Sl. Ingberler Anzeiger.
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4 37. Donnerstag den 4. März
138880.
Deutsches Reich.
Am Samstag Abend wurde in Müuchen von Se. Maj.
dem König der päpstliche Nuntius Msgr. Roncetti zur Uebergabe
einer Kreditive in feierlicher Audienz empfangen.
Rekrutirung der bayerischen Armee pro 1880181. Eine
letzten Samstag publizirte k. Entschließung vom 23. v. M. enthält
die Bestimmungen über die Rekrutirung der Armee für 188081.
Nach derselben sind einzustellen: A. Zum Dienste mit der Waffe
zei den Infanterieregimentern und Jägerbataillonen per Bataillon
190 Rekruten, bei jedem Cavallerieregiment mindestens 180, bei
eder reitenden Batterie mindestens 25, bei jeder der übrigen Feld-
zatterien mindestens 30, bei jedem Fußartilleriebataillon 180, bei
jedem Pionierbataillon 200, bei der Eisenbahnkompagnie 55, bei
eder Trainkompagnie mindestens 15 und weitere 44, bei jeder
Zanitatzkompagnie 96, bei der Equitationsanstalt mindestens 60
Rekruten. B. Zum Dienst ohne Waffen: zu zweijähriger Dienst—
eit als Militärkrankenwärter bei der Sanitätskompagnie jedes
Trainbataillons 36 Rekruten, dann als Oekonomiehandwerker bei
ämmtlichen Truppentheilen mindestens ein Drittel der etatsmä⸗
zigen Zahl. Die Einstellung der Rekruten hat bei sämmtlichen
Truppentheilen nach näherer Anordnung der vorgesetzten General⸗
ommandos in der Zeit vom 2. bis 6. November, bei det Equi⸗
ationsanstalt am 1. Oktober l. Is., jene der im Frühjahr ein⸗
ustellenden Trainsoldaten am 2. November k. J. zu erfolgen.
Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften
jat bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübuͤngen
heilnehmen, am ersten oder zweiten Tage nach Beendigung der⸗
elben, bezw. nach dem Wiedereintreffen in der Garnison, siattzu⸗
inden. Für alle Truppentheile ist der 30. Sept. l. J. der spä—⸗
este Entlassungstermin.
Im deutschen Reichstag begann am Montag die erste
desung des Gesetzentwurfs über Abaͤnderung des Militärgesetzes von
1874 GVermehrung der Friedensstärke des Herres). Kriegsminister
dameke legte besonderes Gewicht darauf, daß durch die müitärischen
Maßnahmen Frankreichs und Rußlands das militärische Gleichge⸗
wicht zwischen ihnen und Deutschland nicht mehr bestehe und daß
vir dieses nun wieder herstellen müssen, wenn auch nicht gerade
icute Gründe dazu drängen. Abg. E. Richter (Forischr.) forderte
Finführung der zweijährigen Dienstzeit. Graf Moltke befürwortete
zann den Gesetzenwurf in längerer Rede und sprach sich sehr ent⸗
chieden gegen zweijährige Dienstzeit aus, welche nicht genüge, um
zute Soldaten zu bilden. „Frankreich hat die Friedensstärke feiner
Armee verdoppelt, während wir bei 1 Procent der alten Volls—
ählung stehen geblieben find; Rußland hat eine Friedensstärke von
300,000 Mann, also doppelt so viel als wir. Und dabei muthet
nan uns zu, so großmüthig zu sein, zuerst zu entwaffnen? Hat
»enn aber der deutsche Michel jemals anders das Schwert gezogen,
ils um fich seiner Haut zu wehren? Wir müssen den Frieden
jalten, und schützen, auch nach Außen, soweit unsere Kraft reicht.
Wir werden dabei vielleicht nicht allein stehen. Darin liegt keine
Drohung, sondern eine Bürgschaft für friedliche Zustände in unserem
Belttheile, vorausgesetzt, daß wir stark und gerüstet sind, denn mit
chwachen Kräften, mit Armeen auf Kündigung läßt sich dies Ziel
richt erreichen.“ (Beifall.) — Nachdem Abg. v. Bennigsen erklärt
jat, daß die überwiegende Mehrheit der Nationalliberalen für die
mnveränderte Annahme des Gesetzentwurfes stimmen werde, ist dessen
Annahme mit 80 bis 40 Stimmen Mehrheit als gesichert zu
etrachten.
Der Reichstag hat am Dienstag die Militärvorlage an
me Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.
Nach 8 8 des Gesetzes vom 15. Juli 1879 wird der Ertrag
ꝛer Zolle und der Tabaksteuer, soweil er die Summe von 130
Nillionen Mark übersteigt, an die Bundesstaaten verteilt und zwar
iach Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Matrutul-
irbeiträgen herangezogen werden. Für das laufende Jahr ist nun
e Vertheilungssumme auf etwas mehr als 40/3 Millionen Mark
u schatzen, so daß darnach auf jeden Kopf der Bevolkerung jedes
Ztaates citca 92 bis 96 Pfennige kämen.
Das Tabaksmonopol. Die ‚Berl. Nachr.“ schreiben:
Bir erhalten eine neue Bestätigung dafür, daß an leitender Stelle
die Einführung des Tabakmonopols geplant wird. Uns wird näm—
ich von sonst zuverlässiger Seite versichert, daß in diesem Augen-
liche deutsche Regierungskommissare in Oesterreich, wie in Frankreich
ind in Italien sich aufhalten, um die dortigen Monopolseinrichtungen
zu studiren.
Die „Nordd. Allgem. Ztg.“ meldet: Durch den schwankenden
Jesundheitszustand und die übergroße Arbeitslast des Fuͤrsten Bis—
narck werde die zeitweilige Vertretung des Neichskanzlers in den
deschäften des Auswärtigen Amtes durch den Fürsten Hohenlohe
Botschafter in Paris) veranlaßt, welcher nach einigen Mongaten
nach Paris zurückkehren werde, wo inzwischen v. Radowitz ihn
zertreten werde.
Ausland.
Der rufsische, Regierungsbote“ veröffentlicht ein von Bis—
narck gegengezeichnetes Schreiben des deutschen Kaisers an den
daiser von Rußland, worin der Erstere den Letzteren zu seinem
Fubiläum beglückwünscht und seine Freude ausdrückt, daß die
creundschaft der Väter sich auch an ihnen bewahre. Der deutsche
daiser gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß diese Freundschaft sich
is an sein Lebensende ungetrübt erhalten werde und erfleht für
en Zaren den Schutz Gottes, welcher denselben noch in den letzten
Tagen so wunderbar beschützte. Der Kaiser schließt mit der Ver—
herung seiner wahren Hochachtung und unwandelbaren Freund⸗
haft für den russischen Kaiser und sein Haus.
Vermischtes.
*Sit. Ingbert, 3. März. In heutiger Schöffen⸗
itzung kamen folgende Fälle zur Aburtheilung: 1) Ein Mann
von Friedrichsthal erhielt unter Verwerfung des Einspruchs gegen
inen Strafbefehl wegen groben Unfugs 3 Tage Haft. 2) We⸗
jen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Bettelns erhielt ein
Bursche von Rohrbach 1 Monat Gefängniß und 8 Tage Haft.
) Wegen Kohlendiebstahls wurde ein Mann zu 2 Tagen Ge⸗
ängniß verurtheilt und 7 Buben, desselben Vergehens angeklagt,
Ils unzurechnungsfähig freigesprochen. 4) Fünf Burschen von
A Verübung groben Unfugs Haftstrafen
yon 21, 8, 5, 1 Tag und eine Geldsirafe von 8 Viark 5) Ein
remder Händler wurde wegen Gewerbesteuer Contr. zu 18 Mark
deldstrafe verurtheilt. 6) Ein Mann von hier hatte gegen einen
Strafbefehl wegen Verkehrsstörung Einspruch erhoben und wurde
r unter Verwerfung des Einspruchs zu 1 Mark Geidstrafe verurtheilt.
In nächster Schöffensitzung haben als Schöffen zu
rscheinen, die Herren: Johann Fiad, Fabrildireltor und David
dahn, Seifenfabrikant, beide von hier.
»St. Ingbert, 4. Febr. In der Nacht von Dienstag
nuf Mittwoch staltete ein Dieb mittelst Einbruchs dem Keller des
Ir. Zimmermeisters Georg Uhl seinen Besuch ab. Durch das ent⸗
kandene Geräusch erwachie jedoch Hr. Uhl und der Dieb war ge⸗
röthigt, seinen Besuch, det ihm nur einige Flaschen Wein einge⸗
ragen hatte, abzukürzen. — Vor einiger Jeit wurden in der
lbenddämmerung von der Rollfuhre zwei in einen Sack eingenähte
-chinken gestohlen. Etwas später nun wurden zwei Schulknaben
xwischt, als sie eben daran waren, von dem Wagen eines Lumpen⸗
ammlers und Geschirrhändlers verschiedene Kleinigkeiten zu ent⸗
venden. Es stellte sich jetzt aber auch heraus, daß die beiden
enen Schinkendiebstahl ausgeführt hatien. Hoffentlich wird eine
mpfindliche Strafe den jugendlichen Dieben für die Zukunft die
Lust benehmen, sich wieder an fremdem Eigenthum zu vergreifen.
fEinkommensteuer) Die Vormünder und Kuraioren
ind personlich haftbar, wenn sie die Fatirung der Kapitalrenten
ind Einkommensteuer für die von ihnen Vertretenen ganz unter⸗
assen oder unrichtig angeben.
F. Die Nachricht, als seien bei der Kissinger Kirchenbau—
otterie Unregelmäßigkeiten vorgekommen, durch welche die Un⸗
jiltigkeit bedingt sei, wird von der Generalagentur, A. & B. Schuler
n Zweibrücen, auf's Allerbestimmteste in Abrede gestellt.