Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
der „St. Ingberter Anzeiger? erscheint wochentiih funfmalz Um Montag, Bienstatz, Donnerzug, Bumorung and Sonntag, Lmal wochentlich mit Unietunn gb⸗ 
Blatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1 A 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen L 75 A, einschlien 
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auf welche die Exxpedition Auakunft ertheil“ 154 MNeclamen O. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
17. 
Politische Ucebersicht. 
In der Reichstagssitzung vom Montag nahm 
auf eine Aeußerung des Abg. v. FischerAugsburg 
zin Dr. Windthorst, der Führer des Centrums, 
Veranlassung zu der nachstehenden Bemerkung: „Ich 
zlaube nicht, daß in Deutschland Jemand ist, der 
zie Errungenschaft der Erwerbung Elsaß-Lothringens 
nicht aufrecht erhalten will. Meine Freunde haben 
hre Absicht, das Elsaß festzuhalten, oft und durch 
zahlreiche Bewilligung von Bahnen, Forts ⁊c. zu 
erkennen gegeben.“ 
Der Antrag der Rechten und des Centrums 
auf weitere „Rückwärts-Revision“ der Gewerbeord⸗ 
nung will die 88 14 und 15 der Gewerbeordnung 
ergänzen und bezweckt eine Förderung des Innungs⸗ 
wesens nach allen Richtungen. Der Kern der An— 
träge betrifft den Befähigungsnachweis. Es wird 
vorgeschlagen, den 8 14 wie folgt zu fassen: „Wer 
den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes 
infängt, muß der für den Ort, wo solches ge— 
chieht, nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde 
zleichzeitig Anzeige davon machen. Der Bundes⸗ 
rath bestimmt im Verordnungswege diejenigen hand⸗ 
verksmäßigen Betriebe, bei welchen mit dieser An⸗ 
zeige der Nachweis der Befähigung zur selbststän— 
digen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des 
detreffenden Gewerbes verbunden sein muß. Dieser 
Rachweis wird, soweit nicht von der Centralbehörde 
ür das betr. Gewerbe besondere Prüfungsbehörden 
eingesetzt sind, durch das Lehrzeugniß und ein Arbeits⸗ 
eugniß über eine mehrjährige Verwendung als 
Beselle oder Gehilfe in demselben Gewerbe oder 
uls Arbeiter in einem dem betreffenden Gewerbe 
malogen Fabrikbetriebe geführt; die Behörde kann 
edoch, falls dem Bewerber die Beibringung dieser 
Zeugnisse unmöglich fällt oder Bedenken gegen den 
Inhalt der Zeugnisse bestehen, im erstern Falle einen 
n anderer Weise zu führenden Nachweis der Be— 
ähigung als genügend ansehen im zweiten Falle 
»enselben fordern. Das Lehrzeugniß und das Ar⸗ 
deitszeugniß ist von dem Vorstande der Innung, 
zu welcher der Lehrherr, beziehungsweise der Arbeit⸗ 
eber gehörte, wenn diese aber aicht Mitglieder einer 
Innung waren, sowie in den Fällen, in welchen 
rie Verwendung des Bewerbers in einem Fabrik— 
vetriebe erfolgte, von der Gemeindebehörde zu be— 
tätigen. Die Bestimmung der Zahl der Jahre, 
n welchen der Bewerber als Lehrling, sowie als 
Heselle, Gehilfe oder Arbeiter sich ausgebildet haben 
muß, erfolgt vom Bundesrathe im Verordnungs⸗ 
vege. Die Nachweise können auch durch ein 
Zeugniß einer staatlich anerkannten gewerblichen 
Unterrichtsanstalt, in welcher zugleich für eine prak⸗ 
ische Ausbildung in dem betreffenden handwerks— 
näßigen Gewerbe Fürsorge getroffen ist, erbracht 
verden.“ Die Bezeichnung der betreffenden Anstalten, 
owie die Bezeichnung der Gewerbe, für welche das 
Zeugniß der gedachten Anstalten das Lehr und 
Urbeitszeugniß zu ersetzen vermögen, erfolgt durch 
»ꝛie Centralbehörde. Die höhere Verwaliungsbe⸗ 
jörde entscheidet darüber, welche Gewerbe als ver⸗ 
wandte anzusehen sind und daß zu deren Betrieb 
iner neuer Befähigungsnachweis nicht erforderlich 
st. Ebenso entscheidet sie im Zweifelsfalle darüber, 
velche Arbeiten, die für gewöhnlich einem bestimmten 
audwerksmäßigen Gewerbe angehören, auch neben 
nein andern betrieben werden können. Vorstehende 
den Machmerz vor finina 
Samstag, 24. Januar 1885. 
jelten auch für den Inhaber eines Handelsgewerbes, 
velcher die handwerksmäßige Herstellung seiner 
Paaren betreibt, oder für den zum Zweck der An⸗ 
ertigung solcher Waaren bestellten Vertreter.“ Der 
oeitere Theil des Antrages betrifft die Ausdehnung 
ieser Bestimmung auf das Hausirergewerbe, 
Zersicherungs Agenturen u s. w. sowie die Aus—⸗ 
ührung dieser Anordnungen, die Sonntagsfeier 
ind dergleiche. — Sind die Rechte und das 
Fentrum geschlossen für diese Anträge, so ist deren 
Annahme im Reichstage gesichert. Der Bundes—⸗ 
ath wird nach seinem Verhalten zum Antrag 
Uckermann kaum etwas dagegen haben, und der 
iberale Ausbau der Gewerbeordnung zerfällt damit 
n sich selbst. 
Es verlautet, daß Verhandlungen, betreffend 
»en Abschluß eines Handelsvertrags zwischen 
deutschland und der Transvaalrepublifk im 
Hhange seien, welche unmittelbar in Berlin geführt 
verden. 
Guten Vernehmen der „Danz. Zig.“ zufolge 
oll im Herbst d. J. in Westpreußen ein großes 
königs-Manöver stattfinden. Es sollen zu diesem 
zweck das 1. und 2. Armeekorps in Westpreußischen 
distrikten zusammengezogen werden. 
Die Kieler Handelskammer wird auf dem auf 
den 27. und 28. d. M. einberufenen Deutschen 
Hdandelstag durch zwei Delegirte vertreten sein, die 
jamentlich gegen die Erhöhung der Getreidezölle 
hre Stimme abzugeben haben. Auch die Flens— 
zurger Handelskammer hat eine Beschickung des 
Jandelstages zu demselben Zweck beschlossen. 
Gelegentlich der neulichen Debatte im Reichs— 
age über die sozialpolitischen Gesetze hatte der 
RKeichskanzler u. A. bemerkt, daß die Herbeiführung 
ines Normalarbeitstages nicht von Deutsch- 
sand allein angestrebt werden könne, daß vielmehr 
aur auf dem Wege eines gleichmäßigen Vorgehens 
aller europäischen Staaten, in welchen belangreiche 
Industrie getrieben wird, die Erreichung dieses 
Zieles erhofft werden könnte. In England hat 
ieser Gedanke lebhaften Anklang gefunden und die 
Pall Mall Gazette“ empsiehlt dem Fürsten Bis— 
narck, diese Seite der Arbeiterfrage zum Gegen⸗ 
tand einer internationalen Enquete zu machen. 
Wenn er“, so bemerkt das Blatt, „eine europä⸗ 
sche Konferenz zur Feststellung eines Normal⸗ 
irbeitstages einberiefe, so würde er die beste Karte 
jegen die Internationale ausspielen und die Mil⸗ 
jonen von Arbeitern abermals daran erinnern, daß 
»er Sozialismus des Staates weit mehr fuͤr ihre 
Wohlfahrt erreichen dürfte, als der Sozialismus 
»er Anarchie. Die „Pall Mall Gazette“ hofft, 
zaß die Zeit nicht mehr ferne ist, wo eine Nation, 
die keine gesetzlichen Bestimmungen trifft, daß ihre 
Arbeiter nicht mindestens 4 Ruhetage im Monat 
jaben und nicht länger als 12 Stunden per Tag 
u arbeiten haben, als Feind des Menschenge—⸗ 
hlechtes gebrandmarkt wird. Das Blatt schließt 
einen Artikel mit der Bemerkung, man sehe in 
england mit einiger Spannung der Antwort des 
ꝛeutschen Kanzlers auf diesen englischen Widerhall 
»eines Vorschlages entgegen. 
20 Jabrg 
Deutsches Reich. 
Berlin, 21. Jan. Der Kaiser hat während 
des größten Theils der vergangenen Nacht einen 
zuhigen Schlaf gehabt und fühlt sich heute bedentend 
räftiger. Die Besserung schreitet in jeder Be⸗ 
ziehung sort. 
Berlin, 22. Januar. Der Kaiser ist Vor⸗ 
nittags aufgestanden und verweilt in seinem Ar—⸗ 
zeitszimmer. 
Berlin, 21. Januar. Die Dampferjsubven⸗ 
dions-Kommission beantragt, die Postdampfschiffs- 
oerbindungen auf den ostasiatischen, afrikanischen 
ind australischen Linien deutschen Unternehmern im 
Zubmissionswege auf die Dauer bis zu 15 Jahren 
zu übertragen unter der Bedingung, daß die Linie 
nonatliche Fahrten einrichtet und die Dampfer⸗ 
cchnelligkeit mindestens 1193 Knoten beträgt. 
Berlin, 22. Januar. Der Bundesrath 
ibewies dies Vorlage, betreffend die Bildung von 
BZerufsgenossenschaften auf Grund des LUnfallver⸗ 
icherungs⸗Gesetzes und die Vorlage, betreffend Er⸗ 
zänzung des Entwurfs des Reichshaushalts-Etats 
ür 1885,86 den zuständigen Ausschüssen und ge⸗ 
iehmigte den Gesetzentwurf wegen des Beitragsdes 
seichs zu den Kosten des Zollanschlusses Bremens. 
Ausland. 
Rom, 21. Januar. Admiral Bertelli, welcher 
nuf dem „Principe Amadeo“ die Truppen nach 
Assab begleitet, soll dann noch mit anderen Kriegs— 
chiffen einen Hafen von Griechenland anlaufen, 
3wecks einer Demonstration, um die Regierung in 
Athen zu bewegen, die zwischen Italien und Grie— 
henland bestehenden Streitfragen im Sinne Italiens 
zu regeln. 
Rom, 22. Januar. Die „Agenzia Stefani“ 
neldet: Um in der Lage zu sein, einen eventuellen 
Truppennachschub nach Assab zu bewirken und um 
»en abgehenden Personen, sowie den Militärbehörden 
s zu ermöglichen, die nothwendigen Vorbereitungen 
hne Unterstützung zu treffen, hat der Kriegsminister 
mngeordnet, alles für den Abgang eines, zweiten 
Detachements Nothwendige vorzubereiten. Die For⸗ 
nasion der Truppen ist dieselbe wie bei den bereils 
ibgegangenen. Ein Bataillon soll aus Linien⸗In⸗ 
anterie beigestellt werden. — Der König übersandte 
)em König Alphonso von Spanien 30000 Fr. für 
hdie Opfer des Erdbebens. 
London, 21. Januar. Nach einer Reuter⸗ 
neldung in Abuklei Wills vom 17. d. M. traf 
die Kolonne Stewart's am 16. Januar in der 
Nähe von Abuklei Wills ein und fand die Positi⸗ 
»nen von 10.000 Aufftändischen besetzt. Siewart 
rückte am 17. Januar 1200 Mann siark im Carté 
»or. Der Feind griff dasselbe plötzlich an und 
prengte für einige Augenblicke das Carré. Die 
ẽngländer schlossen sich jedoch alsbald wieder zu⸗ 
ammen und richteten ein verheerendes Feuer auf 
sen Feind, welcher sich schließlich mit Verlust von 
200 Todten zurückzog. Die Engländer verloren 
Offiziere, darunter Oberst Bornabhy, und 65 
Mann todt, sowie 9 Offiziere, darunter die Lords 
Sainctvincent und Airlie, und 88 Mann verwun— 
det. Das Pferd Stewart's wurde getödtet, Ste⸗ 
wart ist jedoch unverletzt. Die Englander besetzten 
die Positionen des Feindes und wird Stewart un⸗— 
derweilt bis Metammeh vorrücken. 
London, 21. Januar. Dem „Reuter'schen 
gureau“ wird aus Melbourne gemeldet, daß auf 
ꝛen Louisiaden⸗, Woodlack⸗, Huon- und Entrecar— 
Aur-Inseln' di⸗ &. . 
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