Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Si. Zushlherter Amzeiger. 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Inabert. 
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* St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs- 
zitt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteliahrlich 1M 40 3 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 75 , einschließlich 
d A Zustellunasgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 , bei außerpfälzischen und solchen 
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I8 ⸗, bei Neclamen 30 4. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
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M 73. 
Montag, 16. April 1883. 
18. Jahrg. 
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Politische Uebersicht. 21 
chon jetzt dem Reichsstage den Etat pro 1884/853 
ugehen. 
Berlin, 14. April. Dem Vernehmen nach 
jat der Kronprinz das Comite für die anläßlich 
zer silbernen Hochzeitsfeier des kronprinzlichen Paares 
in ganz Deutschland veranstalteten Sammlungen 
inberufen, um dessen Ansichten über die Verwen⸗ 
»ung der Sammlungen zu hören. 
Ausland. 
In Prag überraschte die Polizei eine geheime 
Sozialistenversammlung, fand Waffen und Muni— 
ion, sowie sozialistische Schriften vor, und es er— 
olgten fünf Verhaftungen. 
Paris, 14. April. Temps spricht in einem 
yffiziösen Artikel die Befürchtung aus, Europa werde 
ei der bevorstehenden Action in Tonking Frank— 
ceich gegenuber kuum eine wohlwollende Reserbe 
»eobachten. 
Rom, 14. April. Der König empfing den 
hayerischen Gesandten, welcher ihm ein Schreiben 
des Königs von Bayern überreichte und dem Kron⸗ 
»rinzen den Hubertusorden überbrachte. Heute 
Ubend findet ein Bankett in der bayerischen Ge— 
andtschaft statt, wozu die Minister und das diblo—⸗ 
natische Korps eingeladen sind. 
Dem „Moniteur de Rome“ zufolge ist die 
Antwort der Curie auf die juͤngste preußische 
dote dem preußischen Gesandten in Rom, Herrn 
'on Schlözer, zugestellt worden. 
In Dublin hat das Schwurgericht den An— 
eklagten Joseph Brady der Ermordung Burkes für 
chuldig erklärt und zum Tode verurtheilt. 
Von den Vereinigten Staaten ist mit 
Madagascar ein Vertrag abgeschlossen worden, 
n welchem das Recht der Königin der Hewas anf 
zen unbeschränkten Besitz der ganzen Insel aner— 
annt wird. Frankreich bestreitet bekanntlich der 
kéniain dieses Recht 
Deutsches Reich. 
München, 14. April. Der Ausschuß der 
lbgeordnetenkammer, welchem die Vorberathung der 
dothstands-Vorlage obliegt, hat diese heute in Astün— 
iger Sitzung nahezu erledigt; der Rest wird am 
Nontag festgestellt. Es wurde schließlich mit 16 
egen 6 Stimmen ein Vorschlag von Dr. Rittler 
igenommen, wonach die den Einzelbeschädigten zu 
währende Unterstützung 800 000 Mart beträgt; 
avon soll die Pfalz 142,000 Mark erhalten. Da— 
egen soll der an die pfälzische Kreisgemeinde zu 
eistende Staatsbeitrag zur Wiederherstellung der 
heindämme auf 60,000 Mark (von 110,0006 M.) 
erabgesetzt werden. Die Einzelunterstützungen sollen 
ammt und fonders unrefundirlich (also nicht zu— 
ückbezahlbar) sein, während nach dem Vorschlag 
er Regierung mindestens ein Drittel zurückzuer— 
atten sein soll. Der Minister nahm zu dem Be— 
hbluß des Ausschusses noch keine feste Stellung 
in; doch steht in der ohigen Form eine Verein— 
arung zu erwarten. 
Berlin, 18. April. (Reichstag.) Das Haus 
tie hierauf die Berathung der Gewerbenovelle 
ort bei ß 44 (Handlungsreisende), über welche eine 
undenlange Debatte Statt fand. Absatz 3 Cegi— 
mationszwang Handlungsreisender) wurde mit 146 
egen 146 Stimmen abgelehnt, der Paragraph 
nit noch andern unwesentlichen Streichungen ge— 
jehmigt. Zu 8 444 (Legitimationskarten der Ve— 
ellungen⸗ Aufsuchenden) wurde der Antrag Baum— 
achs auf Streichung der Bestimmung über die 
aͤhere Bezeichnung des Gewerbebetriebes in der 
darte 119 gegen 148 Stimmen angenommen, 
benso die Absätze 3,4 und 5 (Gründe für Versag⸗ 
ung und Rücknahme der Legitimatienskarte) ge⸗ 
richen. Der so veränderte Paragraph wird an—⸗ 
nommen; ebenso Artikel 102 (Ausschluß aus der 
unung). Der Antrag auf Einführung von Ge— 
lleninnungen wird an die Gewerbekommission der⸗ 
iesen. 8.44 (Art. 7 der Novelle) lauset jeßt: 
Wer ein stehendes Gewerbe betreibl „ ist befugt, 
uch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerb⸗ 
ichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem 
Renste stehende Reisende Waaren aufzukaufen und 
Sestellungen auf Waaren zu suchen. Die aufge— 
auften Waaren dürfen nur behufs deren Befoͤr⸗ 
etung nach dem Bestimmungsorte mitgeführt wer— 
enr; von den Waaren, auf welche —A 
ucht werden, dürfen nur Proben und Muster mit⸗ 
eführt werden, soweit nicht der Bundesrath für 
yestimmte Waaren, welche im Verhältniß zu ihrem 
Imfange einen hohen Werth haben und übungsge⸗ 
nß an die Wiederberkäufer im Stuck abgesetzt 
erden, zum Zweck des Absahes an Personen, 
oelche damit Handel treiben, Ausnahmen zuläßt.“ 
Berlin, 14. April. (Reichstag.) Finanz⸗ 
ninister Scholz verlas eine kaiserliche Botschaft, 
wiche besagt: Der Kaiser lege das größte Gewicht 
uuf die Erledigung der sozial-politischen Vorlagen; 
whabe die Foörderung des Krankenkassen - Gefetes 
den Reichstag mit größter Befriedigung ver⸗ 
Der Kaiser hege abet Sorge bezüglich der 
chberathung des Unfallversicherungs-Gesetzes, 
urch auch die Hoffnungen auf das Zustande— 
—X des Alters. und Invalidenversorgungsge⸗ 
s zn nächster Session schwinden wuürde.Um 
w dchte Session für die socialpolitischen Ent— 
w freizuhalien, deren Erledigung der Kaiser 
Reichstage dringend ans Herz legt, läßt er 
ind die umfassendsten Vorbereitungen getroffen und 
jetheiligen sich daran werkthätig alle Bewohner 
inserer Stadt. — Um aber den Wünschen eines 
eden Schützen völlig gerecht werden zu können, ist 
s vor allem Haupterforderniß, daß unser Gaben⸗ 
sempel sich einer reichen Ausstattung erfreue. Es 
yaben hierzu sowohl Vereine als auch Private von 
sier und auswärts schon namhafte Gaben gespendet, 
edoch ist selbstredend immer noch eine bedeutende 
Lücke zu füllen. — Wir wenden uns deshalb an 
ille Schützengesellschaften, an alle Vereine und 
Brivate, denen die Pflege der Schießkunst am 
Herzen liegt, mit der Bitte, uns in dieser Beziehung 
unterstützen zu wollen, im Voraus überzeugt, daß 
wir keine Fehlbitte thun werden. Deutsche Schützen⸗ 
»rüder! Wir glauben einer reichen Anmeldung von 
Ehrengaben entgegen sehen zu dürfen und bitten 
dieselben einzusenden an das Central-Comité zu 
Handen des Vorsitzenden Herrn Karl Hinzler. 
Heit deutschem Schützengruß und Handschlag! Das 
Fentral⸗Comité für das VII. Verbandsschießen. 
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Vermischtes. 
7. München, 14. April. Heute Morgen 
erschoß sich der Haushofmeister der Prinzessiu Adal— 
zert im Herkulessaale des Schlosses zu Nymphen⸗ 
»urg. (In diesem Schlosse findet heute die Feier 
»er Vermählung des Herzogs Thomas von Genua, 
eines Cousins des Konigs von Italien, mit der 
Krinzessin Isabella von Bayern, einer Cousine Sr. 
NRajestät des Königs und Tochter des 1875 ver— 
torbenen Prinzen Adalbert, Bruders des verstorbe— 
nen Königs Maximilian II., Statt.) 
FGindsleiche als Contrebande.) Am 
3. d. traf ein in dem Grenzorte Wies bei Eger 
tationirter Finanzwachaufseher an der böhmisch⸗ 
»ayerischen Grenze unweit des Ortes Pechtnersreuih 
ein Weib, welches mit einem Korbe auf dem Rücken 
zegen Eger zuging. Da der Finanzwachaufseher in 
der Person eine Schwärzerin vermuthete, hiclt er 
ie an, und da dieselbe, über den Inhalt ihres 
orbes befragt, widersprechende Angabe machte, 
zisitirte der Aufseher den Korb. Nicht gering war 
ein Schrecken, als er in dem Korbe iun einem 
Sacke die mit Blut besudelte Leiche eines etwa 14 
Tage alten Kindes fand. Der Aufseher arretirte 
das Weib, welches angab, die Leiche von einem 
Mädchen aus Neudorf in Bayern mit dem Auf⸗ 
rage erhalten zu haben, dieselbe auf österreichischem 
Bebiete zu vergraben. Das Weib wurde, da sol⸗ 
hes aus Bahern ist, von der Gendarmerie aus 
Sger nach Waldsassen trausportirt und sammt der 
ꝛindsleiche dem dortigen Amtsgerichte übergeben. 
— Der letzte Att der Tragödie von Hug⸗ 
tetten ist beendet, das Landgericht in Freiburg 
jat sein Urtheil über diejenigen Personen gesprochen, 
velche angeklagt waren, die Katastrophe durch ihr 
Berhalten, bez. durch Vernachlässigung ihrer Pflicht 
)erbeigeführt zu haben. Das Urtheil lautei auf 
'ostenlbose Freisprechung sämmtlicher 
Beschuldigten Das Gericht nahm den That⸗ 
)estand des F 316 R.«Sir.«G. als nicht vorhanden 
an, in welschem bestimmt wird: „Gleiche Strafe 
rifft die zur Leitung der Eisenbahnfahrten und zur 
AUufsicht über die Bahn und den Befoͤrderungsbe⸗ 
rieb angestellten Personen, wenn sie durch Ver⸗ 
aachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten einen 
Transport in Gefahr setzen.“ Man wird sich kaum 
darüber wundern dürfen, wenn ein Theil des Pub⸗ 
ikums, welcher den Verhandlungen des Processes 
aur oberflächlich folgte, durch dieses Urtheil über— 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
*St. Ingbert, 16. April. Wie wir hören, 
ꝛeabsichtigt Herr Stadtpfarrer Dengel dahier, das 
Umt eines Distriktsschulinspektors der katholischen 
Schulen für den Kanton St. Ingbert aus Gesund— 
seitsrücksichten niederzulegen. 
— Der Ausschuß des protest. Kirchengesang— 
»ereins für die Pfalz war dieser Tage in Karser s— 
sautern versammelt, um über die Abhaltung 
ines Kirchengesangfestes definitiven Beschluß zu 
tassen. Bekanntlich war früher bestimmt worden, 
daß dasselbe am 24. Mai nächsthin in Neustadt a. 
). Statt finden, solle. Da aber in der dortigen 
dirche ein größerer Chor nur sehr schwer Aufstell- 
ind finden könnte, andererseits auch gegen die 
VBahl des Tages (Frohnleichnahmsfest) mittlerweile 
Zedenken erhoben wurden, so beschloß man, vorbe—⸗ 
altlich der Einwilligung durch das betr. Pre by— 
erium, das Fest am 10 Juni, einem Sonntage, 
n Ludwigshafen abzuhalten. Herr Lützel (Zwei— 
rücken) übernimmt die nöthigen Anocdnungen und 
Festbestellungen. 
C. C. Edenkoben, 14. April. Das Central⸗ 
Fomité für das dahier in den Tagen vom 1. bis 
3. Juli d. J. stattsindende VII Verbandsschießen 
rläßt soeben folgenden Aufruf: Deutsche Schützen— 
rüder! Aus unserm Aufruf vom J. März jüngst— 
jin haben Sie ersehen, daß wir das VII. Ver— 
andsschießen des Badischen Landesschützenvereins, 
zes Mittelrheinischen und des Piältzischen Schützen- 
zundes in den Tagen vom 1. bdis 8. Juli l. Is. 
bhalten werden. Zur würdigen Feier dieses Festes