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amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Jnabert.
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der St. Ingberter Anzeiger“ erscheint woͤchentlich funfmal: Am Montag, Dienstag, Donuerotag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhal tun
glatt und Sountags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet viertelijahrlich 1A 60 — einichlicßlich Traͤgerlohn; durch die Post bezogen 146 75 H, einschließt.
A Zuftellunasgebuhr. Die Einrückungsgebühr fuür die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solche
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 13 A, Reclamen 30 H. Bei 4maliger Sinrückung wird nur dreimalige berechnet.
—F 212. J Samstag, 1. November 1884.
193 ahrg.
PUB. Nach dem Sturme.
So erregt und bewegt, wie diesmal sind die
deichstagswahlen seit dem Bestand des neuen
deutschen Reiches noch nicht gewesen. Mit einer
zuerhörten Erbitterung wurde von den Parteien
egeneinander angekämpft und mündlich wie schrift⸗
ich den Gegnern jeder Fuß breit Boden streitig
einacht. Leider drängt sich dem Beobachter dieses
Freibens zugleich die Wahrnehmung auf, daß wir
dem amerikanischen Rowdiesthum schon bedenklich
zahe gekommen sind, und die Pfalz ist mehrfach
henfalls ein Schauplatz von Vorgängen diesmal
jewesen, welche die traurigste Perspektive in die
Zukunft des konstitutionellen Lebens von Deutsch—
nd eröffnen. Vor Wochen haben wir einmal in
mem Berliner Blatt einen „Wahlschatten“ über—
hriebenen feuilletonistischen Artikel über die Wahl .
eit gelesen. Grau in grau, schwarz in schwarz
vat in demselben das Wahlgetriebe gezeichnet, so
daß wir an die Wählerei in der Reichshauptstadt
mit einem gewissen Abscheu nur denken konnten.
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der minder überall an den Bevölkerungscentren
»es Reiches die gleichen Bilder wiederholen. Das
Wählen, fürchten wir, wird, wenn es sich in dieser
Art noch weiter auswächst, bald zu einem Sporl
ediehen sein, der auf Geschrei und Schlägerei ge—
ründet ist. Es lebe die beste Lunge und die beste
Faust! In Ludwigshafen, Frankenthal, auch in
daiserslautern und an anderen pfälzischen Orten
mwman — Gott sei's geklagt — schon nahe genug
aran, daß wir auf diesem Punkte stehen. Da müssen
vir uns billigerweise fragen, ob nicht ein gut Theil der
Unzulänglichkeit aller menschlichen Institutionen sich
amentlich in der Ausübung unserer staatsbürger—
ichen Wahlobliegenheiten bekunde. Lassen wir die
Reden und Zeitungsartikel mit denen bis vor
venigen Tagen auf die Volksmassen einzuwirken
versucht wurde, lassen wir die Aufnahme, welche
gewisse Ansprachen im Volke gefunden noch einmal
in uns vorüberziehen, dann fragen wir, was haben
ruhmreiche Kriege und das Gift des Demagogen—
hums aus dem Volke der Dichter und Denker ge—
macht? Das volle Bewußtsein der Macht, welche
———
an dem' Tage der Entscheidung in dem Einzelnen
aur abzuhäufig die edlern Regungen in den Hinter—
tund gedrängt und zu keiner Zeit wird tman so
iberzeugt von der Wahrheit des Satzes sein, daß
ie Polͤtik den Charakter verdirbt, wie zur Zeit
der Wahlen. Doppelt haben wir deshalb darauf
sinzuwirken, daß nunmehr in die Gemüther Ruhe
ind Frieden wiederkehre und Wunden, welche un—
iherlegter Parteieifer in der Hitze des Gefechts ge⸗
—VV allmäligen
deilüng überlassen werden. Die Pfalz kann ja
eider nicht ganz von kleinen Versündigungen los⸗
jesprochen werden, welche auf Konto der Wahl⸗
tzeugung zu setzen sind. Forschen wir nicht üher
»eren Entstehung jetzt am Ausgang der Wahlschlacht,
ber tragen wir sie auch nicht nach. Vor allem
nöge sich die pfälzische Bevölkernng davor hüten,
iie mit der Reichstagswahl heraufbeschworene
tellenweise Erbitterung bei den nothwendigen Stich⸗
dahlen aufs Neue anzufachen, oder gar auf die
»evorstehenden Gemeinderathswahlen zu übertragen.
dalte Jeder eben an der Ueberzeugung fest, daß
der Einzelne, an welchem Platze immer er seiner
Meinung Ausdruck zu verleihen gesucht, das allge⸗
neine Beste nur gewolll. So allein darf er sich
als gerecht denkender Politiker betrachten, so allein
vird' es gelingen, sich künftighin über die an uns
— D Ver⸗
valtung unseres Staats- und Gemeinwesens zu
verständigen. Jnsbesondere erwarten wir von
mseren Gesinnungsgenossen, daß sie überall den
gegnern, welcher Partei sie sich auch zuzählen, die
Zzand zum Frieden reichen werden!
Der Herzog von Cumberland findet hier überhaupt
rotz seiner Verwandtschaft mit dem englischen
Qönigshause sehr wenig Sympathie. Der „Ob—
server“ nennt seinen von Gmunden erlassenen Auf⸗
ruf anmaßend und lächerlich und bemerkt über sein
bisheriges Trutzthum: „Es ist merkwürdig, daß in
den fruͤheren Zeiten des Herzogthums der fähigste
deutsche Fürst, Heinrich der Löwe, nicht zu groß
war, um fsich dem größten aller Hohenstaufen
flehend zu nahen; und jetzt, wenn das Dasein des
Herzogthums bedroht ist, kann sein Nachkomme es
nicht uͤber sich gewinnen, dem größten der Hohen—
zollern Gefolgschaft zu leisten.“
Politische Nebersicht.
Der Entwurf des Postsparkassen-Gesetzes
iegt nun im Wortlaut vor. Wir entnehmen dem—⸗
selben folgende Bestimmungen:
g 1.“ Das Reich übernimmt die Annahme,
Verzinsung und Rückzahlung von Spareinlagen
inter Vermittelung der Postverwaltungen nach
Maßgabe dieses Gesetzes.
g 2. Die Annahme der Spareinlagen erfolgi
zei den Postanstalten in Beträgen von einer Mark
»der dem Mehrfachen einer Mark.
8 3. Bei der ersten Einzahlung erhält der
Finzahlende ein Sparkassenbuch, welches von der
Postanstalt auf seinen Namen oder auf den Namen
ner anderen von ihm bezeichneten Person aus—
gestellt wird. Weitere Einzahlnngen zu Gunsten
zes Berechtigten (Sparers) koönnen unter Vorlegung
des Buches bei jeder Postanstalt bewirkt werden.
8 4. Die erste Einzahlung zugunsten eines
Minderjährigen oder einer unverheiratheten Frauens⸗
derson kann mit der Maßgabe geschehen, daß die
Auszahlung nicht vor der Großjährigkeit des Minder⸗
ährigen oder der Verheirathung der Franensperson
Tfolgen soll. Diese Maßgabe gilt auch für die
päteren Einzühlungen, welche auf dasselbe Buch
eleistet werden. Sie erstreckt sich auf die Haupt⸗
ummen und die Zinsen. Andere Beschränkungen
zürfen der Einzahlung nicht beigefügt werden.
Zürbt der Minderjährige vor der Großjährigkeit
der die Frauensperson vor der Verheirathung, so
ritt die Beschränkung außer Kraft. Dasselbe gilt,
wenn die Frauensperson, ohne zu heirathen, das
dierzigste Lebensjahr vollendet.
g' 5. Eheftauen können ohne Genehmigung
des Ehemannes, Hauskinder, Minderjährige und
Personen, welche in der Verfügung über ihr Ver—⸗
mögen beschränkt sind, ohne Genehmigung ihres
gesetzlichen Vertreters Sparbeträge einzahlen.
z 6. Vormünder oder Pfleger können das
Vermögen der von ihnen vertretenen Personen durch
Finzahlung bei einer Postanstalt nach Maßgabe
diescs Gesetzes anlegen.
8 7. Auf den Namen derselben Person dars
nur ein Sparkassenbuch ohne Beschränkung und
außerdem ein Sparkassenbuch mit einer der im
8 7— bezeichneten Beschränkung ausgestellt werden.
88. Auf dasselbe Sparkassenbuch dürfen an
einem Tage höchstens einhundert Mark eingezahl:
werden. Beträge, durch deren Einzahlung ein Gut—
haben die Höhe von eintausend Mark überschreiten
würde. werden nicht angenommen.
Deutsches Reich.
Müünchen, 28. Okt. Wie uns von ver—
ässiger Seite versichert wird beabsichtigt das Staats-
ministerium des kgl. Hauses und des Aeußeren für
den Fall, daß der Reichstag die Vorlage betr. die
Errichtung von Postsparkassen genehmigt, auch an
die Errichtung von Postsparkassen in Bayern heran⸗
zutreten und eine diesbezügliche Vorlage für den
nächsten Landtag vorzubereiten.
München. Das Staatsministerium gibt
hekannt, daß die Wiederbesetzung folgender Forst⸗
reviere mit Oberförstern in Absicht liegt: Seeftetten,
Forst⸗ Amts Passau; Gräfenberg, Forst Amts Peg-
iitz; Nordhalben, Forst:A. Kronach; Langheim,
Forst⸗ A. Kulmbach; Hannesreuth, Forst-⸗A. Vilseck;
Schnaittach, Forst: A. Sebaldi; Aura, Forst⸗A.
Lohr; Vundorf und Maisondheim, Forst-⸗A. Main⸗
derg; Erlenbach (Kommunialredier), Forst-Amts
Aschaffenburg; Rohrbrunn, Forst-A. Stadtprozelten;
Zellingen, Forst⸗A. Würzburg; Gronenbach, Forst⸗ A.
Htindelheim. Jene Oberförster, welche ihre Ver—
setzung auf eines dieser Reviere anstreben, haben
hte Bewerbungsgesuche alsbald bei ihrer vorgesetzten
streisregierung zur weiteren Behandlung in Vorlage
zu bringen. Die Besetzungsanträge der betheiligten
stegierungen sind längstens bis zum 15. November
ds. Is. an das Staatsministerium der Finanzen
einzubefördern.
Berlin, 30. Okt. Der Kaiser, der Kronprinz,
die Prinzen Wilhelm, Friedrich Karl und August
von Württemberg, der Großfürst Wladimir von
Rußland nebst Adjutanten sind um 10 Uhr zur
Jagd nach Hubertusstock abgereist.
— Das westafrikanische Geschwader, bestehend
aus den Schiffen „Bismarck“, „Gneisenau“, „Olga“
und „Ariadne“, ist heute Vormittags von Wilhelms-
haven ausgelaufen.
Straßßburg, 28. Okt. Auf das gestern
Abend bei dem Kommers an den Fürsten Bismarck
abgesandte Telegramm ging, der „Landeszeitung“
zusolge, dem Feftausschusse der Studentenschaft heute
Vormittag folgende Antwort des Fürsten Bismarck
zu: „Ihnen und Jhren Commilitonen danke ich
hon Herzen für Ihre ehrenvolle Anerkennung und
Ihren Beitrag zur Belebung der tröstlichen Hoff⸗
aungen, womit ich in dem Vertrauen auf den vater⸗
ändischen Sinn der deutschen Jugend über die
Parteikämpfe der Gegenwart hinweg in die Zukunft
blicke. auch ohne die Gewißheit, sie selbst zu schauen.“
Ausland.
Paris, 29. Okt. Das Ergebniß der Wahlen
in Elsaß⸗Lothringen hat großen Enthusiasmus in
Paris erregt. Das gelegentlich offizisse Blatt
„Paris“ schreibt: „Kable, Dollfus und Antoine,
dieses Patriotentrio, fährt fort, die Sache des ge—
waltsam unterdrückten Rechtes zu verfechten. Sie
»ertreten gleichsam die Trikol Ze des Elsaß, zu der
Die englischen Blätter beschäftigen sich jetzt viel
mit deutschen Angelegenheiten. „Times“ führt in
inem Artikel über die Erbfolge in Braun—
schweig die Unmöglichkeit einer Thronbesteigung
durch den Herzog von Cumberland aus. Der Tod
des Herzogs von Braunschweig wurde schon im
Juli für nahe bevorstehend gehalten, und damals
hatte es der Herzog von Cumberland unzweifelhaft
n seiner Gewalt, Arrangements zu treffen, die ihm
seute das Herzogthum Braunschweig gesichert hätten