Hl. Ingberler Znzeiger.
da Si. In derter Unze igner (und daß mit demn Haupidlatte verbaudene Anterhaltungkblatt, mit der Dienttagt⸗, Dounerstagt- und Sonnlat
— ieernal Dienitan— Deaner 2t44. Sa mstan und Sonnitag. Abonnementapreis vierteliayrig 42 Krzr. ode
1ꝛ Silberur. Anjzeiten werden mit 4 Argr. die dreispaltige Zeile Blattichrist oder deren KRaum berechntt. u
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B 26.
Deutsches Neichh. — geistuiche, 2309 Verwallungsbramte 88 Roßarzte 6 Sattier 48
Auz Münschen schreibt man dem Nürnb. Corr.“, im Vüchsenmaqher, 20 Fecht. und Turnlehrer ꝛc. Württemberg hat
Minlsterium des Innern sei man mit der Ausarbeitung eines b Generale und Generallicutenants. 9 Generalmajore, 21 Regi⸗
en Landtagswahlgesetzes beschäftigt, welches den Kammern bei nentscommandeüre — andere Stahsoffiziere, 189 Hauptleute
eem Wiederzusammentritt vorgelegt werden solle, Die Muhe und Rittmeistet, 639. Premier- und Secondelieutenanis, 77
unte man sich sparen, denn bei der gegenwärtigen Zusammen — 26 Roß⸗
setzung der zweiten Kammer ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit ärzte, 4 Sättler, 32 Büchsenmacher. Fur Bohern fehlen die
e Wahlgesez — sei es, wie es wolle . — doch nicht zu Angaben in der Nachweisung.) Den Motiven desselben Gesetz ⸗
Slande zu bringen. ntwurfes entnehmen wir noch, daß dem Beurlaudtenftande des
n un cheen. Se. Mäjestät der König hat neuerdings deutschen Reichsheeres, wenn ainmal alle Klassen desselben vollzählig
genehmigt, daß noch 500 Zeniner von dem erbeutelen Kanonen⸗ ind, faft anderthalb Millionen Mann angehbren. Die Controle
etall an bedürftige Gemeinden zum Guß von Kirchenglocken aller dleser Mannscaften, von deren Genauigkeit der fichere
abgegeben werden. W Verlauf der Mobilisirung des Heeres wesentlich abhaͤngt, ist bei
Die Augsburger Allgemeine Zeitung“ hat dieser Tage den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen mit großen Schwierigkeiten
einen sachkundigen Artikel über vie Miinarfrage gebracht, welchen verbunden, und läßt sich nur durchführen, wenn die zu diefem
ee inee in es at vifigids halten darf. Derselbe ertiart Zwed worgeschrebenen Melrungen don den Beurlaubien regel⸗
unächst kategorisch, daß die heikle Frage der zwei oder dreijahrigen mäßig erstaitet und die Ordres zum Dienst, insbesondere auch zu
Dienstzeit vom —XXR entschieden und definitiv er⸗ den Controllversammlungen, pünktlich befolgt werden. Verstöße
edigi sei. Anders gestalte sich die Sache vom Standpunkte der hiergegen find nach Paragraphen 68 und 113 des Militaärstraf⸗
Zwechmäßigkeit aus: Um des Bu gets dalber habe sich die gesetzbuches zu ahnden; damit aber die oft geringfügig erscheinen,
Reichsregierung die Frage vorgelegt, ob die Sicherheit des Reichs den Versaumnisse nicht sofort mit strengen Freiheitsstrafen geahndet
mehr garantitt werde durch eine Million Streiter mit dreijähriger werden mussen, bestimmt Paragraph 60 des“ Entwurf?s, daß
er durch 192 Million Streiter mit ununterbrochener zweijähtiger Nannschaften des Beurlaubtenstandes, welche sich der Controle
Dienstpräsenz. Man entschied sich für die größere Zahl mit dem länger als ein Jahr entziehen oder eine Ordre zum Dienst ohne
Opfer der Zeit. Man ermögl iche nämlich alljährlich ca. 40.000 anerkannte Enischuldigung lassen, unter Berlängerung ihrer Dienste
Mann mehr militärisch auszubilden, als bei der dreijährigen Dienst⸗ geit in die nächsijüngere Jahresklasse versetzt werden solen ; dauert
zeit überhaupt eingestellt werden konnten und begegne dadurch recht· die Controleutziehung zwei Jahre und darüber, so sollen sie ente
jeitig der Gefahr, die das franzoösische Wehrgesetz mit — 2.. J
baushebung von, 150.000 Mann in sich derge. Der bekannte Berlin. Müszen des deutschen Reichs. Der Sthäts⸗
Militaeschrifisteller Herr Blankenburg bespricht nun diesen Artikel Anzeiger enthält eine Bekauntmachung des Staats ministeriums vom
in der „Sdlessischen Zeitung“ mit großer Anerkennung. Das 5. d. M., betreffend die Ausgabe, sowie die Form und das
undgegebene thatsächliche Zugiständniß sei unbedingt von der höch· Gepräge der Reichsmünzen, welche in Gemäßheit der Rerchshesehe
ten Bedeutung. Herr Blamenburg freut fich aufrichtig, daß un dom 3. Dezember 1871 und 9. Juli 1873 ausgeptägt werden..
sere Heeresverwaltung in Erkenntniß ihrer hohen Pflichten keinen Der Bekanutmachung entnehmen wir das Nachstehende: Zu den
unstand genommen hat, ein Prinzip, das als unerschutserlich galt, auszuprägenden Goldmünzen gehört fortan auch das Fünfmatkstück.
preiszugeben, als es galt, Hoͤheres zu erreichen. Er erinnert zu- Das Gepräge desselben wird mit dem für die Zwanzig⸗
gleich daran, daß er sich vor nun bald zehn Jahren inmitten der und Zehnmarckstücke vom Jahre 1874 ab bestimmten Gepruͤgt
Fonfliktszeit mit aller Kraft der Ueberzeugung für die zweijährige unter Abanderung der Werthbezeichnung in 8. Mark“ überein⸗
Dienstzein ausgesprochen habe, weil sie bei gleichem Prasenzstande timmen. Das Stück wird im Ringe mit ganz glattem Rande
die Ausbildung einer erheblich größeren Zahl junger Leute ermög ulso ohne Verzierung auf demselben, geprägt. An Reichssilbermünzen“
lache. Ein Hauptsache aber sei, daß gerade die Verkürzung der werden geprägt Fünf-, Zwei⸗ und Einmarkstücke, sowie Fünfzige
Dienstzeit die allgemeine Dienstpflicht zur Wahrheit“ mache. Endlich und Zwanzigpfennigstücke, sämmtlich aus einer Mischung von godo
berechtigte der citirte Artikel der „Augsb. Allg, Ztg.“ zu der Theilen Silber und 100 Theilen Kupfer. Die Einmarksfüce unde
freudigen und zuversichtlichen Hoffnung, daß über das vorgelegte die Zwanzigpfennigstücke beginnen mit der Jahreszahl 187337
Militaͤrgesetz ohne allzuschwere Kaͤmpfe eine Verständigung statt. Fünf- und Zweimarfstücke, sowie Fünfzigpfennigstücke sind bis eg
finden werde. noch nicht ausgeprägt. Als Reichsnickelmünzen werden Zehn und
Straßburg,. Der Oberbrasident hat der Gemeinde Asch- Fünfpfennigstücke aus einer Legirung von 25 Thellen Rickel und *
zach (Canoton Seitz) zur Deckung der Baukosten der kalholischen 75 Theilen Kupfer geprägt.“ I 6—
dirche daselbst einen Beitrag von 6000 Fr. aus der Staatskasse Als Reichskupfermünzen werden Zwei“ und Eupfennigstüce
bewilligt. aus einer Melallmischung von 95 Theilen Kupfer,'4Theile Zim
Zerltin.“ Einer dem Entwurf des Reichsmiliirgesetzes und 1 Theil Zink geprägt; sie beginnen mit der Jahreszahl 1873.
zeigegebenen Nachweisung über die Zahl der Offiziere, Aerzte und! Der Werth der Reichsmünzen nach“ der Thalerwuhrung
Beamten im Friedensstande des deutschen Heeres entnehmen wir beträgt: — J
Folgendes: Preußen (einschließlich der Contingente Badens. für das 20- Markstück —6 Thir. 29 Sgri —8
dessens, des Reichslandes und der kleineren Staaten) dat 70 9 10 —
Heueraie unde Generallieutenants, 158 Generalmajore, 309 — , 20 ——
Kegimentscommandeure oder Stabsofficiere im Range derselben, 20 5ιινν
1143 andere Stabsofficiere, 2901 Hauptleute und Rittmeister, 2 10
10.432 Premier- und Secondelleutenants, 1316 Militärürzte 50 Pfennigstüchk 53*
ver chiedener Rangstufen und Apotheker, 125 Auditeure ꝛc.. 2177 ν— 20 338
Mililargeistliche, 3404 Verwaltungsbeante, 525 Roßaärzte, 72ß8 10ß 3
Sattler, 322 Büchsenmacher, endlich 101 Turnlehrer, Fechtlehrer, e 3 83 αν ν e gf. —D—
klementarlehret u. s. w. Sachsen hat 6 Generale und General⸗ ,
ieutenants. 10 Generalmajore, 24 Regimentscommandeure oder T, )
Stabsoffiziere im Range' derselben, 88 andere Stabsoffiziere, 218 Nach der Vorschriftim Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Jusi
Hauptleute und Riusmeifter 828. Premier ⸗ und Secondelseutenants, dotigen Jahres ist außer den Reichs- und Landeskassen, vou
oo Millärärzte und Apotheker, 11 Auditeure ꝛc. 11 Militär- welwen Reichssilbermünzen in jedem Betrage in Zahlung genom—