Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Ingberler Anzeiger. 
der St. Ina berter Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags⸗ and Sonnta 
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F 7 — — 
C IVO. Sonntag, den 29. November. 1874 
Deutsches Reich. 
Speier, 25. Nov. Heute berieth der Landrath über die 
usgaben auf die deutschen Schulen für 1875. Dieselben belaufen 
ich auf 475,441 fl. 19 kr. Bei dieser Gelegenheit beantragte 
eer Vorsitzende Dr. Jacob, folgende Erklärung in das Protokoll 
ufzun⸗hmen: „Der Landrathhat mit Freuden die jetzt aus⸗ 
edehnteren Deenstalterszulagen der Volksschullehrer von Seiten 
es Staates vernommen, wodurch der größte Theil der im vorigen 
jahre beschlossenen Dienstalterszulagen von Seiten des pfälzischen 
dreises in Wegfall kommen kann, und er zweifelt nicht, daß bei 
er jetzigen Sorgfalt für das Volkesschulwesen von Seiten der 
*taats- als der Kreisregierung und namentlich bei der vortreff⸗ 
chen Leitung der heiden Schullehrerseminare, die nur noch der 
opfessionellen Vereinigung bedürfen, um den Wünschen der pfälzi 
hen Bevölkerung zu entsprechen, das Vollsschulwesen der Pfalz 
inen gegen die sfrüheren Jahre bedeutend erhöhten Erfolg nach- 
zeisen werde.“ Dieser Antrag wurde vom Landrath ang nommen 
nit allen gegen die zwei Stimmen bon Dr. Becker und Hundemer 
deiler wurde der Beitrag des Kreises zur Frauenarbeitsschule in 
zpeyer auf Antrag der Kreisregierung von 1000 fl. auf 2000 fl. 
rhoͤht. F 
Speier, 28. Novbr. Der Landrath hat die Regierungs⸗ 
rorlage betr. Verleihung pragmatischer Rechte an die Lehrer der 
zewerbschulen und isolirten Lateinschulen angenommen. 
München, 25. Nov. Als von der großherzoglich badi⸗ 
jen Regierung der Termin zur offizielln Annahme der Reichs⸗ 
näh ung im Großherzogthum Baden auf den 1. Januar 1875 
tgesetzt, von Bayern aber die gleiche Maßregel für genannten 
eitpuntt als unmöglich erllärt wurde, ward von verschiedenen 
eiten die Befürchtung laut, daß gewissenlose Spekulanten diesen 
mstand benützen würden, um Gewinn daraus zu z'ehen. Der 
iste Theil der auf letzteren Zweck bezüglichen Manipulation ist 
hon eingetreten, indem die badische Scheidemünze in Verruf erklärt 
zurde und deren Annahme vielfach verweigert wird. Nun erscheint 
s als eine Pflicht der Presse, das Publikum dahin aufzuklären, 
aß alle badische Scheidemünze nicht allein noch ihren vollen Werth 
jat, sondern diesen auch noch mehrere Jahre behalten und dann 
um Nennwerthe eingelöst wird. 
München, 26. Nov. Nach den iw gut unterrichteten 
reisen geinachten Wahrnehmungen zu schließen, werden bei Auf⸗ 
ellung des nächsten für die 13. Finanzperiode vorzubereitenden 
zudgets die seitherigen Beamtengehälter in Marken in der Weise 
mgewandelt, daß ein Gulden mit 2 Marken zu berechnen ist, die 
eitherigen Theuerungszulagen in analoger Umrechnung gleichfalls 
um Gehalte geschsagen und die zu gewinnende Mackenzahl ab⸗ 
serundet werde. 
Berlin. Der Enwurf zu dem Landsturmgesetz, wie er 
um der zweiten Lesung der Commissionsberathung hervorgegangen 
st, hat folgenden Wortlaut: 8 1. Der Landsturm besteht aus 
len Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis vollendetem 42. 
ebensjahr, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. 
der Landsturm tritt nur zusammen, wenn ein feindlicher Einfall 
Fheile des Reichsgebietes bedroht oder überzieht. (& 8 al. 2 und 
16 des Gesetzes vom Nodember 1867.) 8 2. Das Aufgebot 
ꝛes Landsturmes erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher 
ugleich der Umfang des Aufgebotes beßimmt wird. 8 3. Das 
lufgebot kann sich auf die verfügbaren Theile der Ersatzreserven 
rstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere 
ꝛerpflichtet sind, köännen als Freiwillige in den Lundsturm eingestellt 
verden. 8 4. Nachdem das Aufgebot ergangen ifl, finden auf die 
von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Land⸗ 
behr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die 
dufgebotenen den Militärstrafgeseten uad der Disciplinarordnung 
nterworfen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung 
n den L'sten des Landsturmes Eingetragenen. 8 5. Der Land— 
turm emhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf 
Zchußweite erkeunbare Abzeichen, und wird in der Regel in be— 
onderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen Be⸗ 
zarfs kann die Landwehr aus den Landsturmpflichtigen ergänzt 
verden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge der 
anvwehr und die verwendbaren Mann'chaften der Ersatzreserve 
inbecufen sind. Die Einstellung erfolgt nach Jahresklassen, mit 
ver jüngsten beginnend, soweit die militärischen Interessen dies 
estatten. 8 6. Wenn der Landsturm nicht aufgebolen ist. dürfen 
die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischer Controle oder Uebungen 
nterworfen werden. 8 7. Die Auflöfung des Landsturmes wird 
vom Kasser ang'ordnet. Mit der Auflösung der betreffenden 
rormationen hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen 
uf. 88. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestim⸗ 
nungen erläßt der Kaiser. 8 9. Gegenwärtiges Gesetz lommt 
n Baiern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages. vom 
3. November 1870 (Bundesgestzblatt 1871 pag. 9) urter Ul, 
z5 zur Anwendung. Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 
851 geborenen Elsaß Lothringer keine Anwendung. (8 2 des 
hesetzes vom 23. Januar 1372.) 
Berlin, 28. Nop. Dem Prinzen Arnulf von Boyern 
st nunmehr auch der schwarze Adlerorden verliehen worden, na hdem 
ein älterer Bruder Prinz Leopold, Gemahl der Erzherzogin Gisela, 
iltester Tochter des Kaisers von Oesterreich, denselben bereits voe 
ꝛiniger Zeit erhalten hatte. Prinz Arnuif ist der jüngste Sohn 
»es Priuzen Luitpold von Bayern. (A. 3.) 
Vermischtes. 
Kaiserslautern. Wie die „Pf. Nolksz.“ möttheilt, 
jat Bürgermeister Hohle gegen den Redacteur der „Kaiserl. Zig.“ 
D. Weise, wegen verschiedener, von diesem am Vorabende der Wahl 
im Gasthaus „zum Karlsberg“ gemachter Aeußerungen —R 
ingeleitet, ebenso gegen die Redaction der „Frantkf. Prisse,“ resp. 
zegen deren hiesigen Correspondenten. 
Kehl, 26. November. Der österr. Lieutenant v. Zu⸗ 
vovits mit Pferd ist heute früh auf der Heimreise hier durch⸗ 
zeloprmen. 
Bingen, 24. Nov. Hier ist eine Gemeindesteuer auf 
hunde eingeführt worden. Die Abgabe für jeden Hund beträgt 
3 Mark pro Jahr. 
Nürnberg, 25. Nov. Das alte renommirte Bank⸗ 
haus Loedel und Merkel dahier hat fallirt. Die Passiven be— 
raoen 470,000 fl., die Aktiven, darunter nicht liquide Posten, 
00,000 fl. Hauptgläubiger ist das Bankhaus v. Erlanger und 
Zöhne in Frankfurt a. M. 
F Berlin, 24. Nov. Viel Theilnahme erweckt der gestern 
n der Nähe von Potsdam bei einem Brigade-Pferderennen erfolgte 
Tod des Premier-Lieutenants im ersten Gardens Ulanenregimente, 
Hrafen zu Stockberg, zweiten Sohnes des kommandirenden Gene⸗ 
rals des 7. Armeekorps, welch letzterer bereits auf die Trauernach—⸗ 
richt hierher geeilt ist. Der Verstorbene stürzte, dem Ziele nahe, 
so unglücklich, daß er auf der Stelle todt klieb. Er hat ein Alter 
don 29 Jahren erreicht. 
FNewyork, 23. Nov. Durch einen heftigen, von 
Züden kommenden Wirbelsturm ist die Hälfte der Stadt Tuscum— 
na in Alabama zerstört worden. Von den Bewohnerr der Stad! 
üßten dabei etwa 12 das Leben ein, viele andere wurden mehr 
der weniger beschaädigt. (T. N.) 
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nIEPESSAMI 
ist die in der heutigen Nummer unserer Zeitung sich befin- 
dende Glucks-Anzeige von Samuel Hecdhscher senr. 
'n Hamqurg. Dieses Haus hat sich durch seine prompte und 
verschwiegene Auszahlung der hier und in der Umgegend ge— 
wonnenen Beträge einen dermassen guten Ruf erworben, daß 
wir Jedend auf dessen heutiges Inseral schon an dieser Stelle 
aufmerkfam machen.