—A
—
der St. Inaberter Anzeigee (und das mit dem Hauptblatte verbundene Uaterhaltungsblatt, mit der Diensta z8-, Donnerstags⸗ and Sonnta
ummer erscheint wohentlih viermal: Dinztag, Donner atag, 541s ta g uad Sↄntag. A⸗annementsareis viecteliährig 42 Krzr. oder
12 Silbergr. Anzeigen werden mit 4 Krir. die dreispaltige Zeile Blattschrift oder deren Raum berechnet.
M 157. Samstag, den 8. Oktober 1874
De itsches Reich. res Quantum Petroleum als 50 Pfund aufbewahrt werden dürfe.
Bei einem vor mehreren Monaten hier vorgekommenen größeren
Aus Mänchen, 29. Sept., schreibt man dem „N. C.,: Brandunglücke beanspruchte ein bei der Verfsicherungsgesellschaft
Wie wie erfahren, ist der wirkliche Autor der kürzlich angekündigten Providentia“ versicherter Spezereihändler eine mehrere tausend
Ind im Druckhbefindlichen Schrift „Die Revolutien nach Oben“ Bulden berragende Entschadigung. Da seine Forderung nicht befrie-
lals deren Verfasser zuerst Freiherr v. d. Pforten, dann der digt wurde, stellle er Klage bei dem hiesigen Handelsgerichte. Hier
chemalige haunoverische Minister v. Windhorst genannt wurden), machte die beklagte Gesellschaft außer verschiedenen anderen Einreden
r bereits mehrfach bekannt gewordene k. Kammerherr Fr.iherr auch den Einwand geltend, daß der Verficherte nicht immer die
Vnden zu Starnberg. Auf besondere „Enthüllungen“ durch obenerwähnte ortspolizeitiche Vorschrift beobachtet habe. Obwohl
diese Brochure dürfie daher, da Linden zwar ein curioser Kauz, nun der Versicherte nachwies, daß er an dem Tige, an welchem
iber sonst nichts ist, kaum zu rechnen sein. der Brand stattgefunden, kein größeres Quantum Petroleum als
Mäünchen, 30. Sept. Die bahyerische Hypothelen- und 50 Pfund in einem nicht gewölhten Raume aufbewahrt habe.
Wechselbant ion bardirt von heute an nuc mit Reichsgeld unter wurde doch die Klage abgewiesen, da der Gerichtshof als erwie-
za Bedingung. daß auth die Rückzahlung in Reichsgeld erfolge. sen, annahim, daß der Versi herte znuar nicht am Ta⸗e
Daͤdurch soll der Ausfuhr von Reichsgeld entgegengewirlt werden. ge des Btaudes, laber schon ffrüher einmat, (innerhalb
München, 30. Sept. Seit enigen Tagen werden an die der — Versicherung? zeite) mehr ols 50 Pfund Petroleum
zayerijche Hypotbekene urd Wechselhank so starle Geldanfordernu⸗ in einem nicht gewölbten Raume aufbe vahrt habe und schon dieser
gen gemacht, daß dieselbe veranlaßt war, heute eine weitere Umstand genüge, um die Klage als nicht begründet erscheinen zu
Discontoerhohung zu beschließen und zwar für Wechsel von 41*3 lassen.
auf 5 Prozent nad für den Lombard von 53 auf 6 Procent. —8 Berlin, 29. Sept. In diplo nalischen Kreisen verlaufeh:
Zum Direllor der poiylechnischen Schule dahier für die Jahre Die spanischen Consuln in Südfrankreich klagen über Neutralitäts⸗
17874 277 wurde der ordeutliche Professor Dr. Beetz und als verletzung, über Sorglosigkeit und sogar Mitschuld der Behörden
dessen Stelldertreter der bisherige Direktor Dr. von Bauernfeind starker als je. Reklamationen stehen bevor.
ernannt und Letzterer in Anerkennung seiner ausgezeichneten Vere Berxr li n, 30. September. Die „N. Allg. Zig.“ vespricht
dienste, die er sich bei der Orzanisation der polytechnischen Schule die von danischen und englischen Blättein über das Wiederaufleben
und bei deren bisherigen Leitung seit 1868 erworben hat, tarfreie der sog. nordschleswigschen Frage in Umlauf gefetzten Gerüchte und
der Tilel und Rang eines Direklors der polytechnischen Schule konstatirt dabei, daß dem ganzen Gerede die Ausweisung von vier
ichen laästigen Personen aus Schleswig zu Grunde liege. Die Mazregel
Msunchen, 80. Septemher. Im Basthause zu den drei sel weder generell noch prinzipiell, noch eine Maßregel der Poliut,
Rosen fand ietzten Montug eine „Allgemeine Buchbindergehilfen⸗ ondern lediglich im Interesse der Ruhe und Sicherheit des Landes
Vexsammlung“ statt, welche besonders dadurch fich interessant ge von den Provinzialbehörden getroffen. Die deutsche Bvölkerung
Jaltele, daß die beiden in der Arbeiterwelt herrschenden Stroöͤmun, ei damit sehr einverstanden, die dänisch redende werde davon nichi
gen, die sozialistische und die antisozialistische, aufeinander stießen. herührt. Von einer angeblichen Aufregung sei nirgends die Rede.
Wahrend von der einen Seite die Berufsgenossen „zum gemeinsa⸗ diedurch würden alle aus einer einfachen Polizeimaßregel gezoge⸗
men Kampfe gegen das Capital“ aufgefordert wurden, wurde von nen politischen Consequenzen auf ihr Nichts zurückgeführt.
nderer Seite die Meinung verfochten, daß, da ja doch Jeder Nach einer Mittheilung der „Magd. Zig.“ will man in
selbst einmal seine eigene Existenz zu gründen beabsichtige, jedem Berliner Diplomalenkreisen bestimmt wissen, Rußland sei zur Wie⸗
Linselnen volle Freiheit der Bestrebungen in Bezug auf Lohn und dereröffnung des offizissen diplomalischen Verkehrs mit Serrano's
Arbeitszeit gelassen werden solle. Auch ein Schreiben eines Gehil⸗ RFegierung geneigt, um den Beweis zu geben, daß es die tkarlisti-
jen kam zur Verlesung, in dem derselbe seinen Austritt aus dem chen Tendenzen nicht beschütze. Aus diesem Grunde würden auch
Verbande deuischer Buchbinder“ erklärie, da er init Lohn und die hisherigen offiziösen Vertreter Nußlands in Madrid auf ihren
Arbeitszeit zufrieden sei, deßhalb weder striken noch müßig gehen Posten zurückkehren.
wolle. Ein anderer Gehilfe erklärte mit Bedauern, daß die Schön⸗ — Wie die „B. Z.“ erfährt, wird in der bevorstehenden
redner (ocialistischer Richtuna) in den Werkstätten nicht selten das Reichstagssessisn von liberaler Seite ein Antrag eingebracht wer -
nerade Gegenthel von dem ihun, was sie Anderen zu thun eme den, der dahin zielt, das Prinzip der Haftbarkeit des Staates für
pfehlen. Im Gegensatz zu der bisber von sozialistischen Führern die durch die Haudlungen seiner Beamten einem Dritten zugefüg⸗
aufgestellien Behauptung, daß das Projekt biesiger Baugewerkmeistet, ten Schaden, und Nachtheile in Betreff der deutschen Reichsbeamten
inen Arbeiterbund zu gründen, Veranlassung zu dem Projelte der zut Geltung zu bringen. Ein gleicher Antrag wird behufs Durch⸗
Schaffung eines aügemeinen Arbeiterbundes gegeben, wurde von führung dieses Prinzips in Betraff fänmtlicher preußischer Beamten
einem Redner (Socauisten) erllärt, daß einzig der beim (belanntlich in der bevorstehenden Landtagssession gestelli werden. In der
mißlungenen) Hafnerfirike hervorgetretene WMangel praktischer gesammten deutschen Gesetzgebunz, mit Ausnahme der von Sachsen⸗
Souitariiat der Arbelier die fragliche Veranlassung gegeben habe. Altenburg und der von Sachsen-Coburg, ist dieses Prinzip bis jetzt
Augs Elsaß-⸗Lothringen. Wie die „Frankf. Ztg.“ nicht anerkannt worden. Schon analog den Bestimmungen des
meldet — und sie ist wohl in der Lage, es zu wissen — werden Civilrechts über die Haftbarkeit und Vertretungspflich: des Prin⸗
die Abgeordneten Lautb, Haffelh und Teutsch diesmal n'cht im zipals mußte der Staat für die Handlungen der von ihm Beauf—
Reichstag erscheinen; ebenso werden auch die lothringischen Abge⸗ tragten, für die Erfüllung der kontraktlichen Verbindlichleiten,
bncelen“ ausbi iben. Sie begründen dies damit, daß ihre Bemü⸗ welche die Beamten in seinem Namen und im Bereiche ihrer Voll ⸗
hungen, „die Lage des Landes zu besfern“, bohh erfolgios bleiben macht eingegangen sind, haften. Der Staal hat ader auch fur
Türden. Was die elsässischen Klerikalen zu thun gedenken, weiß die bei Ausübung der obrigleitlichen Gewalt verübten Verbrechen
die „Fr. Z. nicht. zu haften, er muß prinzipell für jedes Verg hen seiner Beamten
Nürnderg, 29. Sept. Bei dem hiesigen Handelszerichte haftbar sein. Es entspricht das dem natürlichen Rechtszefühl, der
lam nachsiehender, für das Feuerversicherungswesen höchst wichtiger allgemeinen Rechtsüüberzeugung, dem Grundprinzip des Staatsrechts
Fall zur Verhandlung. In den Versicherungspolicen vieler Ver⸗ and den von der Wissenschaft gefunderen Resultaten. Mit abso⸗
acherungsgesellschaften ist die Klausel enthalten, daß dir Versicherte uter Nothwendigleit ergibt fich die Haftbarkeit des Beamten aus
)ie poligenichen Vorschriften bezüglich der Aufbewahrung des Petro⸗ taatsrechtlichen Gründen, aus Begreff und Wesen des Staates.
eums beobachten müsse. Die hier erlassenen ortspolizeilichen Vor⸗ Jeder Staatsbürger steht zun Beamten im Verhältniß der Unter—⸗
Hriflen gehen dahin, daß in nicht gewölbten Räumen kein größe- ordnung und ist ihm Gehorsam schuldig. Widerstand gegen den