f
——
— 1
— —
—
F * * 9
—324 383866 * —3
— 3J — —— —* * — * * J * 5
——53z BRB——— 3 * — —32314
—— i⏑— 18 11466
—
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
— ——— — — — — —— —— — — — — —
der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich funfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗
zlatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1 4ο4 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 60 H, einschließlich
0 ñZustellungsgebüuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 4, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 1I5 , bei Neclamen 30 3. Bei fmaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
M 69.
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
München, 8. April. Der zur Vorberathung
es Gesetzentwurfs betr. die Gewährung einer staat⸗
ichen Beihilfe zur Beseitigung der durch die jüng—⸗
ten Ueberschwemmungen herbeigeführten Verheerun—
jen von der Abgeordnefenkammer gewählte 21er⸗
lusschuß wird kommenden Mittwoch Leine Sitzung
alten und wird in derselben von dem Referenten
Valter und dem Correferenten Dr. Clemm
aündlicher Bericht erstattet werden. Der Ausschuß
ürfte, wie man glaubt, seine Berathungen am
olgenden Tag zum Abschluß bringen. Nach der
mter den Abgeordneten der Rechten zur Zeit herr⸗
chenden Stimmung dürfte schon jetzt anzunehmen
ein. daß der Gesetzentwurf nur mit wesentlichen
lenderungen, namentlich was die Höhe der für die
jaatliche Beihilfe proportionirten Summe anbelangt,
ie Zustimmung der Kammer erlangen werde.
f. K.)
Der von der bayerischen Abgeordnetenkam⸗
ger gewählte besondere Ausschuß zur Berathung
»es Nothstands-Gesetzentwurfs hat sich nach kuͤrzer
rzrörterung wie folgt konstituirt: Abg. Kopp (Rechte),
horsitzender; Abg. v. Crämer (Linke), stellvertreten⸗
er Vorsitzender; Abg. Walter (Rechte), Referent;
16g. Dr. Clemm (Linke, Pfälzer), Korreferent.
in der Kammer der Reichsräthe wird der Gesetz⸗
ntwurf, zur Vorberathung dem vereinten zweiten
nd dritten Ausschuß zugewiesen werden, und ist
)err Reichsrath Graf v. Lerchenfeld zum Referenten
estimmt.
Würzburg, 7. April. Vom Oberhofmar⸗
vallstab in München ist heute an die Verwaltung
es hiesigen k. Residenzschiosses der Befehl einge⸗
roffen, daß nach höchster Anordnung die nöthigen
hemächer für Se. Königl. Hoheit den Prinzen
lrnulf in kürzester Zeit herzurichten seien. Daraus
u schließen, dürfte die Versetzung des Prinzen
lrnulf zum 9. Infanterieregiment dahier als sicher
qenommen werden.
Berlin, 8. April. Fürst Bismarck hat nun
men eigenen Cabinetscourier nach Madrid ge⸗
chickt, der vermuthlich die diesseitigen Schlußde—
gagungen zum Handelsvertrag zu überbringen hat.
die inzwischen erfolgte Veröffentlichung einer histo⸗
ischen Zusammenfassung der Verhandlungen mit
*panien macht auf die einen den Eindruck, als
volle die Regierung auf das vollständige Scheitern
Verhandlungen vorbereiten. Aus der Ver—
fentliching geht wenigstens hervor, daß es deut⸗
gerseitz an Zugefiändnissen micht dejehithat
die anderen dagegen sagen, es handle sich um einen,
egen den spanischen Handelsminister wegen dessen
dober Unkenntniß der wahren Sachlage unvermeid⸗
h gewordenen Schachsug, dessen Erfolg außer
wese stehe, weshalb auch das Zustandekommen
inee e wie gesichert sei. Jedenfalls
e Entscheidung ni i
—* —358 g nicht mehr lang auf sich
m Am Samstag hat der Reichstag zunckhst zu
3Z der Gewerbeordnungsnobelle folgenden Zu⸗
atz angenommen:
9.8 Abhaltung von Tanzlustbarkeiten
en fich nach den la nde⸗e hllichen Ber
ummungen.“
* dem erledigte der Reichstag in längerer Be—
g den Art. 4 der Novelle; derselbe wurde
theilweise Annahme krines Antrags von Dr.
Dienstag, 10. April 1883.
18. Jahrg.
Blhum und Heydemann modifizirt und erhielt über Italien welcher Frankreichs Grenzen im Osten
cchließlich folgende Fassung: ausdehnen oder Italien in Abhängigkeit von Frank⸗
„Die Ertheilung von Tanz⸗, Turn⸗ und reich bringen würde, würde für Oesterreich und
Schwimm-Untericht als Gewerbe sowie der Deutschland im Vergleich mit der jetzigen Lage eine
getrieb von Bade-Anstalten ist zu untersagen, ungünstige Veränderung entstehen. Ein direkter
venn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuilässig⸗ Angriff Frankreichs gegen Oesterreich sei nur unter
eit des Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Ge⸗ talienischem Beistande möglich. Die Stärke und
verbetrieb darthun. Unter derselben Vorausseʒzung Sicherheit Oesterreich⸗ Ungarns sei aber für Deutsch⸗
st zu untersagen der Handel mit Dynamin dud Bedürfniß. Kein einsichtiger deutscher Politiker
ind anderen Sprengstoffen. Der Hande! önne die Situation acceptiren, die entstehen würde,
nit cebrauchten Kleidern, gebraäuchten denn man sich Oesterreich als gelähmt dächte oder
3. r gebrauchter Wäsche, der auch als feindlich, weil es von Deutschland im
⁊ el mit altem Metaligeräth Stich gelassen sei. — Die Schlußfolgerung sei daher
ode ettalbruch (Trödel) oder mit Garn— zatürlich, daß die Logik und die Politik der drei
abfällen oder Dräumen von Seide, riedüebenden Mächte Deutschland, Oefterreich und
Wolle, Baumwolle oder Leinen kann Italien nöthige, für den Frieden einzutreten. Wenn
Demjenigen untersagt werden, welcher wegen aus eine von ihnen mit einem Angriff bedroht werde,
hewinnsucht begangener Vergehen oder Verbrechen werde jede von ihnen das Gefühl haben; Tua res
Jegen das Eigenthum bestraft ist. Das Geschäft agitur dum paries proximus ardet. (Es handelt
ines Gesindevermiethers und eines Srel— sich um Dein Eigenthum, wenn das Haus des
envermittlers kann Demjenigen untersagt Nachbarn brennt.) Dazu bedürfe es keiner vertrags⸗
verden, welcher wegen aus Gewinnsucht begangener mäßigen Abreden; die Logik der Geschichte sei stark
bergehen oder Verbrechen gegen das Eigenthum oder zenug, um jede der Mächte zu überzeugen, daß sie
vegen Vergehen oder Verbrechen gegen die Sitt⸗ wohl thun, nicht abzuwarten, bis die Reihe an fie
ichkeit bestraft worden ist. Denjemigen, welche komme, sondern darauf Bedacht zu nehmen, sich
jewerbsmäß das Geschäft eines Auktionators be⸗ nicht durch Preisgebung ihrer Mitinteressen am
reiben, ist es verboten, Immobilien zu versteigern, Frieden isoliren zu lassen.
venn sie nicht von den dazu befugten Staats-
der Kommunalbehörden oder Korporationen dazu
angestellt sind'
Personen, welche die in diesem Parapraphen
»ezeichneten Gewerbe beginnen, haben bei Eroffnung
hres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hier
don Anzeige zu machen.“
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ sagt bezüglich der
Tonjekturen über die angebüch gegen Frankreich ge⸗
ichtete Tripelallianz Itaͤliens mit Oesterreich
ind Deutschland: Wir halten keine der drei X
ei ihrer Friedenspolitik für geneigt, sich an einern
Allianz zu betheiligen, die eine aggressibe Tendenz
jegen irgend eine fremde Macht hätte, und an
illerwenigsten Frankreich gegenüber eine aggressive
Bholitik betreiben möchte; wir glauben alle Nach⸗
ichten über gegen Frankreich gerichtete Verabredungen
der drei Mächte in das Gebiet der Fabel verweisen
ju können. Es liegt für die drei Mächte kein
Brund vor, gegen Frankreich übelwollende Tenden⸗
jen zu hegen, eben so wenig hatte eine von ihnen
ais jetzt einen Grund zu der Vermuthung ihren
Frieden gerade durch Frankreich bedroht zu sehen
Den Gerüchten, als ob die gemeinsame Neigung
der drei Mächte, den Frieden aufrecht zu erhalten,
nit Hintergedanken gegen Frankreich verbunden wäre,
onne nur die Befürchtung zu grunde liegen, daß
nfolge eines Regierungswechsels in Frankreich die
Störung des Friedens von dort ausgehe. Eine
olche Befürchtung wäre nur dann gerechtfertigt,
venn durch außerhalb des gegenwärtigen franzoͤsi⸗
chen Staatsrechtes erfolgte Umwälzungen ein Mann
der ein Princip in Frankreich zur Regierung ge⸗
angte, welche durch einen Appeu an die krieger⸗
schen Neigungen der Nation im Inneren die un—
ichere Herrschaft zu befestigen suchen würden. Beiem
cintreten eines solchen Faues frage es sich, ob jede
er drei Machte nach einem Siege Frankreichs über
eine von ihnen des noch gegenwaͤrtig innehabenden
Maßes von Unabhängigkeit und Sicherheit gewiß
vare. Bei einem Siege Frankreichs über Deutsch-
and würde die europäische Situation auch⸗ für
Desterreich und Italien eine diplomatisch beengte
ind militärisch bedrohliche werden; bei einem Siege
Ausland.
Wien, 8. April. Das „Fremdenblatt“ kommt
auf die Nachricht von einer Tripelallianz zwischen
Deutschland, Oesterreich und Italien zurück und
sagt, die Note der „Nordd. Allg. Ztg.“, welche
das vollendete Gepräge einer autorisirien Offenbat-
ung von maßgebendster Seite an sich trage, müsse
den Franzosen auch den letzten Zweifel benehmen,
und die franzosischen Staassmänner müßten zu der
sicheren Ueberzeugung gelangen, daß Frankreich
einen Krieg zu befürchten habe, wenn es ihn nichi
selbst hervorrufe.
Paris, 9. April. Auf den Artikel der Nord⸗
deutschen Allgem. Zeitung über die Tripleallianz
wischen Deutschland, Oesterreich und Italien ant—
wortet heute die Republique française: „Keine
Macht der Erde kann uns zu Eroberungskriegen
hinreißen, die Zeit der dynastischen Experimente ist
in Frankreich vorüber, aber Fuͤrst Biamark möge
nicht wähnen, daß die republikanischen Institutionen
ins jemals an der Vertheidigung unserer Rechte
und Ehre hindern werden. vie Zeiten Freycinet'⸗
cher Annulation sind vorbei. Die Republik wird
Niemanden angreifen, sich aber auch von Jedermann
respektirt wissen wollen. — Die erste Substription
für ein Gambetta⸗Monument ergab 60,000 Fr.
Präsident Grevy zeichnete 1000 Fr., ebenso der
amerikanische Gesandte.
Paris, 9. April. Der Temps bemerkt, die
Nordd. Allg. Ztg. stelle wesentlich nur das Vor—
handensein einer aggressiven Klausel im Bündnisse
zwischen Italien, Oesterreich und Deutschland in
Abrede, fie verrücke die Frage und leugne die Exi⸗
tenz eines Bündnisses seloͤst nicht. Wenn die
Nordd. Allg. Ztg. die Regierungsform Frankreichs
in die Frage hineinziehe, so täusche sie sich, wenn
sie glaube. damit den Republikanern einen Gefallen
zu thun; sie hätte wissen müssen, daß alle Parteien
in Frankreich hinsichtlich der Frage der inneren
Freiheit und der nationalen Unabhaängigkeit einig
ind.
Paris, 9. April. Präsident Grevy empfängt
Jeute den Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayhern.