Grosse Lotterie
der Internationalen Ausstellung
von Arbeiten aus edlen Metallen und
Legirungen. in NURNBERG.
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Generaldebitairo dor Looso: Moritz Straus junior in Nürnberg und NMainz.
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3000, 2 000 Marxk eio
Viele von Tausend Narß.
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P ro ramm V. Weitpreise im Betrage bis zu 15 Mark pro Pferd koͤnnen nach de⸗
g9 — *F Ermessen der Prämiirungskommission an solche Pferdezüchter ausbezahlt werde⸗
iür die Vertheilung von FErmunterungspreisen beim kgl. Landgestüte derswelche über 80 Kilometer vom Prämiürungsorte entfernt' wohnen unneee
Pfalz in Zweibrücken. Pferde anderweitige Preise nicht erhalten haben.
Die Vertheilung der Ermunterungspreise für herborragende Leistungen auf Ebenso können Medaitlen, Ehrendiplome und Fahnen aui
dem Gebiete der Pferdezucht an die Eigenthümer der als preiswürdig erkanntensan solche Pferdezüchter vertheilt werden, welche durch ihre vorgeführten Pferd
Pferde wird für das laufende Juhr am Sonntag den 27. Septembersimmerhin noch verdiensiliche Leisiungen in der Pferdezucht an den Tag dele⸗
13835, Vormittags 11 Uhr, im Gesltütshofe zu Zweibräcken stattfinden haben.
Die Musterung und Auswahl der zur Preisbewerbung gebrachten Pferde Geht ein mit einem höheren Preise prämiirtes Pferd ohne Verschulden der
vird am vorhergehenden Tage. Samstag den 26. September, Vor Besitzers im Laufe des Jahres zu Grunde, so wird die rücknandige Prame
mittags 8 Uhr, ebendaselbst durch die hiezu ernannte Kommission vorgt Zesiher ganz ausbezahlt.
aommen werden. An die zu prämiirenden Pferde werden folgende Anforderungen geftellt
Zur Vertheilung sollen nachverzeichnete Preise gelangen: Die Pferde müssen von Fehlern im Gebäude und Gang, welche sich go
10 Preise für 4123 jährige Stuten, welche zum ersten Mal vonserkannter Maßen forterben, sowen dies möglich ist, frei sein. sie mussen fern⸗
einem gesetzlich zulässigen Beschäler, nämlich entweder von einem Gestüts sgesund und gut gepflegt erscheinen.
jengste oder von einem angekörten Privatbeschäler, oder von einem dem Sie sollen ihrem Gebrauchszwecke entsprechende gute Körperformen un'
Stutenbesitzer selbst gehörigen Hengste, trächtig gehen. .„regelmäßige fördernde Gänge besitzen und volle Zuchttauglichkeit in Aussi
Mit Annahme eines dieser 6 Preise verpflichtetsstellen. Die Hufe mussen gut gepflegt sein und wenn Pferde beschlagen vorhe
l. Preis 300 Mk. nebst Fahne fich der Besitzer resp. der Eigenthümer des präfführt werden, müssen die Hufe mit einem vollkommen eutsprechenven Beschln
miirten Pferdes, dasselbe auch im nächsten Jahrespersehen sein.
von einem gesetzlich zulässigen Hengste belegen Pferde, welche Spuren übermäßiger Arbeit, wie Geschirrdrücke u. seh
zu lassen und die Stute sammt dem dazugehsrigenszeigen, sollen nomentlich dann, wenn die Thiere noch nicht 3 Jahre alt in
Füllen der Prämiirungskommission bei der nächste für gewöhnlich nicht mit Preifen bedacht werven. Dasselde gilt von pfebe—
Landgestüts. Preisevertheilung wieder vorzuführen welche bei der Musterung aus irgend einem Grunde lahm gehen, vorausgeseß
Von dem zuerkannten Geldpreise werden daß die Kommission sich nicht mit aller Bestimmtheit davon überzeugen kann
jofort, *3 bei der nächstjährigen Vorführung sdaß die Ursache des Hinkens ouf vorübergehende die Zuchttauglichkeit nichl
oferne der Nachweis der erfüllten Bedingunger beeinträchtigende, bald zu beseitigende Störungen zurückzuführen ist.
erbracht ist, ausbezahlt. Kann dieser Nachweis Von den zut Konkurrenz angemeldeten Pferden muß durch ein Zeugnij
nicht geliefert werden, so unterbleibt die Aus sdes Bürgermeisteramteb nachgewiesen werden, daß sie ansässigen Personen in de
jahlung der zurückgehalienen »s der Prämie. Pfalz gehören und wenn der Besitzer dieselben nicht selbst gezogen hat, mindesten
seit 11 Monate im Befsitze des Bewerbers sich befinden.
Ferner muß der Nachweis über Bezahlung des Füllengeldes für das lon
kurrirende Pferd nach Maßgabe des Ausschreibens der kgl. Regierung der Pfah
Kammer des Innern, vom 2. März 1885 — Kreisamisblati Nr. 6 vom.
März 1885 Seite 27 und 28, „Abänderung der Bestimmungen über Ertheilung
»on Ermunterungspreisen für die Pferdezüchter der Pfalz, hier Erhebung bor
Füllengelder betr.“ erbracht werden.
Speyer, den 21. August 1885. 1—
käniglich Banerische Kegierung der Pfalz, Kammer des Innern.
In Vertretung:
Graf Fugger, kgl. Regierungs⸗Direktor.
Die evaungelische Diakonissenanstalt Karlsruhe wird ih
Jahresfest Mittwoch, den 16. September, nachm. 2 Uhr, in der großen
Stadtkirche in Karlsruhe mit Einsegnung mehrerer Schwestern abhalten und
werden bei demselben Stadtpfarrer Eisenloher von Gernsbach, Pfarrer Chi
Blumhardt von Bad Boll und Pfarrer Peter von Spöck mitwirken
u Freunde der Diakonissensache sind herzlich eingeladen. 5
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er Nermaltunasrat der even-⸗ir caer dialanistuau talt darlatse
auchklub.
ↄgen Abend praͤcis 8 Uhr
eim gemütsfkischen VReter.
7. 50,
8. 40,. Die Auszahlung dieser Preise erfolgt sofort
9. 30 Bedingungen werden nicht daran geknüpft.
10. * 20 t⸗ *
II. 10 Preise für Mutterstuten, welche mit einem Fohlen vorgefüh—
werden, das von einem gesetzlich zulässigen Hengste abstammt, und dd
auch von solchen Hengsten wieder belegt sind:
L. Preis 240 Mk. nebst Fahne
2.3 210
3. 180,
4., 13530
5., 120,
b. 20
7. 30.
8., 20
9.
10.. 10 ....
i. ün Preise' für Stutfohlen im Alter von 195 bis 33 Jahren.
Die Belsitzer verpflichten sich, die Pferde im
aächsten Jahre der Prämiirungskommission wieder
oorzuführen. Hinsichtlich der 3)2jährigen Stuten
übernehmen die Besitzer ferner noch die Verpflich—
fung, sie im nächsten Jahre von einem gesetzlich
zulässigen Hengste decken zu lassen.
Die Auszahlung dieser Preise ist die gleiche
wie bei Ziffer 1.
8
1000 Mark
ꝛahlen wir dem, der bein
Gebrauch von
x kaiser⸗Zahnnasstt
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jemals wieder Zahnschmwerzer
bekommt. S. Goldmann6
Cie, Dresden. — Zu haber
in 8t. Ingbhert bei P. Fery,
Droguenhapdlung.
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3. 30,
9. 20
10. 20,
I1.. 15
12. — 15 — — *
13. 10,
14. 10
15. 10 — *
1V. 6 Preise für Hengstfohlen im Alter von 1 dis 326 Jahren.
4. Preis 300 Ml. nebst Fahne. Dieser Preis wird nur fur einen soichen
jungen Hengst ausgegeben, welcher sich zur Aufstellung als Beschaälhengst zu eignen
derspricht. Erhält diesen Preis ein 19 oder 213jähriger Hengst, so muß sich
dessen Besitzer verpflichten, denselben im nächsten Jahre der Prämiirungskom
mission wieder vorzuführen. Erhält ein Zjahriger Hengft den Preis, so über⸗
nimmt der Besitzer die Verpflichtung, den Hengst, wenn er nicht vom pfälzischen
Landgestüte angekauft wird, bei der nächsten Körung vorzuführen und nach Er⸗
angung einesKorscheines, denselben zurZucht zu verwenden oder derwenden zu lafsen.
Die Art der Auszahlung ist wie bei Ziffer 1.
2. Preis 90 Mk. nebst Fahne
3. 590 Die Auszahlung dieser Preise erfolgt sofort
4. 3 2 Bedingungen werden nicht daran geknuͤpft.
5. — — ⸗ *
Die Auszahlung dieser Preise erfolgt sofort;
Bedingungen werden nicht daran geknupft.
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