bernommen, dessen bisherige jahrelange Thätigkeit
als 1. .Assistenzarzt der Königlichen Unibersitate
dlinik für Augenkranke zu Berlin (vormals von
Gräfe'sche Klinik) das Gedeihen dieser humanen
Unstalt verbürgt.
—Zweibrücken, 14. Dez. Gestern ging
von hier eine Petition an den hohen Reichstag nach
Berlin ab, Höherbesteuerung des Gewerdebe
thriebes im Umherziehen betr., welche mit
106 Unterschriften hiesiger Handel- und Gewerbe—
treibenden versehen ist. (3w. 3.)
— In Speier trat am 13. Dez. im Regie—
rungsgebäube das Kreisscholarchat der Pfalz unter
dem Vorsitze Sr. Exellenz des Herrn kgi. Regie-
rungs-Präsidenten Staatsrathes d. Braun zusam⸗
men, um, wie schon in veriger Nr. erwähnt, über
die von der kgl. Regierung beabsichtigte Nevision
der Schul⸗ und Lehrordnung für die Volksschulen der
Pfalz zu berathen. WVoraussichtlich werden die
Sitzungen mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Außer den acht Mitgliedern des Kreisscholarchats
ind noch folgende Schulmänner zu diesen Ve—
cathungen zugezogen worden, nämlich die Herren
Districtsschulinspectoren Decan Dr. Leyser in Neu⸗
stadt und Decan Metzger in Kirchheimbolanden,
die Herren Bezirkshauptlehrer Berger in Speyer,
John in Bellheim, Börzler in Kaiserslautern und
Rauch in Mittelbrunn, ferner die Herren Lehrer
Huth in Landau und Drescher in Wolfersheim.
CLetzterer ist zur Zeit Vorstand des Bezirkslehrer⸗
dereins St. Ingbert-Blieskastel.) Mitglieder des
Freisscholarchats sind anßer den Herren Kreisschul⸗
inspectoren Matt, Littig, Lehmann und Roth die
deiden Seminarinspectoren Hr. Dr. Andreae in
Kaiserslautern und Hr. Dr Kiltel in Speyer,
ferner Hr. Consistoriackrath Hofer und Hr. Domca⸗
aitular Dahl. Selbstversiändlich wohnt auch der
Kreisschulreferent den Sitzungen bei.
— Vor dem kgl. Schöffengerichte in Lud—
wigshafen wurde Generalagent Ruslius wegen
nicht vorschrifte mäßigen Verhaltens beim Abschluß
»on Auswanderungs⸗Verträgen in 30 Fällen zu
Beldstrafen von je 3 Mt. verurtheilt, wegen weiterer
20 Fälle wurde zur weiteren Recherche Vertagung
n eine spätere Sitzung ausgesprochen. Außerdem
wurden einige andere Personen, welche sich mit
Vermittlung solcher Verträge befaßten, ohne dazu
'oncessionirt zu sein, zu kleineren Gelostrafen ber
urtheilt.
— Die kgl. Regierung der Pfal;z erläßt im
Amtsblatt vom 7. d. M. folgende Bekanntmachung
betr. Maßregeln gegen Verübung von Unfug in
der Neujahrsnacht: „Zum Zwecke der Aufrecht-
erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in
der Neujahrsnacht und um dem die Sicherheit der
Personen bedrohenden Unfuge des Schießens der⸗
selben entgegenzutreten, wird in Anwendung des
3 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Januar
1872 „das Verbot der Führung von Waffen zur
Verhütung von Gefahren für die Sicherheit der
Personen betreffend“ (Kreisamtsblait vog 1872
Seite 393), der Regierungsbeschluß vom 1. Fe—
bruat 1872 (ibid. S. 8095) für die Dauer des
31. Dezember 1882 und des 1. Januar 18883
hiermit aufgehoben, und triit für diese zwei Tage
der unten abgedruckte Paragraph 1 der erwähnten
Allerhöchsten Verordnung in volle Wirksamkeit.
Die k. Bezirksämter haben gegenwärtiger Ent—⸗
chließung, namentlich auch durch Einrücken in die
Lokalblätter, die möglichste Verbreitung zu sichern
und gegen alle Zuwiderhandlungen — neben der
Beschlagnahme der verbotenen Waffen — auf
GBrund des unten gleichfalls abgedruckten Art. 39
des Polizeistrafgesetzbuches die Strafeinschreitung zu
rwirken. Ingleichen ist gegen jeden ruhestörenden
Lärm oder groben Unfug auf Grund des unten in
Abdruck folgenden 8 360, Ziffer 11 des Strafge⸗
setz buches die gerichiliche Strafeinschreitung zu ber⸗
anlassen.“ Abdruck. 81 der Allerhöchsten Ver—
ordnung vom 21. Januar 1872. Die Führung
nachstehender Waffen als: 1. von Dolchen, Stileten
und anderen im Griffe feststehenden oder mittelst
einer Vorrichtung feststellbaren Messern, 2. von
zugespitzten Streichern und von Pfriemen, 3. von
Terzerolen, Sackpistolen und Revolvern, 4. von
Abschraubgewehren, 5. von Raufringen oder Schlag⸗
eisen ist allen unselbststandigen Personen (Art. 6
des Gesetzes voin 16. April 1868 über Heimath,
Verehelichung und Aufenthalt) verboten.
Art. 39 des Polizeistrafgesetzbuches. Wer außer
dem Falle des Strafgesetzbuches für das Deutsge
— — Aun Beroronungen zuwibeir-
handelt, wodurch zur Verhütung von Gefahren für
die Sicherheit der Personen die Führung bestimmter
gemeingefährlicher Waffen bestimmten Klassen von
Personen oder in bestimmten Landestheilen unter⸗
ragt ist, wird an Geld bis zu fünfzehn Thalern
oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft, wobei
auf Einziehung der verbotenen Waffen erkann⸗
wverden kann, ohne Unterschied, ob sie dem Ver—
artheilten gehören oder nicht.
8360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches.
Mit Geldstrase bis zu fünfzig Thalern oder mit
daft wird bestraft: 11. wer ungebührlicher Weise
ruhestörenden Lärm erregt oder wer groben Unfug
erübt.
— Im „pPf. K.“ wurde vor einigen Tagen
zu Gunsten der Ueberschwemmten eine Weinlotterie
ingeregt. Es heißt darüber u. A. in dem beir.
Artikel: „Dieselbe könnte etwa in der Weise zur
Durchführung ko mmen, daß dazu Weinproduzenten
ind Weinhändler Kistchen mit entweder vier gan⸗
xen oder acht halben Flaschen beisteuern und so
iele Loose zu je 2 Mark berkauft werden, daß je⸗
des zehnte Loos gewinnen würde. Man berechnet
den Reingewinn aus solcher Lotterie, die natürlich
von der Post durch Portofreiheit und von den
Zeitungen durch Gratisinserate rc. zu begünstigen
ei, auf etwa 200,000 Mark. Der Plan ist ge—
viß anerkennenswerth; dessen Ausführung jedoch
jewiß nicht allzu leichi.“ Wir hallen den Plan
ür durchaus praktisch nicht minder leicht durchführ⸗
»ar und darum für diskutabel. Es ist dabei ein
inziges wirkliches Hindernis im Wege und das
st nicht zu übersehen. Die Weine müssen rein
ein, die Flaschen müssen den Ursprung des Wei—⸗
ies zu erkennen geben und die Garantit überneh⸗
nen Leute von durch ganz Deutschland wohlkling⸗
indem Namen von erkaäannter Auiorität.
Vermischtes.
Nach einer Bekanntmachung der königl.
Staatsministerien des Innern und der Finanzen
zjelangen vom Jahre 1888 an im ganzen Umfange
)es Königreichs gebührenfreie „Jagdtarten zum
Betriebe von Aerarial-Regiejagden“ zur Einführung.
Die Ausstellung dieser Jagdtarten, für welche die
Formulare zum Unterschiede von den uübrigen Jagd⸗
arten⸗Formularen unter Benützung weißer Kartons
Jjergestellt werden, erfolgt durch die Distriktspolizei⸗
dehörden auf Grund der Bedarfsanmeldungen der
gl. Forstämter, und zwar für je ein Kalenderjahr.
Das im Riegierungsbezirt der Pfalz bisher be—
tandene Verfahren bezüglich der Ausfertigung von
Jagdkarten für Aerarialregiejagden iritt vom Jahre
1888 an außer Verwendung.
F Die große deutsche Armee⸗Conservenfabrik in
Maunz hat lange keine Erwahnung gefunden, und
vurde vielfach bereits angenommen, daß diese im
Jahre 1872 oder 1878 bom Staat bewirkte Fab⸗
ikanlage bereits als Lufgegeben erachtet werden
önne. Nach einer Mi.theilung der „Jahrbücher
uür die deutsche Armee und Marine“ ist dies jedoch
nicht nur nicht der Fall, sandern hat der Betrieß
ieser Fabrik gegenwärtig dereits den Aufschwung
zenommen, daß bei einem Kriegsfalle von derselben
aglich 500,000 Kaffeeportionen, 6000 Pferde⸗
cationen, 62,500 Portionen Buchsenfleisch, 82,500
Zortionen Suppengemüse in Verbindung mit Fleisch⸗
aft, Fett und Gewürzen in Würfel- oder Scheiben⸗
orm, 160,000 Portionen Preßmehl und 92,500
Bortionen Dauerbrod oder Zwieback geliefert werden
önnen. An derselben Stelle wird von dem ge—
zannten Organ noch auf den hohen Werth des
Pferdefleisches als Ernährungsmittel einer Armee
m Felde aufmerksam gemacht. Da das Pferde—
leisch sich gegenwärtig bereits in beinahe allen
daupt· und größeren Städten unter die dem Ver—
auf anheimgestellten Ernährungsstoffe mit aufge
iommen befindet, verdient dieser Fingerzeig jeden⸗
alls Beachtung. Das Fleisch der bei einer Schlacht
jetödteten oder schwer verwundeten Pferde koͤnnie
ur die auf dem Schlachtfelde lagernden Truppen
ꝛei der dort beinahe immer so schlecht berucksich
igten Verpflegung eine vortreffliche Aushilfe bieten.
das Erfordern wäre nur, dem Genuß von Pferde⸗
leisch das abstoßende zu benehmen, das sich in der
Vorstellung vieler Leute damit verbunden findet,
ind kame es hierzu vielleicht nur darauf an, in den
zrößeren Garnisonen, wo sich Pferdeschlächtereien
refinden, das Pferdefleisch versuchsweise für einzelne
'age in die Verpflegungslieferung mit aufzunehnen
XRippsraor. (Der Teufel robr.
Hier erzählt man sich folgende Geschichte: Der
bei einem benachbarten Dorfe im Forsthause woh.
nende Gutsfoörster X. hatte eine ziemlich erhebliche
Summe Holzgelder mit nach Hause gebracht, dieselde
in einen Wandschrank geschlossen und sich darauf
in die Dorfschenke begeben, um sich von des Tage⸗
Lasten und Mühen bei einem Glase Bier und oh⸗
ligatem Solospiel ein wenig zu erholen, seinen
heiden Söhnen von sieben und neun Jahren das
Haus allein überlassend. Kurz nach seinem Fort
Jange öffnet sich das Zimmer, in welchem die
dinder sich befinden, und herein tritt unter furch—
erlichem Gebrüll, mit einem Beil bewaffnet, ein
Mann mit geschwärztem Gesicht und behangen mi
dumpen und einer Thierhaut. Nachdem er die
ꝛnaben hinreichend erschreckt glaubt, bedeutet et
hnen, er sei der leibhaftige und wahrhafte Teufel,
gekommen, um sie zu holen, wenn fie nicht sofori
zeigten, wo Papa das Geld gelassen. Die Kinder
zeigen auf den Schrank und fliehen in die an—
stoßende Schlafstube. Bei der Aufmerksamkeit au
das Geräusch, welches der Pfeudo⸗Teufel beim
Aufbrechen des Schrankes verursacht. ermannt fich
der Jüngste der Kleinen zuerst, buͤct auf die an
der Wand hängenden Fliuten des Vaters und sagt
zu dem älteren Bruder: „Komm, schieß den Teu
sel todt.“ Dies Wort zündet, und, rasch entschlossen
nimmt der Aelteste die stets geladene Jagdflinte,
—DD für die Kinder,
ritt in die Wohnstube und schießt ohne Weiteres
den vermeintlichen Teufel in den Nacken, daß er
leblos zur Erde stürzt.
FGWestfälische Wurst.) In Paderborn
sind ein Metzger und ein Wurstfabrikant, aus Lipp.
stadt, welche das Fleisch krepirter Kuühe ver⸗
kauften, resp. zu Wurst verarbeiteten, zu je 9
Ponaten Gefängnis verurtheilt worden. Derartige
gesundheitsgefährliche Fabrikate werden dann mit
einem kolossalen Aufwand von Reklame als be⸗
cühmte westfälische, braunschweiger oder Gothaer
Würste vertrieben. Deshalb ist einheimische Wurst
jedenfalls gesunder.
FGer musicirende Winterrock.) Ver—
schiedene Leute wollen sogar schon Spatzen auf
dem Dache den Strauß'schen Walzer: „Nur für
Natur“ pfeifen gehört haben; daß aber auch ein
Winterrock, förmlich aus seinein Futter hinaus jene
Melodie, und weit besser als die Spatzen auf dem
Dache, erschallen lassen kann, dadon sollten sich
kürzlich die Gäste eines Kaffeehauses in der inneren
Stadt in Berlin überzeugen. Es war wirklich
dine originell drollige Ueberraschung. Da wurde
Scat gespielt, dort Schach, in den Fensternischen
vurde gelesen, kein einziger, der in jenem Kaffee⸗
jause anwesenden Gäste erwartete etwas wie einen
musikalischen Genuß, und da mit einem Male
hüpften und schwirrten die lustigen Töne des
Walzers „Nur für Natur“ durch den Raum. Alles
erhob die Köpfe und horchte nnd spähte aus, woher
die Musik komme; doch bald concentrirten sich aller
Blicke auf einen in der Mitte des Lokales stehenden
jungen Mann, der tief erschrocken sein Haupt nach
auf⸗ und abwärts, nach rechts und links blitzschnell
imher warf. Und dann drehte er sich um seine
eigene Achse wie ein Kreisel, aber die verdammte
Musik, die Musik drang ihm immerfort aus seinem
Rücken heraus, immersort in leicht hüpfenden und
wiegenden Tönen „Nur für Natur“. Mit dem
Ausdrucke eines plotzlich von Wahnsinn Erfaßten
wollte dann der junge Mensch aus dem Lotale
hinausstürzen. In diesem Augenblicke jedoch wurde
er von einem starkbeleinten Herrn, einem reichen
Bäckermeister, am Arme erfaßt und genöthigt zu
bleiben. Der Backermeister wand sich dor Lachen,
der junge Mann stand da bleich uͤnd zitternd,
indessen aus seinem Rücken unausgesetzt „Nur für
Natur“ hervordrang, und die Gäste hielten Augen
und Ohren offen und erwarteten mit Spannung
die Lösung dieses musikalischen Räthsels. Endlich
Jjebot der Bäckermeister dem jungen Manne, den
Rock abzulegen. Schon einige Jahre hintereinander
var ihm im Kaffehause der Winterrock gestohlen
vorden. Er sann auf ein Mittel, um bei einem
abermaligen „Griff“ nach seinem Winterrocke den
Dieb in flagranti ertappen zu können. Zu diesem
Zwecke hatte er sich um schweres Geld ein Spiel⸗
werk angeschafft, einen halben Schuh hoch und
ebenso breit und einen Zoll stark. Dieses Werk
hatte vorstehende Federn; wurden diese nur ganz
eise berührt, so fing das Werk augenblicklich zu
pielen an und zwae fas ebenso laun, wie i
X
före