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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
er „St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wöchentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs—
latt und Sonntags mit i illustrirter lage Das Blatt kosiet vierteljüͤhrlich JAMGo einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 A 75 4 einschließlich
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Russische Rüstungen.
GBerl. Zig.)
Will denn nimmer Friede werden auf Erden?
Zoll denn die Beunruhigung niemals aufhören und
aüssen wir jeden Augenblick davor zittern, daß die
zriegsfurie entfesselt wird? Einen Moment schien
3, als solle die gefahrdrohende Situation sich
sären und ein friedliches Ansehen 9. innen. Nach
er Berliner Entrevue wurde bekannt, daß der
ussische Czar befohlen habe, der moskowitischen
reßmeute die Hetze gegen Deutschland zu unter⸗
igen. Man betrachtete das als ein Anzeichen,
aß das offizielle Rußland die Anbahnung besserer
zeziehungen zu Deutschland und seinen Verbündeten
»ünsche. Da auch sonst mancherlei Aeußerungen
Petersburg laut wurden, welche sich für die Auf⸗
echterhaltung des Friedens aussprachen, so hoffte
aan lehteren, für die nächste Zeit wenigstens, ge⸗
ichert. Diese Zuversicht beginnt zu wanken. Worte
ind Thaten find zweierlei und es ist naiürlich, daß
aan den Worten wenig Glauben beimißt, wenn die
khaten mit ihnen nicht in Einklang stehen. Während
tußland seine Friedensliebe betheuerte, zieht es an
er österreichischen Grenze große Truppenmassen zu-
mmen, eine Maßregel, für die militärtechnische
zründe, die man offiziös geltend gemacht hat, als
enügende Erklärung nicht angesehen werden können.
der bedrohliche Charakter dieser Truppenansamm⸗
ungen an der Grenze läßt sich nicht verkennen,
ind es darf deshalb nicht Wunder nehmen, wenn
n Oesterreich Gegenmaßregeln angekündigt werden.
Wir haben im heutigen Morgenblatte nach tele⸗
raphischem Berichte das Entrefilet des Wiener offi-
iösen „Fremdenblatt“ mitgetheist wmelches, zweifel⸗
os von der Regierung ausgehend, so bestimmt als
nöglich erklärt: „Weitergehende russische Truppen⸗
mnsammlungen an der österreichisch ungarischen Grenze
vürde Oesterreich Ungarn zu entsprechenden Vor⸗
ehrungen zwingen, um gegenüber den ganz un⸗
rovozirten bedrohlichen Vorbereitungen des Nach-
ars nicht zurückzubleiben.“ Gleichzei'g liegen auch
n deutschen offiziösen Blättern ähnliche Aeußerungen
vor. Die „Köln. Ztg.“ schreibt: „Was die An-
mnmlung von russischen Truppen an der öster⸗
eichischen Grenze angeht, so wird es zunächst
Desterreichs Sache sein müssen, fich Aufklärung zu
erschaffen und gegebenen Falls sich gegen Ueber—
umpelungen sicher zu siellen. Bei der sonst so
esten Haltung Oesterreichs in der Orientfrage, bei
er wie eine Ermunterung des Fürsten Ferdinand
ussehenden entgegenkommenden Haltung der öster⸗
eichischen Diplomatie in Sofia wird man mit
ʒicherheit voraussetzen dürfen, daß die Oesterreicher
ir die russischen Rüstungen offene Augen haben.
eider würde auch Deutschland, wenn die russischen
ruppenverschiebungen andauern und größeren Um⸗
ang annehmen sollten, nicht lange mehr
ein dürfen. Denn die Ermahnung der russischen
dresse zur Mäßigung und selbst friedlich lautende
ussische Noten könnten das Mißtrauen gegen diese
nilitärischen Maßnahmen nicht beseitigen, sondern
nützten es geradewegs verstärken.“
Alle diese Auslassungen klingen bedrohlich, die
»olitische Situation hat sich, wie auch die Wiener
atter konstatiren neuerdings wesentlich umdüstert.
lichts destoweniger darf man noch nicht an das
zchlimmste glauben. Wie versichert wird, soll der
nitgetheilte Artikel des „Fremdenblatts“ nach den
lbsichten der leitenden Wiener Kreise keineswegs
larmiren, sondern womöglich zur Klärung der
Samstag, 10. Dezember 1887. 22. Jahrg.
Zachlage beitragen. Der Hauptzweck der offiziösen
luslassung bestehe darin, Rußland zu bestimmten
dundgebungen zu veranlassen, was eigentlich Wahres
m den unkontrolirbaren Meldungen über russische
züstungen sei, welche nachgerade beunruhigen müssen.
Benn man einer Berliner Meldung der „Presse“
gzlauben schenken darf, so ist an die russische Re⸗
ierung von den dabei interessirten Mächten sogar
chon eine diplomatische Anfrage in Betreff der
uffallenden Truppenverstärkungen an der Grenze
rgangen. In jedem Falle wird Rußland nicht
nit der Antwort zögern dürfen, wenn es wirklich
nicht kriegerische Absichten verfolgt. Giebt man in
Zetersburg nicht sofort volle und befriedigende Er⸗
lärungen ab, so werden Oesterreich und Deutsch⸗
and zu ihrer Sicherheit die nothwendigen Maß
egeln ohne Aufschub treffen.
Trotz aller bedrohlichen Angriffe glauben wir
aicht, daß Rußland es wagen wird, die Entscheidung
zurch das Schwert herbeizuführen. Englische und
sterreichische Blätter sind derselben Anficht. So
chließt der „Standard“ einen Artikel, welcher die
zusammenziehung russischer Truppen an der öster⸗
eichischen Grenze bespricht, mit der Bemerkung:
Wir können ungeachtet aller Besorgnisse vor einer
twaigen Kollision nicht umhin zu glauben, daß in
zer bekannten Stärke und in den friedfertigen Ab⸗
ichten Deutschlands die sicherste Gewähr gegen eine
5törung des europäischen Friedens zu finden ist.“
Der Pester „Lloyd“, welcher als offiziöses Organ
der dortigen Regierungskreise gilt, schreibt ähnlich:
Wie auch derzeit die Stimmungen und Strö⸗
nungen in Rußland sein mögen, im entscheidenden
Augenblicke müßten die dortigen maßgebenden Kreise
ich doch fragen, ob fie in Wahrheit einen triftigen
Brund zu einem Kriege gegen uns haben. Sie
müßten sich sagen, daß wir noch nie die berechtigten
Ziele Rußlands negirt oder bekämpft haben; sie
nüßten erkennen, daß es uns nicht im Traume
einfällt, Rußlands legale Interessen in Bulgarien
zu kreuzen; daß wir unsererseits auf der Balkan⸗
Zzalbinsel nichts anstreben als die ruhige Entwick⸗—
ung der Dinge und gemeinsame, vertragsmäßige
sungen der schwebenden Fragen. Die russischen
naßgebenden Kreise müßten sich auch eingestehen,
»aß wir sowohl als Deutschland stets gern die
dand zu freundlichen und friedlichen Auseinander⸗
etzungen mit Rußland bieten. Und wenn diese
ind alle anderen einschlägigen Erwägungen trotz
hrer unwiderstehlichen Beweiskraft noch immer nicht
usreichen würden, die Wagschale zu Gunsten des
rzriedens neigen zu machen, so müßten jene russischen
dreise sich fragen, ob sie der Macht der Fried 6⸗
iga auch gewachsen wären. Rußland steht heute
nach seinem eigenen Willen isolirt da. An die Ollianz
nit Franben'ch kann Czar Alexander jetzt wohl nicht
d Varum, und weil kein Grund zu einem
existirt, weil Rußland isolirt der mächtigsten
pyuanx gegenübersteht, weil in keinem Falle ein
Siegespreis entdeckt werden kann, der das wag⸗
zalsigste aller Abenteuer irgendwie aufzuwiegen
ermöchte — darum koͤnnen wir ungeachtet des
inleugbaren Ernstes der Lage und der bedrohlichen
haltung Rußlands an die Unvermeidlichkeit eines
drieges noch immer nicht glauben.
Möge diese Hoffnung in Erfüllung gehen!
heilter in Verbindung mit dem Rintelen'schen Ge—
etz ˖ Entwurf über Abänderung der Strafprozeß⸗
Irdnung erklärte, nachdem die Antragsteller ihre
Unträge begründet, Regierungskommissar Lente, der
zundesrath sei grundsätzlich für die Gewährung
iner Entschädigung, setze aber voraus, daß die
kinzelstaaten die Mittel bieten, um in den einzelnen
Fällen eine billige Entschädigung zu gewähren.
Munckel sprach sich dagegen aus, daß die nn⸗
chuldig Verurtheilten der Mildthätigkeit der einzelnen
Bundes⸗Regierungen überlassen würden.
Es wurde dann beschlossen, daß die zweite
desung im Plenum stattfinden solle.
Darauf begann die erste Lesung des Antrags
Mundel auf Abänderung der auf die Zufändigkeit
der Schwurgerichte bezuͤglichen Paragraphen des
Gerichtsverfassungs-Gesetzes.
Windthorst bemerkte, es fehle eine einheitliche
Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Ge—
schworenengerichte und der Schöffengerichte, und be⸗
lagte, daß man die Oeffentlichkeit des Gerichts⸗
Verfahrens angreifen wolle.
Berlin, 7. Dez. Bei der fortgesetzten Be⸗
athung der Getreidezoll-Koramission über 8 1 der
Kegierungsborlage wurden die Anträge des Frei⸗
serrn v. Ow, den Bachweizenzoll auf 3 Mk., den
zoll für Hülsenfrüchte auf 4 Mk., für Gerste auf
J Mt. fesizusetzen, abgelehnt. Ferner lehnte man
die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Zoll⸗
ätze für Buchweizen, Hülsenfrüchte, Gerste, Raps
aind Rübsaat ab. Von einer Abstimmung über die
ibrigen Zollsätze wurde, solange noch kein endgil—
iges Ergedniß der Ueberzollsätze für die wichtigsten
HZetreidearten vorliegen, abgesehen. Die Kommission
zegann darauf die Berathung des Hammacherschen
Antrages wegen Aufhebung des Ursprungsnach-
veises und vertagte schließlich die Weiterberathung
auf Freitag.
Die Arbeit der Getreidezoll⸗-Kommission ist bis⸗
Jer vollständig resultatlos verlaufen, nichtsdesto⸗
veniger glaubt man, daß die Vorlage doch zu
Stande kommt, wenn auch mit dem Satze von 5
Mark für Getreide.
Auch die „Nat.lib. Korr.“ spricht fich für die
gesexliche Anordnung des Brodverlaufs nach Gewicht
ius, bemerkt aber gegen die Einzelheiten des An-
rags Lohren: „Uns scheint am besten, von der
borschrift bestimmter Gewichtsgrößen für den einzelnen
duiv Brod aanz abzusehen und lediglich zu be⸗
timnaen: Rrod darf nur nach Gewicht verkauft
verden, und war ist der Verkäufer verpflichtet, dem
Zäufer das von demselben Verlangte unaufgefordert
orzuwiegen. Alsdann wird sich die Sache in der
Zraxis so gestalten, daß der Käufer entweder sich
in Brod aussucht und dasselbe wiegen läßt, worauf
er sich den Preis selbst berechnen kann oder eine
hestimmie Cewichtsmenge Brod verlangt, die er,
eu.lei ob in einem oder mehreren Stücken, zu-
Jewogen erhält. Genau diese Art des Brodverkaufs
zesteht z. B. in Italien, so daß dort eine Ueber⸗
vortheilung des Käufers — vom direkten Betruge
natürlich abgesehen — schlechterdings ausgeschlossen ist.
Die Aeußerung des preuß. Kriegsministers, daß
)as Gesetz, betreffend die Unterstützung der Familien
don Reserve, Landwehr und Landsturm für den
Zriegsfall dringender nothwendig sei als für den
Frieden, hat einen Augenblick die Börse erregt.
Offenbar aber hat der Minister nur im Eifer der
Bertheidigung der Regierungsvorlage jene Aeußerung
Jethan, so daß zu einer Besorgniß keine Veran⸗
assung vorliegt.
Heutsches Reich.
Berlin, 7. Dez. Deutscher Reichstag. Bei
er ersten Berathung des Munckel'schen Gesetz-Ent⸗
vurfes über die Entschädigung unschuldig Verur—