Sl. Ingberler Anzei
Ingberler Anzeiger.
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A 36.
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Donnerstag, den 3. März 1881.
Deutsches Reich.
(Bayerischer Laudtag.) Die wichtigsten Paragraphen
des Haussteuergesetzes, wie sie nach den Beschlüssen der Abgeord—
aetenkammer nunmehr lauten sollen, sind die folgenden:
8 8. Bei Villen und anderen Luxusgebäuden in Gemeinden,
in welchen die Arealsteuer zur Erhebung kommt, kann die Verhält—
nißzahl bis zum Doppelten oder Dreifachen des regelmäßigen Be—
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neinden befindlichen Gebäuden von Fabriketablissements soweit sich
letztere in wirklichem Betriebe befinden. Nebengebäude, welche
risschließend landwirthschaftlichen Zwecken dienen, bleiben von der
Frhöhung der Verhältnißzahl unberührt. Für diese Feststellungen
jann vom Rentamte die Mitwirkung der Gemeindebehörde, sowie
»er Organe der Brandversicherungskammer in Anspruch genommen
verden. Gegen die rentamtliche Berechnung ist Beschwerde zur
Regierung, Kammer der Finanzen, zulässig, welche hierüber nach
Finvernahme der Diftriktsverwaltungsbehörde und eines unbetheiligten
Sachverständigen in kollegialer Berathung endgiltig entscheidet. Die
näheren Vollzugsanordnungen werden von der Staatsregierung
erlassen.
8 14. Zu Musterhäusern werden solche gewählt, welche ganz
»der zum größeren Theile wirklich vermiethet sind. Gebäude, bei
velchen außergewöhnlich günstige oder ungünstige Verhältnisse be—
tehen und auf die Höhe der Miethzinse Einfluß haben, sind von
der Aufnahme unter die Musterhäuser ausgeschlossen. Als Muster-
häuser können übrigens nur solche Gebäude benützt werden, bei
welchen der vom Eigenthümer und von den Miethbewohnern
uingegebene Miethertrag von sämmtlichen Taratoren anerkannt
und gegen deren Wahl, Geltungsbereich und Mielhsätze von
leinem anderen Hauseigenthümer innerhalb einer unerstrecklichen
Frist von 14 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung der
Musterhäuser, ihres Geltungsbereiches und ihrer Miethsätze an, ein
begründeter Einspruch erhoben worden ist. Ueber die Einsprüche
der Hauseigenthümer entscheidet, soferne dieselben nicht von dem
ibgeordneten Kommissar für bebründet anerkannt werden, die Re—
gierung, Kammer der Finanzen, in kollegialer Berathung.
8 24. Eine Reklamation gegen die regulirte Häusersteuer kann
nit Erfolg überhaupt nur dann ergriffen werden, wenn eine Prä—
gravation von mindestens 9 Mark Miethertrag gegeben ist.
8 37. Für neu aufgeführte Gebäude beginnt die Steuerpflicht
mit Ablauf des dem Jahre, in welchem der Neubau vollendet wurde,
folgenden Kalenderjahres. Die Gemeindebehörden sind verpflichtet,
nach Maßgabe der vom Stactsministerium der Finanzen ergehenden
Anordnungen über alle in ihrer Gemeinde Statt gefundenen Neu—
zauten periodische Anzeigen zu erstatten und im Betreffe der Kataster⸗
'ortführung die verlangten Aufschlüsse zu ertheilen.
Die Aenderungen am Grundsteuergesetz, sowie sie die Steuer⸗
flichtigen berühren, sind ganz unbedeutend. Ansprüche auf Nück—
xrsatz bezahlter Grund und Haussteuer erlöschen, wenn sie während
dreier auf einander folgender Jahre, von dem Zahltag an gerechnet,
zei der Behörde, an welche die Zahlung erfolat ist. nicht geltend
gemacht worden sind.
(Bayerischer Landtag.) Der Ausschuß der Abgeord⸗
netenkammer für die Novelle zum Landtagswahlgesetz hat den
Besetzentwurf, wie er aus den bisherigen Berathungen hervorge—
zangen und von dem Regierungskommissär im Benehmen mit den
eidert Schriftführern des Ausschusses redigirt worden war, ein—
fimmig angenommen. Mit der mündlichen Berichterstattung in der
Kammer wurde Herr Abg. Dr. Daller beauftragt. Der Streit⸗
punkt über die Diäten wurde dahin entschieden, daß nur die nicht
in München wohnenden Abgeordneten eine Entschädigung von 10
M. pro Tag beziehen sollen. Außerdem soll jeder Abgeordnete
für die Landtagsdauer eine Freikarte für die Staatsbahn erhalten
und die von den Bahnen entfernt wohnenden Abgeordneten für die
reffende Strecke eine einmalige Vergütung von 50 Pf. für je einen
Kilometer der Zu⸗ und Abreise.
Der Petitionsausschuß der bayerischen Abgeordnetenkammer
»af die Vetition der Vosthoötfen um Entschädigung für ihre Mühe
in Besorgung der sogenannten Zustellungsurkunden dem Finanzaus⸗
schusse zur Berücksichtigung beim nächsten Budget zugewiesen.
Der Bundesrath wird bei den Verhandlungen über den In—
nungsentweurf nicht umhin können die zahlreichen Petitionen
u berücksichtigen, welche aus allen Theilen Deutschlands gerade zu
dieser Vorlage eingelaufen sind. Im Allgemeinen läßt sich nicht
verkennen, daß in gewerblichen Kreisen die Tendenz, das Hand⸗
verk durch positive Berechtigungen zu stärken, Billigung findet.
Doch steht man mit entschiedenem Mißtrauen denjenigen Punkten
der Vorlage gegenüber, welche den Innungsverwallungen gestatten,
mit ihren Reglements über den Bereich der Innung hinauszu⸗
zreifen und durch die eine zu weitgehende Einmischung der Be—
hörden in das gewerbliche Corporationswesen ermöglicht wird.
Nach der „Nationalzeilung“ wird Varnbüler demnächst im
Reichstag einen zahlreich unterstützten Antrag einbringen, wo—⸗
nach unter Aufhebung des Prinzips des Unterstützungswohnsitzes
die Heimathberechtigung (wie in Bahern kraft dessen Reservatrechts)
wieder zur Grundlage der Beziehungen zur Gemeinde gemacht wird.
Der Antrag will Freizügigkeit und Gewerbefreiheit unangetastet
assen und die Erwerbung der Heimrathberechtigung an einen
ünfjährigen Aufenthalt knüpfen. Die jetzigen Landarmenverbände
ollen zur Uebernahme der Kosten für Irre, Unheilbare und ähn—
liche Fälle aufrecht erhalten bleiben.
Eine Reihe deutscher Versicherungsgesellschaften hat an den
Bundesrath und Reichstag eine Petition gerichtet, worin ersucht
vird, das Unfallversicherungsgesetz abzulehnen, dagegen
die Erreichung des Zweckes desselben durch Verbesserung und Er—⸗
zänzung des Reichshaftpflichtgesetzes sicher zu stellen. Die Petenten
zegründen ihr Gesuch hauptsächlich damit, daß die Errichtung einer
nonopolisirten Reichsunfall-Versicherungsanstalt in die berechtigten
Interessen, in den Geschäftsbetrieb, die Leistungsfähigkeit und die
Fxistenzbedingungen der Privatversicherungsgeschaften schädigend und
zerstörend eingreifen werde.
Der deutsche Kaiser derlieh dem französischen Botschafter
St. Vallier den schwarzen Adlerorden — eine ganz hervorragende
Auszeichnung.
Die „Nat.«Ztg.“ schreibt, die Thatsache von Unterhandlungen
Preußens mit Rom werde ihr besstätigt: es handle sich um
Verhandlungen von Fall zu Fall und scheine augenblicklich die
Verwaltung des erledigten Bisthums Fulda in Frage zu stehen.
Auslaud.
Im österreichischen Abgeordnetenhaus wurde der Antrag
dienbacher's auf Verkürzung der achtjährigen Schulpflichtdauer
nach stürmischer Debatte in dritter Lesung mit 113 gegen 79
Stimmen angenommen.
Der Zusammentritt der internationalen Münzkonferenz zu
Paris ist nunmehr für den 18. resp. 19. April ausgesetzt. Die
Verhandlungen sollen in drei Sprachen, französisch, deutsch und
nglisch geführt werden; ebenso sollen die Protokolle in diesen drei
Sprachen redigiert werden.
„Independance Roumäine“ behauptet bestimmt, RNumänien
verde am 10. Mai zum Königreich proklamirt.
Serbien hat bei der Gewehr- und Waffen-Fabrik Gebrüder
MNauser und Co. in Oberdorf (Württemberg) eine Lieferung von
120.000 Gewehren aufgegeben. Friedensaussichten!
Vermischtes.
Im Jahre 1880 sind in der Pfalz 15 altive und 13
densionirte Lehrer gestorben. Das Durchschnittsalter der aktiven ist
14,6 Jahre, das der pensionirten 61 Jahre.
Aus dem Jahresbericht des landwirthschaftlichen Konsum—
bereins für den Bezirk Homburg geht herbvor, daß der Verein
m letzten Jahr ca. 50,000 M. umschlug, und zwor wurden be—
ogen an künstlichen Düngemitteln ca. 4820 Ztr., welche kosteten
32,000 M., an Oelkuchen ca. 2000 Ztr. fuͤr 14,000 M. und
dleie ca. 1000 Zir. für 5000 M.
F Die am Sonntag in Kaiserslautern abgehaltene
Bersammlung von Vertretern pfälzischer Gewerbevereine war be—
schickt von Frankenthal. Grünstadt. Kaiserslautern. Kirchheimbolanden.