Full text: St. Ingberter Anzeiger

Privatwillkür und der fiskalischen Finanzausbeulung ausgesetzt. Sehr 
hlimm sieht es in dieser Hinsicht mit Oesterreich. Die schreckliche 
deimsuchung, twelche Tirol kürzlich ducch eine Ueberschwemmung er⸗ 
suhr, ist lediglich auf die Entholzung der Gebirgsketten zurückzu⸗ 
jühren. Obschon dort seit Jahren wacnende Siimmen ertönten, ließ 
8 der Staat geschehen, daß zwei große Privalbesitzer in Tausser 
die vorhandenen Waldreste niederschlagen ließen. Was zwei Speku⸗ 
länten in Ausnutzung ihres geheiligten „Privateigenthums“ ihren 
Fassen an Gewinn zuführten, mußten zuhlreiche NMeuschen mit ihrem 
Leben, andere mit ihrer ganzen Habe büßen. Das sind die Folgen 
des durch das Monchesterthum überspannten Eigenthumsbegr ffs! 
Das Recht des Parteieigenthuns hört auf, wo sein Mißhrauch und 
und seine Gefährlichkeit für die Allzemeinheit beginnt. Hier hdat 
der Staet die Gesammiheit gegen die Einzelnen zu schützen. Doh 
wicht nur die Gefehzebung, auch det Jugendunteticht follte wirß 
semer für Waldschuß und Baumpflanzungen eintreten. Unsere 
e erfährt von diesen Dingen praktisch uund theoretisch zu wenig; 
e lernt weder den Baum schätzen und licben, noch lernt fie ihn 
pllanzen und pflegen. Das ist ein Unglück füt die Nation. Die 
Fugend wird dadurch um einen jchöneg und unschaldigen Zeilder⸗ 
und das Land um den unermeßlichen Nuten gebracht, der 
ihm aus der aufgeklärten und théötigen Sorge allex seiner Bewohner 
fuͤr Baum⸗- und Osftzucht erwachsen würde. Wos den Waldschutz 
im Großen betrifft, so getört dieser natur: ich zu den Aulgaben des 
Slaates. Doch dleibt diese Aufgabe unersullt, wenn die Noth· 
wendigkert des Waldschutzes meht Jedernann Fdon im Schuluntericht 
eingeimpft wird. 
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aß diese die betreffenden Redakteure vor Gericht gestellt oder diese Nahrichit. 
ementirt habe. Man müsse daher glauben, daß diese Vorwürfe begrunder 
seien. Der Artikel habe nur bezwedt, für die damals bevorstehenden Reichs 
agswahlen Propaganda zu machen, 
Es wurden drei Fragen an die Geschworenen gestellt, eine wegen der⸗ 
leumderischer Beleidigung, mit einer Unterfrage hiezu, betreffend die mildern- 
den Umstände, und eine Frage wegen qualifizirter Beleidigung. Die erfte 
Frage wurde verneint und die dritte bejaht. Der k. Staatsanwalt beantragte⸗ 
un Gefangnißstrafe in angemessener Dauer. Der Gerichtshof belegte den 
Beschuldigten, dem Autrage von dessen Vertheidiger entsprechend, mit einer 
Zeidstraft von 500 Mark und verordnete die Vernichtung der beschlagnahmten 
ẽLemplare der „Pfälzer Zeitung“ und außerdem, daß der verfügende Theit 
es Urtheils innerhalb dreier Wochen von Rechtskrast des Uriheils an in 
der „Pfalzer Zeutung“ in demselben Theile, in welchem der beleidigende Artikel 
fand und mit denselben Lettern, wie dieser, publizirt und daß dem 
Ministerium eine Ausfertigung des erlassenen Urtheils zugestellt werde. 
— Schwurgerichtsverhandlung gegen Katharina Soffel, 32 Jahrts 
ait, ledig, aus Sobernheim, zuletzt Köchin in Winnweilon wegen Kindsmorda 
Bertheidiger Anwalt Frenckel. 
Die Ungeklagte hat shon einmal im Jahr 1871 geboren, einen Knaben 
der bei ihrer Matler in Sobernheim in Piltge ist. Sie diente bis Septem 
ber vorigen Jahres in Kreuznach, wo sie ein Liebesverhältniß mit einen 
ungen Burschen anknüpfte, bei mehreren Herrschaften, war aber leichtferti, 
n ihrem Lebenswandel und uͤnordentlich in ihrem Dienste. Im October 
877 tam sae als Kochin in eine Gastwirthschaft in Winnweiler, wo sie sich 
ordentlich deirug und kingezogen leble. Im Laufe der Dienstzeit stellte fid 
jeraus, daß fie in anderen Umständen sich defand, was sie auch selbst mehrfag 
an ihren Geliebten schrieb. Am 80. Mai abhin stand sie in der Frühe, wi 
ewöhnlich auf und ging amm acht Morzens in den Keller, angeblich um 
hemüe zu holen. Nach einiger Zeit kam fie aus dem Keller zurück, wobei 
je auffaend schlecht aussah. Sie mußte sich zu Bette legen. Tags darauf 
rbei ete sie wieder. Am folgenden Tage wurde im Keller die Leiche eines 
zeugeborenen Kindes gesunden, das die Angeklagte auf Vorhalt als dat 
hrige anerkannte. Dasselbe hatte, wie die Sektion ergab', nach der Gebur! 
zelebt und war, wie beträͤchtliche Verletzungen an defsen Köpfchen zeigten 
jewaltsam um's Leben gebracht worden. Die Anklagte gefiand auch zu daß 
je im Keller das Kind geboren, daß es geschrieen und daß sie es getödte⸗ 
habe, „um ihre Schande vor der Welt zu verbergen.“ 
Da die Angeklagte in der heutigen Sitzung ein unumwundenes Ge⸗ 
tandniß über die ihr zur Last gelegte That ablegte, so betrafen die Debatten nur die 
yrage über das Vorhandensein mildernder Ümstände. Don kgl. Staatsanwalt 
setri sprach sich gegen die Annahme derselben aus, während der Vertheidiger 
besonders die hilflose Lage der Angeklagten bei der Geburt, deren verlassenen 
Zustand und reumüthiges Geständniß als folche geltend machte. Die Ge— 
chworenen nahmen auch unter Bejahung der Schuldfrage mildernde Umständi 
mn, worauf die Angeklagte zu einer Gefängnißrafe von vier Jahren veur⸗ 
theilt wurde. 
pZweibrücken, 26. Sept. Gestern ist die 4. Estka 
dron des k. b. 5. Chevaurlegers-Rgts. hier eingetroffen; dieselb 
st von jehßt an h'er garnisonirt. 
pus der Pfalz wird der „Frankf. Zig.“ geschrieben 
Wicderum iß in den pfälzishen Schulperhältnissen ein Forischritteg 
— — — 
* nach preuß schem Master umgestaltet worden. Man het 
adlch herausgebracht, daß der bürgerlichen Bildung mehr Au⸗ 
nerksamkeit geschenkt werden aüsse und daß dis bis dato bestaude⸗ 
uen Gewerbeschulen, deren es allerdings in der Pjfalz nur sehr 
venige gibt, nicht hinreichend seien, um eine gehörig praktische 
ürgerliche Bildung zu produciren. Uber man hat leider wieder 
rur halb reformirt. Die wenigen Realschulen sind für eine Be— 
dlterung von nabezu 700,000 Seelen, die sich auf über 100 
Quadr.Meilen veriheilt, nicht hinreichend und zu weit auseinander 
Jelegen, so daß der Kostenpunkt den Gewerbetreibenden abschredt 
eine Bisaung, die heutzutage in Folge des Fortschrittss der In 
»ustrie eine absolute Nothwendigkeit geworden ist, auf einer Reab— 
chule sis anzueignen. Während die Pfalz nur wenig Realschuler 
zat, ist mit den Laleinschulen, so. Proghmnasien, gerade da 
hegentheil der Fall. Fast jedes Städichen hat eine lateinische 
S„chule. Aber wie werthlos sind sie für den Industriellen! Du 
ateinschulen sind eigentlich nur Vorschulen des Gymnasiuma, in 
velchen nur klassische Studien gepflegt werden, nicht aber praktische, 
pie sie der Industrielle haben muß. Wie wenig Werth die La— 
einschule für den Nichtstudirenden habe, zeigt die Statistik, nach 
belcher unter 80 taum 6 die Anftalt complet absolviren, waͤhrend 
zie übrigen schon vorher dieselbe verlassen, da sie ihnen die frt 
hren Beruf nothwendige Bildung nicht bieten kann. Was itnt 
)er Industtielle mit einem Kopf voll lateinischer und gricchischer 
stegesn, wenn es ihm an aller übrigen Bildung mangelt und er 
roch nicht einmal einen grammatitalisch richtigen deulschen Aufsahß 
nachen kann? Wird doch die Atithmethik, Physit, deutsche, fran⸗ 
oͤsische und englische Sprache auf den Progymnasien —XLC 
achlaäfsigt, welche Fächer doch gewiß nothwendig für den In⸗ 
ausiriellen sind! Auf den Latelinschulen werden die Ansprüche eines 
Industriellen in keiner Beziehung gewürdigt, und deshalb sind sie 
ir den Gewerbestand, der id der Pfalz das Haupitomingent —R 
Zurgerthums darfellt, zierlich werthios. Wie leicht ader waͤre dem 
erwähnten Uebelftande abzuhelsen ? Wütde man an denjenigen 
Hlãtzen, wo jetzt Lateinschilen bestehen, Realschulen errichten, so 
nen wir einen Fartschritt erz'ell, der uns alle Ehre machen 
urde. dHie vier Un der Pjalz beftehenren Gymnasien, verbunder 
nit einet Lateinschule, teichen sbe die studirende Jugend volsstandig 
wus, dem Gewerbestande aber waͤre mit erwähntert Reformalion 
räüudlich gehohen. 
RBermischtes. 
Das von den Orgasisten J. H. Lützel unter dem Titel 
„Der pratusche Organist“ im Verlage der J. J. Toscher'jchen 
Buchhandlung in Kaiserslautern herausgegebene Werk wurde gaicht 
allein von der gesaämmten musikalischen Kritik in der vortheilhaftest / n 
Weise beurtheilt, sondern auch unter dem 6. Sept. l. Jis. durch 
das kgl. bayr. Staatsmin ster'um des Innern für Kirchen⸗ und 
Schulangelegenheiten den Seminarien und Praparandenschulen des 
stönigsreichs zum unterrichtenden Gebrauche empfohlen. — Unter dem 
3 November 1877 wurde das Werk im Einvernehmen mit dem kgl. 
Consistorium zu Speyer von der tgl. Regierung der Pfalz den piot. 
Prestyterien des Regierungsbezirkes empiohlen und die Erlaubniß 
ut Anschaffung aus den Meuteln der —XL—— 
8weibruücken, 24. Sept. (Schwurgerichts⸗Verhandlung gegen 
Dr. Esaen Jager, Redakteur, in Speyer wohithaft, beichuldigt der ver⸗ 
leumderischen Beleidigung des tzl. bayer. Staaismimiiteriums durch die Vresse, 
veriheidigt pon Anwalt Gebhart. 
In der unter der Redaktion des Beschuldigten in Speyer erscheinenden 
Pfaulzer Zeinung“ war in der für Montag den 15. Juli abhin ausge gebenen 
Minner i62 ein Artikel enthalten, der die Ueberschrift: „Zux Reichsstags⸗ 
wahl J, Der Pfälzer Krakehler“ mit dem Quadrat-Zeichen fuhrte. Derselbe 
hbemerkt im Eingange, nachdem er als gute Eigenschaften des Pfälzer Volkes 
dessen stete Heiterteit ind Freiheitsliebe hervorgehoben hatte, daß man an 
den Pfälzern besonders auch deren Pfüfizteit und Klugheit rühme. Es wird 
dabei die Frage gestellt, ob dieses Nachruhmen wahr sei, wenn das Pfälzer 
Volk fort und fort liberal wähle. Lasse sich dieses Vollchen nicht me her an 
der Nase herumfuhren, als irgeud cain'aunderes Volk, dem man großen Unab— 
häugigkeitssinn und scharfe Urtheilslraft nicht nachsage? Die Pfaälzer Heiter⸗ 
ieit sei verschwunden; der Pfälzer —— laut über die 
Wirihschaft, wie sie jeht geführt werde. 
Der Verfaiser des Arlikeis laßt nun den Leser, um den Pfälzer Krakehl 
zu hören, in das Herrenstübel eines großeren Wirthshauses treten. Hier sind 
Veante aller Kategorieen versammelt. Zuerst betlagt fich der Justizbeamte 
uber die Fluth der neuen Gesetze, die an Aotrektheit und Klarheit tief unter 
den früheren sanden; die neue Gerichtsorganisation werde erst noch recht ein 
heilloses Durcheinander schaffen u. dgi. m. Der Verwaltungsbeamt: erwidert 
hierauf: „Sie dürfen nicht klagen, mein Herr Kollege; die Richterbeamten 
sind doch anabhängig, aber uns sind Hände und Fuße gebunden; Jeden 
Augendlick neur Weisungen, neue Entscheidungen, die sich oft einander wider⸗ 
„sprechen, und dazu noch die Nasen! Das Kränkendste aber ist der MNeyotiz⸗ 
mus, die Denunziation, die Zuruckseßung. Sie wissen, Herr Richter, daß 
man heute nicht mehr nach Kenntnissen, nach Verdienst und Alter avancirt, 
sondern nach Verwandtschaftsgraden und Schönfärberei. Werde ich heute, 
meine Herren, als Unramontaner, was ich Gott sei Dank nicht bin, denunzirt, 
dann sitze ich nach zwanzig Jahren noch auf meinem Posten, wenn ich nicht 
gar in den Mußruhestand gedrhckt werde.“ 
Hieran schließen sich die Klagen eines orthodoxen Piarrers und eines 
Lehrers. 
Am 27. Juli darauf stellte das kgl. bayerische Gesammtstaatsministerium 
wegen dieser einem Verwaltungsbeamten in den Mund gelegten Aeußerungen 
chasantrag wegen Berufsbeleidigung gegen den Redalteur der „Vfälzer 
Zeitung“ und gegen die etwa sonft für den straibaren Indalt des erwähnten 
artikels verantwortlichen Personen. 
Der Veschuldigte gibt an, der Artikel ruhre nicht von ihm, sondern von 
einem Verfaßer her, den er nicht angebe. Die Tendenz des Artikels sei ge⸗ 
wesen, auf die Wahlen einzuwirken, nnd nicht das Ministerium zu beleidigen. 
Der Vertheidiger hob im Eingange seines Vortrags hervor, daß der 
Beschuldigte nicht die Obrigkeit herabsetzen, sondern nur seinen Oppositions⸗ 
sandpunkt habe festhalten wollen. Ter ürtikel sei gegen die Liberalen ge⸗ 
richtet und nicht gegen die Regierung, mit welcher der Veschuldigte gar Nichts 
zu thun gehabt habe. Eine verleunderische Veleidigung sei in dem inkri⸗ 
inirten Passus des Artikels nicht enthalten Die Behauptung des Nepotismus 
ic. sei so unwahr nicht. Der Verthetdiger führt hier eine Reihe von Bei⸗ 
spielen zum Belege seiner Behanptung an und fährt dann weiter, daß auch 
in verschiedenen Blättern der — Regierung der Vorwurf, daß es 
nicht mit rechten Dingen bei Beförderungen zugehe, gemacht worden jei, obe