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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
der „St. Ingberter Anzeiger? erscheint wochentiih funfmalz Um Montag, Bienstatz, Donnerzug, Bumorung and Sonntag, Lmal wochentlich mit Unietunn gb⸗
Blatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1 A 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen L 75 A, einschlien
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auf welche die Exxpedition Auakunft ertheil“ 154 MNeclamen O. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
17.
Politische Ucebersicht.
In der Reichstagssitzung vom Montag nahm
auf eine Aeußerung des Abg. v. FischerAugsburg
zin Dr. Windthorst, der Führer des Centrums,
Veranlassung zu der nachstehenden Bemerkung: „Ich
zlaube nicht, daß in Deutschland Jemand ist, der
zie Errungenschaft der Erwerbung Elsaß-Lothringens
nicht aufrecht erhalten will. Meine Freunde haben
hre Absicht, das Elsaß festzuhalten, oft und durch
zahlreiche Bewilligung von Bahnen, Forts ⁊c. zu
erkennen gegeben.“
Der Antrag der Rechten und des Centrums
auf weitere „Rückwärts-Revision“ der Gewerbeord⸗
nung will die 88 14 und 15 der Gewerbeordnung
ergänzen und bezweckt eine Förderung des Innungs⸗
wesens nach allen Richtungen. Der Kern der An—
träge betrifft den Befähigungsnachweis. Es wird
vorgeschlagen, den 8 14 wie folgt zu fassen: „Wer
den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes
infängt, muß der für den Ort, wo solches ge—
chieht, nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde
zleichzeitig Anzeige davon machen. Der Bundes⸗
rath bestimmt im Verordnungswege diejenigen hand⸗
verksmäßigen Betriebe, bei welchen mit dieser An⸗
zeige der Nachweis der Befähigung zur selbststän—
digen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des
detreffenden Gewerbes verbunden sein muß. Dieser
Rachweis wird, soweit nicht von der Centralbehörde
ür das betr. Gewerbe besondere Prüfungsbehörden
eingesetzt sind, durch das Lehrzeugniß und ein Arbeits⸗
eugniß über eine mehrjährige Verwendung als
Beselle oder Gehilfe in demselben Gewerbe oder
uls Arbeiter in einem dem betreffenden Gewerbe
malogen Fabrikbetriebe geführt; die Behörde kann
edoch, falls dem Bewerber die Beibringung dieser
Zeugnisse unmöglich fällt oder Bedenken gegen den
Inhalt der Zeugnisse bestehen, im erstern Falle einen
n anderer Weise zu führenden Nachweis der Be—
ähigung als genügend ansehen im zweiten Falle
»enselben fordern. Das Lehrzeugniß und das Ar⸗
deitszeugniß ist von dem Vorstande der Innung,
zu welcher der Lehrherr, beziehungsweise der Arbeit⸗
eber gehörte, wenn diese aber aicht Mitglieder einer
Innung waren, sowie in den Fällen, in welchen
rie Verwendung des Bewerbers in einem Fabrik—
vetriebe erfolgte, von der Gemeindebehörde zu be—
tätigen. Die Bestimmung der Zahl der Jahre,
n welchen der Bewerber als Lehrling, sowie als
Heselle, Gehilfe oder Arbeiter sich ausgebildet haben
muß, erfolgt vom Bundesrathe im Verordnungs⸗
vege. Die Nachweise können auch durch ein
Zeugniß einer staatlich anerkannten gewerblichen
Unterrichtsanstalt, in welcher zugleich für eine prak⸗
ische Ausbildung in dem betreffenden handwerks—
näßigen Gewerbe Fürsorge getroffen ist, erbracht
verden.“ Die Bezeichnung der betreffenden Anstalten,
owie die Bezeichnung der Gewerbe, für welche das
Zeugniß der gedachten Anstalten das Lehr und
Urbeitszeugniß zu ersetzen vermögen, erfolgt durch
»ꝛie Centralbehörde. Die höhere Verwaliungsbe⸗
jörde entscheidet darüber, welche Gewerbe als ver⸗
wandte anzusehen sind und daß zu deren Betrieb
iner neuer Befähigungsnachweis nicht erforderlich
st. Ebenso entscheidet sie im Zweifelsfalle darüber,
velche Arbeiten, die für gewöhnlich einem bestimmten
audwerksmäßigen Gewerbe angehören, auch neben
nein andern betrieben werden können. Vorstehende
den Machmerz vor finina
Samstag, 24. Januar 1885.
jelten auch für den Inhaber eines Handelsgewerbes,
velcher die handwerksmäßige Herstellung seiner
Paaren betreibt, oder für den zum Zweck der An⸗
ertigung solcher Waaren bestellten Vertreter.“ Der
oeitere Theil des Antrages betrifft die Ausdehnung
ieser Bestimmung auf das Hausirergewerbe,
Zersicherungs Agenturen u s. w. sowie die Aus—⸗
ührung dieser Anordnungen, die Sonntagsfeier
ind dergleiche. — Sind die Rechte und das
Fentrum geschlossen für diese Anträge, so ist deren
Annahme im Reichstage gesichert. Der Bundes—⸗
ath wird nach seinem Verhalten zum Antrag
Uckermann kaum etwas dagegen haben, und der
iberale Ausbau der Gewerbeordnung zerfällt damit
n sich selbst.
Es verlautet, daß Verhandlungen, betreffend
»en Abschluß eines Handelsvertrags zwischen
deutschland und der Transvaalrepublifk im
Hhange seien, welche unmittelbar in Berlin geführt
verden.
Guten Vernehmen der „Danz. Zig.“ zufolge
oll im Herbst d. J. in Westpreußen ein großes
königs-Manöver stattfinden. Es sollen zu diesem
zweck das 1. und 2. Armeekorps in Westpreußischen
distrikten zusammengezogen werden.
Die Kieler Handelskammer wird auf dem auf
den 27. und 28. d. M. einberufenen Deutschen
Hdandelstag durch zwei Delegirte vertreten sein, die
jamentlich gegen die Erhöhung der Getreidezölle
hre Stimme abzugeben haben. Auch die Flens—
zurger Handelskammer hat eine Beschickung des
Jandelstages zu demselben Zweck beschlossen.
Gelegentlich der neulichen Debatte im Reichs—
age über die sozialpolitischen Gesetze hatte der
RKeichskanzler u. A. bemerkt, daß die Herbeiführung
ines Normalarbeitstages nicht von Deutsch-
sand allein angestrebt werden könne, daß vielmehr
aur auf dem Wege eines gleichmäßigen Vorgehens
aller europäischen Staaten, in welchen belangreiche
Industrie getrieben wird, die Erreichung dieses
Zieles erhofft werden könnte. In England hat
ieser Gedanke lebhaften Anklang gefunden und die
Pall Mall Gazette“ empsiehlt dem Fürsten Bis—
narck, diese Seite der Arbeiterfrage zum Gegen⸗
tand einer internationalen Enquete zu machen.
Wenn er“, so bemerkt das Blatt, „eine europä⸗
sche Konferenz zur Feststellung eines Normal⸗
irbeitstages einberiefe, so würde er die beste Karte
jegen die Internationale ausspielen und die Mil⸗
jonen von Arbeitern abermals daran erinnern, daß
»er Sozialismus des Staates weit mehr fuͤr ihre
Wohlfahrt erreichen dürfte, als der Sozialismus
»er Anarchie. Die „Pall Mall Gazette“ hofft,
zaß die Zeit nicht mehr ferne ist, wo eine Nation,
die keine gesetzlichen Bestimmungen trifft, daß ihre
Arbeiter nicht mindestens 4 Ruhetage im Monat
jaben und nicht länger als 12 Stunden per Tag
u arbeiten haben, als Feind des Menschenge—⸗
hlechtes gebrandmarkt wird. Das Blatt schließt
einen Artikel mit der Bemerkung, man sehe in
england mit einiger Spannung der Antwort des
ꝛeutschen Kanzlers auf diesen englischen Widerhall
»eines Vorschlages entgegen.
20 Jabrg
Deutsches Reich.
Berlin, 21. Jan. Der Kaiser hat während
des größten Theils der vergangenen Nacht einen
zuhigen Schlaf gehabt und fühlt sich heute bedentend
räftiger. Die Besserung schreitet in jeder Be⸗
ziehung sort.
Berlin, 22. Januar. Der Kaiser ist Vor⸗
nittags aufgestanden und verweilt in seinem Ar—⸗
zeitszimmer.
Berlin, 21. Januar. Die Dampferjsubven⸗
dions-Kommission beantragt, die Postdampfschiffs-
oerbindungen auf den ostasiatischen, afrikanischen
ind australischen Linien deutschen Unternehmern im
Zubmissionswege auf die Dauer bis zu 15 Jahren
zu übertragen unter der Bedingung, daß die Linie
nonatliche Fahrten einrichtet und die Dampfer⸗
cchnelligkeit mindestens 1193 Knoten beträgt.
Berlin, 22. Januar. Der Bundesrath
ibewies dies Vorlage, betreffend die Bildung von
BZerufsgenossenschaften auf Grund des LUnfallver⸗
icherungs⸗Gesetzes und die Vorlage, betreffend Er⸗
zänzung des Entwurfs des Reichshaushalts-Etats
ür 1885,86 den zuständigen Ausschüssen und ge⸗
iehmigte den Gesetzentwurf wegen des Beitragsdes
seichs zu den Kosten des Zollanschlusses Bremens.
Ausland.
Rom, 21. Januar. Admiral Bertelli, welcher
nuf dem „Principe Amadeo“ die Truppen nach
Assab begleitet, soll dann noch mit anderen Kriegs—
chiffen einen Hafen von Griechenland anlaufen,
3wecks einer Demonstration, um die Regierung in
Athen zu bewegen, die zwischen Italien und Grie—
henland bestehenden Streitfragen im Sinne Italiens
zu regeln.
Rom, 22. Januar. Die „Agenzia Stefani“
neldet: Um in der Lage zu sein, einen eventuellen
Truppennachschub nach Assab zu bewirken und um
»en abgehenden Personen, sowie den Militärbehörden
s zu ermöglichen, die nothwendigen Vorbereitungen
hne Unterstützung zu treffen, hat der Kriegsminister
mngeordnet, alles für den Abgang eines, zweiten
Detachements Nothwendige vorzubereiten. Die For⸗
nasion der Truppen ist dieselbe wie bei den bereils
ibgegangenen. Ein Bataillon soll aus Linien⸗In⸗
anterie beigestellt werden. — Der König übersandte
)em König Alphonso von Spanien 30000 Fr. für
hdie Opfer des Erdbebens.
London, 21. Januar. Nach einer Reuter⸗
neldung in Abuklei Wills vom 17. d. M. traf
die Kolonne Stewart's am 16. Januar in der
Nähe von Abuklei Wills ein und fand die Positi⸗
»nen von 10.000 Aufftändischen besetzt. Siewart
rückte am 17. Januar 1200 Mann siark im Carté
»or. Der Feind griff dasselbe plötzlich an und
prengte für einige Augenblicke das Carré. Die
ẽngländer schlossen sich jedoch alsbald wieder zu⸗
ammen und richteten ein verheerendes Feuer auf
sen Feind, welcher sich schließlich mit Verlust von
200 Todten zurückzog. Die Engländer verloren
Offiziere, darunter Oberst Bornabhy, und 65
Mann todt, sowie 9 Offiziere, darunter die Lords
Sainctvincent und Airlie, und 88 Mann verwun—
det. Das Pferd Stewart's wurde getödtet, Ste⸗
wart ist jedoch unverletzt. Die Englander besetzten
die Positionen des Feindes und wird Stewart un⸗—
derweilt bis Metammeh vorrücken.
London, 21. Januar. Dem „Reuter'schen
gureau“ wird aus Melbourne gemeldet, daß auf
ꝛen Louisiaden⸗, Woodlack⸗, Huon- und Entrecar—
Aur-Inseln' di⸗ &. .
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