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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
8 St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchenltich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs-
zlatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 146 40 33 einschließlich Trägerlohn; durch die Vost bezogen 1M 60 Q, einschließlich
0 H Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen,
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uuf den „St. Ingberter Anzeiger“ für die Monate
Februar und März werden von den Trägern,
er Expedition, den kgl. Postanstalten und Vost⸗
oten entagegen genommen
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
München, 1. Febr) Der Gewerbebe—
rieb im Umherziehen.) Odbgleich dem
Reichsstage in nächster Session ein neues Hausir⸗
zesetz vorgelegt werden soll, so hat sich doch das
ayerische Ministerium des Innern nicht damit be—
znügt, auf die Beschleunigung dieser Gesetzgebung
inzuwirken, sondern noch eine besondere Verord⸗
nung über diesen Gewerbebetrieb erlassen, welche
bezweckt, diesen Auswüchsen schon nach jetziger Lage
der Gesetzgebung nach Kräften entgegen zu treten.
AUus dem Ausschreiben, welches zur Erläuterung
ener Verordnung an die Kreisregierungen, Distrikts-
und Ortspolizeibehörden erlassen ist, sowie aus der
Lerordnung selbst entnehmen wir einige Sätze.
1) Namentlich sind es die Gewerbetreibenden in
ꝛen kleineren Städten und Märkten (Flecken), die
ich unzufrieden darüber äußern, daß ihr ohnehin
heschränktes Einkommen durch die Concurrenz der
hausirer noch mehr geschmälert werde, und daß die
sichere Einnahmequelle, welche sonst der Kaufmann
n der Landbevölkerung gefunden habe, versiegt sei,
indem die Hausirer jedes Gehöft zu finden und
zaselbst ihre Waaren abzusetzen wissen. 2) Es
wird behauptet, daß die Behörden (Kreisregierungen)
ind polizeilichen Vollzugsorgane zum Theil solchen
Personen gegenüber in der Ertheilung der Le—⸗
iitimationsscheine und in der Controle zu nach⸗
ichtig seien. 3) Im Interesse des schutzbedürftigen
dleingewerbestandes, wie im Interesse des Publikums
iberhaupt und der gefährdeten öffentlichen Sicher⸗
seit, wird den Behörden hiermit zur Pflicht gemacht,
diese Anweisung auf das Gewissenhafteste zu befolgen
ind insbesondere stets im Auge zu behalten, daß
»en Musikanten, Budenbesitzern und dergleichen, so⸗
vie allen AuUsländern gegenüber die Bedürf—
nßfrage strengstens, und zwar für jeden Bezirk spe⸗
iell, gewürdigt werde. 4) Die Behörden (Kreis⸗
regierungen) haben bei Erledigung der Gesuche um
Legitimationsscheine u. s. w. gewissenhaft nach vor⸗
dehenden Direktiven zu verfahren und das mit der
Ausfertigung der Ausweise beschäftigte Hilfspersonal
orqgfältig zu controliren.
Daß der Reichstag höchst wahrscheinlich nicht
zu einer Frühlingssession zusammentritt, wird be—
tätigt und durch eine Aeußerung des Fuürsten Bis—
narck bei einem Diner am 30 Januar, zu welchem
i. a. der bayerische Gesandte Graf Lerchenfeld und
er erste Vicepräsident des Reichstags, Frhr. zu
Franckenstein, geladen waren. Der Kanzler sagte
u seinen Gästen, eine Frühjahrssession des Reichs—
ages erscheine gar nicht nothwendig.
In Gemäßheit eines Bundesrathsbeschlusses wird
der zweiten Hälfte des Monats Februar im
eutschen Reiche eine definitive Ermitielung
er Ernteergebnisse für 1881 stattfinden.
Ausland.
Die „Erklärung“, mit der das neue fran⸗
zösische Ministerium Freycinet vor die Kammer
etreten ist, hat in dieser eine beifällige Aufnahme
sefunden. Auch im Auslande wird die Erklärung,
ie sich von aller Prahlerei und Schönrednerei
ernhält, einen günstigen Eindruck gemacht haben.
Samstag, 4. Februar 1882.
17. Jahrg.
chon wegen der Enischiedenheit und Wärme, mit
ser sie die friedliche Mission dis neuen Cabinets
nach Innen und Außen betont. Sie bestätigt, daß
zie Verfassungsrevision vertagt und daß die Finanz⸗
volitikt nach dem vorsichtig sparsamen Programm
ꝛeon Say's (keine Rentenkonversion, keine Eisen⸗
ahnverstaatlichung, keine Emmission) geführt werden
oll. Demgemäß hat der neue Finanzminister das
om vorigen Cabinet vorgelegte Budget zurückziehen
nüssen, da dieses bereits die projektirte Rentenkon⸗
ersion zur Grundlage hatte; das Budget wird
jmer gründlichen Umarbeitung unterzogen werden
nüssen. Die Erklärung kündigt ferner neue Gesetze
iber Presse, Vereins- und Versammlungsrecht an
ind macht Andeutungen über die in Aussicht ge⸗
sommenen Reformen des Justiz-⸗, Militär⸗ und
Interrichtswesens, die im Wesentlichen an die Gam⸗
etta'schen Reformpläne anklingen. Freycinet ist
zambetta zuvorgekommen, uud dieser dürfte daher
eine Absicht, die von ihm und seinen Collegen
usgearbeiteten Entwürfe vorzulegen, vertagen. Es
aucht von Neuem die Nachricht auf, er wolle sich
juf eine Erholungsreise begeben; als sein nächstes
Ziel wird Nizza genannt. Besondere Aufmerksam⸗
eit scheint das neue Cabinet den sozialpolitischen
lufgaben zuwenden zu wollen. Der Veschwom—
nenheit gegenüber, mit der Gambetta sich auf
iesem Gebiete bewegt, fällt die Klarheit des Frey⸗
jnet'schen Programms angenehm auf. Da ist
einerlei Kokettiren mit dem Sozialismus; mit
zutschiedenheit wird vielmehr an die Privatinitia⸗
ive appellirt. Die Erklärung ist natürlich weder
Jch dem Geschmack der äußersten Linken noch nach
em der monarchistischen Rechten; die Radikalen
ündigen bereits an, daß sie wegen der Vertagung
ꝛer Verfassungsrevision interpelliren wollen. - Aber
ie republikanischen Mittelparteien, die eine starke
Mehrheit von über 300 Mann bilden, werden die
stegierung unterstützen, deren glückliches Debut zu
den besten Hoffnungen berechtigt.
Die französische Abgeordnetenkammer ge⸗
iehmigte einen Credit von 6 Mill. Francs zur
Ddeckung der Ausgaben der tunesischer Ervbedition
m Februar und März.
Der dänische Kriegsminister hat am 21.
Jan. dem Folkething einen Gesetzvorschlag eingebracht,
vorin eine Summe von 4 Millionen Pfund Ster⸗
ing (80 Millionen Mark), auf zwolf Jahresraten
zertheill, für den Bau von weiteren Seeforts
zegehrt wird, um Kopenhagen gegen ein Bombar⸗
ʒement durch Panzerschiffe zu beschützen; ferner um
ie Hauptstadt von der Landseite mit einer Anzahl
etachirter Forts mit befestigter Enceinte zu um⸗
jseben, und um endlich befestigte Lager zu Helgenas
n Jütland, Middelfort auf der Insel Fünen und
Uggerssund auf Seeland zu errichten und Be—
estigungen zu Korsör, Kioge, Kallunbsborg und
»ellsingor als Stützpunkte für die Armee im Falle
iner Innasign au hanen
tone Blieskastel Herr Frirdrich Jacob Wendel,
Bürgermeister in NRieder würzbach, an.
—t. Blieskastel, 2. Febr. Nächsten Sonn⸗
ag, also den 5. Febr. d. J., veranstaltet die hiesige
Feuerwehr zum Besten derr Feuerwehrkasse
ine theatralische Unterhaltung, in der folgende
Ztücke zur Aufführung kommen: 1) Der Prozeß
Lustspiel in 2 Aufzügen); 2) der Wasserstiefel
Humoristischer Vortrag des Bliesgräflichen Hof—
iarren Herrn Knieriem); 3) die Wunderorgel oder
)as lustige Quartett; 4) Parodie oder komische
Augenblicke und zwar a. Schillers Glocke, b. der
gang zum Eisenhammer, c. das liederliche Kleeblatt,
1. Schillers Räuber, e. das Schwert des Damolkles,
der Schwur auf dem Rütli; 5. Komische Scenen
ind zwar a. der Operateur, b. ein Riesendampfer,
3. eine Riesendame, d. ein Zwerg, e. der Trinker
»der das gestörte Vergnügen; 6. Herr Alexander,
graf von Tagliostro, welcher sich a. als Zauber⸗
»hotograph und b. als Nebelbilderfabrikant produ⸗
ieren will. Sämmiliche hier angeführten Stücke
ntsprechen ganz und gar der Carnevalszeit und es
vird deshalb wohl nicht daran zu zweifeln sein,
zaß die Aufführung derselben den Besuchern einen
recht heitern Abend bereiten wird.
— Der Verwaltungsgerichtshof hat folgenden,
die Pfalz betreffenden Rechtsgrundsatz sestgestellt:
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. April
1868 über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt
vurde durch den Aufenthalt in einer pfälzischen
Bemeinde in Verbindung mit einem selbstständigen
Bewerbebetriebe eine Niederlassung im Sinne der
fälzischen Verordnung vom 9. August 1816, das
Bürgergeld betreffend, begründet.
— Zweibrücken, 2. Febr. (Zw. Zig.)
Im abgelaufenen Jahre 1881 sind auf dem hie⸗
igen Fruchtmarkte verkauft worden: 4397
Jentner Weizen, 6472 Zentner Korn, 316 Zentner
herste, 9 Zentner Dinkel, 491 Zentner Spelz, 6
Zentner Spelzkern, 8813 Zentner Hafer, 21 Zent⸗
ier Erbsen, 317 Zentner Wicken und 704 Zentner
Nischfrucht; im Ganzen also 21,651 Zentner
hetreide. In der Frequenz der pfälzischen Markt⸗
zrte nimmt Zweibrücken den zweiten Rang ein,
ndem nach den amilichen Nachrichten in Kaisers-
autern zusammen 40,765 Zentner, in Kusel
20,920 Zentner. in Homburg 14,709, in Speyer
4170, in Landstuhl 3553 und in Neustadt 404
Jentner Getreide auf dem Markte verkauft worden
ind. Nach Fruchtgattungen ausgeschieden beiträgt
ie Gesammtzahl der in den pfälzischen Marktorten
erkauften Zentner Weizen 283,393 (Homburg,
dusel und Zweibrücken allein 18,000 Zentner);
ene der Zentner Korn 21,761. (Aaiserslautern
ind Zweibrücken allein 11,000 Zentner); jene der
zentner Spelz 13, 147 (Kaiserslautern allein 9769);
ene der Zentner Spelzkern 573 (welche allein in
daiserslautern verkauft worden sind); jene der
Jentner Gerste 11,719 (Kaiserslautern allein 7000
Zentner), und jene der Zentner Hafer 34,517,
vovon auf Kaiserslautern rund 18,000. auf Zwei⸗
zrücken rund 9000, auf Kusel rund 6000, auf
domburg rund 4000 und die übrigen Quanilitäten
nit 2500 Zentnern auf Landituhl. Speyver und
Neustadt treffen.
— Kaiserslautern, 1. Feb. Man mel⸗
et von Saargemünd, 29. Jan.: Wie die ,Saargem.
3tg.“ vernimmt, wird die vor zwei Jahren nach
Hermersheim verlegte fünfte Schwadron des hiet
jarnisonirenden Chevaurleger-⸗Regiments Ende Mãärz
vieder hierher zurückkehren und die neu erbauten Wohn⸗
äume und Stallungen in der neuen Kaserne heziehen.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 3. Febr. Auf der Jä—
gersburger Jagd des Herrn Reichsrathes G.
drämer wurden am Montag 7 Rehböcke, 25
dasen, 9 Füchse und vorgestern bei einem zweiten
zagen 11 Rehböcke, 35 Hasen und 7 Füchse ge—
hossen.
*St. Ingbert, 3. Febr. Den für die
—„chwurgerichtssitzung des J. Quartals l. Is. ausge⸗
oosten Geschworenen gehört aus dem Kanton St.
Ingbert Herr Urban Jacob, Bürgermeister und
utahesitzer in Pohrhach. ferner aus dem Kan—