Full text: St. Ingberter Anzeiger (1880)

St. Ingberten 
Der Et. Jugberter Auzeiger und das (2 mal wöchentlich) mit dem Haupitblatte verbundene Unterhaltungsblatt. (Sonntags m 
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AMßs 207. Donnerstag, den 30. Dezember 
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Bestellungen für das J. Quartal auf den 
„St. Ingberter Anzeiger⸗“ mit illustrirtem 
Sonntagsblatt werden bei allen k. Poststellen, den Postboten, von 
unsern Austrägern und in der Exrpedition entgegengenommen. 
sind die Nachrichten übex die Niederlage des 94. Regiments über—⸗ 
rieben. Es seien auf Seite der Englaͤnder nur 30 Mann getödtet 
ind verwundet worden; die übrige Mannschaft wäre entwaffnet 
ind ihr gestattet worden, sich nach Pretoria zu begeben. 
Deutsches Reich. 
Hinsichtlich der Ausbildung der Ersatzreserve der bayerischen 
Armee, die auf Grund des neuen Reichsmilitärgesetzes im Jahre 
1881 zu beginnen hat, werden, wie man vernimmt, demnächst 
ebenso Detailbestimmungen erlassen werden, wie dies jüngsthin durch 
einen kaiserlichen Erlaß für das preußische und andere deutsche 
ontingente geschehen ist. 
Finanzminister Bitter hat dem preußischen Abgeordneten⸗ 
hause einen Gesetzentwurf vorgelegt, neues Verwendungsgesetz ge⸗ 
nannt, als Nachfolger des Verwendungsgesetzes vom 16. Juli d. 
Is. Durch dieses neue Gesetz sollen die Gemeinden und die 
auntersten Klassen der Bevölkerung einigermaßen entlastet werden; 
denn es bestimmt, daß 1. Alle von der Einkommensteuer befreit 
werden, die nur ein jährliches Einkommen von 1200 M. haben; 
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ein Jahreseinkommen von 1200 -3000 M. haben sowie die Hälfte 
der Grunde und Gebäudesteuer an die Kreise überwiesen wird. 
Der Entwurf geht von der Voraussetzung aus, daß der Reichstag 
sich bereit finden lassen wird, 110 Millionen neue (indirekte) 
Steuern und Steuererhöhungen zu bewilligen, welche dann zum 
Rachlaß der direkten Steuern an die einzelnen Bundesstaaten zurück— 
uvertheilen seien. 
In Stuttgart ist Prinz Ulrich, der einzige Sohn des 
würtiembergischen Thronfolgers Prinzen Wilhelm, fünf Monate alt, 
in der Ruhr gestorben. 
Ausland. 
Die französische 2. Kammer hat am 24. Dez. den Schul⸗ 
wang angenommen. Art. 2 des Gesetzentwurfs ist verworfen 
worden. Der Artikel besagte, daß der Religionsunterricht in den 
SZchulen unter folgenden Bedingungen gestattet sei: wenn 1) der 
Priester darum einkommt, wenn 2) der Gemeinderath seine Bitte 
interstützt, wenn 3) der Departementsrath für ein Jahr eine gleich— 
autende Entscheidung abgiot, und wenn 4) die Schule wenigstens 
2 Em von der Kirche entfernt ist. Die drei ersten Paragraphen 
vurden angenommen, der vierte aber von der Rechten und einem 
Theil der Linken verworfen. Daraufhin wurde, indem die äußerste 
Linke mit der Rechten stimmte, der ganze Artikel mit 257 gegen 
220 Etimmen abgelehnt. Art. 8. * die Schulinspektion betrifft, 
vurde mit 337 gegen 22 6 ammen angenommen. Art. 4 be⸗ 
timmt, daß die ⸗öZ— bis 13. Jahr in die Schule gehen 
müssen. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule senden, werden 
nit Gefängniß bestraft. Schließlich wurde das ganze Gesetz mit 
351 gegen 152 Stimmen angenommen. 
Rußland „lernt“ von seinen westlichen Nachbarn Deutsch- 
and und Oesterreich vorläufig leider nur die Schutzzollpolitik und 
den fatalen Glaubenssatz, daß das Ausland die Steuerbedürfnisse 
des Inlandes zu tragen habe. Wie nämlich aus Petersburg amit⸗ 
ich bestätigt wird, hat Rußland den Zoll auf vom Ausland im— 
ortirte Waaren um I0 Proz. erhöht. Vorläufig find diese russischen 
Auslandszölle“ eine recht fatale Quittung für die Flachs-, Hanf⸗ 
und Kornzölle der neuen deutschen Wirthschaftspolitik. 
Das Gaukelspiel mit dem „Schiedsgericht““ —iert be⸗ 
deutend an Interesse. Die Türkei hat sich anfänglich glane 
freundlicher gezeigt, um die Gehäßigkeit der Ablehnun hrie⸗ 
henland zu werfen; jetzt aber scheint die wahre Gesi doch 
um Dinchbruch gekommen zu sein. Denn aus Konstant wird 
gemeldet, daß am 17. Dez. die Botschafter der Mäch zlich 
zer Pforte die Annahme des Schiedsgerichts empfehlen. Vei den 
Finwendungen würkischerseits gelte aber eine Ablehnung des Vor⸗ 
chlags der Mächte für wahrscheinlich. 
Die griechische Kammer nahm den Vertrag bezüglich der 
»ayerischen Schuld an. Wann's aber an's Zahlen geht, das wissen 
ie Gotier. aäbdafri 
Finer Meldung der „Times“ aus Durban (Südafrika) 
Vermischtes. 
f Vom 1. Januar 1881 an findet, wie bereits *rüher mit⸗ 
getheilt wurde, der Verkauf der bayerischer Gebühren⸗ (Siempel⸗) 
Marken bei sämmtlichen Postanstalten Statt. Die Abgabe erfolgt 
um Briefaufgabeschalter während der festgesetzten Dienststunden. 
zür die Gebührenmarken ist nur deren Nennwerth zu entrichten. 
die Postanstalten befassen sich lediglich mit dem Verkaufe derselben 
ind liegt ihnen dabei Aufschlußertheilung über deren Verwendung 
nicht ob. Ein Umtausch verdorbener, sowie eine Rückvergütung 
u viel verwendeter Gebühren⸗, bezw. Stempelmarken findet in der 
RKegel nicht Statt, und find in besonderen Fällen bezügliche Gesuche 
ur Einholung der Genehmigung des k. Staatsministeriums der 
zinanzen an die einschlägige k. Kreisregierung zu richten. 
F. Das pfälzissche Beamtenthum war im Justize und 
zinanzfach bisher von einer Konkurrenz mit jenem des jenseitigen 
Zahern befreit, d. h. jenseitige Beamten wurden selten in die Pfalz 
zersetzt. Im Finanzfache ist nun, wie die „Frkf. Ztg.“ meldet, 
nit diesem System gebrochen, da bereits mehrere jenfenige Beamte 
ur Finanzkammer der Regierung in Speier versetzt worden sind. 
In einem Theil der jenseitigen Presse wird nunmehr das Ver— 
angen ausgesprochen, den Abschluß des pfälzischen „Ländchens“ 
nuch für die Richterbeamten aufzuheben, da der Pfal, sämmtliche 
Besetze mit Ausnahme des Zivilrechts mit dem übrigen Bahern 
gemeinsam sind. 
F Nutzt es Nichts, so schadet es wohl auch Nichts, wenn 
vir davor warnen, in der Reujahrsnacht Unfug, insbesondere 
»urch Schießen, zu verüben. Nebenbei sei auch daran erinnert, 
aß schon gar Viele für ihr ganzes Leben dadurch unglücklich ge⸗ 
vorden sind, daß sie beim Gebrauch von Schußwaffen entweder 
ich oder andere schwer verletzt haben. 
F Der Konig hat die Vornahme einer Sammlung frei— 
villiger, Gaben in den protest. Pfarreien'des 
zanzen Königreichs zum Besten der deutschen 
»rotestantischen Kirchengemeinden zu Paris 
nn der Weise genehmigt, daß a) in den Dgierdngehezinten Fat 
Ifalz die protestantischen Pfarrämter zu diesem Behuf eine Ar— 
henkollelte einzuheben haben; b) in den Regierungsbezirken rechts 
es Rheins aber den protestantischen Pfarrämtern gestattet werde, 
hren Gemeinden von der hilfsbedürftigen Vage der deutschen pro— 
estantischen Kirchengemeinden in Paris Kenntniß zu geben und 
ich zur Empfangnahme freiwilliger Gaben für dieselben zu erbie⸗ 
en. Die Frist zur Durchführung dieser Sammlung wurde bis 
x5ẽnde Mai 1881 erstreckt. 
F Bei der unterm vor. Samstag im Reviere Eppenbrunn 
ibgehaltenen Treibjagd wurden von circa 14 Schützen und unge— 
ähr 20 Treibern in Summa Summarum ein Hase und ein Fuchs 
rlegt. Theueres Hasenragout. 
F Das Hotel Karlsberg in Kaiserslautern wird 
Montag, 14. Febr., Nachmittags 2 Uhr im Gasthaus zur Post 
aselbst, auf Betreiben der Rheinischen Hypothekenbank in Mann⸗ 
eim, öffentlich versteigert. 
Der bekannte Amerikareisende Dr. Friedr. UNook, ein ge⸗ 
zorener Bergzaberer, ist auf einer Reise durch das Innere 
Ifrika's gestorben. 
F Wie der „Land. Anz.“ hört, ist die Ehefrau des Hufe 
hmieds Kern in Rußdorf, welche sich am 18. ds. mit ihren 
rei Kindern im Pfuhlloch zu ertränken suchte, am 24. ds. der 
chweren Erkrankung, welche sie sich dabei zugezogen, erlegen. 
* Am 2. Januar wird in Bobenheim (zwischen Worms 
ind Frankenthal) eine Vollsversammlung der katholisch⸗konservativen 
hartei der Pfalz stattfinden. Als Redner treten auf Dr. Siben 
von Deidesheim und Dr. Jäger, Redacteur der „Pf. Ztg.“ von 
„Speyer. 
Wie das „Mainzer Journal“ aus Mainz berichtet, wäre