Mit dem Abschluß des jetzigen russfisch türkischen Friedensver.
rages, dessen Unterzeichnung bevorsteht, wird gerade das Dußtzend
der Friedensverteäge voll, welche Rußland und die Türkei und zwar
jeit einem Zeitraume von zwei Jahrhunderten mit einander abge⸗
schlossen haben. Diese zwölf Friedensverträge sind 1. der Frieden
mit dem Czacen Feodor II. ( 681), der Ruͤßlaud die freie Schiff⸗
fahrt auf dem Schwarzen Meere gestattete; 2. der Frieden von
arlowiß (Januar 1699); 3. der Frieden von Ochaczk (1711);
I. der Frieden von Belgrad (J. Sept. 1739); 53. der Frieden
pon Kuschul-⸗Kainardschi (21. Juli 17743; 6. der Frieden von
Jassy (9. Jan. 1792); 7. der Frieden von Bukarest (28. Mai
1812); 8. der Frieden von Aljermann (Ottober 1826); 9. der
Frieden von Adrianopel (14. September 1829); 10. der Frieden
bon Paris (80. März 1856); 11. der Frieden von San Stefano
(2. Mätz 1878), und 12. ber Frieden von Konstantinopel, dessen
Ablchluß eben bevorsteht. Wann, wo und wie wird nun der durch
jeine Zahl schon ominöse 13. russisch⸗türtische Ftiedensverlrag abge⸗
schlossen werden ?
Die tarkischen Commissäre für die Grenzregulirung mit Mon⸗
tenegro sind am 18. Januar in Skutari eiagetroffen und setzten
sich sofort mit dem Gentralgouverueur von Albanien in Verkehr
Bermischtes.
»Sit. Ingberti, 24. Jan. Einen trifiigen Grund zum
Fechten“ gas uns gestern ein Handwerksbursche an, der, wie sein
usteelen zu bekunden schien, dieses Geschaft schon lanze und am
liebsten beireibt. Als er ohne „Zehrpfennig“ abgewiesen wurde,
wurde er nicht grob und ungehalien, wie mancher andere. Mit
lachendem Munde erklärte er: „Das ist m'r ganz gleich, ob ich
waß betomme oder nicht. Ich wurde erst heute aus dem Arrest
entlassen, den ich wegen Fechtens erhalten hatte. Ich fechte aber
wieder, weil ich hoffe, dadurch bei der ungünstigen Witterung und
den „ichlechten“ Zeiten ins Ttockene und zu Brod zu kommen.“
Ob wohl die Polizei seinen Wunsch erfüllte?
* Fast alle Geschäftsbranchen leiden unter dem Druck der
Zeit. Ueberall werden darum auch die verschiedenartigsten Verfuche
uͤr Besserung gemacht. Nicht selten laufen diese einander sunur⸗
ftracks entgegen. So ist von der Wiedererweckung der Zünfte schon
lange die Rede; in ihr erblickt man vielfach das beste Heilmittel
für die Auswüchse der allgemeinen Gewerbefre heit. Wie nun aus
Baden gemeldet wird, koͤnnen dortfelbst schon zur Zeit praktische
Bersuche auf diesem Felde beobachtet twerden. JIu Pforzhe'm wollen
namlich die Schmiede eine Innung gründen; in Freiburg haben
fich bereits die Schreiner und Schuster zunftmäßig vereinigt. Neben
der Pflege des zünftigen Gemeingeistes wollen dieselben die Aus
bildung der Lehrlinge, sowie die Herstellung eines besseren Ver⸗
haͤltnissez zwischen Meistern und Gesellen fördern.
⁊Am 21. Januar waren es drei Monate, daß des Sozia⸗
listengesetz in Kraft getreten ist. Es wurden in d'esem Zeitraum
in ganz Deutschland verboten: 47 Zeitungen, 194 Veceine und
229. Broschüren und Bücher. Zusammen ergingen also 470
Verbote.
(Gewãhrung von Ehrenzulazen an die Indaber des esernen
sreuzes.) Das Militärverordnungsblatt Nt. 3 bringt das Reichs
gesetz voin 2. Juni 1878 betreffend die Gewährung einer Eyren⸗
sulate an die Inhaber des eisernen Kreuzes vom Jahre 1870/71,
dann die in Ausführung des 8 2 dieses Gesetzes erlassene kaiserliche
Berotdnung vom 19. Nobemder 1878 zur Kenataiß und gibt die
zu diesem Gesetze erlassenen Vollzugsbestimmungen gleichfalls belannt.
Nach denselben ist die Ehrenzulage mon itlich post numerando
zahlbar. Die Zahlung derselben erfolgt durch die Generalmilitar⸗
kasse und zwar an alle Empfangsberechtigten, soweit dieselben Mi⸗
litärpersonen des Friedensstandes sind, unter Vermittlung der zu⸗
ständigen Truppenkassen, an alle übrigen Empiangsberechtigten,
soweil sie in München ihren Wohnsitz haben, durch die General⸗
wiluttossa direkt, aun die übrigen unter Vermittlung der mit
Auszahlung der Reichsinvalidenpensionen beauftragten k. Fmanz⸗
und Militärkassen. Die Zahlung isi nur zu leisten gegen Vor—
zeigung eines die Enpfangsberechtigung bescheinigenden Legitimations⸗
atlestes und gegen Aushändigung einer vollständigen, über die
Zahlung des Vettages aus der Beneralmilitärlasse lautenden
Quittung, auf welcher die Unterschrift und das Leben, sowie der
Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte des Emp'ängers durch den
Truppentheil beziehungsweise die Ortsbehörde descheinigt ist.
7 De öffentliche Zehung der Nürnberger Lotterie findet am
28. Januat 1879 in der Kalharinenkirche daselbst statt.
Ausder Pfalz. Wer hier Gelegenheit hatte den Ver⸗
handlungen vor den kgl. Landzerichten anzuwohnen, dem wird es
kaum entgangen sein, daß sich in den letzten Jahren besonders de
slagenauf Auflsösung von Modiliar-Kaufvetträgen gegen früher
auff illend vermehrt haben. Man werd kaam irten. wenn man diese
xrscheinung in Verdindugg mit der all jeneinen Geschäftsflaue, den
sgenannten schlechten Zeten brinjzt. Diese Act von Mobilien⸗
eckäufen ist eine Manipulalion leichtsfinniger und unredlicher
Schuldner, welche hart an Betrug streift. Nicht nur in den unte⸗
ren' Sshichten der Bevölterung, sondern auch in den anscheinend
besseren Classen gebraucht man dieses Mandver, wenn von Glaͤubi⸗
Jera gedräugt wird. Es werden dann die Mobilien tout la
doutiqus an Verwandte und Bekannte verkauit, der Alt registrirt
and wenn der Gerichtsvollzieher zur Pfändung schreitet, dann wird
Dpposition gegen die Piandung gemacht und die Sache muß
chließlich gerichtlich ausgetragen werden. Nicht nur Privatacte,
ondern auch notarielle kauen aber, wenn eine unredliche Absicht
der Contrahenten vetmuthet oder nachgewiesen wird, von den dabei
interessitien Gläubizern angefochten werden. In vorkommenden
Fällen darf man der richterlichen Gewalt vertrauen, daß sie bei er⸗
wiesenen Auhaltspunkten den fingirten Act unnachsichtig als wir⸗
ungtlos erklärt. Zuweilen wird dem Käufer und Berkäufer von
dem Gläubiger der Eid über die Aufrichtigkeit und Wahrheit des
Actes zugeschoben, welcher wenn spater als falsch erwiesen, die ge⸗
eßlichen Foigen des Meineides nach sich zieht. Sollte einer oder
der andere der Leser durch Gegenwärtiges aufmerlsam gemacht
verden, so sind diese Zeilen nicht zwecklos geschrieben. (Pf. K.)
Fausder Pfal;. Jöteressante Verwechslung! Jüngst hat
der Gemeindedieuer eines Dorfes in der Pialz Folgendes mit der
Schelle bekannt gemacht: „Am nächsten Dienstag kommt der Ein⸗
aehmer und putz; nächsten Samstag kommt der Schornsteinfeger und
sJebt Grundsteuer.“
*In der Racht von Mittwoch auf Donnerstag brannte es
uu Zweibrücden in der Wirthschaft von J. Kopf Poststraße).
Den Anstrengungen der Fouerwehe gelang es, das Feuer auf jeinen
Heerd zu beschränlken.
'Kaiserslautern, 22. Jan. Der Postwagen von
Zauterecken kam heute früh in siark be schädigsem Zustönde hier an;
)erselbe fiel zwischen erstgenanutem Orte und Woljstein die Bösch—
ing hinab. Seitenwand und Wagendede siud abgerifsjen. Od
Reisende beschädigt sind, ist nicht dekannt.
FODeidetheim, 21. Jan. Seit ungefähr zwei Mo⸗
raten wurden dem Gutsdesizer Johann Ludwig Wolf in Wachen⸗
heim etwa 700 Liter jeinen Weines im Werth von 1000 M. durch
diher unbelannte Thäret entwen det. Gestern wurde durch die
genedarmerie von Dürlkheim bei zwei verdächtigen Personen Haus⸗
suchung gehalten und ein Haupischlüssel zum Wolf'schen Keller ge⸗
unden, Die Diede werden nug der verdienten Strafe nicht ent⸗
gehen. (Pf. Kurier.)
fLandau, 28. Jan. Die Nachticht, daß in der Pfalz
die 4 Bezirkegerichte ais Landgerichte bestehen bleiben sollen, hat
ach einer Corresponsenz d.s „N. C.“ aus München die Abg. aus
den altbayerischen Provinzen in hohem Grade überrascht. Man
zrblidt darin eine gänzlich unmotevirte Begünst gung der Pializ, in⸗
dem in dieser Provnz ein Landgerichtsbezirk nur 150. 000 (160. 000)
in den jensertigen Kresen dagzegen 200.000 Seelen umfassen
pürde. Wir enigebmen aus dem Vorstehenden zunächst eine Be⸗
zatigung unserer früheren Mittheilung bezüglich der Zahl der in
inserer Provinz zu errichtenden Landgerichte, zugleich aber auch,
daß eine solche Bisttumung nicht ohne — hoffentlich ersolglose —
Anfechtung bleiben witd. Eilbote.)
f Vom Rhein. (Pi. Zeitunz.) Ju Nr. 1. der ‚Pfal;.
dehrerztg.“ begegnen wir einer staristischen Zusam nenst lung „der
Besoldungsverhälinmisse der Lehter in den größern Siädten der
Piatz“ bezw. Bayerns. Hiernach beträgt der Marx malgehalt eintß
behrers in München 2460 Mt., in Nürnberg 2232 Mt., in Augs⸗
butg 2180 Mt., in Lteg⸗nsburg 2060 Mt., in Landau (Pjalz)
21384 Mi. in Ludvigshafen 1980 Mk., in Fürth 1900 Mt. in
Zweibrücken 1850 Mi., in Würzburg und Landshut je 1800 Mt.,
in Speyer 1784 Mk., in Neustadt a. d. H. 1687 Mti. und in
Zaiserslautern 1627 Mt. Alles einschlieklich der Remunerationen
für Aohaltung der Sonntagsschule und der Cortecturgeldetr. Aus⸗
wärtige Dienftjahre werden in Neusladt voll, in Speh ˖r zur Halfte
und in Kaiserslautern nicht angerechnet. Auch ergibt sich aus Vor⸗
ehendem, daß die Stadtlehter in dem jenseitigen Bayern durchweg
efser besoldei sind, als in der Pfalz. Hierzu kommt aber noch,
daß in dem rechtsrheinischen Bayern den Lehrern noch sehr nam⸗
hafie Quiescenzbezüge, Waisen⸗ und Wittwen⸗Uaterstützungen, neben
den staatlichen, zugesichert sind. So beziehen die Lehrer in München
ind Nuͤrnberg im Falle der Pensionirung 30, s20, 20 und 200
hres Activzehaltes; Augsburg zahlt einem Lettter mit 10 Dienst⸗
Agren Ind mit 20 Dierstj. Nuon, mit 80 Dienstj. Nuo0 und m'i
10 Dienstjahren den vollen Betrag seines Act v lätszehaltes. In
Würzburg wird zu den staulichen Pensiondbezllen ein Zaschuß biß
iu 70, 8, No und nich 49 Dienstlahren bis zum oollen Be⸗
irag des bisherigen Gehaltes geleist t. MAehulich in Farih; Kegens⸗
zurg gewährt den Lehceen einn Q uescen gehalt voa 1200 Mt.
jädclich und unterstügt Lihrer: Witwen und Wusen nah Analogie
der Staitsdien: t⸗ Neliiten. Ju Lindshat erhält ein Lehcec dei eir⸗
sretender Prensipnirunz *45 seines Functionzzeh iltes und in Kempf