Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
der St. Ingberter Anzeiger“ erscheint woͤchentlich fünfmalz Am Montag, Dienstag, Oonnerstag, Camstag und Conntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs
glaut und Sonntagß mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 A 60 ⸗ einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 9, einschließlich
d ⸗ Zustellungsgebuhr. Die Einuruckungsgebühr sur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 B, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 ⸗, bei Neclamen 30 . Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
212. Dienstag, 30. Oltober 1883.
18. Jahrg.
Für die Monate November und
Dezember nehmen die Postanftalten,
ie Austräger und die Expedilion Bestellungen
zuf dieses Blatt entgegen.
krankenkasse zahlen. Die Beiträge für die Kranken-
assen haben die Arbeitgeber im Voraus zu ent⸗
ichten und dazu noch 15, beziehentlich '/3 von dem
geitrage, den der Arbeiter zahlt, aus eigenen Mitteln
sinzuzüfügen. Die Beiträge der Arbeiter zu den
Zranientafsen sollen im Allgemeinen höchstens 2
Brozent des Tagelohnes betragen, eine Erhöhung
Rieser Beiträge auf 8 Prozent kann nur dann statt⸗
inden, wenn die Beitragspflichtigen, Arbeiter und
Arbeitgeber zu je einer Kasse gehörig. die Erhöhung
elbst deschlicßen. Um Irrihümer, Zeit und Koften
zu sparen, ist übrigens jedem Arbeitsgeber anzu⸗
athen, sich das betreffende Reichsgesetz anzuschaffen.
dasselbe ist fur nur 40 Pfennige von C. A. sKoch's
Berlagshandlung in Leipzig zu beziehen, welche
Zerlagshandlung überhaupt das billigste aller Ge⸗
etzbücher, enthaltend sämmtliche Reichs und Justiz⸗
esetze, für nur 2 Mark verkauft, sodaß es sich
Jedermann anschaffen und in seinem Berufsleben
nanchen Nachtheil vermeiden kann.
werfen werden. Die kürzlich vröffentlichte amtliche
Statistik weist namlich pro September wiederum
ein Minus und zwar von 479,830 Mt. gegen
denselben Monat des vorigen Jahres auf. Das
ergangene Jahr war eben durch seinen abnormen
Belreidetransport eiin so überaus günstiges, wie es
o bald nicht mehr erreicht werden dürfte. Das
ür dieses Jahr angesammelte Plus beträgt zwar
2,012, 158 Mi., allein bis jetzt haben auch schon
drei Monate ein Minus erzielt, so daß das bis
reznde September vorhandene Plus nur noch 83,975
Mark gegen das Vorjahr betrügt. Aussichten aber,
»aß die Einnahmen sich wesentlich erhöhen werden,
bestehen gar keine.
Metz, 28. Oktober. Antoine ist ohne
Taution durch Entscheidung des Reichsgerichts aus
der Haft entlafsen worden. Der Prozeß nimmt
einen Fortgang.
Ueber das Befinden des Fürsten Bismarck
auten die Privatnachrichten recht günstig. Der
Besundheitszustand des Kanzlers bessert sich in er
reulichet Weise und gestattet, daß der Kanzler sich
den verschiedensten Arbeiten widmen kann.
Rhein⸗Ems⸗Kanal. Der Verein für die
hergbaulichen Interessen von Rheinland und West⸗
»halen haät in seiner letzten Sitzung in Essen be⸗
chlossen, zu den Kosten der Grunderwerbung für den
Rhein⸗ Ems · Kanal 22 Mill. Mark beizutragen.
Ausland.
Wien, 28. Oktober. Ein Artikel det Mon⸗
agsrevue, der die politischen Kundgebungen der
üngsten Tage in ihrer Bedeutung als solenne
Friedensmanifestationen würdigt, fuhrt aus, daß
iamentlich durch die Erklärungen des Ministers
Zalnoky im ungarischen Deputationsausschusse die
mverrückbare Stabiliiat des Bündnisses mit Deutsch⸗
and neuerdings authentisch klargestellt worden sei,
edürfe es noch eines Momentes, um die Aner⸗
ennung des Werthes und der Bedeutung dieses
Bündnisses in der oͤffentlichen Meinung Oesterreich⸗
Ungarns noch höher zu stellen, so lag dies in dem
dinweis auf die Folgen, welche eine von Rußland
zusgehende Friedensstͤrung gegenüber Oesterreich-
Angarn auch fur die Siellung Deutschlands un⸗
nitielbar nach sich ziehen müßte. So lebhaft Graf
Zalnoky die Ueberzeugung betont habe, daß nicht
nur der Kaiser von Rußland, sondern auch die
russische Regierung die Eventualität einer Friedens⸗
törung nicht vor Augen haben, und auch das rus⸗
asche Volk sich in den Gedanken eines freundschaft⸗
lichen Verhältnisses zur bsterreichisch · ungarischen
Monarchie rasch hineinleben werde, so werde es
hoch in allen Schichten der Bevölkerung als eine
geruhigung mehr empfunden werden, daß Oefterreich⸗
Angarn einem Angriffe gegenüber nicht allein stehen
verde. Ebenso günstig und erfreulich lauteten die
Ausführungen des Grafen Kalnocky in Betreff der
Beziehumgen zu Italien und namentlich zu Rumänien.
Die Situnation habe sich demnach erfreulich geklärt,
die Friedenszuversicht gekräftigt und das öffentliche
Vertrauen sei auf eine reelle Basis gestellt, es habe
ich gezeigt, daß das europäische Friedensgebaude
auf sehr stark gefügten Grundlagen ruhe und daß
,s nicht leicht sein würde, einen Keil des Zwie⸗
palts und der Trennung in die politische Ver⸗
zindung der europäischen Friedensmächte hineinzu⸗
reiben. Der konservative Gedanke behaupte seine
Macht in Europa, und kaum werde noch der Ver⸗
uch gemacht werden, die zusammenwirkenden Krafte
des politischen Beharrens aus dem Gleichgewicht
u bringen.
k. 0. Ein wichtiges Reichsgesetz.
Wichtig und werthvoll für den Staatsbürger
t im Allgemeinen wohl jedes Gesetz, aber keins
on unseren Reichsgesetzen hat wohl die tiefein⸗
chneidende und gerade die breitesten Volksmassen
eneffende Wirkung wie das Gesetz bezüglich der
drankenkassenversicherung für die Arbeiter. Bekannt
jegeben ist nun wohl schon des öfteren das betref⸗
ende Gesetz, aber da Gleichgiltigkeit und irrige
Neinungen hartnäckiger Gegner der richtigen Er—⸗
enntniß auch auf dem Gebiete der Gesetzeskunde
ind, so darfte die wiederholte Belehrung über die
hrundzüge der Arbeiterversicherung Vielen sehr dienlich
ein. Zunächst ist da hervorzuheben, daß das Kranken⸗
ersicherungsgesetz für die betreffenden Personen
wingend ist und sich keine ausschließen kann, weil
nur dadurch das Geseßz seine Wirkung genügend
iben kann. Unbedingt zwingend ist die Kranken⸗
bersichetrung aber nur für solche Personen, welche
jegen Gehalt oder Lohn in Fabriken, Hüttenwerken,
Lisenbahnbetriebe, Bauten und solchen Gewerben
sder Betrieben beschäftigt sind, in denen Dampf⸗
essel und erkennbare Kräfte zur Anwendung kommen.
nuf Personen, welche voraussichtlich nur kurze Zeit
n solchen Betrieben beschäftigt sind, findet die
drankenversicherung keine Anwendung. Auf An⸗
rag der Gemeindebehörden und zumal in solchen
zFällen, wo die den Antrag einreichende Gemeinde
m Uebermaße von der Kranken⸗ und Armenpflege
n Anspruch genommen wird, können auch Hand⸗
ungs gehülfen, Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge
m Apotheken, Personen, die in Speditions- und
Fuhrgeschäften Dienste leisten, ferner auch kleinere
hewerbtreibende, welche für größere acbeiten und
nuch die Arbeiter der Forst- und Landwirthschafi
hatutenmäßig zur Krankenversicherung herangezogen
werden, auf solche Personen, denen gesetzlich oder
dertragsmäßig der Arbeitgeber oder Dienstherr
nindestens 18 Wochen lang nach erfolgtem Krank ⸗
jeitsfalle Unterhalt oder Lohn gewähren muß, findet
ndessen die Krankenversicherung keine Anwendung.
— Wo nicht durch bereits bestehende Krankenkassen
zas Krankenversicherungsgesetz zur Ausführung ge⸗
Rracht werden kann, müssen die Gemeinden durch
entjprechende communicale Einrichtungen dafür sorgen,
aß jedem in ihrem Bezirke beschäftigten Arbeiter,
der anderen organisirten Krankenkassen nicht zuge—
viesen werden kann, im Krankheitsfalle eine nach
Hoͤhe und Dauer gesetzlich bemessene Unterstützung
zu Theil mird. Diese Unterstützung hat zu be—
kehen in kostenloser arztlicher Behandlung und kosten⸗
ireiet Gewährung der nöthigen Heilmittel, sowie
uuch in der Zahlung eines Krankengeldes in der
döhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes vom
itten Tage der Erkrankung bis zur Dauer von
dreizehn Wochen. — Die Anmeldung der Arbeit
zur Krankenkasse muß vom Arbeitgeber binnen drei
Tagen vollzogen werden. Unterläßt Letzterer die
Unmeldung, so hat er für den erkrankten Arbeiter
elbst zu sorgen. Unternehmer, die 50 und mehr
hersonen beschäftigen, können zur Gründung einer
igenen Krankenkasse angehalten werden. Leisten
ie der betreffenden Aufforderung keine Folge, so
nussen sie 5 Prozent der Arbeitslöhne an die Oris—
Politische Uebersicht.
Deutsches Reich.
Munchen, 28. Oktober. Es läßt sich schon
jetzt am Schlusse des ersten Monates der Landtags-
ession mit Bestimmtheit annehmen, daß auch dies-
nal wieder das Budget für die neue Finanzperiode
am Schlufse der laufenden nicht vereinbart und da⸗
her ein Gesetz zur provisorischen Steuerer heb—
ang für die ersten Monate der neuen Finanzperiode er⸗
orderlich sein wird. Aber auch hinsichtlich der Fort-
zauer des erhöhten Malzaufschlages wird allem An⸗
cheine nach ein tranfitorisches Gesetz, wie es vor
wei Jahren der Fall war, erforderlich werden.
Man hielt es damals nicht für zweckmäßig, die
Malzaufschlagsfrage vor der Feststellung des Ge⸗
ammtbudgeis definitiv zu bescheiden, und wurde
infolge dessen das Gesetz vom 15. Dezember 1881
riassen, durch welches die Bestimmungen des Ge—
setzes vom 81. Oktober 1879 hinsichtlich der Er⸗
jebung des erhöhten Aufschlages vorerst für die
irsten Monate des Jahres 1882 verlängert wurden.
Wenn auch in mehrfachen Artikeln zur Besprechung
der Malzaufschlagsfrage der Hoffnung Raum ge—
geben wuͤrde, die Kammern könnten sich schließlich
doch für eine Verminderung des Malzaufschlages
entfcheiden, so wird man nach unserem Dafürhalten
—X
zugeben. Die Herabsetzung des Aufschlages erscheint
als eine Unmöglichkeit, soferne man fich nicht zu
einer und zwar sehr bedeutenden Erhöhung der
direkten Steuern entschließen will. Ein solcher Wille
dürfte aber doch kaum bei einem Kammermitgliede
porhanden sein. (Pf. K.)
München, 29. Oktober. Die Kammer der
Abgeordneten bewilligte den außerordentlichen Mili-⸗
ärcredit von nahezu einer Million Mark nach dem
Antrag des Ausschusses mit 136 gegen 1Stimme.
Ueber den bayerischen Eisenbahnetat
vird dem „Frankf. Journ.“ geschrieben: Der über⸗
nus günstige Stand der bayerischen Finanzen be⸗
ruht zum größten Theil auf dem Ergebniß der
Fifenbahnen, die einen Ueberschuß von nahezu 314
Millionen Mark in der letzten Finanzperiode erzielt
haben. Auf Grund dieses günstigen Resultats
vurde auch für die 17. Finanzperiode ein gleich
hohes Ergebniß für die Eisenbahnen in das Budget
äingesetzt; allein es machen fich jetzt schon gerechte
Bedenken geltend, ob auch für die Zukunft die
ayerischen Eisenbahnen eine so hohe Rente ab—⸗