Full text: St. Ingberter Anzeiger

Berlin, 8. Dec. Von den Aeltesten 
zer hiesigen Kaufmannschaft wurde dem Deut— 
chen Handelstag ein Antrag wegen einer 
welt⸗Ausstellung zu Berlin im Jahr 1885 
der 1886 übergeben. Diese solle anstatt 
u Rom, wie von den Italienern im Plan, 
u Berlin stattfinden. Eventuell solle eine 
jationale deutsche Ausstellung in dieser Zeit 
zattfinden, während die römische hinausge⸗ 
choben würde. Auf eine Correspondenz hie— 
rüber an die Commission für eine römische 
Anusstellung hat deren Sekretär, Signor Or— 
ini, geantwortet: Die Vorarbeiten seien so 
veit vorgeschritten, daß ein Rücktritt Ita— 
iens von dem Unternehmen nicht möglich. 
dagegen sei man bereit, wenn Dentschland 
ine nationale Ausstellung ausführen wolle, 
ie Welt⸗Ausstellung zu Romum 1—-2 
Jahre zu verschieben. 
Berlin, 8. Dec. Der „Reichsanzeiger“ 
eröffentlicht eine Verfügung des preußischen 
dandelsministers, des Fürsten von Bismarck, 
in die Vorsteber der Kaufmannschaft zu Dan— 
ig vom 5. Dezember. In derselben werden 
die Behauptungen der Kaufmannschaft, welche 
je in dem letzt erschienenen Jahresbericht für 
880 über den Einfluß der neuen Zollpoli— 
ik veröffentlicht hat, widerlegt. Der Jah— 
esbericht beh auptet nämlich: Die amtlichen 
Motive machten für die Erhöhung des Mehl-— 
Zolles geltend, dem deutschen Müller werde 
ein Roh-Material, sei es vom Inland oder 
Ausland bezogen, durch den Getreidezoll um 
den ganzen Betrag dieses Zolles vertheuert 
verden. Dies stehe mit der für den neuen 
Jolltarif sonst geltend gemachten Auffassung, 
— daß die neuen Eingangs-Zölle von Aus— 
and getragen würden — im Widerspruch. 
dies sei — sagt der Handelsminister — 
hatsächlich unwahr. 
Marktberichte. 
Zweibrücken, 8 Tezur. (Iruchtmittelpreis und Vil- 
ualienmarki.) Weizen 12 M. 31 Pf. Korn 9 M. 76 Pf., 
zerste zweireihige M. 10 Pf., vierreihige 8 M. 51 Pf. 
zpelz 8 M. 95 Pf., Spelzkern — M. — Pf., Dinkel 
i. — Pf Vischfruht 10 M. 17 Pf., Hofer 7 M. 
8 pPf., Erbsen — M. — Pf, Widen 9 M. — Ppf., 
rartoffseln J M. 80 Pf. Heu 4 M. 75 Pjf. Stroh 8 M 
30 Pf., Weißbrod Li/3 Kilogr. 61 Pf., Kornbrod 3 Rilo. 
O Pf., Gemischtbrod 3 Kilogr. 88 Pf., paar Weck 90 Gr. 
; Pf., Rindfleisch J. Qual. 50 Pf., II. Qual. 46 Pf. Kalb⸗ 
leisch 40 Pf., Hammelfleisch 60 Pf., Schweinefleisch 56 Pf., 
zutter ?3 Kilogr. 1 M. 13 Pfi, Wein J viter 30 Pf. 
zier 1 Liter 24 Pf. 
Homburg, 7. Tezember. (Fruchtmittelpreis und Viktu⸗, 
lienmarkt.) Weizen 12 M. 44 Pf. Korn 9 M. 80 pf. 
Spelztern — M. — Pf., Spelz 0O M. Pf., Gerste 
reihige — M. — Pf. Gerste 4Kreihige O M. — Pf. 
dafer7 M. 20 Pf., Mischfrucht 10 M. 20 Pf., Erbjen 
M. — Pf., Wicken O M. — Pf., Bohnen O M. 
— Pf., Kleesamen — M. — Pf. Kornbrod 6 Pfund 
— pij. Gemischtbrod 6 Pfund 82 Pf. Ochsenfleisch — Pf. 
sindfteisch 40 Pf., Kalbfleisch 40 Pf., Hanumeltreisch — Pj., 
Schweinefleisch 530 Pf. Butter 1 Pfund 1 M. 8 Ni., 
tarroffeln per Ztr. 1 M. 50 Pi. 
Landstuhl, 5. Dezember. (Fruchtmittelpreis und Vil⸗ 
ualienmarkt) Weizen — M. — Pf., Korn 9. M77 Pf. 
Spetz — M. — Pf. Hafer 7 Mt. 69 Pf., Gerste 0 M. 
— Pf., Wicken — M. — Pf., Erbien —, M. — Pf., 
dinsen — M. — Pf., Kleesamen — M. — Pf., Kartoffeln 
»er Ztir. 1 M. 40 Pf., Kornbrod 6 Pfd. 74 Pf., Weis⸗ 
rode3 Pfd. — Pf. Gem. Brod 3 Pfd. — Pf., Butter 
»er Pfd. 1M. 10 Pf. Eier per Dutzend 90 Pj. 
Kaiserslautern, 6. Dezember. (Fruchtmittelpreis und 
Ziktualienmarktt.) Weizen 12 M. 05 Pf., Korn 9 M. 
34 Pf., Spelzkern — M. — Pf., Spelz 8 M. 71 pf., 
sderste 9 M. 29 Pf., Hafer 7 M. 73 Pf., Erbsen 16 M. 
pf., Wichen O M. — Pf., Linsen 16 M. 50 Pf. Klee⸗ 
amen — M. ·— vVf., Schwarzbrod 6 Pfund 82 Pj., do. 
Pfd. — Pf., Gemischtbrod 3 Pfund 46 Pf., Vutter pro 
zfd 1 M. 20 Pf., Eier 1 Stück 07 Pf., Kartoffein pro 
zentner 1I M 50 Pf., Stroh 8 M. 50 Pf., Heu pro Etr. 
JM. — Bf. Kleeheu 5 M. 20 Vi. 
Für die Redaktion verantwortlich F. X. De metz. 
der allgemeinen Kranken⸗Unterstützungss und Sterbe— 
Kasse St. Ingbert. 
81. 
Zweck des Vereins. 
Die allgemeine Kranken- Unterstützungs⸗ und 
Sterbe-Kasse St. Ingbert hat den Zweck, ihren 
Nitgliedern bei unverschuldeten Krankheitsfällen 
nit Arbeitsunfähigkeit eine Unterstützung und bei 
Sterbefällen ein Begräbnißgeld zu gewähren. 
82. 
Mitgliedschaft. 
Jeder in St. Ingbert wohnende unbescholtene 
zürger und Arbeiter, verheirathet oder nicht, der 
örperlich und geistig gesund, nicht unter 21 und 
iicht über 60 Jahre alt ist und keine Strafe er— 
itten hat, welche den Verlust der bürgerlichen Ehre 
»der die Untersagung der Ausübung der bürger— 
ichen Ehrenrechte nach sich zieht, kann Mitglied der 
dasse werden. Ausgeschlossen sind jolche Personen, 
velche schon Aulagen zu einem Uebel haben, das 
ie bald oder wiederholt zur Arbeit unfähig machen 
vürde, oder einen baldigen Tod nach sich ziehen 
önnte. Ueber das Alter ist eventuell Nachweis zu 
ringen. 
83. 
Anmeldung. 
Wer Mitglied der Kasse werden will, hat sich 
hei dem Vorsitzenden derselben zur Aufnahme zu 
nelden und ein Gesundheitsattest des von der Kasse 
bestimmten Arztes beizubringen. 
84. 
Der Beitrag der Mitglieder beträgt pro Monat 
zei den Mitgliedern im Alter von 21 —40 Jahre 
30 und darüber 40 Pfennige. 
8 5. 
Extrabeiträge. 
Im Falle der Fond der Kasse geschwächt ist und 
ie Nothwendigkeit es erheischt, ist der Verwaltungs⸗ 
ath berechtigt, bei Sterbefällen einen Beitrag zu 
erheben, der den Betrag von 20 Pfennige ver 
HPitglied nicht übersteigen soll. 
8 6. 
Eintrittsgebũhr. 
Jedes Mitglied hat zu zahlen ein Eintrittsgeld 
ind zwar im Alter von 21 bis 30 Jahre 2 M., 
jon 30 bis 40 Jahre 3 M., von 40 bis 50 Jahre 
4.M., von 50 bis 60 Jahre 5 M., das in 
Raten entrichtet werden kann, innerhalb 3 Mona⸗ 
en nach der Anmeldung aber eingezahlt werden 
nuß. Das Recht zum Bezug des Kranken⸗ und 
Sterbegeldes beginnt sechs Monate nach dem Tag 
der Aufnahme. 
Ueber allenfalls früher nothwendig werdende Un— 
terstützung hat der Verwaltungsrath zu verfügen. 
87. 
Bezug des Krankengeldes. 
Jedes Mitglied, sofern es die statutmäßigen Be— 
dingungen erfüllt, erhält im Falle einer unverschul— 
deten Erkrankung, welche Arbeitsunfähigkeit zur 
Folge hat, eine Unterstützung von 4 M. pro Woche. 
Sollte frühere Unterstützung nothwendig sein, so 
jat der Verwaltungsrath darüber Beschluß zu fassen 
und entsprechende Abhülfe zu treffen. 
Die Unterstützung darf jedoch den Betrag von 
ß Mark nicht übersteigen. 
88. 
Mitglieder. 
Die Kasse hat außerordentliche und ordentliche 
Nitglieder. 
Außerordentliche Mitglieder können aufgenommen 
verden, wenn diese auf die statutenmäßige Kranken⸗ 
ind Sterbe⸗Unterstützung verzichten, ohne vorherige 
irztliche Untersuchung und haben ein Eintrittsgeld 
yon 2 M. zu entrichten und haben nur 30 Pig. 
Monatsbeitrag zu leisten. 
Diese haben jedem activen Mitgliede gleiche 
Rechte mit Ausnahme der Rechte an die Kasse. 
89. 
Wohnungswechsel. 
Mitglieder, welche zur activen Armee eingezogen 
verden, haben, während sie sich bei der Fahne be— 
inden, keinen Anspruch auf Unterstützung und sind 
vährend dieser Zeit von den Beiträgen entbunden. 
Von hier fortziehende, nach 6 Monaten wieder 
„jierher zurückkehrende Mitglieder treten wieder, mit 
em Nachweise ihrer Gesundheit, in ihre vollen 
Kechte ein. ohne Fintrittsdeld. 
Anmeldung in Erkrankungsfällen, 
Dauer der Krankheit. 
Wer erkrankt, hat dies sofort dem Vorsitzenden 
der. Kasse anzuzeigen und das Krankheitszeugniß 
des Vereinsarztes bei zu fügen. Dauert die Krank⸗ 
heit nur drei Tage, so wird keine Unterstützung 
gezahlt, dauert die Krankheit zehn Tage und länger 
so werden diese drei Tage mitbezahlt. 
Erkrankt ein Mitglied, so hat es für die ersten 
14 Tage, in welche die Erkrankung fällt, den Bei— 
trag zu zahlen, ist dagegen bis zur nächsten Auf— 
lage nach seiner Genesung von dem Beitrage ent— 
bunden. 
811. 
Sterbegeld. 
Beim Ableben eines Mitgliedes erhalten die 
Hinterbliebenen ein Sterbegeld von 40 M., im 
Falle die Frau eines Mitgliedes stirbt, erhält das— 
selbe 20 M. ausbezahlt. 
Sind Mittel vorhanden, können diese Beträge, 
und zwar je um 10 M. erhöht werden. 
8 12. 
Strafen. 
Wer während der Zeit, für welche er sich krank 
zemeldet, irgend eine Arbeit verrichtet, wer ohne 
ausdrückliche schriftliche Erlaubniß des Arztes aus— 
zeht, diese Erlaubniß zur Verrichtung von Arbei— 
ten und Bestellungen mißbraucht, oder wer zu an— 
deren Stunden, als es der Arzt ihm erlaubt hat, 
auͤsgeht, verliert für die Woche, in welcher dies 
Jeschieht, das Krankengeld. Keinen Anspruch auf 
strankengeld hat, wer durch eigne Schuld, bei 
Schlägereien erkrankt. 
(Schluß folgt in der Sonntagsnummer.) 
Heller'sohs Spielwerke 
werden alljährlich um diese Zeit angekündigt, um bald 
larauf als Glanzpunkt auf Tausenden von Weihnachts- 
ischen die kostharsten Sachen 2u überstrahlen. Aus 
Jeherzeugung rufen wir einem Jeden 20: Was kann 
vohl der Gutte der Gattin, der Bräutigam der Braut, 
ler Freund dem FPreunde Schöneres und Willkommeneres 
zchenken? Es vergegenwärtigt glücklich verlebte Stunden, 
acht und scherzt durch seine bald heitern — erhebt 
Jerz und Geémüth durch seine ernsten Weisen, verscheucht 
Praurigkelt und Melancholie, ist der beste Gesellschafter, 
les Einsamen treuestar Preund; und nun gar für den 
eidenden, den Kranken, den an das Haus Gefesselten! 
mit einem Worte, ein HeIIersehes Spielweri 
larf und sollte in keinem Salon, an keinem Rrauken- 
dette, überhaupt in keinem guten Hause fehlen. 
Für die Herren Wärthe, Conditoren, so- 
wie Geschäfte jeder Art, gibt es keine einfachere und 
sichere Anziehungskraft als solch' ein Werk, um die 
dJäste und Kunden dauernd zu fesseln. Wie uns von 
rielen Sei:en bestätigt wird, haben sieh die Pinnahmen 
zolcher Etablissemente geradezita verdoppelt; 
larum jenen Herren Wirthen and Gesenu ts- 
lu Hahberia. die noch nicht im Besitze eines Spiel- 
verkes sind, nicht dringend genng anempfohlen werden 
conn, sien dieser s0 sicher erweiseuden 
Zuglrasft ohne Zögern au bedienen, um 
30 mehr, da auf Wunsch Zahlnngserleiechterungen ge- 
vährt werden. Den Herren Geistliehen, welche 
aus Rücksicht für ihren Stand, oder der Entfernung 
vogen, Concerten ete. nicht beiwohnen können, bereitet 
soleh' eiu Kunstwerk den schönsten, dauerndsten Genuss. 
Wir bemerken noch, dass die Wahl der einzelnen Stücke 
2ine fein durehdachte ist; die neuesten, sowie die be— 
iiebtesten ültern Opern, Operetten. Tänze und Lieder 
inden siech in den Hellerschenmn Werken auf 
las Schönste vereinigt. Derselbe hat die Ehre, Lieferant 
rzieler Höfe und Hoheiten zu sein, ist überdies auf den 
Ausssstellungen preisgekrönt, neuerdings in NMelbourne 
der einzige, der sperziell für sien allein den ersten Preis 
— Diplom nebast silherne Medaisle erhielt. Eine für 
liesen Winter veranstaltete Prämienvertheilung von 100 
Spielwerken im Betrage von Pranes 20, 000 dürfte zu- 
léei besondern Anklang finden, da jeder Käufer, selbst 
chon einer kleinen Spieldose, dadurch in den Besit? 
ꝛines grossen Werkes gelangen kann; auf je 25 Pranes 
»rhält man einen Prämienschein. Reichhaltige illustrirte 
Preislisten nebst Plan werden anf Verlangen franco 
rugesandt. 
Wir empfehlen Jeddermann auch bei einer kleinen 
Spicldose, sich stets direkte an die Fabrik zu wenden. 
da vielerorts Werke für Heller'sche angepriessen werden, 
die es micht sind. Alle ächten Werke und Spieldosen 
tragen seinen gedruckten Namen, worauf zu aehten ist 
Die Firmia hält nmircenda Niederitaßen. 
Die auf Grund neuer wissenschaftlicher Forschungen dar— 
zestellten und von vielen Herren Aerzten warm empfohlenen 
W. Vosf'schen Katarrhpillen, welche den so lästigen Sunupfen 
in wenigen Stunden beseitigen und heftige Liugen .chachen 
und Kehlkopftatarrhe binnen kürzester Frist in die mildeste 
Form überführen, find (à Dose Mt. ]) in fast jeder Apotheke 
zu haben. Dajselbst wird auch eine kleine Vroschüre über 
dieses neue Heilverfahren von Dr. med. Wittlinger unent⸗ 
neltlich abgegeben