Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
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Der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ 
Blait und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteliährlich 146 40 B einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 75 B, einschließlich 
40 ⸗ Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfaälzischen und solchen 
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 1I3 , bei Neclamen⸗30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
M 100. Sonntag, 27. Mai 1883. 
Voliti Europas, Nordamerikas und der asiatischen Grenz— 
Politische Uebersicht länder bei dem glänzenden Einzuge des Kaisers 
Deutjches Reich. Moskau und sagt, Rußland sei siolz und glücklich 
München, 24. Mai. Die Frohnleich- über eine solche Achtung und solche Freundschafts 
nramsprozession war heute vom schönsten beweise. Es werde dadurch bezeugt, daß die edlen 
Wetter begünstigt, allein da unser König, wie schon Absichten des Kaisers einer loyalen Politik und das 
seit einer Reihe von Jahren, auch heute wieder an Bestreben desselben, die Lage des Volkes moralisch 
»em Umzug nicht theil nahm, so war auch der kgl. und materiell zu bessern, von der gesammten Well 
Hof, der früher den Glanzpunkt der Prozessionen mmerkannt werden. Ebenso sei auch die Gegenwart 
hier bildete, nicht vertreten und von den vielen hun⸗ ahlreicher Vertreter der Presse bedeutungsvoll. Der 
dert höheren und hohen Staatsbeamten der Resie Empfang, welcher dem Kaiser in Moskau bereitet, 
»enzstadt war nur eine kaum nennenswerthe kleine sei ein Beweis für die Liebe des russischen Volkes 
Anzahl erschienen. Die Truppen der Garnison bil⸗ zu seinem Monarchen. Die Moskauer Feierlichkeiten 
deten in den Straßen, durch welche sich der um- änd ein Friedensfest im vollsten Sinne des Wortes 
fangreiche Umzug bewegte, Spalier, doch waren wie die Prob.Cort. mit Recht bemerkt. 
hierzu nur die Saldaten katholischer Confession kom⸗ 
nandirt. 
Berlin, 24. Mai. Ein Privattelegramm 
meldet dem Tgbl., daß in Wien vertrauliche diplo— 
matische Mittheilungen eingetroffen sind, denen zu— 
'olge, die Krönungs-Proklamation des Czaren die 
Ankündigung enthalten würde, daß der Czar nach 
orgfältigen Erwägungen den Entschluß gefaßt habe, 
zum Wohle seines Volkes Reformen einzuführen. 
Auch wird bestätigt, daß für mehrere Klassen von 
berbrechern eine Amnestie bevorsteht. 
Berlin, 24. Mai. Es wiederholen sich die 
Nachrichten, daß Fürst Bismarck es in letzter Zeit 
jfters ausgesprochen habe, er müsse die Auflösung 
)es Reichstages dem Kaiser anrathen, wenn der 
Reichstag, wie gestern wieder, in Folge von Be— 
chlußunfähigkeit an der Abwickelung der nothwen⸗ 
igen Geschäfte verhindert würde. Ramentlich stell⸗ 
der Kanzler die Auflösung für den Fall in Aussicht 
daß bei der zweiten Lesung des Etats im Plenum, 
sich Beschlußunfähigkeit herausstellen sollte. 
Der Kaiser hat im Namen des Reichs den 
Wirklichen Geheimen Legationsrath Jorda'n zum 
Generalkonsul in London ernannt. 
Ausland. 
In der französischen Hafenstadt Toulon herrscht 
oas regste Leben: die Einschiffung von Truppen 
ur Eroberumg von Tonkin ist in voͤem Gange. Der 
Annamite“ mit dem Oberst Revillon mit seinem 
Stabe, 2 Batterieen, jede mit I12 Mann, 2 Marine⸗ 
Infanterie-Bataillone, jedes zu 380 Mann mit 45 
Offizieren an Bord; der „Mythe“ eine Batterie 
ind 2 Bataillone mit 40 Offizieren. Auch der 
Atlante“ wird am 26. Mai gleichsfalls zur Auf— 
nahme von mehreren Bataillonen für Tonkin aus⸗ 
jerüstet sein. 
London, 24. Mai. Die heute abgehaltene 
weite Versammlung von Schiffsrhedern beschloß 
ie Bildung einer Gesellschaft zur Sicherung der 
derstellung eines zweiten Suezkanals und die Zeich— 
ung von 20,000 Pfund zur Bestreitung der vor—⸗ 
cufigen Kosten. Die Summe wurde groͤßlentheiis 
ofort von den Anwesenden gezeichnet und der Schrift⸗ 
uhrer beauftragt, von der Bildung der genannten 
vysellschaft und deren Zwecken die Regierung in 
denniniß zu setzen. 
rg Nadrid, 24. Mai. Das Journal ,„Dia“ 
Lrösfentlicht einen Artikel, worin verlangt' wird, 
Spanien und Portugal sollten, ohne ihr 
ossundigki aufzugeben, eine iberische Con— 
3 ration bilden, welcher abwechselnd der 
dig von Spanien und der König von Portugal 
Nräsidiren würde. 
Petersburg, 25. Mai. Das Journal de 
Petersburg gedenkt der Anwesenheit der Ver⸗ 
sämmtlicher Monarchen und Regierungen 
Lokale und pfalzische Nachrichten. 
— Aus Zweibrühken wird berichtet: Der 
am 18. v. M. durch Explosion von Feuerwerks— 
koörpern im Eisenbahn-Postwagen verunglückte Kon⸗ 
dukteur Wachter dahier befindet sich nun entschieden 
auf dem Wege der Besserung und ist dessen Leben 
außer Gefahr; allein ein Krüppel bleibi derselbe 
ein Leben lang, da das linke Auge und zwei 
Finger der rechten Hand gänzlich verloren sind und 
»on einer Diensttauglichkeit keine Rede mehr sein 
kann. Dem Vernehmen nach ist der Absender, von 
dem die Feuerwerkskörper als Mehlproben“ dekla⸗ 
rirt worden, verschwunden. 
— Der Kreisfohlenhof in Eichelscheid bei 
Jägersburg ist wieder eröffnet und sind bereits 
viele Fohlen aus allen Theilen der Pfalz daselbs 
untergebracht. 
— Ohne Sang und ohne Klang ist in 
Kaiserslautern im Laufe der vorigen Woche 
das Schild der kaiserlichen Tabakmanusaktur mit 
dem Reichsadler verschwunden und das dortige Ge— 
chäft geschlossen worden. 
— In Lud wig shafen hat der Stadtrath 
vor einigen Tagen die Errichtung einer Pensions— 
Anstalt für die Angestellten der Stadt Ludwigshafen 
zeschlossen und die betreffenden Statuten festgestellt. 
Danach ist die Anstalt errichtet, um ans deren 
Mitteln den Angestellten bei eintretender Berufs⸗ 
unfähigkeit Pensionen, beim Ableben von deren 
Wittwen und Waisen Alimentationen zu gewähren. 
Die Angestellten der Stadt sind verpflichtet, bei 
hrem Dienstantritt der Anstalt beizutreten; dech 
ind darunter nur solcheꝰ Angestellte zu verstehen 
velche ausschließlich im städtischen Dienst verwendel 
sind; solche, die nur funktionsweise Dienste leisten 
wie Aerzte, Geistliche u. dgl., sind ausgeschlossen 
Die gegenwärtig im Dienst der Stadt stehenden 
Angestellten sind zum Eintritt in die Anfstalt be— 
rechtigt, aber nicht verpflichtet; treten sie aber bei 
der Gründung nicht sofort bei, so sind sie für 
immer ausgeschlossen, haben auch für die Zukunft 
keinerlei Anspruch auf Pension für sich, oder Ali 
nentation für ihre Relikten, weder bei der Pensions— 
anstalt, noch bei der Stadt. Die jetzigen siadtischen 
Angestellten zahlen als Eintrittsgeld SpCt., späler 
kintretende 5 pCt. ihres Jahresgehaltes; als Bei⸗ 
räge werden erhoben von Mitgliedern, welche beim 
Sintritt 30 Jahre alt sind, 292 pCt., 80 bis 40 
Jahre 3pCt., 40 bis 45 Jahre 312 pCt. und üher 
45 Jahre 4pCt. des Jahresgehaltes. Unter Gehal⸗ 
st der fixe Geldbezug nebst stadtischen Alterszulagen, 
Monturgeld, Wohnungsentschädigung oder Wohn⸗ 
ungsanschlag zu verstehen. Auch die Pensionisten, 
nisgenommen die Relikten, sind zur Zahlung von 
Zeiträgen in der Höhe von 2pGEt. des Pemions 
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18. Jahrg 
gehaltes verpflichtet. Die Mitglieder haben Anspruch 
auf Pension, wenn sie durch Altersschwäche, Krank— 
heit, körperliche oder geistige unverschuldete Gebrechen 
tändig oder zeitweiüg dienstunfähig werden. Bei 
Lehrern erfolgt die Pensionirung nach den Vor— 
schriften der pfälzischen Schullehrer⸗Pensionsanstalt, 
bei den übrigen Angestellten wird dieselbe in allen 
Fällen vom Stadtrath ausgesprochen. Beim Tod 
der Mitglieder, gleichviel ob derselbe wahrend der 
Dienstzeit oder im Pensionsftande eintritt, beginnt 
»ie Alimentation der hinterlassenen Wiltwen“ und 
ehelichen Waisen; war die Ehe jedoch im Pensions⸗ 
stande eingegangen, so haben die Relikten keinen 
Anspruch an die LKasse. Die Pensionssätze betragen 
bei einjähriger Mitgliedschaft 30 pCt., erhoöhen fich 
in jedem weiteren Jahr uin 114 pCt. und erreichen 
ihre Maximalhöhe im 21. Jahre der Mitgliedschaft 
mit 60 pCt. des Jahresgehaltes. Die Alimentanon 
der Wittwe beträgt die Hälfte der Pension des 
Mannes, die der einfachen Waisen ein Fünftel (zu⸗ 
ammen jedoch nicht mehr, als die Mutter zu be⸗ 
iehen hat), der Doppelwaisen zwei Fünftel der 
Alimentation der Mutter; doch darf auch hier der 
Besammibetrag die Höhe der Pension des verlebten 
Vaters nicht übersteigen. Die Alimentaltion der 
Kinder erlischt mit dem 20. Lebensjahr oder bei 
früherer Verheirathung. Kinder, die eine alimen— 
tationsbezugsberechtigte Stiefmutter haben, sind als 
einfache Waisen zu behandeln. Im Falle eine 
Wittwe wieder heirathet, behalten die Kinder ihre 
Rechte an die Kasse als einfache, wenn die Muler 
stirbt, als Doppelwaisen. Von keiner Seite kann 
Arrest auf die Unterstützung gelegt werden, nur die 
Anstalt kann rückftändige Beiträge in Abzug 
bringen. .. 
— Am 23. Mai fanden die Verhandlungen 
der Kommission, welche 8 Tage in Speyer tagte, 
um über die Reklamationen gegen Veranlagung der 
Gewerbesteuer zu entscheiden, ihren Äbschluß. 
Die Zahl der Reklamationen belief sich auf etwa 
270, welche meistens günstig beschieden worden 
sein sollen. Namentlich Neustadt, wo sich eine 
tarke Opposition gegen die betreffende Veraniagung 
geltend machte, wurde berüchsichtiat. 
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Vermischtes. 
FNeunkirchen, 25. Mai. Die „Saar⸗ 
u. Bl.eZtg.“ schreibt: Gestern Nachmittag um vier 
Uhr fuhr der von Saarbrücken kommend. Güterzug 
mitten auf dem Viadukt an der Oberschmelz aus 
einen dort stehenden und im Zurücksetzen nach dem 
Bahnhofe begriffenen Rangierzug. Der Zusammen⸗ 
stoß war ein ziemlich heftiger. Der Führer der 
Rangiermaschine, Herr Breuner aus Neunkirchen, 
wurde durch Verbrühen leicht verletzt, das übrige 
Personal blieb unbeschädigt. Die Rangiermaschine 
wurde aus dem Geleise geworfen und hängt über 
den Viadukt herunter; die Zugmaschine erhut nur 
geringe Beschädigungen, 5 Wagen sind theilweise 
erheblich beschädigt. Das Geleise wird voraus⸗ 
sichtlich bis heute Freitag Abend wieder freigestellt 
sein. Heute müssen die Personen an der Unfall⸗ 
stelle umsteigen. 
FSaarbrücken, 25. Mai. Gestern Abend 
spät wurde ein schwer Verwundeter, von Dragonern, 
im Tragekorb geiragen, in das hiesige Garnison⸗ 
lazarett gebracht, unser Begleitung eines Infanterie— 
Offiziers, eines Arztes und einet Chaise. Die Be—⸗ 
hauptung, daß ein Offizier gestürzt sei und sich 
»erletzt habe, fand keinen Glauben, vielmehr das 
Berücht, daß im hiesigen Gemeindewalde — Distrikt