Privatwillkür und der fiskalischen Finanzausbeulung ausgesetzt. Sehr
hlimm sieht es in dieser Hinsicht mit Oesterreich. Die schreckliche
deimsuchung, twelche Tirol kürzlich ducch eine Ueberschwemmung er⸗
suhr, ist lediglich auf die Entholzung der Gebirgsketten zurückzu⸗
jühren. Obschon dort seit Jahren wacnende Siimmen ertönten, ließ
8 der Staat geschehen, daß zwei große Privalbesitzer in Tausser
die vorhandenen Waldreste niederschlagen ließen. Was zwei Speku⸗
länten in Ausnutzung ihres geheiligten „Privateigenthums“ ihren
Fassen an Gewinn zuführten, mußten zuhlreiche NMeuschen mit ihrem
Leben, andere mit ihrer ganzen Habe büßen. Das sind die Folgen
des durch das Monchesterthum überspannten Eigenthumsbegr ffs!
Das Recht des Parteieigenthuns hört auf, wo sein Mißhrauch und
und seine Gefährlichkeit für die Allzemeinheit beginnt. Hier hdat
der Staet die Gesammiheit gegen die Einzelnen zu schützen. Doh
wicht nur die Gefehzebung, auch det Jugendunteticht follte wirß
semer für Waldschuß und Baumpflanzungen eintreten. Unsere
e erfährt von diesen Dingen praktisch uund theoretisch zu wenig;
e lernt weder den Baum schätzen und licben, noch lernt fie ihn
pllanzen und pflegen. Das ist ein Unglück füt die Nation. Die
Fugend wird dadurch um einen jchöneg und unschaldigen Zeilder⸗
und das Land um den unermeßlichen Nuten gebracht, der
ihm aus der aufgeklärten und théötigen Sorge allex seiner Bewohner
fuͤr Baum⸗- und Osftzucht erwachsen würde. Wos den Waldschutz
im Großen betrifft, so getört dieser natur: ich zu den Aulgaben des
Slaates. Doch dleibt diese Aufgabe unersullt, wenn die Noth·
wendigkert des Waldschutzes meht Jedernann Fdon im Schuluntericht
eingeimpft wird.
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aß diese die betreffenden Redakteure vor Gericht gestellt oder diese Nahrichit.
ementirt habe. Man müsse daher glauben, daß diese Vorwürfe begrunder
seien. Der Artikel habe nur bezwedt, für die damals bevorstehenden Reichs
agswahlen Propaganda zu machen,
Es wurden drei Fragen an die Geschworenen gestellt, eine wegen der⸗
leumderischer Beleidigung, mit einer Unterfrage hiezu, betreffend die mildern-
den Umstände, und eine Frage wegen qualifizirter Beleidigung. Die erfte
Frage wurde verneint und die dritte bejaht. Der k. Staatsanwalt beantragte⸗
un Gefangnißstrafe in angemessener Dauer. Der Gerichtshof belegte den
Beschuldigten, dem Autrage von dessen Vertheidiger entsprechend, mit einer
Zeidstraft von 500 Mark und verordnete die Vernichtung der beschlagnahmten
ẽLemplare der „Pfälzer Zeitung“ und außerdem, daß der verfügende Theit
es Urtheils innerhalb dreier Wochen von Rechtskrast des Uriheils an in
der „Pfalzer Zeutung“ in demselben Theile, in welchem der beleidigende Artikel
fand und mit denselben Lettern, wie dieser, publizirt und daß dem
Ministerium eine Ausfertigung des erlassenen Urtheils zugestellt werde.
— Schwurgerichtsverhandlung gegen Katharina Soffel, 32 Jahrts
ait, ledig, aus Sobernheim, zuletzt Köchin in Winnweilon wegen Kindsmorda
Bertheidiger Anwalt Frenckel.
Die Ungeklagte hat shon einmal im Jahr 1871 geboren, einen Knaben
der bei ihrer Matler in Sobernheim in Piltge ist. Sie diente bis Septem
ber vorigen Jahres in Kreuznach, wo sie ein Liebesverhältniß mit einen
ungen Burschen anknüpfte, bei mehreren Herrschaften, war aber leichtferti,
n ihrem Lebenswandel und uͤnordentlich in ihrem Dienste. Im October
877 tam sae als Kochin in eine Gastwirthschaft in Winnweiler, wo sie sich
ordentlich deirug und kingezogen leble. Im Laufe der Dienstzeit stellte fid
jeraus, daß fie in anderen Umständen sich defand, was sie auch selbst mehrfag
an ihren Geliebten schrieb. Am 80. Mai abhin stand sie in der Frühe, wi
ewöhnlich auf und ging amm acht Morzens in den Keller, angeblich um
hemüe zu holen. Nach einiger Zeit kam fie aus dem Keller zurück, wobei
je auffaend schlecht aussah. Sie mußte sich zu Bette legen. Tags darauf
rbei ete sie wieder. Am folgenden Tage wurde im Keller die Leiche eines
zeugeborenen Kindes gesunden, das die Angeklagte auf Vorhalt als dat
hrige anerkannte. Dasselbe hatte, wie die Sektion ergab', nach der Gebur!
zelebt und war, wie beträͤchtliche Verletzungen an defsen Köpfchen zeigten
jewaltsam um's Leben gebracht worden. Die Anklagte gefiand auch zu daß
je im Keller das Kind geboren, daß es geschrieen und daß sie es getödte⸗
habe, „um ihre Schande vor der Welt zu verbergen.“
Da die Angeklagte in der heutigen Sitzung ein unumwundenes Ge⸗
tandniß über die ihr zur Last gelegte That ablegte, so betrafen die Debatten nur die
yrage über das Vorhandensein mildernder Ümstände. Don kgl. Staatsanwalt
setri sprach sich gegen die Annahme derselben aus, während der Vertheidiger
besonders die hilflose Lage der Angeklagten bei der Geburt, deren verlassenen
Zustand und reumüthiges Geständniß als folche geltend machte. Die Ge—
chworenen nahmen auch unter Bejahung der Schuldfrage mildernde Umständi
mn, worauf die Angeklagte zu einer Gefängnißrafe von vier Jahren veur⸗
theilt wurde.
pZweibrücken, 26. Sept. Gestern ist die 4. Estka
dron des k. b. 5. Chevaurlegers-Rgts. hier eingetroffen; dieselb
st von jehßt an h'er garnisonirt.
pus der Pfalz wird der „Frankf. Zig.“ geschrieben
Wicderum iß in den pfälzishen Schulperhältnissen ein Forischritteg
— — —
* nach preuß schem Master umgestaltet worden. Man het
adlch herausgebracht, daß der bürgerlichen Bildung mehr Au⸗
nerksamkeit geschenkt werden aüsse und daß dis bis dato bestaude⸗
uen Gewerbeschulen, deren es allerdings in der Pjfalz nur sehr
venige gibt, nicht hinreichend seien, um eine gehörig praktische
ürgerliche Bildung zu produciren. Uber man hat leider wieder
rur halb reformirt. Die wenigen Realschulen sind für eine Be—
dlterung von nabezu 700,000 Seelen, die sich auf über 100
Quadr.Meilen veriheilt, nicht hinreichend und zu weit auseinander
Jelegen, so daß der Kostenpunkt den Gewerbetreibenden abschredt
eine Bisaung, die heutzutage in Folge des Fortschrittss der In
»ustrie eine absolute Nothwendigkeit geworden ist, auf einer Reab—
chule sis anzueignen. Während die Pfalz nur wenig Realschuler
zat, ist mit den Laleinschulen, so. Proghmnasien, gerade da
hegentheil der Fall. Fast jedes Städichen hat eine lateinische
S„chule. Aber wie werthlos sind sie für den Industriellen! Du
ateinschulen sind eigentlich nur Vorschulen des Gymnasiuma, in
velchen nur klassische Studien gepflegt werden, nicht aber praktische,
pie sie der Industrielle haben muß. Wie wenig Werth die La—
einschule für den Nichtstudirenden habe, zeigt die Statistik, nach
belcher unter 80 taum 6 die Anftalt complet absolviren, waͤhrend
zie übrigen schon vorher dieselbe verlassen, da sie ihnen die frt
hren Beruf nothwendige Bildung nicht bieten kann. Was itnt
)er Industtielle mit einem Kopf voll lateinischer und gricchischer
stegesn, wenn es ihm an aller übrigen Bildung mangelt und er
roch nicht einmal einen grammatitalisch richtigen deulschen Aufsahß
nachen kann? Wird doch die Atithmethik, Physit, deutsche, fran⸗
oͤsische und englische Sprache auf den Progymnasien —XLC
achlaäfsigt, welche Fächer doch gewiß nothwendig für den In⸗
ausiriellen sind! Auf den Latelinschulen werden die Ansprüche eines
Industriellen in keiner Beziehung gewürdigt, und deshalb sind sie
ir den Gewerbestand, der id der Pfalz das Haupitomingent —R
Zurgerthums darfellt, zierlich werthios. Wie leicht ader waͤre dem
erwähnten Uebelftande abzuhelsen ? Wütde man an denjenigen
Hlãtzen, wo jetzt Lateinschilen bestehen, Realschulen errichten, so
nen wir einen Fartschritt erz'ell, der uns alle Ehre machen
urde. dHie vier Un der Pjalz beftehenren Gymnasien, verbunder
nit einet Lateinschule, teichen sbe die studirende Jugend volsstandig
wus, dem Gewerbestande aber waͤre mit erwähntert Reformalion
räüudlich gehohen.
RBermischtes.
Das von den Orgasisten J. H. Lützel unter dem Titel
„Der pratusche Organist“ im Verlage der J. J. Toscher'jchen
Buchhandlung in Kaiserslautern herausgegebene Werk wurde gaicht
allein von der gesaämmten musikalischen Kritik in der vortheilhaftest / n
Weise beurtheilt, sondern auch unter dem 6. Sept. l. Jis. durch
das kgl. bayr. Staatsmin ster'um des Innern für Kirchen⸗ und
Schulangelegenheiten den Seminarien und Praparandenschulen des
stönigsreichs zum unterrichtenden Gebrauche empfohlen. — Unter dem
3 November 1877 wurde das Werk im Einvernehmen mit dem kgl.
Consistorium zu Speyer von der tgl. Regierung der Pfalz den piot.
Prestyterien des Regierungsbezirkes empiohlen und die Erlaubniß
ut Anschaffung aus den Meuteln der —XL——
8weibruücken, 24. Sept. (Schwurgerichts⸗Verhandlung gegen
Dr. Esaen Jager, Redakteur, in Speyer wohithaft, beichuldigt der ver⸗
leumderischen Beleidigung des tzl. bayer. Staaismimiiteriums durch die Vresse,
veriheidigt pon Anwalt Gebhart.
In der unter der Redaktion des Beschuldigten in Speyer erscheinenden
Pfaulzer Zeinung“ war in der für Montag den 15. Juli abhin ausge gebenen
Minner i62 ein Artikel enthalten, der die Ueberschrift: „Zux Reichsstags⸗
wahl J, Der Pfälzer Krakehler“ mit dem Quadrat-Zeichen fuhrte. Derselbe
hbemerkt im Eingange, nachdem er als gute Eigenschaften des Pfälzer Volkes
dessen stete Heiterteit ind Freiheitsliebe hervorgehoben hatte, daß man an
den Pfälzern besonders auch deren Pfüfizteit und Klugheit rühme. Es wird
dabei die Frage gestellt, ob dieses Nachruhmen wahr sei, wenn das Pfälzer
Volk fort und fort liberal wähle. Lasse sich dieses Vollchen nicht me her an
der Nase herumfuhren, als irgeud cain'aunderes Volk, dem man großen Unab—
häugigkeitssinn und scharfe Urtheilslraft nicht nachsage? Die Pfaälzer Heiter⸗
ieit sei verschwunden; der Pfälzer —— laut über die
Wirihschaft, wie sie jeht geführt werde.
Der Verfaiser des Arlikeis laßt nun den Leser, um den Pfälzer Krakehl
zu hören, in das Herrenstübel eines großeren Wirthshauses treten. Hier sind
Veante aller Kategorieen versammelt. Zuerst betlagt fich der Justizbeamte
uber die Fluth der neuen Gesetze, die an Aotrektheit und Klarheit tief unter
den früheren sanden; die neue Gerichtsorganisation werde erst noch recht ein
heilloses Durcheinander schaffen u. dgi. m. Der Verwaltungsbeamt: erwidert
hierauf: „Sie dürfen nicht klagen, mein Herr Kollege; die Richterbeamten
sind doch anabhängig, aber uns sind Hände und Fuße gebunden; Jeden
Augendlick neur Weisungen, neue Entscheidungen, die sich oft einander wider⸗
„sprechen, und dazu noch die Nasen! Das Kränkendste aber ist der MNeyotiz⸗
mus, die Denunziation, die Zuruckseßung. Sie wissen, Herr Richter, daß
man heute nicht mehr nach Kenntnissen, nach Verdienst und Alter avancirt,
sondern nach Verwandtschaftsgraden und Schönfärberei. Werde ich heute,
meine Herren, als Unramontaner, was ich Gott sei Dank nicht bin, denunzirt,
dann sitze ich nach zwanzig Jahren noch auf meinem Posten, wenn ich nicht
gar in den Mußruhestand gedrhckt werde.“
Hieran schließen sich die Klagen eines orthodoxen Piarrers und eines
Lehrers.
Am 27. Juli darauf stellte das kgl. bayerische Gesammtstaatsministerium
wegen dieser einem Verwaltungsbeamten in den Mund gelegten Aeußerungen
chasantrag wegen Berufsbeleidigung gegen den Redalteur der „Vfälzer
Zeitung“ und gegen die etwa sonft für den straibaren Indalt des erwähnten
artikels verantwortlichen Personen.
Der Veschuldigte gibt an, der Artikel ruhre nicht von ihm, sondern von
einem Verfaßer her, den er nicht angebe. Die Tendenz des Artikels sei ge⸗
wesen, auf die Wahlen einzuwirken, nnd nicht das Ministerium zu beleidigen.
Der Vertheidiger hob im Eingange seines Vortrags hervor, daß der
Beschuldigte nicht die Obrigkeit herabsetzen, sondern nur seinen Oppositions⸗
sandpunkt habe festhalten wollen. Ter ürtikel sei gegen die Liberalen ge⸗
richtet und nicht gegen die Regierung, mit welcher der Veschuldigte gar Nichts
zu thun gehabt habe. Eine verleunderische Veleidigung sei in dem inkri⸗
inirten Passus des Artikels nicht enthalten Die Behauptung des Nepotismus
ic. sei so unwahr nicht. Der Verthetdiger führt hier eine Reihe von Bei⸗
spielen zum Belege seiner Behanptung an und fährt dann weiter, daß auch
in verschiedenen Blättern der — Regierung der Vorwurf, daß es
nicht mit rechten Dingen bei Beförderungen zugehe, gemacht worden jei, obe