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Agberter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtisgerichts St. Ingbert.
Der Et. Ingberter Anzeiger“ erscheint wochenstich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag Samstag'und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs—
Blatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 14 40 einschließlich Traägerlohn; durch die Post bezogen 14 60 4, einschließlick
10 B Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 2, bei außerpfälzischen und solchen,
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 8, bei Neclamen 30 8. Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
M 31.
Sonntag, 12. Februar 1882. 17. Jahrg
doliti r mdes Unterrichts in eine Haftstrafe von 8 Tagen
Rontee ieh asicht und in die Kosten veruriheili. Die empfindliche
* Strafe wird hoffentlich den betreffenden Jungen und
München, 9. Febr. Prinz Arnnlph wird noch andere Seinesgleichen für Zukunft bessern.
heute Abend mit dem Schnellzuge nach Wien ab— — Der Stadtrath von Speyer beschloß, eine
reisen. Wie man uns mittheilt, begibt sich der Deputation nach München zu senden, welche für
Prinz von dort auf den Kriegsschauplatz nach die Erhaltung des Realgymnasiums wirken solle
Süd⸗Oesterreich. Die Deputation besteht aus den Herren Adjunk!
Die restirenden Aufgaben des bayerischen Freytag, Fr. Haas und Consistorialrath Wand.
Laundtages.) Vom Budget für die laufend⸗ — Die Gemeinde Rülzheim hah die daselbsi
Finanzheriode sind von der Kammer der Abgeord— liegenden Güter des Rentiers de la Roche Mace
ieten z. 3. noch nicht erledigt: die Etats des Kul. n Weißenburg, bestehend aus 40 Hektaren (170
tusministeriums, des Justizministeriums, der Eisen. Morgen) Ackerland und Wiesen, zum Preise von
hahnen und anderer Verkehrsanstalten, der diretten 220,000 Francs (176,000 M.) gekauft. Abge
Steuern, der Erbschaftssteuer, Gebühren- und Stem— sehen von der sicheren und remtabeleren Anlage des
»clabgaben, der Straßen⸗, Brücken⸗ und Wasser. Gemeindekapitals, entgeht durch dieses anerkennens
bauten, der Staatsausgaben für Reichszwecke und verthe Unternehmen hier mancher Landwirth den
des Zinszuschusses für die Pfälzer Bäahnen. Von dlauen der Güterhändler, bemerkt hierzu die Vr. Z.“
ziesen Etats ist derjenige der Staatseisenbahnen etc.
zur Berathung im Plenum und der Kultusetat zur
Berathung im Finanzausschuß gereift. Ueber die
inderen oben aufgeführten Etats liegen z. Z. die
gerichte der Herren Referenten nicht vor. Nach
zer Vereinbarung sämmtlicher Etais mit beiden
dammern kann erst zur Berathung und Feststellung
des Eniwurfes des Finanzgesetzes geschritten werden
vobei bekanntlich auch die Frage der Fortdauer des
rrhöhten Malzaufschlages zu entscheiden ist. Außer
nehreren Anträgen Seitens ihrer Mitglieder und
en zahlreichen, wichtigen Eisenbahnbaupetitionen
jat die Kammer der Abgeordneten auch noch den
Zesetzentwurf, die Vizinalbahnen betr, bezüglich
dessen der Bericht des Referenten noch nicht vorliegt,
dann die Rückäußerungen der Kamnier der Reichs⸗
äthe über deren Beschlüsse hinsichtlich der sämmt⸗
ichen Budgetetats und mehrerer anderer Gegenstände
in Berathung zu ziehen, im Ganzen also eine noch
sehr umfangreiche Aufgabe zu erledigen. Bis wann
unsere Abgeordnetenkammer damit aufgeräumt hat
uas wissen die Götter.
Die panslavistischen Umtriebe in Rußland werden
uuch in Berliner parlamentarischen Kreisen leb⸗
jaft besprochen und wird die Siluation in Ruß⸗
jand als eine recht ernste angesehen. Es bleibt
nicht unbemerkt, daß die „Kreuzzeitung“ einen sehr
charfen Artikel gegen die russischen Zustände ge—
wacht hat und daß die „Norddeutsche Allgemeine
deitung“ an drei verschiebenen Stellen ihrer Nr.
uom 9. ds. sich mit russischen Preßerzeugnissen
beschaftigt. Zweimal wendei sich das Blau gegen
den „Golos“ der den Fall Gambettas bedauerte
und Deutschland phantastische Pläne auf Polen zu⸗
schreibt. Eine drilte Bemerkung des Blattes be—
trifft eine Veröffentlichung des Grafen Milutin im
„Europäischen Boten“in welcher der frühere
Kriegsminister die Vertheidigung seiner Verwaltung
mit dem Hinweis führt, daß jetzt mehr Truppen
in Volen stehen, als zur Zeit, wo die don aufge⸗
ellte erste Armee, aus dem1. bis 3. Korps be—⸗
itehend als Drobung für Europa gediem hate
Ausland.
Wien, 10. Febr. Das Herrenhaus beschloße
nit 82 gegen 55 Stimmen, daß die Errichtung
mer czechischen Universitat neben der ältesten deut⸗
hen in Prag gleichbedentend sei mit einer Ver—
immernnq der letzteren.
prozeß, bei welchem die Mündlichkeit des Verfahrens
von jeher geboten ist, die Oeffentlichkeit aber meisten—
theils ausgeschlossen, wird.“ Der Rechtsanwalt
meinte: „Der Kuß ist ein Genußmittel, wegen
dessen Fälschung keine Anklage erhoben werden kann.“
Besser ist doch noch die Kolnische Definition: „Küssen
ist das Aufeinanderstüssen zweier gleichgesinnter
Schnüssen.“
f Paris. Ein Zweimillionendieb, der Kassirer
Emil Doerr, welcher bei der Firma Dollfuß
Mienz & Co. in Mühlhausen angestellt war und
vor etwa drei Monaten wegen Veruntreuung in
der Höhe von ungefähr zwei Millionen in Haft
genommen wurde, stand am Montag in Paris vor
den Richtern. Doerr ist ein geborener Württem—
berger, er ist 89 Jahre alt uͤnd seit 10 Jahren
in Frankreich nackralisirt; vor 20 Jahren wuͤrde
er bei der genannten Firma angestellt, bis er lang⸗
sam zum Kassirer vorrückte. Ader schon im Jahre
1872 begann der ungetreue Beamte Fälschungen in
den Büchern vorzunehinen. Er hat geheirathet und
100,000 Francs Mitgift erhalten, aber das genügte
Alles nicht, um die Geldbedürfnisse zu decken,
welche aus der Betheiligung an verfehlten industri—
ellen Unternehmungen erwachsen sind. Zu seinem
Zeben benöthigte er jahrlich 353,000 Fraucs. Der
Defraudant wuͤrde nach mehrstündiger Verhandlung
zu zehnjähriger Zuchthausstrafe, und zum Schaden—
ersatz von 100,000 Francs verurtheilt.
Ein reicher Yankee kam jüngst nach Paris
und da er so viel von Weinbädern gehört hatte,
faßte er den Beschluß, sich diesen Luxus einmal zu
erlauben, obgleich er fest überzeugt war, daß er
dieses Vergnugen theuer zu bezahlen habe. Zu
seinem Erstaunen betrug die Rechnung nur 5 Fis.
— „Aber wie ist es denn möglich, daß Sie ein
Bad aus Wein um diesen Preis geben können?“
— „Ganz einfach, indem wir, den Wein nicht weg⸗
gießen, sondern immer wieder benützen lassen; in
dem Wein z. B. haben 'ich schon Hunderte vor
Ihnen gebadet.“ Bruder Jonathan schauderte es;
aber er bezwang sich und fragte: „Aber schließlich
muß doch der Wein schmutzig werden; gießen Sie
ihn dann fort?“ — „Bewahre, dann füllen wir
ihn auf Flaschen und verkaufen ihn als CEhampaaner
nach Amerika.“
In dem französischen Seebade Can nes,
in welchem er Heilung bon schwerer Krankheit zu
finden hoffte, starb am 8. ds der berühmte deutsche
—AA uerbach. Derselbe ist
nicht ganz 70 Jahre alt geworden; er war geboren
zu Nordstetten im würikemb. Schwarzwald; von
israelitischer Herkunft, machte er jüdisch⸗theologische,
dann philosophische und geschichtliche Studien. Etr
lebte in rheinischen Städten, namentlich in Mainz,
dann in Dresden und von 1860 ab meist in
Berlin, zuweilen auch in Stuttgart. Seinen dich⸗
terischen und schriftstellerischen Ruf begründete er
namentlich durch seine „Dorfgeschichten“. Dann
schrieb er eine Anzahl zum Theil hervorragender
Romane. Durch sein ganzes literarisches Wirken
zieht sich als leitende Tendenz: Verbreitung allge⸗
meiner Bildung und humanitärer Grundsätze.
ũ (Dynamit-Explosion.) Nach einer
Meldung der Presse fand Mittwoch bei dem Ban
des Arlberg-Tunnels eine große Dynamit⸗-Erplosion
statt. Mehrere Arbeiter sild getödtet.
Odessa, 9. Febr. Der englische Dampfer
„Kosmos“, von Sebastopol nach England gehend,
mit 12,000 Tschetwert Getreidefrucht, ist Unweiß
Ej
Vermischtes.
In der „A. Abendztg.“ wird die Errichtung
eines Denkmals für den verstorbenen bayerischen
Beneral ved Taun angeregt.
F Gestorben in Ansbasch Kreiskassier Bayer
früher Kreiskassenkontroleur in Speyer.
7 Die vereinigten Saar⸗ und Moselwerke haben
ihre Preise für Walz⸗ und Hammereisen abermalt
um 5 M. per Tonne erhöht; sohin Total⸗Aufschlag
seit Juli vorigen Jahres 21 M. per Tonne.
x Als im Jahre 1844 der Befehl von Hein
rich LXXII. erging, daß ein „Jeglicher bei seinen
vollständigen Titel genannt werde“, erschien ein ge⸗
visser Hans Bütow in Ebersdorf vor Gericht
ind wurde vom Gerichtsdiener einfach bei seinem
Namen aufgerufen Hans that, als könne er nich
hören. Als er nach wiederholtem Aufruf nicht ani⸗
vortete, schrie ihn der Gerichtsdiener am: „Sind
Sie taub?“ — „Nein,“ erklaͤrte der Angeschrieene
„aber ich will bei meinem vollstandigen Titel ge—
iannt sein.“ — „Nun, und wie lamet der?“
„Ich bin: provisorischangestellterreußschleizgreizloben—
teinebersdorfer Hauptstraßenreinigungserpeditions—
dienersassistentenadjunttus, mit Familie. Und wenn
Sie eine Silbe auslassen, haben Sie, laut Aller
höchster Verordnung, einen Thaler Strafe zu be—
zahlen.“ Der Gerichtsdiener erbat sich drei Monat
Urlaub, um Hans Bütow's Titel auswendig zu
lernen.
Dem auf Anordnung des Kriegsminifteriums
hergestellten offiziellen „Statistischen Sanitätsbericht
iber die bayerische Armee für die Zeit vom 1. April
1874 bis 31. März 1879* entnehmen wir Nach—
stehendes: In dem in Rede stehenden Zeitraume
wurden 214,629 Wehrpflichtige aͤrztlich untersucht
und von diesen 102,494 für tauglich, 102,135 für
untauglich befunden und bilden demnach die Taug⸗
lichen 52.4, die Untauglichen 47.5 pCt. aller Untet.
juchten; bezüglich des Untauglichkeitsgrundes finden
vir, daß derselbe bei 11,312 Untersuchten Minder⸗
naaß (unter 1.55 Meter), bei 21,114 allgemeine
Schwächlichkeit war und die Uebrigen verschiedent
Krankheiten und Gebrechen hatten. Durch den Tod
jerlor die Armee in dem fünfjährigen Zeitabschnitt
1262 Mann (worunter 63 Invaliden), und zwar
1630 an Krantkheiten, 110 durch Verunglücken um
121 in Folge von Selbstmord.
f(Was ist ein Kuß?) Diese Frage wurd—
in einem Kreise praktischer Juristen aufgeworfen.
Ein Staatsanwalt definierte: „Ein Kuß ist ein
Preßerzeugniß, bei welchem der Nachdruck gestatte
ist.“ Ein Richter erklärte den Kuß für einen Preß
Lokale und pfälzische Nachrichten.
—In der letzten Schöffengerichtssitzung zu
zliestfastel wurde ein Fortbisdungsschüler von
a wegen Berufsbeleidigung des Lehrers währent