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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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der „St. Ingberter Anizeiger“ erscheint wöchenltich funfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag?und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs—
zlatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 440 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Vost bezogen 1M 60 4, einschließlich
(0 Z Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten qus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen,
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 13 Z, bei Neclamen 80 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
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M 42.
Montag, 26. Februar 1882.
17. Jahrg.
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—
Politische Uebersicht.
Deutjiches Reich.
München, 285. Febr. Die Abgeordneten⸗
ammer berieth heute den Voranschlag der Staats⸗
isenbahnen und nahm nach längerer Debatte die
rinnahmeposten,Personenverkehr“ und „Güterver⸗
hr“ nach den Ausschußanträgen an, ferner einen
Untrag von Luthardt auf Sonntagsheiligung, be⸗
reffend Annahme und Abgabe von Eilgütern, den
zammelgüterverkehr und die Arbeiten der Eisen⸗
ahnbau⸗Accordanten an Sonntagen.
München, 25. Febr. Der Initiativantrag
es Abgeordneten Schels wegen Aufhebung der
zreikarten und Beschränkung der Diäten findet auch
n Abgeordnetenkreisen vielfach Zustimmung. —
der Correferent des Cultusetats. Abg. Dr. v. Schauß,
jat sein Correferat abgeliefert; er genehmigt so
diemlich Alles, was die Regierung postulirte, doch
ist er auch geneigt, das Realgymnasium in Speyer
jallen zu lassen. — Aus Abgeordnetenkreisen ver—⸗
autet, daß der Kriegsminister einen Militäretat pro
18822883 in der zweiten Woche des März der
dammer vorlegen wird.
München, 25. Febr. Das Schreiben des
dönigs an den Minister v. Lutz (siehe vor. Nr.
des „Anz.“) betont, daß der Koͤnig der Kirche stets
vollen Schutz angedeihen ließ und lasse, und daß
hm die Pflege und Forderung des religiösen Sinnes
m Volke am Herzen liege, daß aber ebenso das
Ministerium die Pflicht habe, den Bestrebungen,
welche gegen die nothwendigen Rechte der Krone
und des Staates gerichtet seien, mit voller Macht
entgegenzutreten. Am Schluß wird sämmtlichen
Ministern die vollste Anerkennung ihres bisherigen
berhaliens und das Vertrauen ausgesprochen, daß
weselben unter allen Schwierigkeiten ausharren
—XE
München, 25. Febr. Soweit des Königs
Handschreiben an Herrn v. Lutz bereits bekannt,
nacht es allenthalben den tiefsten Eindruck. In den
treisen der Abgeordneten der Rechten herrscht größte
zestürzung, die Herren sind rathlos, was jetzt zu
hun sei. (Frankf. Journal.)
Binnen kurzem werden dem Bundesrath die
jorschriften übet Milchhandel und die Controle
er Milch zur Berathung unterbreitet werden.
Zur Ausführung eines vom Bundesrathe ge⸗
aßten Beschlusses, den Ausschreitungen bei der
vründung, der Verwaltung und dem geschäftlichen
detriebe der Aktienunternehmungen entgegenzuwirken,
at das Reichs-Justizamt den Entwurf eines
Sesetzes über die Commanditgesellschaften aufstellen
assen. Der Reichskanzler beabsichtigt nun, diesen
ẽntwurf in wirthschaftlicher und technischer Beziehung
unächst durch hervorragende, mit dem Aktienwesen
rertraute Sachverständige begutachten zu lassen. Die
Zonferenzen derselben, zu welchen auch Abg. Bankt ⸗
Direktor Dr. v Schauß in München Einladung
tholten hat, sollen in der zweiten Hälfte des Man
n Berlin stattfinden.
Berlin, 25. Febr. Zur Berathung für den
reußischen Volkswirthschaftsrath ist bestimmt: ein
Vesetz über den Gewecbebetriebim Umherziehen
und eines über den stehenden Gewerbebetrieb, eins
über die Subhastationsordnung, eines über die
dabrikation von Zündhölzern mit weißem Phosphor,
iber die Milch-Controle/ die Hundsperre, die Aus—
abe von Obligationen auf Namen, Die Gruͤne.
ige für ein Unfallversicherungsgesetz, für das Ta—
Alsmonopol sind in Aussicht.“ Vie Frühsahrssessten
)Nes Reichstaas int ernsthaftm Piad
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Berlin, 25. Febr. Der Tabaksmonopol⸗
Entwurf ist jetzt den deutschen Regierungen mit-
gzetheilt.
Berlin, 25. Febr. Die „Nordd. Allgem,
Ztg.“ reproducitt einen Artikel des russischen Blattes
„Neue Zeit“ über die Bedeutung der Skobeleff'schen
Rede und hebt hervor, daß der Artikel von einet
Zeitung gebracht werde, die ein Organ Ignatieff's
sst, und daß es um so auffälliger sei, als der Är⸗
itel in seinen Umsturz-Tendenzen sich auch gegen
das russische Kaiserthum richte. Wenn die Rufssen
Attila und Tamerlan spielen wollten, sei nicht an⸗
unehmen, daß dies unter der Fuührung der Dynaftie
jeschehen solle. Die „Neue Zeit' nenne auch nicht
den Kaiser Alexander, sondern Skobeleff ihren
Attila und eine gleiche Tendenz hatte die Rede
Stobeleff's für Jeden der zwischen den Zeilen zu
esen versteht. Wenn Skobeleff in ersier Linie
»ie Russen deutscher Abstammung als den
Feind Rußlands bezeichnet, so weiß jeder mit dem
Sprachgebrauch der Russen in der Revolution Ver—
raute, daß zu diesen Russen deutscher Abstammung
nn erster Linie die kaiserliche Dynastie gerechnei
vird. Während im Prozeß Trigonia das kaiserliche
Rußland Anklage gegen den sozialistischen Anhang
»er „Semlja i Wolja“ erhebt, predigt ein offizidse⸗
Blatt Ignatieff's Attila's-Feldzug, um Europa durch
zie russische Civilisation mit einer allgemeinen Güter.
heilung zu beglücken.
Berlin, 26. Febr. Der gestern Abend aus
haris eingetroffene russische Boischer Orloff con⸗
erirte Vormittags mit Herrn Saburoff, wurde
dann vom Kronprinzen und Nachmittags dvom
staiser und der Kaiserin empfangen und dinirte
um 5 Uhr beim Fürsten Bismarck.
Ausland.
Wien, 25. Febr. Auf der Börse geht das
Herücht. der österreichische Gesandte in Montenegro,
Thoemmel, sei abberufen worden.
Marjeille, 26. Febr. Hier cursiren Nach⸗
cichten aus Tunis, wonach sich wieder mehrete
Stämme an der südlichen Grenze von Tunis em—
pört hätten. Dieselben hätten Stämme gezwungen,
nehrere andere sich anzuschließen, geplündert und
»ie Stadt Hamma zerstört, weil sie sich weigerte,
iich der Empörung anzuschließen.
Die Verhandlungen über einen Handelsvertrag
„wischen England und Frankreich sind end
ich, nachdem sie sich lange hingezogen, definitin
ibagebrochen worden.
Petersburg, 25. Febr. Das Journal
Petersburger Herold' schreibt: Es sei dafür ge⸗
orgt worden, daß niemals wieder ein hoher Staals⸗
Rener sich erlauben werde, auf eigene Faust hohe
Politik zu treiben. Hoffentlich werde diese authen—
ische Mittheilung die ausländische Presse, namenilich
diejenige der Nachbarreiche, veranlassen, die feind⸗
elige und verletzende Sprache gegen Rußland ein⸗
uustellen und dasselbe nicht ferner chauvinistischer
Absichten beschuldigen.
18) Hofmann Johann II., Ackerer und Kall—
brenner von Ommersheim.
*St. Ingbert; 27. Febr. Wie wir hören,
findet heute die Verpachtung der hiesigen Feld⸗
uind Waldjagd siatt.
— Das Kreisamtsblatt Nr. 14 enthält eine
Bekanntmachung über den Vollzug des Grundsteuer⸗
zesetzes.
— In Ramstein wollte, wie die „Pf. V.“
neldet, der 25 Jahre alte ledige Johann Feth 6.
auf seinen Wagen steigen und gerieth hierbei in
das Hinterrad. Sofort war Feth eine Leiche.
— An mehreren Straßenecken Kaisers—
auterns waren am Donnerstag Abend Schmäh⸗
chriften auf den dortigen Bürgermeister angeklebt.
Wie die „Pf. V.“ bemerkt, ist man den Thätern
auf der Spur.
— Bei der Wahl des Districtsrathsausschusses
st die Stadt Neustadt, die ein Drittel sammt⸗
icher Districtsumlagen bezahlt, übergangen worden
und beabsichtigt daher aus dem Districtsverband
auszuscheiden!
— Aus Germersheim schreibt man dem
Pf. K.“, daß ein Stadtrathsbeschluß über das
Kerbot, Blut von geschächteteten Thieren zur Her⸗
tellung menschlicher Nahrungsmittel aufzufangen,
vie ihun neulich der Stadtraih von Kaiserslaulern
einstimmig faßte, in der Stadt Germersheim schon
eit nahezu 20 Jahren besteht und auf den be⸗
jründeten Antrag des dermaligen Bezirksthierarztes
zanz geräuschlos gefaßt wurde; dieses Verbot wird
eit jener Zeit nicht allein in der Stadt Germers.
heim, sondern auch auf dem Lande ganz ruhig
hurchgeführt, so daß in der Stadt Niemand mehr
ernstlich an die Möglichkeit des Blutauffangens dentt
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Vermischtes.
Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, alle
diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unter⸗
jalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Be⸗
chaffenheit des Gewerbebetriebs und der Betriebs
tätte zu thunlichster Sicherheit gegen Gefahr für
ꝛeben und Gesundheit nöthig sind.“ Das ist eine
abereinstimmende Festsetzung des 8107 der Ge—
verbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 und 8 120
Ubs. 2 der Gewerbe⸗Ordnung in heutiger Fassung.
Die hiermit dem Gewerbetreibenden auferlegte Ver⸗
oflichtung hatte hier und da eine allzuweile Aus—
dehnung erhalten und deshalb zu berichten, daß das
Reichsgericht (U. v. 9. Rovbr v. J.) dahin ent⸗
chieden hat: Dem Gewerbeunternehmer liegt weder
nach allgemeinen Rechtsgrundsatzen noch nach der
hewerbeordnung die Verpflichtung ob, jede mogliche
sBefahr für die Arbeiter zu beseitigen. Vielmehr
ann von ihm, abgesehen von den Fällen polizei⸗
icher Anordnung, keine größere Fürsorge gefordert
verden, als ein sorgfältiger Gewerbetreibender der
zetreffenden Geschaftsbrauche anzuwenden pflegt,
uind der Gewerbeunternehmer darf darauf rechnen,
aß die Arbeiter ihrerseits die gewöhnliche Vorsicht
uiicht außer Acht lassen. Die Gewerbetreibenden
verden wissen, daß die Arbeiter nicht selten in der
äglichen Gewohnheit, an einer Maschine zu ar—⸗
heiten, unvorsichtig und fahrlässig werden gewisser—
maßen in dem Glauben, ihnen thun die Maschinen
nichts. Für die bei solcher Fahrlässigkeitt vorge⸗
ommenen Unfälle kann der Betriebsunternehmer
nicht einstehen.
FSaarbrücken, 25. Febr. Die „Saarbr.
Zeit“ schreibt: Großes Aufseben errem in unsceen
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert 27. Febr. Die höch st⸗
besteuerten Grundbesitzer des Kantous
St. Ingbert wählten in ihrer heutigen Versamm⸗
ung als Vertreter in den Distriktsrath:
1) Karren Heinrich, Adjunkt und Ackerer von
Ensheim;
2) Walle Peter, S. v. Johann, Aderer von
Reckendgalshbeim