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AMsG.
Sonntag, den 9. Januar
—n
1sl.
Deutsches Reich.
Aus München schreibt man dem „Nürnb. Korr.“. Dem
Vernehmen nach sollen die von Griechenland an die Erben des
Königs Ludwigs J. zu entrichtenden 2600, 000 Franks, welche
zur Errichtung eines Fideikommisses für die Descendenz des Prinzen
Adalbert bestimmt sind, bereits zur Zahlung angewiesen sein, und
s dürfte diese Summe demnächst in die Hände der Empfangs—
zerechtigten kommen.
Frankfurt, 6. Januar. Fünfzehn theils in Darmstadt
und Mannheim verhafteten Sozialdemokraten, deren Namen bis
jetzt nicht bekannt wurden, sind alle zur Aburtheilung vor dem
Reichsgerichtshof nach Leipzig übergeführt worden.
Der Gouverneur der Festung Straßburg, Generallieuf
). Schkopp, der Kommandant Generalmajor Bauer und der Poli⸗
zeidirektor v. Saldern sollen Gesuche um Enthebung von ihren
Stellen eingereicht haben, und zwar deßhalb, weil der Statthalter
das vom Gouverneur gegen die Straßburger Feuerwehr, die be—
sanntlich gegen einen Truppentheil in betheiligender Weise aufge⸗
treten war. erlassene Verbot öffentlicher Umzüge aufgehoben habe.
Wenn wahr, sa gabe diese Nachricht allerhand zu denken.
Vermischtes.
F Wie die „Zw. Ztg.“ schreibt ist unser neuer Bezirksamt⸗
mann, Hr. Dr. Emil v. Schlaägintwei!t bereits dot einigen
Tagen in Zweibrücken eingetroffen; seine förmliche Einführung
mn's Amt soll nächsten Montag Statt finden.
F Aus Saarbrücken, 7. Jan. berichtet die „Srbr. Z.“:
Gestern wurden nach Aushebung der nöthigen Rinne, von der Pofl
zis zur neuen Brücke und längs der Saar bis zur Hafeninsel, mi
der Legung von fünf unterirdischen Kabeln à7 Drähten begonnen,
durch welche die seitherigen böerirdischen Leitungen der hiesigen
Telegraphenstation ersetzt werden sollen. Heute dürfte die An—
plissung der neuen Leitung an das Saarkobel und demnächst die
Beseitigung der alten oberirdischen Leitungen erfolgen.
F Aus Pechelbronn (Elsaß) wird berichtet, daß man
dort beim Bohren nach Petroleum in einer Tiefe von 175 Meter
auf eine außerordentlich reiche Erdölschicht gestoßen ist.
x Wie aus London geschrieben wird „ ist der Dampfer
„Montgomeryshire“, der vor wenigen Tggen von dort seine erste
Reise nach China antrat, an der panischen Küste zu Grunde ge—
gangen. Die aus etwa 50 Personen bestehende Mannschaft ist
ertrunken.
Ortsbehoͤrde dahin zu wirken, daß dieselben polizeilich ausgewiesen
werden. 83.
Der andere Theil der Vereinskasse — bei reger Betheiligung
hoffentlich der Haupttheil derselben — dient, nach Abzug der ge⸗
tingen Verwaltungskosten, zur Unterstützung der Vürftigen in hie⸗
siger Stadtgemeinde.
84.
Behufs Aufklärung über Unterstützungsbedürfniß bestimmt der
Ausschuß aus der Reihe der Vereinsmitglieder 12 Vertrauensmanner,
möglichst gleichmäßig entfernt in den verschiedenen Stadttheilen
wohnend. Dieser Commission liegt es ab, unter den Einwohnern
in Bezug auf Hilfsbedürftigkeit beständig und mit Vermeidung
des Aufsehens Umschau zu halten und nach bestem Gewissen als
dann über den Befund empfehlende Vorschläge an die Unterstütz⸗
ungsbeörde gelangen zu lasene
Da der doppelte Zweck des Vereins desto besser erreicht wird,
e einiger und allgemeiner die Einwohnerschaft mitwirkt, so soll
der Ausschuß ssich an die bestehende Polizei⸗ und Armenpflege⸗
Behörden wenden und nach Verständigung und im Einvernehmen
mit diesen die Grundsätze feststelien, welche die Art und Weise der
Ausführung dieser Statuten bestimmen sollen, damit sie möglichst
hren Endzweck erreichen. Das Ergebniß legt der Ausschuß als
Reglement dem Verein vor, welcher demselben durch Abstimmung
tatutarische Kraft verleihen din
6.
Jedes Mitglied verpflichter sich zu einem jährlichen Beitrage
don mindestens 2 Mark, welche halbjährlich gegen Quittung des
Rechners im voraus erhoben werden. In der Ueberzeugung, daß
der Verein sowohl für die Gerechtigkeit als auch für die Sittlich⸗
keit von hebender Wirkung sein wird, steht zu erwarten, daß auch
bedeutend höhere Beträge gezeichnet werden.
Als Beitrag wolle sich Jeber diejenige Summe einsetzen, die
er früher jährlich an die dciy hezahit bat
Durch Einzeichnung des Ramens und des Beitrags in die
Zahlungsliste wird die Mitgliedschaft ẽrlangt, womit das Sitimm-
cecht in der Generalversammlung verbunden ist.
Jedes Mitglied des Vereins empfängt gegen Entrichtung von
30 Pf. ein Blechschild mit der Aufschrift“, Verein gegen Betlelei,“
welches beim Hauseingange zur Abwehr der Betliler anzuheften
und beim Ausscheiden aus dem Verein an diesen gratis zurückzu⸗
geben ist.
Für die Redaction verantwortlich: F. X. Demen.
Statuten
des Vereins gegen Bettelei für die Stadt
St. Ingbert.
Die Unterzeichneten bilden eine Gesellschaft unter dem Namen
„Verein gegen Bettelei“.
Zwech des Vereins ist:
3. Verdrängung des Haus- und Straßenbettels;
d. Unterstühung der wirklich Hilfsbedürftigen, sowohl der Rei—
senden als auch besonders der Einheimischen.
Dieser doppelte Zweck wird angestrebt auf Grundlage fol⸗
gender Satzungen:
8SI.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Haus- und Straßen
bettler ohne aule Unterstützung abzuweisen.
8 2.
Fremde Handwerksgehilfen, welche hier Arbeit suchen und
RNe vom Ausschuß näher zu bezeichnenden Legitimationspapiere be—
fitzen, erhalten aus der Vereinskasse eine Unterstützung, deren Höhe
m Verhäaͤltniß zur Unterstützung in Nachbarvereinen vom Aus⸗
chusse reglemeniarisch festgestellt wird. Für Bestimmung einer
Legitimationsstelle sorgt der Ausschuß. Was die übrigen, na—
mentlich die Handwerksburschen betrifft, welche die Bettelei gewerbs⸗
mäßig betreiben, so wird der Ausschuß stets bemüht sein bei der
88.
Die Geschäfte des Vereins besorgt ein Ausschuß von 9 Mit—
zliedern, die aus ihrer Milte den Vorsitzenden und dessen Stell⸗
vertreter, den Rechner, den ersten und zweiten Schriftführer wählen
und bei Anwesenheit von fünfen beschlußfähig sind.
Die vorstehend veroͤffentlichten wichtigeren Bestimmungen der
Statuten des dahier neu gegründeten Vereines gegen Betielei,
werden zur Aufklärung folgende, im Ausschusse des Vereines be—
prochene Bemerkungen beigefügt:
Der Verein will den Beitel verdrängen, und die wirk—
lich Hilfsbedürftigen unterstützen. Diese beiden Zwecke des
Vereins sind unzertrennlich mit einander verbunden Die Ver⸗
drängung der Bettelei soll ermöglicht werden dadurch, daß den
virklich Hilfsbedürftigen Unterstützung gereicht wird, ohne daß sie
betteln; und die Unterstützung soll den thatsächlich in Noth befind⸗
lichen Personen in solcher Weise zufließen, daß die Ursache des
Bettels beseitigt ist.
Die Beitelei unnöthig zu machen ist eine Pflicht der Barm⸗
herzigkeit und Nächstenliebe; dieselbe unmöglich zu machen erweist
sich immer mehr als eine öffentliche und sitlliche Nothwendigkeit
vegen der Schäden und Gefahren, welche min dem Beitel ver
bunden sind.
Unter Bettelei ist zu verstehen: das gewohnheits⸗ und ge⸗
verbsmäßige Fordern von Gaben an Geld, Nahrungsmitteln, Be—
leidungsgegenständen u. s. w. Wenn es nun das Ziel des Vereins
st, allen Bettel in hiesiger Stadt allmählig zu befeitigen, so wils