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Si. Zushlherter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Inabert.
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* St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs-
zitt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteliahrlich 1M 40 3 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 75 , einschließlich
d A Zustellunasgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 , bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I8 ⸗, bei Neclamen 30 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
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M 73.
Montag, 16. April 1883.
18. Jahrg.
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Politische Uebersicht. 21
chon jetzt dem Reichsstage den Etat pro 1884/853
ugehen.
Berlin, 14. April. Dem Vernehmen nach
jat der Kronprinz das Comite für die anläßlich
zer silbernen Hochzeitsfeier des kronprinzlichen Paares
in ganz Deutschland veranstalteten Sammlungen
inberufen, um dessen Ansichten über die Verwen⸗
»ung der Sammlungen zu hören.
Ausland.
In Prag überraschte die Polizei eine geheime
Sozialistenversammlung, fand Waffen und Muni—
ion, sowie sozialistische Schriften vor, und es er—
olgten fünf Verhaftungen.
Paris, 14. April. Temps spricht in einem
yffiziösen Artikel die Befürchtung aus, Europa werde
ei der bevorstehenden Action in Tonking Frank—
ceich gegenuber kuum eine wohlwollende Reserbe
»eobachten.
Rom, 14. April. Der König empfing den
hayerischen Gesandten, welcher ihm ein Schreiben
des Königs von Bayern überreichte und dem Kron⸗
»rinzen den Hubertusorden überbrachte. Heute
Ubend findet ein Bankett in der bayerischen Ge—
andtschaft statt, wozu die Minister und das diblo—⸗
natische Korps eingeladen sind.
Dem „Moniteur de Rome“ zufolge ist die
Antwort der Curie auf die juͤngste preußische
dote dem preußischen Gesandten in Rom, Herrn
'on Schlözer, zugestellt worden.
In Dublin hat das Schwurgericht den An—
eklagten Joseph Brady der Ermordung Burkes für
chuldig erklärt und zum Tode verurtheilt.
Von den Vereinigten Staaten ist mit
Madagascar ein Vertrag abgeschlossen worden,
n welchem das Recht der Königin der Hewas anf
zen unbeschränkten Besitz der ganzen Insel aner—
annt wird. Frankreich bestreitet bekanntlich der
kéniain dieses Recht
Deutsches Reich.
München, 14. April. Der Ausschuß der
lbgeordnetenkammer, welchem die Vorberathung der
dothstands-Vorlage obliegt, hat diese heute in Astün—
iger Sitzung nahezu erledigt; der Rest wird am
Nontag festgestellt. Es wurde schließlich mit 16
egen 6 Stimmen ein Vorschlag von Dr. Rittler
igenommen, wonach die den Einzelbeschädigten zu
währende Unterstützung 800 000 Mart beträgt;
avon soll die Pfalz 142,000 Mark erhalten. Da—
egen soll der an die pfälzische Kreisgemeinde zu
eistende Staatsbeitrag zur Wiederherstellung der
heindämme auf 60,000 Mark (von 110,0006 M.)
erabgesetzt werden. Die Einzelunterstützungen sollen
ammt und fonders unrefundirlich (also nicht zu—
ückbezahlbar) sein, während nach dem Vorschlag
er Regierung mindestens ein Drittel zurückzuer—
atten sein soll. Der Minister nahm zu dem Be—
hbluß des Ausschusses noch keine feste Stellung
in; doch steht in der ohigen Form eine Verein—
arung zu erwarten.
Berlin, 18. April. (Reichstag.) Das Haus
tie hierauf die Berathung der Gewerbenovelle
ort bei ß 44 (Handlungsreisende), über welche eine
undenlange Debatte Statt fand. Absatz 3 Cegi—
mationszwang Handlungsreisender) wurde mit 146
egen 146 Stimmen abgelehnt, der Paragraph
nit noch andern unwesentlichen Streichungen ge—
jehmigt. Zu 8 444 (Legitimationskarten der Ve—
ellungen⸗ Aufsuchenden) wurde der Antrag Baum—
achs auf Streichung der Bestimmung über die
aͤhere Bezeichnung des Gewerbebetriebes in der
darte 119 gegen 148 Stimmen angenommen,
benso die Absätze 3,4 und 5 (Gründe für Versag⸗
ung und Rücknahme der Legitimatienskarte) ge⸗
richen. Der so veränderte Paragraph wird an—⸗
nommen; ebenso Artikel 102 (Ausschluß aus der
unung). Der Antrag auf Einführung von Ge—
lleninnungen wird an die Gewerbekommission der⸗
iesen. 8.44 (Art. 7 der Novelle) lauset jeßt:
Wer ein stehendes Gewerbe betreibl „ ist befugt,
uch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerb⸗
ichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem
Renste stehende Reisende Waaren aufzukaufen und
Sestellungen auf Waaren zu suchen. Die aufge—
auften Waaren dürfen nur behufs deren Befoͤr⸗
etung nach dem Bestimmungsorte mitgeführt wer—
enr; von den Waaren, auf welche —A
ucht werden, dürfen nur Proben und Muster mit⸗
eführt werden, soweit nicht der Bundesrath für
yestimmte Waaren, welche im Verhältniß zu ihrem
Imfange einen hohen Werth haben und übungsge⸗
nß an die Wiederberkäufer im Stuck abgesetzt
erden, zum Zweck des Absahes an Personen,
oelche damit Handel treiben, Ausnahmen zuläßt.“
Berlin, 14. April. (Reichstag.) Finanz⸗
ninister Scholz verlas eine kaiserliche Botschaft,
wiche besagt: Der Kaiser lege das größte Gewicht
uuf die Erledigung der sozial-politischen Vorlagen;
whabe die Foörderung des Krankenkassen - Gefetes
den Reichstag mit größter Befriedigung ver⸗
Der Kaiser hege abet Sorge bezüglich der
chberathung des Unfallversicherungs-Gesetzes,
urch auch die Hoffnungen auf das Zustande—
—X des Alters. und Invalidenversorgungsge⸗
s zn nächster Session schwinden wuürde.Um
w dchte Session für die socialpolitischen Ent—
w freizuhalien, deren Erledigung der Kaiser
Reichstage dringend ans Herz legt, läßt er
ind die umfassendsten Vorbereitungen getroffen und
jetheiligen sich daran werkthätig alle Bewohner
inserer Stadt. — Um aber den Wünschen eines
eden Schützen völlig gerecht werden zu können, ist
s vor allem Haupterforderniß, daß unser Gaben⸗
sempel sich einer reichen Ausstattung erfreue. Es
yaben hierzu sowohl Vereine als auch Private von
sier und auswärts schon namhafte Gaben gespendet,
edoch ist selbstredend immer noch eine bedeutende
Lücke zu füllen. — Wir wenden uns deshalb an
ille Schützengesellschaften, an alle Vereine und
Brivate, denen die Pflege der Schießkunst am
Herzen liegt, mit der Bitte, uns in dieser Beziehung
unterstützen zu wollen, im Voraus überzeugt, daß
wir keine Fehlbitte thun werden. Deutsche Schützen⸗
»rüder! Wir glauben einer reichen Anmeldung von
Ehrengaben entgegen sehen zu dürfen und bitten
dieselben einzusenden an das Central-Comité zu
Handen des Vorsitzenden Herrn Karl Hinzler.
Heit deutschem Schützengruß und Handschlag! Das
Fentral⸗Comité für das VII. Verbandsschießen.
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Vermischtes.
7. München, 14. April. Heute Morgen
erschoß sich der Haushofmeister der Prinzessiu Adal—
zert im Herkulessaale des Schlosses zu Nymphen⸗
»urg. (In diesem Schlosse findet heute die Feier
»er Vermählung des Herzogs Thomas von Genua,
eines Cousins des Konigs von Italien, mit der
Krinzessin Isabella von Bayern, einer Cousine Sr.
NRajestät des Königs und Tochter des 1875 ver—
torbenen Prinzen Adalbert, Bruders des verstorbe—
nen Königs Maximilian II., Statt.)
FGindsleiche als Contrebande.) Am
3. d. traf ein in dem Grenzorte Wies bei Eger
tationirter Finanzwachaufseher an der böhmisch⸗
»ayerischen Grenze unweit des Ortes Pechtnersreuih
ein Weib, welches mit einem Korbe auf dem Rücken
zegen Eger zuging. Da der Finanzwachaufseher in
der Person eine Schwärzerin vermuthete, hiclt er
ie an, und da dieselbe, über den Inhalt ihres
orbes befragt, widersprechende Angabe machte,
zisitirte der Aufseher den Korb. Nicht gering war
ein Schrecken, als er in dem Korbe iun einem
Sacke die mit Blut besudelte Leiche eines etwa 14
Tage alten Kindes fand. Der Aufseher arretirte
das Weib, welches angab, die Leiche von einem
Mädchen aus Neudorf in Bayern mit dem Auf⸗
rage erhalten zu haben, dieselbe auf österreichischem
Bebiete zu vergraben. Das Weib wurde, da sol⸗
hes aus Bahern ist, von der Gendarmerie aus
Sger nach Waldsassen trausportirt und sammt der
ꝛindsleiche dem dortigen Amtsgerichte übergeben.
— Der letzte Att der Tragödie von Hug⸗
tetten ist beendet, das Landgericht in Freiburg
jat sein Urtheil über diejenigen Personen gesprochen,
velche angeklagt waren, die Katastrophe durch ihr
Berhalten, bez. durch Vernachlässigung ihrer Pflicht
)erbeigeführt zu haben. Das Urtheil lautei auf
'ostenlbose Freisprechung sämmtlicher
Beschuldigten Das Gericht nahm den That⸗
)estand des F 316 R.«Sir.«G. als nicht vorhanden
an, in welschem bestimmt wird: „Gleiche Strafe
rifft die zur Leitung der Eisenbahnfahrten und zur
AUufsicht über die Bahn und den Befoͤrderungsbe⸗
rieb angestellten Personen, wenn sie durch Ver⸗
aachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten einen
Transport in Gefahr setzen.“ Man wird sich kaum
darüber wundern dürfen, wenn ein Theil des Pub⸗
ikums, welcher den Verhandlungen des Processes
aur oberflächlich folgte, durch dieses Urtheil über—
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 16. April. Wie wir hören,
ꝛeabsichtigt Herr Stadtpfarrer Dengel dahier, das
Umt eines Distriktsschulinspektors der katholischen
Schulen für den Kanton St. Ingbert aus Gesund—
seitsrücksichten niederzulegen.
— Der Ausschuß des protest. Kirchengesang—
»ereins für die Pfalz war dieser Tage in Karser s—
sautern versammelt, um über die Abhaltung
ines Kirchengesangfestes definitiven Beschluß zu
tassen. Bekanntlich war früher bestimmt worden,
daß dasselbe am 24. Mai nächsthin in Neustadt a.
). Statt finden, solle. Da aber in der dortigen
dirche ein größerer Chor nur sehr schwer Aufstell-
ind finden könnte, andererseits auch gegen die
VBahl des Tages (Frohnleichnahmsfest) mittlerweile
Zedenken erhoben wurden, so beschloß man, vorbe—⸗
altlich der Einwilligung durch das betr. Pre by—
erium, das Fest am 10 Juni, einem Sonntage,
n Ludwigshafen abzuhalten. Herr Lützel (Zwei—
rücken) übernimmt die nöthigen Anocdnungen und
Festbestellungen.
C. C. Edenkoben, 14. April. Das Central⸗
Fomité für das dahier in den Tagen vom 1. bis
3. Juli d. J. stattsindende VII Verbandsschießen
rläßt soeben folgenden Aufruf: Deutsche Schützen—
rüder! Aus unserm Aufruf vom J. März jüngst—
jin haben Sie ersehen, daß wir das VII. Ver—
andsschießen des Badischen Landesschützenvereins,
zes Mittelrheinischen und des Piältzischen Schützen-
zundes in den Tagen vom 1. bdis 8. Juli l. Is.
bhalten werden. Zur würdigen Feier dieses Festes