dere Mächte daran betheiligen, so wünscht Rußland auch jetzt noch
nichts Besseres; wenn nicht, so muß Rußlaad zur Erreichung der—
seiben Zwecke, welche im Berliner Memorandum gebilligt sind, seiner⸗
seits execunv'sch vorgehen.
Die russische Kaukasus⸗Armee ist nun ebenfalls mobil
gemacht und der General-Adjutant Loris⸗Melikoff zum Ober Com⸗
mandanter derselben ernanut worden. Der kaiserliche Ukas nennt
die an der russisch- türkischen Grenze aufzustellende Armee das
Iclive Corps an der kaukasisch-ürkischen Grenze‘“,, und dasselbe soll
aus drei Abtheilungen bestehen. Tie tauk«siiche Armee besteht aus
der sogenannten kaukasischen Grenad'er-Dibisfion mit 16 Bataillonen,
serner aus der 20., 21., 39. und 41. Jufanterie Division mit je
Is Baraillonen der taukasischen Schützenbrigade a 4 Batéillone,
zer taukasischen Dragoner-Division mit zusammen 16 Esc dronen
and der laukasischen Sappeur⸗Brigade. Sowohl der Geenadier⸗
vie den Infanterie D visionen ist je eine Festungs Artillerie · Brigade
—X Gesammistand der kaukasischen Arniee veziffert fich
demnach auf 80 Infanterie- und⸗ Schützenbataillone, 16 Es
adronen und 32 Batuerien, das sind 82,320 Mann Infanier e,
2464 Reiter und 252 Geschütze. Außerdem dücften auch die
—X ftrachan-Kosasen in die Mobili-
firung mit einbegriffen sein, da sie ebenfalls zur Kaukasus-Armee
jerechnet werden. Dieselben zählen, und zwar die Kudan'schen
dosalen 6 Schützenbata llone, 182 Eskadroneun und 5 reitende Bats
—D 61 Escadronen und 2 Batterien und die
Astrachan⸗Kosaken 12 Escadronen. Selbsiberständlich werden diese
aosaken⸗Heere niemals ihre auf dem VPapier sostemisirten Stände
erreichen.
—1
Vermischtes.
4 Zweibrüchen, 29. Nov. Ein Einwohner von Ludwigs⸗
ßafen hane im Jahre 1863 mit der Versicherungsgesellschaft Azienda
eicuratrioe in Triest einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen
and die diernach zahlbaren vierteljährlichen Prämien b's Ende 1873
regelmäßiag bezahit und zwar, wie des ausbedungen war, anfänglich
an die Hauptagentur dir Gesellschaft in Ludwigshafen. Diese
wurde jedoch bald aufgelöst, worauf er die zu zahlenden Prämien
an die Hauptogentur zu Kaiserslautern und, als auch diese aufs
gehobden wurbe, an die Generalagentur der Gesellschaft füt Bayern
a Mäünchen einsandte. Zu Anfang des Jahres 1874 öste die
Besellschaft auch diese letztere Agentur auf, so daß sie nun in
Bayern überbaupt har keipe Verltreuung mehr hatte', obwohl sie
sierzu nach dem Inhan ihrer Zulassungsurkunde verpflichtet war,
ind wies den Ludwigshafener an, tünftig die Zahlungen an die
Bertretung in Innsbruck einzusend vw. Dieser, dent das lästig war,
seitete nun unterm 14. März 1874 briefliche Unterhandlungen ein,
im die vierteljähtlichen Prämienraten in einmalige Jahreszahlungen
mzuwandeln. Am 25. März daraus sand e er dann die am 21.
desselben Monats fällig gewordene Ptämie ein, welche auch au⸗
zenommen wurde, und ersuchte dabei die Vertrenung der Gesellschaft
n Innsbruck schriftlich, den vollen J hresbetrag von 831 fl. 48 kr.
bei Ablauf für die Folge per Postnochnahme zu erheben. Da er
süiber bierauf keinerlei Antwort erhielt und auch die Erhebung des
Betrags nicht erfolgte, so sandte er om 10, August 1874 den
Jahresbetrag der P amie an das Bureau in Innsbruch ein, erh elt
in aber von dort wieder zurück mit dem Bedeuten, daß, da nach
Urt. 2 der Versicherungsbedingungen die Police außer Krast reie,
venn eine Prämierrate am Verfalltage nicht bezadlt werde, er seiner
Rechte verlustig geworden und der Vertrag schon am 21. Juni
1874 erloschen sei, weil er die an dielem Tage faͤllig gewesene
Pramie nicht rechtzeitig bezahlt habe. Hiermit nicht zufr:eden, trat
e nun bei dem Handelsgerichte —XV die
Szienda assicuratrice auf, indem er verlangte, daß sein Ver⸗
icherungsvertrag von dem Gerichte als nach wie vor zu Recht
heftehend erklärt werde. Die Veklagte ertlärte die Klage jür un⸗
bdegründet, indem sie sich auf den sLon erwähnten Paragraph der
Siatuten berief. Das Handelsgericht Frankenthal erllärie jedoch
durch Urtheil vom 9. Juli 1875 unter Beurkundung des An—
erbielens des Klägers, die noch geschuldeten Pramsen jederzeit
nachzuzahlen, dessen Versicherungsvertrag nach wie vor zu Recht be⸗
stehend, und legte der Beklagten die Proceßlosten zur Last, indem
s enischied, daß einerseins die betlagte Gesellschaft nach Urt. 1230
J. c. veipflichtet gewesen wäre, den Klager, was nicht geschehen,
dor Verlustigerklärung seiner Rechte an die Zadlung der dallig
zewordenen Praͤmie zu mahnen, da aus dem Versicherungsvertrage
nicht unzweideutig zu entuehmen sei, daß die bloße Thaisache der
nicht rechtzeitigen Prämienzahlung den Verlust jedes Versicherungs⸗
anjpruches nach sich ziehen solle; daß andererseits die Gesellichaft
aber auch nicht berewtigt gewesen sei, den vertrarsmäßigen ursprüng—
lichen Zahlungsort nach einse tigem Belieben zu verlegen, zumal
oz Ausland, was sogat den Concessionsded ngangen zuwiderlaufe.
Aus beiden Gesichlspunkten betrachtet, zeige sich daher die erhobene
Fge begründet. Gegen dieses Urtbeil erhob die bellagte Gesell⸗
chaft Berufung, welche jedoch durch Urtheil des Apellhofes vom
2. 1.. Mis. als unbegründet verworfen wurde und zwar ohne
ähere Prüfung der Frage, ob die Gesellschaft verpflictet ewesen,
en Kläger in Verzug zu setzen, ehe sie den Vertrag für erloschen
tlaren konnie, einfach um deßwillen, weil einerseits die Gesellschaft
urch Aufhebung der Vertretung in Bayern, die ihr durch eller⸗
öchste Verordnung aufeclegt war, den contractmäßig und durch eine
seihe von Jahren geschäfteüblich im Inlande fesigestellten Ort,
voselbst die Prämie zu entrichten und in Empfang zu nehmen war,
nseitig und entgegen der Coucessionsbewilligung in's Ausland ver⸗
egt, johin selbst eines Vertraasbruchs sich schuldig gemacht habe,
bährend ardererjeits die Uebersendung des erwähnten ganzfährigen
— welcher die Unterhandlungen
soer den künftigen Zahlungsort der Prämien durch das eigene Ver⸗
chulden der Gesell'chaft, weil diese dem Versicherien auf seinen
etzten Bref jede Anwort schu'dig geblieben, noch nicht abgeschloffen
varen, sohin Kläger mit gutem Grunde die Annahme des an die
Hesell chaft abgeschickken Betrages darch diese erwarten durfte, und
ichts weniger vermuthen konnte, als daß die Gesellschaft den in
dete stehenden Lebensversicherungsbertrag auf Gruud der Statuten
ür erldichen erklären würde, zumal ja schon die Zahlung im Maͤrz
874 verspaͤter geshehen, zleichwohl aber angenommen worden war.
Wi. K.)
p Pirmaserns, 29. Nodp. Der Voistand der biefigen
Henossenschaftsscächterei macht heute Nachstehendes bekannt: „Ochsen⸗
leisch 36 Pf., Sawemefleisch 64 Pf., Kalbfleisch 50 Pf., Kessel⸗
vurst 70 Pf., Schwartenmagen 80 Pf., Fleischwurst 96 Pf.
Ldiackwurst 10 Pf., Bratwurst 20 Pf. Für Ochsenfleisch werd
Jarantirt, da Kühe und Fassel vom Ankauf ausgeschlossen sind.“
f Die „Pf. VeZig. schreibt aus Kaiserslautern, 27.
Nov.: Einem croßen ünglüde wurde gestern hier nur durch glück
ie Fagung dorgereugt. Eine Frau juchte nämlich ihr sind und
rug ein HMädchen, ob sie dasselbe nicht geseben hätte; das kleine
Heädchen verue nte die Fraqge, bemerkte jedow daber, daß ein anderes
Madchen in den Abort des Spt tzengaufes gefallen sei. Die Frau
ilte sofort datin und sah mit Eutsetzen, daß nur koch das Händ⸗
hen ein⸗s Kindes aus der Kloake hervorragte. —A
ind zog auch wirklich ein etwa 9jähriges Maͤdchen aus der mit
einem Sitzbrette versehenen Kloate. Es war das Tochterchen eines
inserer dochgeachtesten Lehrers der höheren hiesigen Lehranstalten.
as nur durch diese Fügung dem sichern Tod entging. An der
eregten Stelle am Sprihenhaufe freilich hat man — dem alen
S„prichworte folgend: .Daß man das Stallthor schließe, wenn das
Bserd eutlaufen ist? — heute Morgen schon ein Schloß an die
Thüre gelegt.
F In Katzweiler gerieth am 26, ein Schustermeister in trun⸗
enem Zustande unter Pferd und Wagen und wurde derart beschö
digt, daß er sosort iodt am Plotze blieb.
Der D striktsrath von Kusel hat beschlossen, die Regierung
u bitien, dahm wirken zu wollen, daß die pfalzijchen Bahnen im
sordwesten und Westen an die benachdarte Rhein⸗Rahebahn ihren
Anschiuß finden mögen. Daß das pfälzische Bahnnetz noch einige
ucken jeigt, deren Ausfüllung nothwendig, ist in allen Kreisen
inbestritten; am meisten ist die Entwickelung in dem Noidwestlichen
Theile der Pialz zurückgebl eben und es hat daher schon vom Stand⸗
zuntt der Ausgleichung der Interessen der betreffende Distt lus⸗
allsbeschluß seine Berechtigung.
Ingenheim, 27. Nov. Das Hängen scheint hier nach
jerade Mode zu weden. Am Fre'tag vor 8 Tagen erhängte sich
jer Hand l3maan M. Weiß, um sich den Händen der Strafjustis
u entziehen und am verflossenen Sonntag machte eine verheitathete
Frau einen Selbstmordversuch, indem sie sich auf dem Speicher
Thängte, aber noch im letzten Momente von ihrem Ehemann ent⸗
Fecht und abgeschnitten wurde. Die Mornve zu dieser That ijollen
ünsliche Zwistigkeiten gewesen sein.
Aus der Pfalz. Am 4. nädbsten Monats treten in den
Zaupistädten der 8 Kreise die Landräthe zu ihrer jährlichen Ve——.
ammlung zusammen. Ein Hauptgegenstand soll die Bewilligung
er Mittel für die neu zu organisirende Gewerbeschule dilden. welcht
iner drätlasfigen Schuͤle zu einer sechsklassigen Realschul—⸗
verden soll, theils aus inneren Gründen, indem die Gewerdjchul—
ie ihr gesiellte und früher schon herabgesetzte Anfgabe nicht voll—
fändig dewältigen kounte, theils zu dem äußeren Zwecke, daw.t die
Lbsolventen das Recht des einjährigen freiwilligen Militärdienstes
n ganz Deutschland erlangen tönnen. Dem psaälzisven Landrath—
vird vielleicht auch Gelegenheit gegeben werden, sich bezüglich des
In dem durch seine lebhasfte Fürsorge fuͤr die verschiedenen Inte
»ssen der Pialz beliebten Prasidenten protegirten Dienstbotenstiftes
u ußeren, das, so gut als geneint ist, keinen rechten Anklang
ird Fortgang finden will, indem der praltische Sinn der Bevol⸗
erung meint, wenn Prämien helfen, so müßten wir in den letzten
Jahren lauter vorzügliche Dienstboten gehabt haben, da Jeder für
aücngen Diensiboten fodel Pramien schon zum Lohne geleg