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xʒt. Jugherren Anzeiger
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. I
er ‚St⸗Jugberter ee, erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donners.ag, Samstag und Sounntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗
in und Sonntags mit achtseitiger illustrirter Dae Das Blatt kostei vierteliährlich T o einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 146 75 83 einschlie hch
Zustellungsgebuhr. Die —ãS — für die Lgespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 3, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 1I3 . Reklamen 80 3. Bei 4mauger Einruckung wird nur dreimalige derechnei.
— 189. Sonntag, 25. September 1887. 22. Jahrg.
Deutsches Reich.
Muͤnchen, 28. Sept. In der Abgeordneten⸗
ammer wurde der Gesetzentwurf betreffend Ver⸗
sungsurkunde an einem Ausschuß von 14 Mit-
edern verwiesen und sodann der Gesetzentwucf:
trategische Bahnen in erster Lesung angenommen.
eute Nachmittag 8 Uhr findet geheime Plenar⸗
ung betreffs Berathung der Adreffe statt.
München, 283. Sept. Die „Neuesten Nach⸗
ichten“ melden aus zuverlässiger Quelle den be⸗
otftehenden Rücktritt des Statthalters von Elsaß⸗
oihringen. Derselbe wird weder im Reichsdienst,
och in Bayern einen weiteren Posten annehmen,
idem er sich gänzlich in's Privatleben zurückzieht.
Metz, 22. Sept. Heute ist Frau Schnäbele
uch Retz gekommen, um ihren Sohn zu sehen,
jas ihr sofort erlaubt wurde. Dem „Elsässer
vurnal“ wird darüber geschrieben: Denjenigen
rsonen, welche mit der seit einiger Zeit so diel—
ih geprüften Dame zu sprechen Gelegenheit hatten,
clärlte sie offen, daß ihr Gatte und sie das Be⸗
hmen ihres Sohnes unbedingt mißbilligten. Der
Jolisson“ (Schlingel), so drückte sie sich aus, sei,
ubst für sein Alter, noch sehr unreifen Charakters,
wahrscheinlich von überspannten Kameraden ver⸗
itet worden und habe gewiß die Folgen seines
tfugs (do son melfait) nicht überlegt, sonst wäre
zihm nicht eingefallen, nach Cheminot zurück⸗
Aehren. Auch sprach fie die Hoffnung aus, der
unge werde mit einer leichten Strafe dabonkommen,
it die Eltern zu Hause eine exemplarische Züch
dung folgen lassen würden.
Ausland.
Paris, 22. Septbr. Der „Obserdateur
rancais“ erführt aus Rom, die Verhandlungen
pischen Baden und dem Vatikan nehmen
nen guten Fortgang. Die badische Regierung,
rErzbischof von Freiburg und der heilige Stuhl
rigten sich über die Grundzüge des kirchen⸗
litischen Gesetzes, das nächsten Winter der Kaum—
t unterbreitet werden soll. Der Inhalt bezieht
auf die Etziehung des Klerus und die Orben,
ielschaften. Das Gesetz sei dem preußischen nachge⸗
de. Schlözer fei ferner autorisirt, dem Papst
ue Zugeständnisse zu machen. Auch in Bayern
r Umschwung der kirchenpolitischen Lage
nfinden.
Zchwurgericht der Pfalz.
III. Quartal 1887.
‚weibrücken, 21. Sept. Vormittags 8
—XV— Jahre
ramet, und dessen Ehefrau Maria Barbara
— Beide aus Speher wegen betrügerischen
merotis.
der Angeklagte Franz Weber verheirathete sich
Hhre 18850mit der Milangellaglen Varbang
sref, nachdem er im Jahre dorher das Kramer
aft seiner Mutter, dag einen recht guten Ab⸗
hatte, in Speyer übernommen hatte. Die
te und kostspielige Lebensweise, die insbefondere
wlagter zuführen pflegte, konnten auf die
um so weniger ohne den bald eintreffenden Ge—
zruin beibehalten werden, als beide Theile
ihrer Verheiralhung nichts RNennenswerthes an
— mitbrachten. So war es erklärlich daß
st sehr rasch den Weg bines sounden und Leelet
onnes detlicßz und den der Umeduͤchtein ar
Wwidrigleit detrat. Im Januar 1887 bereits
n sich Zahlungsstogungen ein dad suchte
in auf iede Art sein⸗ mißlich, Lage zu
jeseitigen. Dies bewerkstelligte er vornehmlich da⸗
adurch, daß er verschiedenen Gläubigern, die ihn
rängten, Waaren unter dem wirkuͤchen Werthe
iberließ, bezw. solche, um bares Geld in die Hand
u bekommen, um einen Schleuderpreis veraͤußerte.
die betrügerischen Manipulationen konnten be—
jreiflicher Weise von keiner langen Dauer sein
ind begab fich der Angeklagte in Erkenntniß dessen
unter'm 6. Marz abhin zu Geschäftsmann Specher
u Speyer, um ihn bezüglich seines weiteren Ver—
jaltens zu consultiren. Dieser rieth denn auch,
achdem er in die Situation Webers einen Ein—
lick erhalten, Letzterem, mit seinen Gläubigern
in Arrangement zu treffen und so die Sache auf
nnehmbarem Wege in's Reine zu bringen; ins⸗
esondere empfahl jener, von einer Gütertrennung
einer Frau gegenüber abzustehen, da hierdurch der
Foncurs unvermeidlich würde. Statt diesem wohl⸗
jemeinten Rathe Folge zu geben und seine Ver⸗
zältnisse in Ordnung zu bringen, suchte sich nun
Weber, wie bereits augedeutet, dadurch über Wasser
u halten, daß er unsinnige Quantitaten von leicht
bzusetzenden Waaren, insbesondere Cigarren und
ergleichen, sich verschaffte, um seine nothwendigsten
—chulden durch Ueberlassung derselben an Gläubiger
u tilgen. So soll er beispielsweise in der Zeit
om 8. bis 23. Marz Waaren im Gesammtwerthe
von über 1800 Mk. bezogen haben, die Anfangs
lpril nur im Werthe von etwa 300 Mt. noch vor⸗
anden waren. Diese Art und Weise der Eredil—
herschaffung kennzeichnet die unredliche und ver⸗
verffliche Absicht des Angeklagten. Es gelang ihm
n der That, hiedurch eine Anzahl Handelshäuser
— Baargeld zu
erschaffen, während andere, dessen mißliche Lage
rkennend, schon im Monat Marz auf Zahlung
hres Guthabens unaufhoͤrlich drängten. Als unter
iesen Verhältnissen Weber seinen Ruin mit Kie—
enschritten herankommen sah, fuchte er, wie die
Anklage behauptet, für seine eigene Tasche zu
orgen. — Seine Ebhefrau stellte sich freiwillig dem
verichte, wahrend er selbst in Weingarten bei An⸗
gehörigen seiner Frau verhaftet wurde. Die
nähere Untersuchung ergab, daß ein Aclivvermögen
don ca. 900 Mk. Passiva im Betrage von nahezu
000 Mt. gegenüberstanden. Die Anklage erblickt im
Ibigem dem Angeklagten Weber gegenüber ein
Verbrechen des betrügerischen Bankrotts; dessen
khefrau gegenüber ein solches der Theilnabine
jieran.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten
chuldig des betrügerischen Bankerotis unler An⸗
zahme mildernder Umstände und schuldig des Be—
rugs, dagegen die Ehefrau nichtschuldig, worauf
der Gerichtshof den Angeklagten zu einer Gefäng⸗
nißstrafe von 15 Monalen verurtheilte und die
khefrau freisprach.
Lokale und pfanmsscqhe Nachrichten.
*St. Ingbert, 24 Sept. vei Gelegen⸗
jeit des Rennfestes in Zweibrüden werden don
illen pfäzischen Stationen am Samstag, den 24.,
ind Sonntag, den 25. d. M. bei gleichzeitigem
zZulkaufe einer Eintrittskarte zum Renmm annt.
infache Fahrbillete nach Zweibruͤcken verausgabt,
velche Giltigkeit zur freien Rücfahrt bis einschließ⸗
ich Montag, den 26. d. M., erhallen. Die vVil.
ete berechtigen zur einmaligen Hin⸗ und Rückreise
n der entsprechenden Zugsgattung und Wagenklasse.
rahrbillelse wie Eintritislarten werden auf der
zuckseite mit dem Stempel der Ausgabefsotion
artohon
— In dem Justiz⸗Eiat sind für den Umbau
—A ———
dadt a. H., sowie für eine Dienstwohnung des
Oberamisrichters 88,000 Mt. vorgesehen.
Vermis hteß.
F.Nürnberg, 21. Sept. Der Prediger der
freireligiösen Gemeinde, Herr Karl Scholl, ist
ein Gegner der Schutzpockenimpfung und hält nach
seiner Meinung es fuͤr ein Gebot der Vaterpflicht,
ich der Impfung seines Kindes, da er die Impfung
ils schädlich betrachtet, zu widersetzen. Schon drei
Mal wegen der Unterlassung bestraft, wurde Scholl
jeute wiederum mit einer Geldstrafe von 25 Mark
vegen Uebertretung des Reichsimpfgesetzes bestraft,
a er einer wiederholten Aufforderung der Polizei⸗
zehörde, seine Kinder impfen zu lassen, nicht nach⸗
zekommen ist.
fMannheim, 21. Sept. Die Witiwe des
Zankiers Moritz Ladenburg wurde heute Nachmittag
yon einem schweren Unglücksfall betroffen. Als
ieselbe gegen 4 Uhr in Gemeinschaft mit einer
ungen Dame in ihrer Equipage eine Ausfahrt
internahm, scheuten die feurigen Pferde, wodurch
zie bejahrle Dame aus dem Wagen geschleuderi
und gefährlich am Kopfe verletzt wurde. Ihre Be⸗
Ileiterin rettele sich durch einen Sprung aus dem
BZefährte und kam gleich dem Kutscher der vom
Bock fiel, mit dem Schrecken davon. Die Equipage
zing vollstandig in Trümmer, eines der Pferde ist
derart beschädigt, daß es wohl getödtet werden muß.
Mannheim, 22. Sepi. Auch im Wahl⸗
zang der Mittelbesteuerten, für welchen der gestrige
Tag anberaumt war, hai fich eine Majoritat für
den nationalliberalen Wahlvorschlag ergeben. Etwa
zwei Drittel der Stimmen fielen auf diesen, wäh⸗
cend der Demokratische ein Drittel auf IX
983 Stimmen wurden im Ganzen abgegeben.
fF Zirkus-⸗Brand. Stuttgart, 22. Sept.
In Mezingen ist gestern Zirkus Lorch vollständig
abgehrannt. Niemand wurde verletzi.
F Der dieser Tage in Stutt gart stattlgehabte
Bienenzüchter-Kongreß nahm nach laͤngerer
Debatte einen Antrag an, in welchem gesetzlicher
SZchutz für ächten reinen Bienenhonig verlaugt wird,
owie ein Verbot, andere Produkte mit diesem
amen zu belegen, ferner eine Verfügung, daß
dunstprodukte mit dem richtigen Namen: „Syrup“
u. s. w., bezeichnet werden dürfen.
xBerlin. Einige 20 junge Damen sind
am Sonnabend als slädtische Beamte — nämlich
als Fleischbeschauerinnen — von Herrn Stadtrath
Hübner mit Handschlag vereidigt worden. Meist
ind junge Mädchen und jüngere Wittwen mit
charfem, gutem Auge bevorzugt worden. Saͤmmt⸗
iche neu angestellte Fleischbeschauerinnen sind, der
„Allg. Fl. Ztg.“ zufolge, für die neue sechste
— Abtheilung der Trichinenschau bestimmt, die jetzt
auf dem Zentral ·Schlachthofe errichtet werden mußie,
da infolge der Einführung der obligatorischen Fleisch⸗
chau für von auswäͤrts eingefüͤhrtes Fleisch die
Zahl der lebend eingeführten und auf dem Zentral⸗
Viehhofe geschlachteten Schweine sich außerordentlich
ermehrt hat.
F Dr. Schweninger im Harem. Dr.
Schweninger wird demnächst in den Harem des
„ultans gelangen! Wie dem „Figaro“ aus Kon⸗
lantinopel gemeldet wird, hat der Sultan Herrn
Dr. Schweninger kommen lassen, damit derselb⸗
jnige überreife Odalisken von der Non va e
vr