Full text: St. Ingberter Anzeiger (1880)

alle frischen und fruchtbaren Eier, die ihm angeboten werden, zu 
5 Dollars per 100 Stück. 
Anf Manila (der größten der Philippinen-Inseln im 
indischen Archipel) hat am Dienstag wieder ein Erdbeben Statt 
gefunden, welches noch heftiger war, als das vorhergegangene. 
Sämmtliche Vulkane der Insel sind thätig. An v'ielen Orten zeigen 
sich Erdrisse, aus denen Asche und siedendes Wasser hervorquellen. 
F Wetthungern ist jetzt der neueste krankhafte Auswuchs 
des sog. amerikanischen Sportwesens. Ein gewisser Dr. Tanner 
aus Minneapolis, Minn., hat nämlich gewettet, daß er sich 40 
Tage lang jedweder Speise enthalten könne, und hat er mit dieser 
Enthaltsamkeite⸗Procedur am 28. Juni in der „Clarendon Hall“ 
—— 
hatte Dr. Tanner bis zum 16. Tage 252 Pfund an Gewicht 
berloren. Er war heiter, aber schwach und nervös; bis dahin hatte 
er sich des Wassertrinkens soviel als möglich enzhalten, seitdem jedoch 
nimmt er Wasser zu sich. (Humbug?) 
4 Der höchste Berg der Erde ist der neuerdings entdeckte 
auf der Insel Neu-Gusinea befindliche „Herkules“. Er hai 
eine Höhe von 32,786 Fuß, während der Berg Everest im Hima⸗ 
layagebirge, der bisher für den höchsten Berg galt, nur 28,002 
Fuß hoch ist. Der „Herkules“ steht etwa in der Mitte der Insel, 
uind sein Entdecker, Capitain J. A. Lawson, berichtet, das ihm und 
seinem Begleiter bei der Ersteigung desselben bis zu einer Höhe 
pon 25,314 Fuß das Blut aus Nase und Ohren floß und Schnap— 
pen nach Luft an Stelle des Athmens trat. 
F Gielweiberei.) Die „Südd. Pr.“ enthält folgendes In— 
serat: „Heiraths-Offert. Zwei Schwestern mit etwas Bermögen 
wünschen die Bekanntschaft eines älteren gebildeten Herrn Behufe 
Verehelichung zu machen. Nur ernstgemeinte Anträge u. s. w.“ 
F Gekochter Wein von Johannis⸗ oder Stachelbeeren. Der 
„Saarbr. Ztg.“ wird folgendes Rezept mitgetheilt: Zu 1 Pfund 
Johannisbeeren nimmt man 115 Liter Wasser und Vs Pfund Zucker 
koche dieses ohne die Beeren zu zerdrücken, bis der Saft heraus 
ist, seihe die Flüsfigkeit durch Leinwand, und wenn abgekühlt und 
klar, fülle sie auf Flaschen, in welche vorher ein halbes Weinglas 
Spiritus geschüttet werde. Die Flaschen werden dann zugepfropff 
und im Keller auf den Boden gestellt und im Monat März um— 
gefüllt. Um den Wein zu dunklem Rothwein zu machen, nehme 
man ein viertel Pfund schwarze Johannisbeeren dazu. 
F Warmes Bier ist allerdings ein sehr mäßiger Genuß, 
wir nennen es aber gewöhnlich warm, wenn es nicht eiskalt ist. 
„Schwitzen“ muß das Glas. Das scheint eine Geschmacksverirrung 
zu sein, denn man schmeckt nicht mehr das Bier, sondern hat nur 
noch die Empfindung jener Kälte, die man eine „brennende“ nennen 
kann. Doch würde ein Streit hierüber zu keinem Ziele führen. 
Eine andere Frage ist die Gesundheitsfrage. Der Magen ist ein 
geduldiger Geselle, er läßt sich Unglaubliches zumuthen und thuf 
seine Schuldigkeit, so lange er kann. Ist endlich seine Kraft er⸗ 
schöpft, dann klagen wir ihn an, schelten ihn „schlecht“, laboriren 
an Magenkatarrh, der Krankheit der „Gebildeten“, das heißt, in 
diesem Falle der Menschen, welche systematisch auf den Ruin des 
—XX 
Magenschleimhaut, und hervorgerufen wird er in den meisten Fällen 
durch den Genuß zu heißer, zu gewürzter oder zu kalter Speisen. 
Die thierische Wärme beträgt durchschnittlich 837 Grad Celsius 
während des Speisens ist die Temperatur des Magens noch höher, 
und nun erhält er ein Sturzbad, wenige Grade über Null! Wenn 
die Magenwände von Eisen wären, würden sie darunter leiden. 
Marktberichte. 
Zweibrücken, 22. Juli. (Fruchtmittelpreis und Victualienmarkt. 
Weizen 12 M. 21 Pf., Korn 09 M. 72 Pf., Gerste zweireihige — M. — P 
vierreihige — M. — Pf., Spelz — M. — Pf., Spelzkern — M. — P 
Dinkel — M. — Pf., Mischfrucht — M. — Pf., Hafer 7 M.94 5 
Erbsen — M. — Pf., Wichen — M. — Pf., Kartoffeln z M. — 5 
Heu 8 M. 20 Pf., Stroh 3 M. — Pf., Weißbrod 1/2 Kilogr. 60 Pf., 
sornbrod 8 Kilogr. 70 Pf., Gemischtbrod 8 Kilogr. 87 Pf., paat Weckh 100 
Br. 6 Pf., Rindfleisch J. Qual. 60 Pf. II. Qual. 54 Pf. Kalbfleisch 50 Pf. 
hammelfleisch 60 Pf. Schweinefleisch 60 Pf., Butter ?/ Kilogr. O M., 85 Pf. 
Wein 1 Liter 80 Pf. Bier 1 Liter 24 Pf. 
Fog burg, 21. Juli. (Fruchtmittelpreis und Victualienmarkt.) Weizen 
12 Ms34 pf. aorn jo m. o2 Pf. Speiztern . — pf. Speln 
65 Pf., Gerste 2reihige — M. — Pf., Gerste 4reihige O M. — Pf. Hafer 
7 M. 89 Pf., Mischfrucht 10 M. 60 Pf., Erbsen — M. — Pf., Widen 
O M. — Pf., Bohnen O M. — Pf., Kleesanen — M. — Pf., Korn⸗ 
brod 6 Pfund 83 Pf., Gemischtbrod 6 Pfund — Pf. Ochsenfleisch — Pf 
Rindfleisch 50 Pf., Kalbfleisch 10 Pf. Hammelfleisch 60 Pf., Schweinefleisch 
60 Pf. Butter 1 Pfund O M. 90 Pf., Kartoffeln per Ctr. 3 M. 50 pf. 
Karserslautern, 20. Juli. (Fruchtmittelpreis und Victualienmarkt.) 
Weizen 11 M. 43 Pf., Korn 10 M. 11 Pf. Speizkern — M. — Pf. Spel 
J M. 13 Pf., Gerste o9 M. — Pf., Hafer 7 M. 72 Pf., Erbsen O M 
— pf., Wicken O M. — Pf., Linsen — M. — Pf., Kleesamen — M. — 
Pf. Schwarzbrod 6 Pfund 80 Pf., do. 3 Pfd. 40 Pf., Gemischtbrod 
3 Pfund 45 Pfg. Butter per Pfd. O M. 75 Pf., ECier 2 Stuck 10 Pf., Kar⸗ 
roffeln ver Cent. O M. — Pf., Stroh 8 M. — Pf. Heu2 M. 50 fa. 
Fur die Redaction verantwartiicht 
1 
(Pensions⸗Verein, Bavaria“, Anerkannter Berein Mün—⸗ 
chen) Der Verein ist anerkannt durch Enischließung des königlichen Staats⸗ 
Ministeriums des Handels und der öffentlichen Ärbeiten vom 16. November 
1867. Revidirte Statuten sind genehmigt durch Entschließung der königl. 
Regierung, Kammer des Innern vom 8. Mai 1880, und gerichtlich e inge⸗ 
tragen durch Beschluß des königl. Londgerichts Munchen J. vom 29. Ocio— 
der 1870. Gegenwärtige Mitgliederzahl? 640. Gegenwärtiges Vermögen: 
Mk. 178,000. 
Zweck des Vereins ist: a) seinen Mitgliedern für das Alter, oder fur 
den Fall eintretender Berufs⸗ resp. Erwerbsunfähigleit, und b) auch den 
hinterlassenen Wittwen und Waisen seiner Mitglieder eine durch die Sta⸗ 
tuten genau fixirte Pension zu sichern. 
Aufnahme finden Personen aller Berufsklassen, und zwar jeder volljäh— 
rige, deutsche Stantsangehörige, der im Befitz der bürgerlichen Ehrenrechie 
ist, das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, und gesund ist. 
Im ledigen Stande Beitretende erwerben vom Beginne ihrer Mitglied— 
ichaft ab Pensionsrechte für ihre zukünflige Familie. Die Betheiligung ge— 
chieht in Einschreibsummen, welche der Eintreiende ganz nach seiner Leistungs⸗ 
ähigkeit und seinen Verhältnissen wöhlen kann; zulässig sind die Einschreib— 
ummen, aus denen fich das Mitglied eine Pension fichern will, von Mk. 360, 
480. 600. 720., 840., 960., 1080., 1260. 1820. 1440. 1560., 1680., 
1800., 1920., 2040., 2160., und als Maximalsumme 2400 Me. 
Die Verpflichtungen der Mitglieder bestehen in Leistung: 
a) einer Eintrittsgebuühr (auf einmal oder in 24 monatlichen Raten), 
b) eines jaͤhrlichen Beitrages (zahlbar in Monatsraten). 
Die Eintrittsgebühr beträgt: wenn der Mann nicht über 85 Jahre alt, 
und die Frau nicht volle 10 Jahre jünger ist als der Mann 40/0 der Ein⸗ 
— beispielsweise aus 1800 Mk. Mk. 72. (in 24 Raten monatlich 
Mk. 3.) 
— Ist der Mann älter als 35 Jahre, eenso, wenn die Frau 10 oder 
mehr Jahre junger ist als der Mann, erfoigt ein Zuschlag. — 
Die Beiträge betragen 80/10 “/0 der Einschreibsumme, beispielsweise aus 
1800 Mk. jährlich Mk. 64.80. — monatlich Mk. 58.10 Jemand, der sich 
in den angeführten Altern mit der Einschreibsumme von Mi. 1800. bethei— 
ligt, hat demnach in den ersten 2 Jahren monatlich Mk. 8.40., nach Ablauf 
von 2 Jahren nur noch Mt. 5.40 zu leisten; mit dem Eintrin ber Pen— 
ionirung hört jede Beitragsleistung auf. 
In dem angeführten Beispiele werden folgende Pensionsrechte erworben: 
a) für das Mitglied im Falle der Berufsunfähigkeit: 
jährlich nach 5jähr. activer Mitgliedschaft */30 aus 1800 Mk. — Mk. 180 
und mit jedem Jahre /so mehr, demnach: 
nach 15jähr. activ. Mitgliedschaft **/60 aus 1800 Mk. — Mk. 5340 
⸗ 20jahr. ⸗ ⸗ 0. .* , 720 
„258jähr. */ ⸗ . * 3900 
u. j. w. 
b) für die Witiwe ohne Kinder. .. “sjio 
F mit1 und 2 Kindern Nꝛ⸗ 
v „344 / 10 
— — v 5 ⸗ mehr /10 
der Pension des Mannes; 
e) Doppelwaisen erhalten bis zum vollend. 15. Lebensjahre: 
ein Kinde. . ?/ 10 
zwei Kinde... . /10 
drei Kinder...Pio 
vier Kinder... . ao 
fünf und mehr Kinder sn0 
des Penfionsbezuges des Vaters. Stirbt ein Mitglied innerhalb der erften 
5Jahre seiner Mitgliedschaft, so sind seine Relitten nicht penfionsberechtigt 
diese erhalten jedoch */0 des eingezahlten Geldes wieder zutuck. Eine Pen⸗ 
ionsberechtigung tritt nur nach djähriger Mitgliedschaft ein. 
Vermoögensanlagen gescheher statutengemäß unter ficheren Bestimmungen 
aur auf Hypotheken zur 1. Stelle, in Obligationen deutscher Bundesstaaten, 
»der Gemeinden, in Bodencredit⸗Obligationen oder Pfandbriefen. 
Obligationen und Werthpapiere müssen auf den Namen des Vereintß 
auten, und sind bei einem unter staatlicher Aufsicht stehenden Bankinstitute 
zur Zeit Bayer. Hypotheken⸗ und Wechfelbank) zu deponiren; nur mit einer 
auf Grund eines Beschlufses des Aufsichtsrathes und Vorstandes ertheilten 
—XE 
Zur Zeit bestehen 21 Zweigvereine, darunter der Zweigverein St. Ing⸗ 
bert mit 28 Mitliedern. 
Die Zweigvereine wählen ihre Ausschüsse selbst, vermitteln die Vereins⸗ 
angelegenheiten ihrer Mitglieder mit der Verwaltung, besorgen nach einer 
Insiruction dieser die Vereinsgeschäfte in ihren Sprengeln — darunter auch 
das monatliche Incasso — und entsenden zu den alljährlich stattfindenden 
Deneralversammlungen ihre Delegirten. Diese üben die Riechte der Mit— 
glieder in den Generalversammlungen aus; fie wählen den Aufsichtsrath und 
die Revisions-Commission. Der Vorstand wird vom Auffsichtsraih ernannt 
Es gibt sehr zahlreiche Clafsen in der burgerlichen Gesellschaft, die zwar 
ein mehr oder weniger erhebliches Einkommen, haufig aber kein entsprechendes 
Vermögen besitzen, die also lediglich darauf angewiesen find, in der Verficher⸗ 
ung ihre und ihrer Familie Zukunft zu decken. 
Der Pensions-Verein Vavaria eignet fich vorzugsweise hierzu, indem er 
nicht wie die Lebensversicherungen ein einmaliges Capital bietet, welches wie⸗ 
der allen Wechselfällen unterworfen ist, sondern er garantirt eine monatliche 
Pension bis an's Lebensende, die nie zu Verlust geht, eine standige Ein— 
aahmsquelle für den Haushalt. 
Staats- und Gemeindebeamten, sowie Bediensteten bietet der Pen⸗ 
ions⸗ Verein Bavaria einen willkommenen Zuschuß zu ihren Pensionen oder 
Sustentationen, wo diese nicht genügend find. 
Gemeinden konnen auch Pensionsverpflichtungen gegen ihre Angestellten 
auf den Penfions-Verein Bavaria übertragen, indem sie sich an den Veitrags⸗ 
leistungen betheiligen, wie dies bereits in den verichie denen Fullen thatsach- 
lich geschieht. —