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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts 53k. Ingbert.
der St. Ingberter Auzeiger“ erscheint wbchentlich füufmalz Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs
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2.—
Politische Ueberfsicht.
Deutsches Reich.
of. L.C. Die Keßler'schen Autraͤge.
Neben den mehrfach schon charakterisirten rein
oirthschaftlichen Maßregeln, die von der Regierung
n Vorschlag gebracht werden, ist es wohl auch den
Anträgen aus der Mitte der Abgeordneten beschie⸗
»en, im Vordergrunde unserer parlamentarischen
rrugen bis zum Ende der Session stehen zu bleiben.
cine auch nur theilweise Verwirklichung jener An⸗
räge müßte ja schon zu“* Folge haben, daß die
oichtigsten sozialen Verhastnisse in Bayern völlig
ich umgestalten würden. Vor Allem gilt dies aber
son den bereits mehrfach berührten Anträgen des
1bg. Keßler, welcher die Ehesche *ꝛung durch be—
hränkende Zusätze zu der einschlagigen Gesetzgeb⸗
ing an wesentlichen Punkten erschweren will. Es
ann uns natürlich nicht beikommeu, diese Anträge
in dieser Stelle so erschöpfend zu behandeln, wie
3 im diesseitigen Staatsgebiete geschieht. Die Pfalz
tt in dieser Angelegenheit gewissermaßen nur Zu—
chauer und nur insofern interessirt, als die Behand⸗
ung der Frage nach deu Weihnachtsferien einen
oomöglich noch breiteren Raum in der gesetzgeber⸗
ichen Arbeit beanspruchen wird, als vorher; und
atürlich auch insofern, als die gesammten übrigen
dreise Bayerns davon berührt werden.
Das allgemeine Interesse gegenüber den Keßler'-
chen Anträgen gipfelt nun jedenfalls in den drei
zragen: was die Kammermehrheit eigentlich be⸗
weckt; wie sich die liberale Partei der Abgeordre⸗
enkammer dazu stellt; und — welche Aussichten
ür die Pfalz fich eröffnen, wenn diese Anträge
Besetzeskraft erlangen sollten.
Im Sozialgesetzgebungs ⸗Ausschuß steht einst⸗
veilen fest, daß sich die Rechte mit den einschrän—
enden Bestimmungen des 8 36 aus der Ehegesetz⸗
zebung von 1869 nicht begnügt; daß sie vielmehr
uuf den Mangel an weitergehenden Einschränkungen
den angeblichen wirthschaftlichen Niedergang des
etzten Jahrzehuis hauptsächlich mit zurückführt, und
jamentlich darauf, daß jene Einspruchsrechte viel
zu sehr beschränkt seien, um die Gemeinden in
Stand zu halten, daß sie sich gegen übergroße Ar⸗
nenlasten sicherstellen könnten. Richtig ist allerdings,
aß die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen von
leiner sonderlichen praktischen Bedeutung waren.
Der Abg. Keßler nun stützt seine weitergehenden
Forderungen auf das zu jugendliche Alter der Braut⸗
eute, auf deren getrübten Leumund und auf das
Borhandensein körperlicher Gebrechen.
Die Anxegung selbst, auf diesem sozialem Ge⸗
ziete etwas zu thun, ist bekanntlich schon zwei
Fahre alt. Gleichwohl bedurfte es zuletzt noch
ines förmlichen Beschlusses der Commission, um
en Antragsteller zu solch' bestimmter Fassung seiner
Anregung zu dermögen, — ein klarer Beweis für
die Schwierigkeiten, welche in der Sache selbst liegen,
ind bei fortgesetzter Berathung sich nur noch ver⸗
nehren und erweitern werden. In der zweiten Aus⸗
chuß Sitzung bereits wurde nachgewiesen, daß ein
kinspruchzrecht während der Dauer der Aberkenn⸗
ung der bürgerlichen Ehrenrechte (die bekanntlich
»is zum 10. Jahre nach verbüßter Strafe sich er—⸗
neden kann) Mißbräuche keineswegs ausschließt.
der bezügliche Abschnitt der Anträge konnte schließ⸗
ich von der Rechten selbst nicht aufrecht erhalten
verden. So ging es auch mit weiteren speziell
zufgezählten Fällen — bei genauerer Beleuchtung
erwies sich, daß mit dem Einspruch dabei nicht
Samstag, 5. Januar 1884. 19. Jahrg.
veit zu kommen sei; — so daß zuletzt der Antrag⸗
teller, und noch mehr jein conservativer Berather,
der Abg. Luthardt, eine Hinterthüre aufzumachen
ich genöthigt sahen, indem sie dem Antrag eine
Beneral⸗Clausel anhängen mußten, wonach den Ge⸗
neinden sozusagen das alte Veto, jedoch in offenbar
verstärktem Maße zurückgegeben werden sollte. Da⸗
nit wäre man deun, gut deutsch gesprochen, durch
die Hinterthüre vollends in die Sackgasse gerathen.
Was uun die Ansicht der Liberalen betrifft, so
nöchten dieselben auch ihrerseits zur Zeit nicht das
Prinzip der vollen Verehelichungsfreiheit praktisch
ingewendet sehen. Im Gegentheil erkennt man
uch auf dieser Seite das Bedürfniß an, die Ge—
neinden durch ihnen zu verleihende weitere Ein⸗
pruchsrechte vor den Folgen leichtsinniger Ehebünd⸗
nisse zu schützen. Dieser Anschauung entspricht auch
die Stimmung im ganzen Lande. Die liberale
Hartei ist demnach nicht abgeneigt, einzelne krasse
Fälle, die den meisten Anstoß erregt haben, im
Besetz besonders vorzusehen, will aber nur nicht in
as Keßler'sche Exirem der absoluten Beschränkung
erfallen.
Von pfalzischer liberaler Seite schließlich wird
wa Folgendes geltend zu machen sein: Seit nahezu
inem Jahrhun dert herrscht in der Pfalz die völlige
Berehelichungsfreiheit, welche dann auch in der
steichsverfassung für das gesammte Reichsgebiet
Inerkennung gefunden hat, bis auf das rechtsrheinische
sayern. Dic Pfalz hat demnach kaum zu besorgen,
»aß die Ausdehnung der im rechtsrheinischen Bayern
ioch isolirt bestehenden Einschränkungen auf sie je⸗
nals wird angestrebt werden. Das würde auch
illen thatsächlichen Erfahrungen zuwider sein.
Ullerdings beklagt man auch im Geltungsbereich
ener völligen Freiheit das Vorkommen von Ehen,
zie besser nie geschlossen worden wären. Aber hie⸗
jegen wären die im rechtsrheinischen Staatsgebiete
son Alters her noch bestehenden und immer wieder
iachgebesserten Mittel nichts weniger als noch brauch⸗
zar, vielmehr direlt von nachtheiliger Wirknng.
denn finanziell und moralisch beweist die Statistik,
aß man dort, wo die Freiheit der Verehelichung
ich eingebürgert hat, damit die besseren Resultate
rzielt. Beispielsweise verwendet die Pfalz zu
Armenzwecken viel weniger, als das diesseitige
Zayern und das Prozenterhältniß der unehelichen
ßeburten ist in der Pfalz ein doppelt günstigeres,
ils in den übrigen Landestheilen. Endlich müßten
enn viele Gründe von erdrückender Gewalt vor⸗
iegen, um die Pfalz zu vermögen, sich dem dies⸗
eitigen Bayern zu Liebe von dem ganzen übrigen
Deutschland zu trennen.
Ueber das Ergebniß der bezüglichen Landtags⸗
zerhandlungen läßt sich nur sagen, daß jedenfalls
was geschehen wird, schon um zu der Stroͤmung
)es Vollkswillens nicht direkt in Gegensatz zu ge⸗
rathen. Befriedigen aber wird das Ergebniß kaum
an irgend einer Stelle. Dem einen wird es scheinen,
daß der Landtag zu weit, dem Anderen, daß er
nicht weit gegangen sei; und, je mehr geschehen
wird, desto größere Schwierigkeiten werden allent⸗
halben neu erstehen!
trauens dadurch zu geben, daß ich Sie in den erb⸗
lichen Freiherrnstand des Königreichs erhebe. Ich
freue mich, Ihnen, mein lieber Minister, durch die
gegenwärtigen Zeilen hiervon Mittheilung zu machen
unter der erneuten Versicherung meiner besonderen
Werthschätzung.“
München, 83. Jan. (Kammer der Abge⸗
ordneten.) Die Pfälzer Abgeordneten haben den
Antrag eingebracht, das Hagelyersicherungsgesetz für
die Pfalz erst vom Jahre 1885 ab einzuführen.
Munchen, 3. Januar. (Ageordnetenkammer.)
Bei der heutigen Generaldebatte der Hagelbversicher⸗
uingsvorlage, an welcher sich der Referent Frhr. v.
Soden und die Abgeordneten Marquardsen, v.
Stauffenberg und Hörmann betheiligten, erklärte
der Finanzminister, die Spezialanträge Hörmann
hetreffs des erhöhten Staatszuschusses und Haupt⸗
berücksichtigung des mittleren uud kleinen Landbau—⸗
zetriebes brächten in die Vorlage ein neues Prinzip.
Die Regierung wolle keine Staatsanstalt im engeren
Sinne des Wortes, sondern nur eine staatlich ge—
leitete Gesesschaft auf Gegenseitigkeit, den Charakter
der Unterstützung wolle die Regiernng der Anstalt
nicht geben. So viel er für die Landwirthschaft
thun wolle, so könne er den Anträgen Hörmann's
nicht beipflichten, vielmehr könne er nicht verhehlen,
daß er unter keinen Umständen als Finanzminister
einem Gesetze mit einem so hohen Staatszuschusse
ustimmen werde. Aehnlich spricht sich der Minister
des Innern aus; die Hörmann'schen Anträge seien
theilweise undurchführbar.
Die nationalliberale Fraction des
Abgeordnetenhauses beabsichtigt, beim Wiederbeginn
der Sitzungen sofort in die Besprechung der Steuer⸗
zesetze und der Jagdordnung einzutreten. Die Mit⸗
zlieder der nationalliberalen Fraction werden ge—
beten, mit Rüchsicht hierauf sich besonders pünktlich
zum 8. d. M. in Berlin einzufinden.
Die preußische Arzueitare für 1884
weist in den Verzeichnissen der Arzneipreise recht
ahlreiche Veränderungen und zwar, wie die Phar⸗
maceutische Zeitung bemerkt, den beispiellos nied⸗
rigen gegenwärtigen Marktpreisen faft aller Roh⸗
drognen und chemischen Präparate entsprechend.
meist Preisherabsetzungen auf.
Auslaud.
Paris, 2. Januar. Wie es heißt, wird sich
Prinz Viktor Napoleon demnächst nach Rom begeben.
Paris, 2. Januar. Aus Bayonne meldet
die „Agence Havas“: Man befürchtet eine auf⸗
ständige Bewegung an der spanischen Grenze. Der
Minister des Innern sandte Weisungen an die
Bräfekten der Grenzdepartements.
Deutsche Politik in euglischer Wür⸗
digung. In ihren Neujahrsartikein lenken die
meisten englischen Tagesblätter mit ungeheuchelter
Befriedigung die Aufmerksamkeit ihrer Leser auf
die starke und friedfertige Haltung des deutschen
Reiches im verflossenen Jahre. So schreibt der
konservative Standard: „Während Frankreich un⸗
ruhig gewesen ist, war Deutschland ruhig und ge⸗
lassen; und während der letzten zwöolf Monate hat
Fürst Bismarck die auswärtige Politik seines Vater⸗
landes in dem Geiste der wohlbekannten Worte des
größten unter den deutschen Dichtern: „Stets thätig,
niemals eilig“, geleitet. Die Folge ist, daß Deutsch⸗
land eine Stellung in Europa einnimmt, welche
gebieterischer ist als je, obwohl in seinem Not-
weder ein Schuß abgefeuert, noch eine Drohung
nusgestoßen wurde. Die Beziehungen zwischen
Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn sind, wenn
Muüͤnchen, 2. Jan. Die „Allgemeine Zei⸗
ung“ veröffentlicht folgendes Handschreiben des
dönigs an den Ministerpräsidenten v. Lutz: „Mein
ieber Minister v. Luz! Gern ergreife ich den durch
Jahreswechsel gebolkenen Anlaß, Ihnen einen neuen
zeweis der Anerkennung Ihrer ausgezeichneten
dienste sowie meines fortdauernden vollen Ver—