don 39,078 M. 42 Ppf. Im Jahre; 1884 bezogen
207 Lehrer, Verweser und Verweserinnen Pensionen
im Gesammibetrage von 149,054 Mi. 70 Pfg.
Pensionirt wurden 39 Lehrer, gestorben sind 30
und realtivirt wurden 8.
gudpwigshafen, 21. Oktober. Wie
man erfährt, ist seitens der kgl. bayr. Staats⸗
ministeriums an die Handelsgremien und einschlä⸗
gigen Behorden die Aufforderung ergangen, sich über
die 3 in Frage kommenden Linien des, Straß—⸗
burgLudwigshafener. Kanals gutachtlich
zu äußern. Zwei der Linien nehmen als Endpunkt
Ludwigshafen an, wahrend eine dritte Liniedie
Ausmuͤndung schon bei Speyer im Auge hat. Die
eine Trace geht parallel des Rheines über Ger⸗
mersheim und mündet bei Speyer, die zweite eben⸗
falls dem Rheine eutlang, in Ludwigshafen mündend
die dritie nahert sich dem Gebirge, berührt Landau
Fdenkoben (unterhalb der Bahn) und erreicht, zwi ⸗
schen Böhl und Multerstadt die Bahn nehmend,
Luͤdwigshafen. Letztere Linie ist natürlich die uns
am meisten interessirende, zugleich aber auch die,
welche thatsaͤchlich den Bedürfnissen der Bevolkerung
enispricht.
— Ludwigshafen, 22. Oktober. Am
Rheinvorland wurde heute früh ein fich schon
längere Zeit dahier aufhaltender sehr verdächtiger
Siromer durch die Polizei verhaftet. Bei dessen
Visitation im Verwahrungslokal wurde ein Terzerol
und ein Brecheisen zu Tage gefördert. G. A.)
—Frankenthal, 21. Okltober. Die kaum
16. Jahre alte Elise Clausmann von hier, welche
am 27. August v. J. ihr Kind gleich nach der
Geburt getödtet und theilweise im Ofen —XV
hat, ist in der gestrigen Sitzung der hiesigen Straf⸗
Ammer unter Annahme mildernder Umstände in
—V——— Alters und ihrer ver⸗
wahrlosten Erziehung zii iner Gefängnißstrafe von
1 Jaht und 6 Monaten derurtheilt worden. Die
Angeklagte war dollkommen geständig.
Dermischtes.
St. Wendel, 21 Ottober. Heute früh
würde ein Mann aus Hammerstein ins hiesige
Hospital gebracht, welcher geern Abend auf dem
Bahnhofe Oberstein überfahren worden ist. Dem⸗
selben müssen beide Beine und die linke Hand am⸗
putirt werden. Der Verletzte, ein Achatschleifer,
ging unerlaubter Weise über die Bahn und wurde
don dem letzten von Saarbrücken nach Oberstein
gehenden Zuge erfaßt. An dem Unglücke trägt
also niemand Schuld. Der Verunglückte ist der
Sohn einer armen Wittwe in Hammerstein, deren
Stütze er war. (N.⸗ u. Bl.Z.)
7 Straßburg, 20. Okltober. Der Herbst
hat quantitativ durchweg ein geradezu unerwartet
reiches Ergebniß gelieferl. Ich hörte gestern auf
der Bahn von hier nach Colmar —X
die Ohm für 18, 158, sogar 10 Mt. verkauft
wird, da es den Leuten an der nöthigen , Fassung“
mangelt. (Auch a Würitemberg und Baden hat
der Herbstertrag die gehegten Erwartungen über⸗
troffen. Hierin dürsie der Hauptgrund für die
schwache Nachfrage nach Neuem von der pfälzischen
oberen Haardt zu suchen sein.)
f Mainz, 0 Ollober. Wie bereits ge⸗
meldet, wurde heute Mittag in dem Abort des
Brauhauses zum Tannenbaum“, in welch' leßzterem
der muthmaßliche Mörder Herbst am Tage nach
der Ermordung des Wothe gesehen worden ist, ein
menschlicher Kopf und ein flnker Oberschenkel ge⸗
funden — ein wichtiger Fund! Von Personen,
die Wothe gelannt hatten, wurde der Kopf sofort
als derjenige des eben Genannten erkannt. Ob⸗
gleich der Kopf stark angeschwollen war, ließen fich
die Züge noch sehr gut erkennen; die Nase ist
platt zůsammengedrüdt, offenbar durch die Schnur,
mit welcher das Tuch, bestehend aus Theilen von
Hosen, um den Kopf festgebunden war. Die Zunge
war zwischen den Zähnen zusammengeklemmt, wo⸗
durch nach Angabe des Hrn. Dr. Hellwig lonsta⸗
sirt wird. daß der Ermordete erwürgt worden ist.
Die vollständige Entleerung des Abortes brachte
don den nun noch fehlenden beiden Armen und
Füßen nichts mehr zu Tage. Die heute gefundenen
örpertheile wurden auf den Friedhof gebracht,
wohin alsbald auch Herbst geflihrt wurde, dem
man dieselben dort zeigte. Der Anblick derselben
brachte auf Herbst nicht den geringlften Eindruck
hervor, vielmehr beharrte dieser nach wie vor bei
seinem Leugnen.
Das Oberlandesgericht Celle hat in der
jelpentilirten Frage der Veraußerlichkeit
o orn Eisenbahnretourbillets ein interes⸗
'antes Urtheil gefällt. Die beiden erstinstanzlichen
Richter hatten den Verkäufer des Billets für schul⸗
zig erklärt, welches Urtheil indessen vom Ober⸗
andesgericht aufgehoben wurde. In den Eut⸗
cheidungsgründen ist ausgesprochen: „Die Eisen⸗
ahnbillets haben den Charatter eines Inhaberpapieres.
Dieser Charakter kann ihnen nicht dadurch genom⸗
nen werden, daß die Eisenbahnverwaltung auf die⸗
iben den Vermerk „Nicht übertragbar“ drucken
aßt. Es hatte demnach das fragliche, noch nicht
ibgelaufene und zur Fahrt voa Bremen nach
heestemünde noch nicht benutzte Retourbillet zu
olcher Fahrt für den Kaufer volle Giltigkeit,
Mithin ist weder ein Irrthum in dem Kaufer er⸗
negt, noch hat der Eisenbahnfiskus, da er rechtlich
rerpflichtet war, jeden Inhaber des Billets zu be⸗
ördern, ane Vermögensschädigung erlitten.“. Her⸗
vorgehoben zu werden verdient im Anschlusse hieran
roch, daß die Eisenbahnverwaltung selbst bei Re⸗
dubilleis betanntlich ebenso wie bei eiufachen
Hillets immer nur die Thatsache des Besitzes, nie⸗
nals die Erwerbsart oder die Identität des Be
itzers mit dem ursprünglichen Erwerber feststellen
ind jeden in Besitz Befindlichen als berechtigten
Fahrgast befördern, hierdurch aber beide Arten von
hilleis, die Retourbillets insbesondere auch bei der
kückfahrt, als Inhaberpapiere ohne irgend welche
teschränkung und den damit unvereinbaren Vermerl
Nicht uübertragbar“ als bedeutungslos behandeln läßt.
J Koln 20. Oktober. Der feierliche Einzug
Res Erzbischofs Dr. Kremen tz von Köln in die
aupisiadt seiner Diozefe wird voraussichtlich im
chsten Monat vor sich gehen. Selbstverftändlich
bird von Dibzesanen alles aufgeboten werden, den
Jeuen Oberhirlen würdig zu empfangen.
F Einem Priester in Köhn wurden in der
Beichte 20,000 Mark eingehändigt, die aus einem
Diebstahl herrührten. Der Priester konnte dieselben
in den Bestohlenen zurückgeben.
— Ueber ein fürchterliches Verbrechen hat das
Schwurgericht zu Meiningen verhandelt. Es
tand der zur Zeit in der ganzen deutschen Presse
rwähnte Dietharzer Mord zur Verhandlung. In
)er Kollner'schen Mühle bei Dietharz, in der Nähe
jon Ohrdruf, waren in der Nacht vom 14. zum
5. Januar ds. Irs. der Mühlenbesitzer Kollner,
dessen Ehefrau und ein 7jahriges Tochterchen auf
entsetzliche Weise ermordet und auf ein Söhnchen
derseiben ein Mordversuch ausgeführt worden
Zämmtliche Ermordete waren in ihrem gemein⸗
amen Schlafzimmer überfallen und durch fürchter⸗
iche Beilhiebe getödtet. Der auch noch wegen
Raubs Angeklagte ist der vielfach schon vorbestrafte
Hartenarbeiter Thaldorf, 24 Jahre alt, aus Erfurt.
derselbe gesteht die vorher begangenen Diebstaͤhle
an, leugnet aber die Mordthaten; sein Alibibeweis⸗
versuch mißlingt ihm vollständig; er wird durch
Zeugen⸗ und Sachverstandigen⸗Aussagen so über⸗
ührt, daß jeder Zweifel ausgeschlossen ist. Er wird
siernach, füt schuldig erklärt, zum Tode, zu zwoͤlf⸗
ahrigem Zuchthaus und Ehrverlust verurtheilt.
F Folgende gereimte Berichtigung bringt
das „Thür. Tagebl.“:
In vielen Blättern groß und klein.
Verkündet ward die Maär,
Und wandert nun, tagaus, tagein
Durch's Deutsche Reich umher:
In einer Kneipe Gothas hätt'
Wußt' ich nur, welche 's ist)
Die Kellnerin, fesch und lokeit,
nen Skatgasft abgeküßt.
Ich hab' nun an der besten Quell'
Mit Inbrust recherchirt;
Nicht schiedsamtlich, nicht kriminell
Ist „Etwas“ avisirt.
Das Eine nur erwiesen ist,
Und das sei stolz gesagt:
Noch Keiner, den ein Mädchen küßt,
Hat hier sich drob beklagt.
pAugsburg, 19. Ollober. Der kaum
20 Jahre alte Diensiknecht Alois Mahyer, von
Zarres, Bezirlshaupimannschaft Imst in Tirol, ein
in seiner Heimath als rauf⸗ und rachsüchtiger
Trunkenboild bekannter Mensch, wurde heute vom
Schwurgericht wegen Raubmordes zum Tode ver⸗
urtheilt. Mayer hat am 24. Mai 1885 — am
pfingstsonntag — Nachmittags, als die Familie
eines Herrn. des Bauern Anton Wegmann in
Ermengerst bei Kempten, fich in die Kirche nach
dem eine halbe Stunde entfernten Orte Wiggens—
zach begeben hatten, seinen Dienstherrn mit der
doizaxt überfallen und nach äußerst energischem
zampfe durch etwa 70 Hiebe und Verlehungen
ermordet, einer Baarschaft von 120 Mk. beraubs
und den zur Unkenntlichkeit entstellten Leichnam in
die Odelgrube geworfen. Ein Geldbetrag von
500 M. welcher sich in der rechten Hosentasche
seines Opfers befand, entging dem Mörder. Nach
der That wusch er die Blutspuren auf und begab
sich zur Kirche, um dort, wie er angibt, den
„Frommen“ zu spielen. Von der Kirche zurückge
fehrt, war auch er derjenige, welcher den Ermordelen
zuerst durch Zufall aufgefunden haben woollte.
Wegen verschiedener Verdachtsmomente am 14. Juli
1883 verhaftet, legte er sein erstes Geständniß
einem ebenfalls wegen Raubmordes verhafteten
Zellengenossen gegenuͤber ab. Wie er ohne irgend
welche Erregung dem Laufe der Verhandlung gesolgt
war, nahm er auch höchst gleichgiltig das Todes-
urtheil hin.
FMünchen, 19. Oktober. Das heute aus
gegebene Verordnungsblatt des Kriegsministerium⸗
enlhält Folgendes: Es ist zur Sprache gekommen,
daß die von den Truppentheilen als untauglich
abgewiesenen Einjährig⸗-Freiwilligen vielfach unter⸗
lassen, ihrer durch Z 94,7 der Ersatzordnung vor⸗
zeschriebenen Verpflichtung nachzukommen, sich
nnerhalb vier Wochen beim Civilvorsitzenden der
xẽrsatz⸗ RAommission itres Aufenthaltsorts zu melden.
Im für die Folge den hieraus für die Ersazbe—
jörden sich ergebenden Kontrolschwierigkeiten und
Weiterungen vorzubeugen, wird hierdurch festgesetzt,
daß in Fällen der in Rede stehenden Art die Be—
rechtigungsscheine, nachdem dieselben mit der in 8
4,5 2. Abs. a. a. O. vorgeschriebenen Bescheinig⸗
ung versehen worden, seitens der Truppentheile
nicht, wie bisher, den Inhabern selbst, sondern den
hetteffenden Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen
behufs Aushändigung an letztere zu übermitteln
sind. Zu diesem ZIweck werden die Einjährig-
Freiwilligen bei Abnahme der Berechtigungsscheine
hren dauernden Aufenthaltsort anzugeben bezw.
inzuzeigen haben, wo sie innerhalb der nächsten
1 Wochen solchen zu nehmen gedenken. Sind die⸗
elben zur Zeit der Abweisung ausnahmsweise
ziezu nicht im Stande, so ist ihnen unter einst⸗
veiliger Zurückhaltung ihres Berechtigungsscheines
nufzugeben, dies dem Truppentheil, bei welchem
die Äbweisung erfolgt ist, innerhalb der vier—
vöchentiliche Frist schriftlich anzuzeigen.
München. Richt nur die bayerische staat⸗
iche Hagelversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit,
ondern fast sämmtliche Hagelversicherungsanftalten
jaben in diesem Jahre unguͤnstige Ergebnisse. Die
ei der bayerischen Hagelversicherungsanstalt ver⸗
icherten Beschädigten können daher mit 80 pCt.
er Schadenssumme wohl zufrieden sein, und die
zayerischen Landwirthe geben beinahe einstimmig
»em System der Kürzung der Entschädigung vor
enem der Nachzahlungen weitaus den Vorzug.
f (GEin Irtthum.) Ein schlichtes Bäuetlein
am vergangene Woche nach Münmnsche n. Zu—
alliger Weise führt ihn sein Weg an einem Ver⸗
teigerungslokale vorbei und neugierig writt er ein.
Fin feiner Damenmantel. den er für eine Manns⸗
sacke hiell, erregte seine Sehnsucht und tapfer stei
Jerte er drauf ios, bis ihm derselbe auch wirllich
bleibt. Groß war seine Enttäuschung, als er
feinen Irrthum merkte, allein alles Protestiren
nützte Nichts und so mußte er zur Heilerkeit der
Anoesenden mit seinem theuer erstandenen Schatze
abziehen.
Tol z, 18. Oktober. In dem benachbarten
Orte Ellbach spielte fich gestern Mittag ein blutiges
Drama ab. Der dortige Wirth, ein noch junget
hrann, sam mit den deiden Sohnen aus erster
khe seiner Frau, Burschen im Alter von 17 und
i9 Jahren, fters in Streit, der am Freitag einen
angewöhnlich heftigen Charakter annahm. Gesn
og nun der Wirth seine Feiertagskleider an 9
schoß mittel eines Revolvers auf seine am —*
mit Kirchweihnudelbaden beschaftigte Frau un
seinen 19jährigen Stiefsohn. Lehterer wurde n
die Stirn getroffen und starb nach wenigen em
den, während die Frau nur leicht an der .
gestreift wurde. NRach der That eilte der n
den benachdarten Wald und erschoß sig
Neben seiner Leiche wurden zahlreiche Rebolv
zatronen gefunden.
p Ueber ein Reiterstüchchen, d
Zeiten eines Seidlitz gemahnt und gegenwa Did
nilitärischen Kreise in Hannober umsomehr e