungen des vorausge- 
enden Kursus volständig genügt habe. Die Entscheidung 
ierüber wird von dem Lehrerrathe am Ende des Schuljahres 
atroffen. 
e ünchen, 3. Aug. Bezüglich der Instrucktion vou Ge⸗ 
uchen um Zurückstellung, der Befreiung vom Militärdienste ꝛc. 
vurde Nochstehendes bestimmt: Gesiche um Zurüdstellung oder um 
zefreiung vom Militär jenste im Frieden in — häus⸗ 
icher und sonstiger Verhältnisse ind von den Bethelligten bei den 
hemeindeb hörden anzudringen, ebenso sind Gesuche ouim Entlassung 
vn bereils bei einem Truppentheile eingestellten Soldaten vor be— 
ndeter Dienstzeit von den Familienangehörigen oder Verwandten 
er Betheiliglen bei der Gemeindebthörde anzubringen; blose Ge⸗ 
ichr um Beursaubung eines Soldaten, sei es zeitliche oder blei- 
ende, sind durch die D strictsverwaltuugsb höde dem belrefferden 
⸗uppentommando zuzusenden. 
München. 4. Augq. Das Finanzministerium hat im 
Zinverständnisse mit dem Staatsmiristerium des Innern für Kirchen- 
uind Schulangelegenheiten bestimmt, daß die durch das Budget der 
12. Finanzperiode bewilligten und durch die Spezialetats ange⸗ 
viesenen Aufbesserungen der organisirten Stadtpfarreien bis zu 
1200 fl. von Entrichtung der Wittwen- und Waisenfondsbeiträge 
rei zu bleiden haben, da sich die rechtliche Natur diefer Zulagen 
hon jener der unler besonderem Titel verrechneten Gehalisergän⸗ 
ungs⸗Zuschüsse der gering dotirten Geistlichkeit nicht unterscheidet, 
heide stets wederrusliche Personalzulagen bilden und bei Einkom— 
nensmehrung dem ertsprechenden Einzuge zu unterliegen haben. 
München, 4. August. Da die vom Auslande bezogenen 
zereits besteuerten Kapifalien vom 1. Januar l. J. an auch zur 
»ayer. Kapitalrentensteuer, nach Maßgabe des eirschlägigen Gesetzes 
;om 31. Mai 1856 und der hiezu erlassenen instrukliven Vor— 
chriften, zu ziehen sind, so kann einer Entschließung des k. Finanz 
ninisters zufolge ihre Belegung mit der Staatssteuer sofort erfol- 
zen, und wurden die k. Rentäuter angewiesen, behufs Belehrung 
der neu fatirenden Kapitalrentensteuerpflichtigen ungesäumt das 
Weitere zu veranlassen. 
München, 5. Aug. Behufs Durchführung der neuen 
Schulordnung für die döniglichen Studienanstalten und Realgym⸗ 
nasien werden zahlreiche Personalveränderungen im Lehrfache dieser 
Anftalten demnächst vor sich gehen, und es ist hiedurch den jünge⸗ 
wen Lehrkräften ein ausgiebiges Avancement in Ausgicht gestelli. 
Saarbrücken, 7. August. Wie alljährlich am Jahrestag der 
Schlacht bei Spichern, so weilten avch gestern rieder Fremde in 
größerer Zahl in unserer Stadt. Ihr Besuch galt dem Ehren⸗ 
thal oder andern Heldengräbern, in denen irgend ein theures Fa⸗ 
nilienmitglied zum letzten Schlafe gebettet liegt. Anch wär das 
Ehrenthal, wie die Gräber am Spicherer Berg wieder gar sinnig 
nit Blumen und Bouquets geschmückt: vor Allem haben dies 
Jahr die Zöglinge der hiesigen höheren Toöchterschule diese patrio— 
tische Pflicht erfüllt. Am Nachmittag zogen die Mädchen hinaus 
in die Stätte des heldenmuthigen Sterbens so vieler tapferer 
Helden und legten ihre Blumenspenden auf die nur allzuzahlreichen 
Brabhügel nieder, unter denen so manches treue deutsche Herz den 
ewigen Frieden gefunden. Und als dann die letzten Ruhestätten 
der heimgegangenen Helden im Schmucke von tausend und aber 
tausend Blumen prangten und mit ihren leuchtenden Blüthen ver— 
ündeten, daß das Andenken jener treuen Todten immerdar unter 
ins sortleben wird, da brach auch die Sonne, die sich den ganzen 
Tag über hinter grauen Wolkenschleiern verborgen hatte, siegreich am 
dimmel hervor und vergoldete mit ihren Strahlen die Kreuze u. Denk⸗ 
nale des großen weiten Heldenftiedhofs, die Gaben der Liebe u. Dank⸗ 
zarleit für die unter grüner Rasendecke schlummernden Todten, die 
Thränen im Auge der zum Theil aus weiter Ferne herbeigeeilten 
Angehoͤri gen der heimgegangenen Helden. Heller Glorienschein nm⸗ 
rahmte jedwedes Heldengrab und als dann die Sonne schied, die Däm—⸗ 
nerung herniedersank und die Nacht ihren Schleier auch über die Ruhe- 
tätte der treuen Todten breitete, als die melodische Stimme der 
Abendglocken hinausklang über die Marlen der Stadi, da senkte sich 
Friede, stiller Gottesfriede auch auf alle Diejenigen, deren Lieben 
draußen im Ehrenthal oder auf dem Schlachifelde jchlummern, zog's 
doch wie heimlich Geistergrüßen durch die Luft und ihre Geban-— 
en hinauf 
Hinauf, wo die ewige L'ebe 
Aus Wolken herniedersieht, 
Und ob die Zeit auch trübe, 
Verborgen mit uns zieht. 
ind ergebungsvoll flüsterten die Lippen: * 
Mir ist, als nürd' am Ende; 
Noch Alles Bittre gut; 
Ich leg's in Gottes Hände 
Und habe frohen Muth! 
(Sacrhr. Zig.) 
Fröschweiler. 3. Nug. Künftiren Donnerfiag den 6