zat Cäsar Seligmann, ein Kaiserslauterer,
den Preis mit Auszeichnung davon getragen. Der
Preisträger ist der Sohn des ifraelilischen Religi⸗
nslehrers am Schullehrere Seminar und an den
Jjöheren Lehranstalten in Kaiserslantern, M. Selig⸗
nann.
Dem Fastenhirtenbrief des Herrn
Bischofs Joseph Georg v. Ehrler in Speyer
ntnehmen wir folgende Stellen: „Wohl ist es
wahr, daß in unserer Zeit viel gearbeitet wird.
Acs rennt und jagt nach Verdienst; die größten
Anstrengungen begeguen uns überall. Aber die
aichtige Anschauung der Ardeit fehlt; die christlichen
Hrundsätze sind entschwunden, aus denen diese über⸗
ommen und geübt werden soll. An die Stelle
der frohen und freudigen Thärtigkeit, wie sie den
Thristen ziert und ihn glücklich macht, ist theilweise
Verachtung und Wiederwillen gegen sie getreten und
hre Uebung aus Habsucht und Genußsucht, Aus⸗
beutung und Wucher. Tausende arbeiten, und sie
ihun es nur aus Noth, um die Nahrung des Le⸗
bens zu gewinnen; sie würden die Hände müßig
n deu Schoß legen, wenn der Hunger sie nicht
Juälte. Andere arbeiten, und es ist die Gierde
sach Geld, in dem sie alles Glüch und jede Selig⸗
keit sehen, die ihre körperlichen und geistigen Kräfte
—D
Leidenschaften ireiben dieselben. Kein höherer Be⸗
weggrund lebt in ihnen, und kein himmlisches Ziel,
das sie zu errei chen suchen, steht vor ihnen. Sie
schauen nicht mehr in gläubiger Hoffnung in das
enseitige Leben, dessen Güter und Freuden sie
—X— gewinnen sollen, sondern
ihr Sinnen und Streben geht in dieser Welt auf;
die Reichthümer derselben zu erhaschen und zu ge⸗
nießen, st ihr einziger Lebenszwek. Darum auch
die Unzufriedenheit, die Mißgunst und der Neid,
der an ihrer Seele nagt, und der wilde Krieg der
allenthalben hervorbricht. Die christliche Bedeutung
der Arbeit muß den Menschen wieder klar werden;
muß dieselbe wiederum aus Gehorsam und Liebe
zegen Gott geschehen und als Gottesdienst betrach⸗
et und geübt werden, wie der hl. Glaube will,
wenn die Herzen zufriedener und glücklicher werden
und das öffeniliche Leben das Gepräge der Ruhe
und Ordnung annehmen soll. Wenn kein höherer
Gedanke das Leben trägt und den Menschen mit
der Last und Qual desselben versöhnt, dann wird
die Sunde in allen Formen erscheinen und noth—
wendig die Oberhand gewinnen! Von jeher haben
sich die Christen durch Arbeitsamkeit und Fleiß, wie
zurch Sparsamkeit und Genügsamkeit ausgezeichnet.
Ihristus der Heiland hat der Arbeit des Entehrende
Jenommen, das im Heidenthum auf ihr lag; er
dat sie gesegnet und geheilt und diese Strafe, die
jein himmüischer Vater über die sündige Menschheit
auẽ gesprochen, in Erlösung und Heil umgewandelt.
Von diesen Gesinnungen durchdrungen, hat das
hristliche Volk die Arbeit stets beirachtet und ge⸗
ebi. Sie müssen in Euch lebendig werden. Ihr
müßt diese hohe und segensreiche Bedeutung der⸗
jelben erkennen und in dem Berufe, den Euch Gott
der Herr angewiesen, in Treue ausprägen. Dann
seid ihr wahrhafte Christen, und Euer heiliger
Hlaube wird zum Segen für Euch und die ganze
nenschliche Gesjellschaft sich offenbaren. Deßwegen
»eweiset, geliebte Dibzesanen, durch eine rastlose
Jerufstreue nud christliche Arbeitsamkeit, daß der
A. Glaube Euch ganz und voll durchdringt und
Fuer Leben beherrscht. Entsaget der Genußsucht
ind einem zügellosen und unthätigen Leben. Seid
nermüdet in der Erfüllung aller Pflichten, die
Fure Stellung in der Welt Euch auferlegt. Der
Beruf, den Jhr bekleidet, ist die Straße, auf der
kuch Gott zum Himmel emporführt. Der Herr
jat jedem Menschen einen anderen Weg angewiesen;
zer eine ist dorniger, der andere scheint leichter und
ingenehmer, wenn er von ferne betrachtet wird;
zer eine ist kürzer und der andere länger. Aber
ille gehen nach ohen zum Himmel, und jeder ent⸗
spricht der Beschaffenheit Dessen, der ihn geht, und
jt für ihn der beste. Nicht die Straße entscheidet,
—X angewiesen; nicht
die Rolle, die wir in diesem großen Schauspiele
des Lebens gespielt, wird am Tage des Gerichtes
den Ausschlaͤg geben, sondern die Treue, in der
wir uns derselben hingegeben und die Wege Gottes
gewandelt sind. ...“
— Strafkammer des kgl. Landgerichts
Frankenthal am 6. Febr. Die erste Ver⸗
Fandlung, welche von morgens 9 Uhr bis
nachmittags halb 5 Uhr., mit zweistündiger
Nittagspause dauerte, und zu der insgesammt 19
zelastungs⸗ und 83 Entlastungszeugen, sowie der
echisbeistand des Beklagten erschienen waren, bot
ieselben traurigen Momente im Verlaufe der Be⸗
veisaufnahme dar, wie s. Z. der so Aufseber er⸗
egen de Wucherprozeß gegen den berüchtigten „Zall“
‚on Viernheim; nuͤr mit dem Unterschiede, daß das
aubere Treiben und die Halsabschneiderei des heute
ch als Blutsauger entpuppenden Angeklagten nicht
o große Dimensionen angenommen und kgl. Staats⸗
inwaltschaft ihre Anklage nur auf 9 Fälle als gegen
as Gesetz verstoßend beschrünkt. — Beschuldigt des
sewerbsmäßig betriebenen Wuchers wührend der
etzten Jahre und dadurch verübt, daß er die Noth⸗
age, Unerfahrenheit und theilweisen Leichtsinn seiner
Ipfer dazu benuͤtzte, um sich durch nachgesuchte
ind von ihm gewährte Stundung der geliehenen
veldsummen, natürlich gegen hohe Provisionsent-
chädigung, unverhältnißmäßige ungesehliche Ver⸗
mögensvortheile verschafft zu haben, ist der 45jühr⸗
ge'Franz Her b st von Speier. Die Manipula-
jonen bei dem unsauberen Gewerbe des Herbst sind
ich in allen zur Aburtheilung vorliegenden 9 Füllen
so ziemlich gieich. Urtheil 83 Monate Gefäng-
niß, 300 M. Geldbuße, Aberkennung der bürger⸗
ichen Ehrenrechte in Dauer von 3 Jahren und
Jeberbürdung aller Kosten.
—. Nach einer Mittheilung des „Fr. T.“ be—
rägt der Schaden an Gebäulichkeiten in Oppau
232,222 M. In Cdigheim stellen sich den
Abschätzungsarbeiten bedeutende Schwierigkeit in den
Weg, indem dieses Dorf bis jetzt nur eine wasser⸗
reie Straße zeigt.
— Das Kreisamtsblatit der Pfalz bringt fol⸗
jende von der k. Kreis Regierung im Benehmen
nit dem kgl. Oberstaatsanwalt bei dem kal. Ober⸗
andesgerichte Zweibrücken erlassenen Anordnungen:
) Bei Einleitung der Strafpvollstreckung gegen
onn und feiertagsschulpflichtige Per—
onen, deren Freiheitsstrafe nicht mehr als 3
‚ahre beträgt, sind dieselben darauf aufmerksam zu
nachen, daß sie, wenn sie diese Strafe zu einer
ʒzonn⸗ oder Feiertage umfassenden Zeit antreten
bollen, sich durch ein Zeugniß des Lehrers oder
Irtsschulinspektors darüber auszuweisen haben, daß
je während der Strafzeit keinen Schul- und Re⸗
igionsunterricht (vergl. Ziff. 1 Abs. J der höchsten
gekanntmachung) versäumen, widrigens deren Zu—
ückweisung erfolgen würde. 2) In dem der k.
hendarmerie auszuhändigenden Haftbefehle ist die
rigenschaft des Verurtheilten als sonne und feier⸗
agsschulpflichtige Person zu bezeichnen und darin
u beftimmen, daß die Verhaftung an einem Sonn⸗
der Feiertage, an welchem Schul- oder Religions-
interrricht siattfindet, überhaupt nicht oder doch
zur nach der Schule oder dem Religionsunterrichte
ind zur Vollstreckung von Strafen von nicht über
rei Tagen nur in der Art stattzufinden habe, daß
n die Strafzeit kein Sonn⸗ oder Feiertag fällt.
3) Die Gefängnißwärter und resp. Gefängnißver⸗
valter sind über die bezüglichen Vorschriften ge—
ignet zu verständigen und denselben neuerdings be⸗
onders zur Auflage zu wachen, die Verurtheilten,
venn deren Strafe von nicht mehr als 3 Tagen
neine Sonn⸗ oder Feiertage umfassende Zeit
allen würde, nur gegen Vorlage des vorerwähnten
zeugnisses und in den durch Ziffer 2 der neuen
söchsten Bekanntmachung zugelassenen Ausnahms⸗
ällen nur auf eine von den Strafpvollstreckungsbe⸗
imien auszustellende, den Grund der Ausnahme
urz bezeichnete besondere Anweisung hin aufzuneh⸗
nen und die betreffenden Zeugnisse resp. schrift⸗
schen Anweisungen bis zur nächsten staatsanwalt.
haftlichen und oberstaatsanwaltschaftlichen Visita⸗
ion des Gefängnisses aufzubewahren. 4) Auch bei
er Vollstredung von Freiheitsstrafen von üher 8
kagen gegen sonn⸗ und feiertagsschulpflichtige Per⸗
onen if foweit thunlich Rückficht darauf zu nehmen
aß eine Versaumung des Schul- und Religions-
mierrichtes nicht oder nur joweit durchaus geboten
intritt.
— Die „F. Z.“ schreibt: Von Seiten der
randbewohner wird in neuester Zeit vielfach die
ẽrfahrung gemacht, daß sie von Hausirern, die
Tuch und Buckskin verkaufen, in der gröblichsten
Weise betrogen werden, die daraus angefertigten
Zleidungsstücke kaum den Macherlohn werth sind.
die Stoffe bestehen aus Kraßwolle oder Halbwolle
ind zerreißen leicht wie Zunder. Derartige Hausirer
ielen von dieser Schwindelwaare gewöhnlich grö⸗
ere Possen unter dem Vorgeben an, dieselbe rühre
jus einer Concursmasse her und müsse unter allen
Amständen zu jedem nur annehmbaren Preis lo
eschlagen werden.
Vermischtes.
GSchicksal.) In Würzburg lebt ein Kel—.
ner, der — vielleicht ist er der einzige Mensch auf
——
Die Gäste rufen ihn des Spasses halber stets d
diesem Namen. Nichts Komischeres, als wenu man
mn der Tabla d'hote rufen hört: „Schichsal, einen
Zahnstocher! Schichsal, ein Stück Rindfleisch! Schich
al. noch ein bischen Sauce!“ ⁊c. ꝛc. Als dse
dellner neulich einer jungen Dame eine Mehlspeis-
Sauce auf's Kleid goß, sagte ein neben ihr sitzen;
ʒer Schriftsteller. Das ist nicht Kellners Schuld
as ist Schicksals Tücke.“
4Ein eigenthümlich tragisches Ende nahm ein
Taglöhner in Lisberg (Bahern). Derselbe hatte
m Walde einen Baum gefrevelt und wollte den—
elben nach Hause tragen, als er unterwegs stoh
zerte und ihm beim Fallen die Wucht des Baume
»as Genick brach.
areuznach, 86. Febr. Heute früh fiel der
dandelsmann Marx aus Schierstein zwischer
zretzenheim und Langenlonsheim während der Fahr
—V—
odt. Der Reisende hatte sich, dem Krzu. Tabl.
ufolge, die Thür selbst geöffnet und war während
zer Fahrt auf die Plattform getreten.
FAUdele Spitzeder, welche kürzlich am Schützen—
of⸗Theater in Stuttgart unter dem Name—
zer Abele Vio gastirte, ist auf Requifition de
darlsruher Gerichte in einem Stuttgarter Gasthoft
vegen Betrugs verhaftet worden.
FDüsseldorf, 2. Febr. (Ein Todesur
heil.) Gestern hat das hiesige Schwurgericht den
38 Jahre alten Adolf Muntz aus Sombers be
daan zum Tode verurtheilt als schuldig, am?
Januar 1882 auf dem Wege zwischen Haan und Hilder
die Witwe Leopold Sommer, geb. Regina Schmiß
zuch Richrath gewaltsam beraubt und ermordet z
Jaben. Sein um 2 Jahre jüngerer Bruder Maß
hias, der bei der That zugegen gewesen, wurde
reigesprochen, weil die Geschworenen die Ueber
zeugung gewonnen hatten, daß er an der Blutthal
ncht betheiligt gewesen sei. Der Mörder hatt
as Berbrechen verübt, um siebzig Pfennig und u
dörbchen mit Aepfeln zu erbeuten?
ine erohliche Episode.) Im Kon
jrmanden⸗ Unterrichte zu Greinz fragte der Hen
xxaminator einen Schüler der Armenschule: Wu
dird aus eiuem Menschen, welcher nur auf sein
eibliches und gar nicht auf sein geistiges Woh
vedacht ist?“ Der Konfirmand ließ mit einer An
vort gar nicht lange auf sich warten und zwar
autete dieselbe: „Da wird er dicke!“
Berlin, 7. Febr. Wer Glück hat, kaun
ich sorglos schlafen legen. Dies hat vor einigen
Tagen ein Berliner Banquier erfahren. Als den
elbe — so erzählt das „Ber. Frobl.“ — en
Abend von einem Geschäflsgange heimkehrte, en
ofand er das verzeihliche Bedürfniß, sich an einen
Zchoppen „bei Siechen“ zu erquicken, und um
larlicherweise hierbei nicht durch das umfangreith
Zaket Geschäftspapiere behindert zu sein, steckte d
asselbe in jeinen an den Riegel gehängten Ueber
jeher. So wenigstens dachte er und ließ sit
—„choppen auf Schoppen wohlschmecken, legte sih
jach Hause zurücgekehrt, sorglos schlafen und wurd
zur uͤngemüihlich, als er am nachsten Morgen dur
einen Sohn mit dem Bemerten geweckt wurde, de
in Herr ihn zu sprechen wünsche, der etwas ch
ugeben habe. Wie aber erstaunte er. als ihm
hacket übergeben wurde, das er als sein Eigenthun
annte und an dessen Verbleib er seit dem Aben
nicht mehr gedacht hatte. Die gewünschte Erkläru
pat bald gegeben: besagtes Patet, welches off
dar und ungefähr 36,000 M. in Wechseln u
3000 M. Banknoten enthielt, hatte der Banqut
nicht in seinen, sondern in einen daneben hängt
ʒen Ueberzieher gesteckt, glücklicherweise in den eir
redlichen, angesehenen Kaufmannes, der als er g⸗
aächsien Morgen seine unverschuldete Bereicherul
entdeckte, nichis Eiligeres zu thun hatte, als durt
einen Buchhalter dies werthvolle Paädchen soft
dem Eigenihümer dessen Adresse auf demlelben ar
jegeben war, zuzustellen.
Die Eigenthümer der Kronen ⸗Apotheke
deipzig⸗Gohlis, Herr R. Münch verofftt
icht in dem „Pharmazeutischen Central - Anzeig
rolgendes: Im Laufe der letzten Wochen wi
ei siebenjähtiges Töchterchen zweimal bei heflils