Full text: St. Ingberter Anzeiger

Bekanntmachung. 
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Militärs-Ersatzgeschäft für das Jahr 1878. 
Musterung und Loosung der Militärpflichtigen, sowie Prüfung und Verbescheidung dey 
Zurückstellungsgesuche von Militärpflichtigen, Reservisten, Ersatzreservisten und 
Landwehrmännern. 
Nach dem festgestellten Geschaͤftsplane wird die Ersaßlodimission für den Aushebungabezirk Zweibrücken in der Zeit vom 17. 
April bis einschließlich 26. April nächstdbin — mit Ausnahme des auf den 10. April fauenden hl. Charfreitags, sowie der auf den 
I. und 22. April fallenden Osterfeiertage — täglich Vormittags um 8 Uhr und Nachtnittags um 8 Uhr im Saale des Wirthbes 
Maitin Schmide (Jägerslust) zu Zwesbriscen zusammentreten, um am 17., 18., 20., 28. und 24. Äpril die Mussterun g. 
d. h. die Meffung und V fitation der Miluärpflichtigen, am 25. April die VBerbescheidung der Gesuqhe sowohl der 
Militärpflechtigen um Zurüdstellung, als auch der Reservisten, Ersotzreservisten und Landwehrmänner um Versetzung hinter den letzten 
Jahrgang der Reserbe, beziehungsweise Landwehr, und am 26. Aprü die Loosung vorzunehmen. 
IL. Zur Musterung haben sich ein ufinden: I 
l. am Mittwoche den 17. April nächsthin die Militärpflichtigen der Bürgermeistereien Rohrbach und Si. Ingbert. 
2. am Donnerstage den 18. April nächsthin die Piiltarpfüchtigen der Bürgermeisiereien Ensheim, Ommersheim, 
Bebelsheim und Bleekaffel. —A 
am Samstage den 20. April nächsthin die Militärpflichtigen der Bürgermeistereien Aßweiler, Geisheim, Nieder⸗ 
würzbach, Nederauerdach, Einöd und Ernstweiler. * — 
am Dienstage den 23. April nächsthin die Miliarpflichtigen der Bürgermeistereien Walsheim, Medelsheim, Groß⸗ 
steinhausen, Brenschelgach, Altheim, Mauschhach, Hornbach, Rimschweiler und Ixgein. 
am Mit woche den 24. April nächsthin die Militärpflichtigen der Bürgermeiftereien Niederhausen, Knopp, Schmitts 
hauusen, Reifenberg, Webenheim, Üritelbach und Zweibrücken. 
Zu erscheinen haben alle im Jahte 1858 geboreden Militärpflichtigen, sowie alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen, über 
deren Diensipflicht noch nicht d⸗finitiv entschieden isft, das deißt, welche weder einem Truppentheile jur Ableistung ihrer gesetzlichen 
Dien stpflicht überw'esen wmoch zur Eriotzreserve desiguirt, auch micht füt unbrauchdar oder unwündig zum Militärdienste erklärt worden 
ind, voraus esetzt, daß die Mituanpftichugen Angedörige des deutschen Reiches sind und sich gegenwärtig im Ausgeoungsbezirke Zweihrüden 
intweder douernd oder nur vorübergehend aufhalten. J 
Von der Gestellungspflicht sind en tdunmndeen und hrauchen doher zur Musterungenischt zu erscheinern: —RP 
1. die bereiis als Einjährige oder Dieiiährige freiwillig Dienenden, — 
2. die von den Truppentheilen als Freiwillge Engagirien, 
3. Diejenigen, deren Gefundheits zustond die peridniiche Geftellung unmöglich macht, z. B. Gemüthekranke, Blödsinnige, Zrüppel. 
347), Die Unmöglichkeit des Erscheinens muß jedoch durch ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Attest eines 
Atzles uvd der Gemeindedehöede bestätigt und muß das ärztiche Zeugniß überdies, wenn der ausfiellende Atzt nicht amilich 
andgeftelst ist, von der Gemeindebehörde beglaubigt sein Wer an Eplepste (FalUl su chi) zu leiden vehauptet, halt anf eigene 
Kosten 3 glaud zafle Zeugen ditfür zu stelen. —* 
Diej⸗ nigen, welchen entwder wegen Ausbildung fur ihren späteren Lebensberuf oder wegen dauernden Aufenthalts im Auslande 
Nusstand für das laufende Jahr oder länger bewilligt worden ist. J 
..Alle zum Ericheinen bei der Mufterungebeepflichteeen Milrtärpfhichtigen früherer J ahrgäuge haben 
ihre im borigen oder in einem früheren Jahre empfangenen Loosungssjschei'ne mitzubringen. 
Milüdepflichtige, melche ungeachtet gegenwärtiger Bekanntmachung sich zur Musterung an dem oben für d'e betreffende Bürger⸗ 
meisterei; zu welder sie gehören, bestimmten Tagenni cht fellen oder dei Auerufang ihres Namens in Musterungslokale nicht anwesend 
ind, werden gemäß 8 33 des Reichs-Milttärgesetzes vom 2. Main 1874 an Geld dis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen 
zestraft uad verlieren die Berechtigung arz der Loosung Theil zu nihmen, sowie den Anspruch auf Zurüdstellung und resp Befreinng 
vom Militärdienste. Wer fich der eng böswillig entzieht, wird als uunsicherer Dienstpflichtiger be— 
handelt, d. h. sofort zur Einstellung gebracht. 
AII. Zu der am Donnerstage, den 28. Apru nächsthdin, Vormittags ftaltfindenden Prüfung und Verbescheidung der Gesuche 
von Viilitärpflicht gen um Zurückstellung, sowie von Resetvesten. Ersatzresero st mund Landwehrmännern um Versetzung hinter den letten 
Jahrgang der Reserve, beziehung-weise der Landwehr, haben diejenigen Personen, zu deren Gansten die Gesuche un Zurückhstellung von 
Militänpflichtigen eirgereict worden sied, z. B. die Eltern“, Großeltern c. zu erscheinen, damit die Bezirks-Ersatzlommission selbst zu 
heurtheilen im Siande ist, ob d'iese Personen wirklich arbeits-, beziehungsveise aufsichtrsunfähig sind oder nmagt. 
An demselbe Tage, Nachmittags, werden die Listen gegeseingemit einander verglichen usd richtig gesiellt. 
III. Am Freitage, den 26. 2pan näachsthin findet von Moegens 8 Uht an die Loosung statt. Den Mitilärpflichtigen ist es 
sreigestelle ob sie zur Loosang persönlich erscheinen wollen oder nicht. Fur de abwesenden Militärpflichtigen wird ein Milglied der 
Beziris: Ersotzlommission das Loos ziehen. J ——— 3 
Alles dies wrd gemäß 861 Ziff. 2 der Militate Ersatz Ordnung au durch zur allgemeinen Kenntuiß gebracht. 
ZIweihrükken, den 19. März 1878. . 
Der Civilvorsitzende der Bezirks-Ersatzbommission 3weibrücken, 
8Sohafer. 
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ir. 15432 
et Zeitungs 
Preislste. 
Die 
„Deutsche Jagdzeitung“ 
Illustrirte Umschau 
in den Revieren der Jägerei. 
Nr. 1058 
der Zeuungs 
Brieisl ste. 
Herausgegeben und redigirt von 
Fr. von Ivernois in Eilenburg, 
über welche kürzlich in diesem Blatte berichtet wurde, ist nicht mit 
inderen Zeitschriften ähnlichen Titels, von denen mehrere existiren, 
u verwechsein. Von sammnlichen Jasdzenschriften hat die „Deutsche 
Jagdzeiung“ (Nr. 1043 der Zeilungs:Preisliste) das größte 
Forman und d'e rechste Ausstattung. Im verflossenen halben 
Jahre brachte dieselbe in zwölf Nummern 89 Illustrationen, also 
m Durchchurtt mehr als 7 decselben pro Num ner und zwar me si 
Driginalbildet. Die „PDeutsche Jagdzeitung“ ist na⸗ 
nenilich nicht zu verwechseln wit der „Illustrirten 
Lagdzeitung“, die in Leipzig in kleinem Formate erscheint. 
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vĩei 
mit Firma, zu Geschaftsbriefep 
in achöünen veraierten 
bonriften, 
HOnOgra in mæe, Viaiten- 
Kartom ete., werden rasch 
iud billig angefertigt in der 
Buoh- und Steindruokereoi 
F. X. Demotæ. 
dt. Ingbert. 
— 
Frucht- Brod⸗ und 
Fleisch⸗Preisfe der Stadt 
Zweibrucken vom 11. April. 
Weizen — M. — Pf. Korn 
98 M. 886 Pf. Gerste 2reihige 
d M. — Pf. Gerste 4 reih. 
— M. — Pf. Spelz 0 M. 
— Pf. Hafer 7 M. 55 pf. 
heu 2 V. 40 Pf. Stroh2 
M. 20 Pf. Kartoffein 3 M. 
10 Pf. Weißbrod 1 Kilog. 
58 Pf. Kornbrod 3Kil. 78, 2 stil. 
—AVD 
Bemischtbrod 3 Kilo. O M. 97 Pf. 
Paat Wec 100 Gramm 6 Pf. 
Rindfl. 1. Qual. 66 Pjf. 2. 
Dual. 60 Pj. Kaldfl. 66 Pf. 
amfl. 60 Pf. Schweinefl. 60 Pf. 
X 
vedollion Druck und Verlag von gJ. 4. Demetz in St Ingoert.