Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Inaberler Anzeiger. 
der St. Jugberter Auzeiger und das (2 mal wöchentlich mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonntagt mit illustrirter Bel 
lage), erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag nud Sonutag. Der Aboume mentepreis beträgi vierteljahrlich 
Marj 20 R.⸗Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Answärts mit 15 Pfg. fur die viergespaltene Zeile Blatischrift oder deren Raum. Neclamen 
mit 30 Pfg. pro Zeile berechnet. 
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Samstaa. den 1. Januar 
1876 
Kghn 
Deutsches Reich. 8 * * Liheurg dvon Staatsgesoͤllen Belrau⸗ 
Manchen, 263 Dez. Als muthmaßlichen Nachfolger des en und in dieser Beziehung dem k. Staatsminisierium der Finan⸗ 
sugst ne d Megierungebrasidenen d. Zwihi bort ee Beamten, Kassen und Aemt er einschlussig der Zoll⸗ 
ain ministerellen Kreisen den Regiernngspräsidenten von Si⸗ 8 ider ind Kufschlag-Einnehmereien, dan min der Pfals 
poweth in Lapdshut und den Regierungspräsidenten der Pfalz, teuere Einnehm er „verpflichtet, Einguldenstüde, 
iilait dBraun, nennen. (A. aAbdz.) Sechstreuzers, Dreilreuzersiücke und Einkreuzerstüde in Silber und 
Muür hen. 26. Dez. In den letzten Tagen fiad in rascher kupfer, dann Einbalb- und Einviertellreuzerstücke in Kupfer, und 
Aujeinandersolze die weiter in Aussficht gestellten Et asse der obersten De ohne Unterschied, ob die Munze in dem einen oder andern 
prolestantijchen Kirchenbehdrde etschienen. So unter'm 2i. Dec. Staate des vormaligen füddeutschen Münwsereins ausgeprägt wor⸗ 
line Beroidnung üder das Traurecht und die Vornahme des den ist, dis zum 30. April 1876 in Zahlung zu nehmes. Fer⸗ 
fichlichen Aufgebots und de Matrikelführung und umter demselben ner find in allen Fallen, wo es sich um eine in Reichewahruns 
Dalum das fortan zu gebrauchende Trauuagsformular. inzufor dernde Schuldigkeit handelt, die zur Zahlung angebotenen 
Muͤnchen,. 27. Drz. Der Koͤnig hat aus Anloß der Ein—⸗ üddeutschen Munzen in jedem Beirage anzunehmen. 
fübrung der Reichswährung die Atzneitaxordnung für dos König⸗ 8 Manchen schreibt man der „N. Frantf. Pr.“: Die 
eich Bayern vom 10. Oklober 1872 einer Revifion unterziehen * da. Mis. volljogene Hinrichtung des italienischen Eisenbahn- 
jaffen. Die ollerhöchst genehem' gten neuen Taxbestimmungen werden iie⸗ Batniftella hat mannichfaches unliebsares Auff. hen gemahht. 
nn e afdienenen Gesche had Verordnungsdlatt Man eriunert daran!. daß der Konig weit schwerere Verbrecher als 
Nr. 66 publicitt und habden mit dem 1. Januar 1876 in Wirt esen einfahen Morder“ wiederholt begnadigt hat. Das an gih 
jamleit zu neten. Das Staatsministerium des Innecn ist beauf⸗ s richtig, aber die Sache hat wohl ein befonderes Motiv. Die 
ragt, die Arzneitoxe alljährlich mit Rüdsicht auf die inzwischen alien ijchen Eifenbehnarbeiter binden in Bayern bereits eint Art 
eingetretenen Verand rungen der Materialpreise, sowie anf die er⸗ y Landekcalamitat wie in Oesterreich; moͤrderische Rauslereien, 
ziellen Bere cherungen des Atzneischatzes einer Revision zu unter Raudanfalle u. s. w. sind bei ihnen an der Tazesordnung/ und 
ftellen und deren Ergebniß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. mehr alt 100 dieser Leute X derartige Vergehen bereits in 
Aus den allgemeinen Beftiaämungen der Arzneitoaxordnung heben bdayerischen Strafanstalten. In diesem übrigens doch sehr schweren 
wir Folgendes hervor: Das Minimum eines Preises ist 8 Pig. Fall scheint wohl die Statuirung eines Erempels beabsichtigt ge— 
Vei den Totiren der Recepte ist der aus dem Summiren der wesen zu sein. Man kann die Frage der allgemeinen Berechtigung 
indeinen Pounonen sich ergebende Taxpreis, wenn derselbe 1I M. der Todesstcafe controvers lassen und deunoch dem Staate das 
nittt siderfieigt, auf die Weise abzurunden, daß 1 dis 4 Pf. ouf Recht zu e nem solchen demonstrativen Act im Fall einer allgemei⸗ 
3 ppf. und 6 dis 9 pp. auf 10 Pf. erkbht werden. Wenn jedoch nen Calamität zujusprechen geneigt feiin. 
der Tarpreis des Recepres 1 9f. üdbersteigt, wird in der Weife Berlin, 28. Dec. Es tritt hiet mit Bestimmtheit das 
abgerundet, dahß 4. B. 1 M. 1 bis 4Ppf. auf eine M., dann Berüht vom Rüdritt des Ministers Camphausen auf und joll 
1 M. 6. bis 9 pf. auf 1M. 5 Pf. zu teduciren sind. Bei bereiis ein Nachfolger designirt sein. — 
Arzneimitteln, weiche in dee Taxordaung nicht aufgeführt sind, Bertding, 29. Dec. Die, „Provinzial Correspond enz 
darf neben der Tare für die Arbeit der Anlaufepress mit einer wirft cinen Rüdblich auf das ablausende Jahr, worin sie sagt: 
F.höhung von 100 pEt. in Anf z gebracht werden. Utherschrei⸗ Angesichts der entschiedenen Durchführung der Staatsgefehße seien 
sung der Tate ist berboten und dhat vork mmend.n Falles Be⸗ veitere Anzeichen dafür hervorgetreten. daß die Kraft zum weite⸗ 
sirafung zu erwarten. Det Handderkauf der Apothelec unterliegt ten Kampfe in der kartholifchen Geiftlichtett und Benbikerung er⸗ 
edoch nicht der Taxe. Ermaßigung der Tare durch freie Verein⸗ lahme und die Sehnsucht nach dem kirchlichen Frieden wachse so⸗ 
barung in zulassi Der Preis einer gefertiaten Arznei ist ieder. Die unter den disherigen streitbarften Vorlämpfern der kathol ischen 
ae eneihie beheilen Sache der Wunsch nach Frieden immer mehr Boden gewinne. 
an ben, 28. Des UÜeber d'e aklive Dienstpflicht der Die Erfullung dieses Wunsches werde freilich nur dann möglich 
Bolleschullehter und Kandidaten des Vollsschulamtes verfügt die in, weun die leilenden Kreise die Ueberzeugung gewännen, daß 
neue baper sche Wehrordnung: 1. Vollsschullegrer und Kandidaten die Voraussehung des Friedens die allseitige und thatsachliche An⸗ 
des Vollsschulamtes, welche ihre Befahigung sür das Saulamt in erkennurg der Staatsgesetze sei. 4. 
daischrifts maßiger Prüfung nachgewiesen haben, köonnen nach kurzer Straßburg, 28. Dey. Die seit nahezu 8 Jahren un⸗ 
Einübung mit den Waffen zue Reserde beurlaubt werden; 2. gibt mus gesetzt betriebenen Arbeiten der Comission für Vergütung der 
der so Beurlaubte seinen disherigen Beruf gänzlich auf, oder wird kriegss waden und Ktrrieg?leistungen sind nun abdgeschlofssen. Es 
tr auz dem Schalamte für immer entlassen, so kann er vor Ablauf zaen die ausgeworsenen Summen folgende Verwendung erbalten: 
des Jahres, in welchem er das 285. Lebensjahr vollendet, zut Ade uur Beschietßzungeschaden wurden ausdezahlt 55.866,097 Fr. und 
feistung des Resies feiner activen Dienstpflicht wiedet eingezogen War, gen die Kreise: Straßburg 80001,548 Fr., Scletistadt 
wverden; 8. wenn: ein solcher Diensipflichtiger vor vollendetem 25. 3.022,346 Fr., Weßenburz 2,346,105 Fr. und für einzeln 
Lebensjahre für immer entiassen wird, so hat die vorgesetzie Be⸗ jehende Gebdaude 446. 103 FIr. Die Vergütungen für Kriegd⸗ 
hörde dennt Landwehrbezirlökommando zur weiteren Anzeige an die eistungen erstrecken sich üder acht Keeise mit 3557 Gemeinden in 
Ersatzbehoörden hiervon Mittheilung zu machen. »er Summe von 10 Willionen Franken; hierzu kommt noch die 
M' n heen, 28. Den. Von den Bankagenturen, welche Unterstüßung von 230.000 Franken, welhe Solchen gewährt wurde, 
die Baderische Noteabank im diessenigen Vahern errichtet, werden ien weil nicht im B.fitze eines Anertenatnißscheines, nicht enischädi⸗ 
olgende am Montag. den 3. Januar ihre Thätigleit deginnen: Jungsbere htigt waren. Der Gesammtbetrag der Entschad gungen 
umberg, Ansbach, Aschaffenbutg, Bemberg, Erlangen, Freising, deziffett sich demnach auf 66,096,097 Francs oder 532,876,877 
Fürth, Kaufbeuern, Landshut, Menmingen, Nordlingen, Neu⸗-Ulm, Dart 60 Pf«6. — Das benadhbarite Kehl, welches unmittelbar 
hassau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg. Die nach dem Krieg wie ein Phonix seiner Asche wieder eutstieg, befindet 
Agenturen in Bahyreuth, Hof und Ochsenfurt können erst dem⸗ ich jetzt in mißlicher Lage, da seit es aufqehort hat, Gienzstadt nud 
azaͤchst eroffnet werden. Mit der Hauptbank und den fünf Filialen Zollstation zu sein, der Handelsverkehr vollständig abgebrochen ist, 
in Ausgsburg, Kempten, Lindau, Ludwigehafen und Nürnberg, vodurch die jahlreichen Geschäfte nahezu außer Thangteit ꝓsseht 
wird dann die Bayerische Notenbank 26 Bankstellen in Thätigkeil ind. Pfkfb. st. 
zaben. Ausland. — 
Mänchen 28. Dec. Laut Verordnung des k. Finani⸗ Versfartles, 28. Dez. Die Natienalversammlung dat