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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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Der „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗
Blait und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteliährlich 146 40 B einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 75 B, einschließlich
40 ⸗ Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfaälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 1I3 , bei Neclamen⸗30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
M 100. Sonntag, 27. Mai 1883.
Voliti Europas, Nordamerikas und der asiatischen Grenz—
Politische Uebersicht länder bei dem glänzenden Einzuge des Kaisers
Deutjches Reich. Moskau und sagt, Rußland sei siolz und glücklich
München, 24. Mai. Die Frohnleich- über eine solche Achtung und solche Freundschafts
nramsprozession war heute vom schönsten beweise. Es werde dadurch bezeugt, daß die edlen
Wetter begünstigt, allein da unser König, wie schon Absichten des Kaisers einer loyalen Politik und das
seit einer Reihe von Jahren, auch heute wieder an Bestreben desselben, die Lage des Volkes moralisch
»em Umzug nicht theil nahm, so war auch der kgl. und materiell zu bessern, von der gesammten Well
Hof, der früher den Glanzpunkt der Prozessionen mmerkannt werden. Ebenso sei auch die Gegenwart
hier bildete, nicht vertreten und von den vielen hun⸗ ahlreicher Vertreter der Presse bedeutungsvoll. Der
dert höheren und hohen Staatsbeamten der Resie Empfang, welcher dem Kaiser in Moskau bereitet,
»enzstadt war nur eine kaum nennenswerthe kleine sei ein Beweis für die Liebe des russischen Volkes
Anzahl erschienen. Die Truppen der Garnison bil⸗ zu seinem Monarchen. Die Moskauer Feierlichkeiten
deten in den Straßen, durch welche sich der um- änd ein Friedensfest im vollsten Sinne des Wortes
fangreiche Umzug bewegte, Spalier, doch waren wie die Prob.Cort. mit Recht bemerkt.
hierzu nur die Saldaten katholischer Confession kom⸗
nandirt.
Berlin, 24. Mai. Ein Privattelegramm
meldet dem Tgbl., daß in Wien vertrauliche diplo—
matische Mittheilungen eingetroffen sind, denen zu—
'olge, die Krönungs-Proklamation des Czaren die
Ankündigung enthalten würde, daß der Czar nach
orgfältigen Erwägungen den Entschluß gefaßt habe,
zum Wohle seines Volkes Reformen einzuführen.
Auch wird bestätigt, daß für mehrere Klassen von
berbrechern eine Amnestie bevorsteht.
Berlin, 24. Mai. Es wiederholen sich die
Nachrichten, daß Fürst Bismarck es in letzter Zeit
jfters ausgesprochen habe, er müsse die Auflösung
)es Reichstages dem Kaiser anrathen, wenn der
Reichstag, wie gestern wieder, in Folge von Be—
chlußunfähigkeit an der Abwickelung der nothwen⸗
igen Geschäfte verhindert würde. Ramentlich stell⸗
der Kanzler die Auflösung für den Fall in Aussicht
daß bei der zweiten Lesung des Etats im Plenum,
sich Beschlußunfähigkeit herausstellen sollte.
Der Kaiser hat im Namen des Reichs den
Wirklichen Geheimen Legationsrath Jorda'n zum
Generalkonsul in London ernannt.
Ausland.
In der französischen Hafenstadt Toulon herrscht
oas regste Leben: die Einschiffung von Truppen
ur Eroberumg von Tonkin ist in voͤem Gange. Der
Annamite“ mit dem Oberst Revillon mit seinem
Stabe, 2 Batterieen, jede mit I12 Mann, 2 Marine⸗
Infanterie-Bataillone, jedes zu 380 Mann mit 45
Offizieren an Bord; der „Mythe“ eine Batterie
ind 2 Bataillone mit 40 Offizieren. Auch der
Atlante“ wird am 26. Mai gleichsfalls zur Auf—
nahme von mehreren Bataillonen für Tonkin aus⸗
jerüstet sein.
London, 24. Mai. Die heute abgehaltene
weite Versammlung von Schiffsrhedern beschloß
ie Bildung einer Gesellschaft zur Sicherung der
derstellung eines zweiten Suezkanals und die Zeich—
ung von 20,000 Pfund zur Bestreitung der vor—⸗
cufigen Kosten. Die Summe wurde groͤßlentheiis
ofort von den Anwesenden gezeichnet und der Schrift⸗
uhrer beauftragt, von der Bildung der genannten
vysellschaft und deren Zwecken die Regierung in
denniniß zu setzen.
rg Nadrid, 24. Mai. Das Journal ,„Dia“
Lrösfentlicht einen Artikel, worin verlangt' wird,
Spanien und Portugal sollten, ohne ihr
ossundigki aufzugeben, eine iberische Con—
3 ration bilden, welcher abwechselnd der
dig von Spanien und der König von Portugal
Nräsidiren würde.
Petersburg, 25. Mai. Das Journal de
Petersburg gedenkt der Anwesenheit der Ver⸗
sämmtlicher Monarchen und Regierungen
Lokale und pfalzische Nachrichten.
— Aus Zweibrühken wird berichtet: Der
am 18. v. M. durch Explosion von Feuerwerks—
koörpern im Eisenbahn-Postwagen verunglückte Kon⸗
dukteur Wachter dahier befindet sich nun entschieden
auf dem Wege der Besserung und ist dessen Leben
außer Gefahr; allein ein Krüppel bleibi derselbe
ein Leben lang, da das linke Auge und zwei
Finger der rechten Hand gänzlich verloren sind und
»on einer Diensttauglichkeit keine Rede mehr sein
kann. Dem Vernehmen nach ist der Absender, von
dem die Feuerwerkskörper als Mehlproben“ dekla⸗
rirt worden, verschwunden.
— Der Kreisfohlenhof in Eichelscheid bei
Jägersburg ist wieder eröffnet und sind bereits
viele Fohlen aus allen Theilen der Pfalz daselbs
untergebracht.
— Ohne Sang und ohne Klang ist in
Kaiserslautern im Laufe der vorigen Woche
das Schild der kaiserlichen Tabakmanusaktur mit
dem Reichsadler verschwunden und das dortige Ge—
chäft geschlossen worden.
— In Lud wig shafen hat der Stadtrath
vor einigen Tagen die Errichtung einer Pensions—
Anstalt für die Angestellten der Stadt Ludwigshafen
zeschlossen und die betreffenden Statuten festgestellt.
Danach ist die Anstalt errichtet, um ans deren
Mitteln den Angestellten bei eintretender Berufs⸗
unfähigkeit Pensionen, beim Ableben von deren
Wittwen und Waisen Alimentationen zu gewähren.
Die Angestellten der Stadt sind verpflichtet, bei
hrem Dienstantritt der Anstalt beizutreten; dech
ind darunter nur solcheꝰ Angestellte zu verstehen
velche ausschließlich im städtischen Dienst verwendel
sind; solche, die nur funktionsweise Dienste leisten
wie Aerzte, Geistliche u. dgl., sind ausgeschlossen
Die gegenwärtig im Dienst der Stadt stehenden
Angestellten sind zum Eintritt in die Anfstalt be—
rechtigt, aber nicht verpflichtet; treten sie aber bei
der Gründung nicht sofort bei, so sind sie für
immer ausgeschlossen, haben auch für die Zukunft
keinerlei Anspruch auf Pension für sich, oder Ali
nentation für ihre Relikten, weder bei der Pensions—
anstalt, noch bei der Stadt. Die jetzigen siadtischen
Angestellten zahlen als Eintrittsgeld SpCt., späler
kintretende 5 pCt. ihres Jahresgehaltes; als Bei⸗
räge werden erhoben von Mitgliedern, welche beim
Sintritt 30 Jahre alt sind, 292 pCt., 80 bis 40
Jahre 3pCt., 40 bis 45 Jahre 312 pCt. und üher
45 Jahre 4pCt. des Jahresgehaltes. Unter Gehal⸗
st der fixe Geldbezug nebst stadtischen Alterszulagen,
Monturgeld, Wohnungsentschädigung oder Wohn⸗
ungsanschlag zu verstehen. Auch die Pensionisten,
nisgenommen die Relikten, sind zur Zahlung von
Zeiträgen in der Höhe von 2pGEt. des Pemions
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18. Jahrg
gehaltes verpflichtet. Die Mitglieder haben Anspruch
auf Pension, wenn sie durch Altersschwäche, Krank—
heit, körperliche oder geistige unverschuldete Gebrechen
tändig oder zeitweiüg dienstunfähig werden. Bei
Lehrern erfolgt die Pensionirung nach den Vor—
schriften der pfälzischen Schullehrer⸗Pensionsanstalt,
bei den übrigen Angestellten wird dieselbe in allen
Fällen vom Stadtrath ausgesprochen. Beim Tod
der Mitglieder, gleichviel ob derselbe wahrend der
Dienstzeit oder im Pensionsftande eintritt, beginnt
»ie Alimentation der hinterlassenen Wiltwen“ und
ehelichen Waisen; war die Ehe jedoch im Pensions⸗
stande eingegangen, so haben die Relikten keinen
Anspruch an die LKasse. Die Pensionssätze betragen
bei einjähriger Mitgliedschaft 30 pCt., erhoöhen fich
in jedem weiteren Jahr uin 114 pCt. und erreichen
ihre Maximalhöhe im 21. Jahre der Mitgliedschaft
mit 60 pCt. des Jahresgehaltes. Die Alimentanon
der Wittwe beträgt die Hälfte der Pension des
Mannes, die der einfachen Waisen ein Fünftel (zu⸗
ammen jedoch nicht mehr, als die Mutter zu be⸗
iehen hat), der Doppelwaisen zwei Fünftel der
Alimentation der Mutter; doch darf auch hier der
Besammibetrag die Höhe der Pension des verlebten
Vaters nicht übersteigen. Die Alimentaltion der
Kinder erlischt mit dem 20. Lebensjahr oder bei
früherer Verheirathung. Kinder, die eine alimen—
tationsbezugsberechtigte Stiefmutter haben, sind als
einfache Waisen zu behandeln. Im Falle eine
Wittwe wieder heirathet, behalten die Kinder ihre
Rechte an die Kasse als einfache, wenn die Muler
stirbt, als Doppelwaisen. Von keiner Seite kann
Arrest auf die Unterstützung gelegt werden, nur die
Anstalt kann rückftändige Beiträge in Abzug
bringen. ..
— Am 23. Mai fanden die Verhandlungen
der Kommission, welche 8 Tage in Speyer tagte,
um über die Reklamationen gegen Veranlagung der
Gewerbesteuer zu entscheiden, ihren Äbschluß.
Die Zahl der Reklamationen belief sich auf etwa
270, welche meistens günstig beschieden worden
sein sollen. Namentlich Neustadt, wo sich eine
tarke Opposition gegen die betreffende Veraniagung
geltend machte, wurde berüchsichtiat.
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Vermischtes.
FNeunkirchen, 25. Mai. Die „Saar⸗
u. Bl.eZtg.“ schreibt: Gestern Nachmittag um vier
Uhr fuhr der von Saarbrücken kommend. Güterzug
mitten auf dem Viadukt an der Oberschmelz aus
einen dort stehenden und im Zurücksetzen nach dem
Bahnhofe begriffenen Rangierzug. Der Zusammen⸗
stoß war ein ziemlich heftiger. Der Führer der
Rangiermaschine, Herr Breuner aus Neunkirchen,
wurde durch Verbrühen leicht verletzt, das übrige
Personal blieb unbeschädigt. Die Rangiermaschine
wurde aus dem Geleise geworfen und hängt über
den Viadukt herunter; die Zugmaschine erhut nur
geringe Beschädigungen, 5 Wagen sind theilweise
erheblich beschädigt. Das Geleise wird voraus⸗
sichtlich bis heute Freitag Abend wieder freigestellt
sein. Heute müssen die Personen an der Unfall⸗
stelle umsteigen.
FSaarbrücken, 25. Mai. Gestern Abend
spät wurde ein schwer Verwundeter, von Dragonern,
im Tragekorb geiragen, in das hiesige Garnison⸗
lazarett gebracht, unser Begleitung eines Infanterie—
Offiziers, eines Arztes und einet Chaise. Die Be—⸗
hauptung, daß ein Offizier gestürzt sei und sich
»erletzt habe, fand keinen Glauben, vielmehr das
Berücht, daß im hiesigen Gemeindewalde — Distrikt