Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
der „St⸗ Zugberier Auzeiger erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sountag; 2 mal wöchentlich mit Unte rhaltungs 
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Montag, 6. Februar 1888. 23. Jahrga 
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M 27. 
Der Bündnißvertrag Deutschlands 
mit Oesterreich⸗ Ungarn. 
Der „Reichsanzeiger“ enthält an der Spitze des 
amtlichen Theils“ folgende Mittheilung: 
Die Regierungen Deutschlands und der 
sterreichisscheungarischen Monaxchite 
aben sich zu der Veröffentlichung ihres am 7. Ol⸗ 
ober 1879 abgeschlossenen Bundnisses enischlossen, 
im den Zweifeln ein Ende zu machen, welche an 
— 
chiedenen Seiten gehegt und zu verschiedenen 
zwecken verwerthet werden. Beide verbündete 
Kegierungen sind in ihrer Politik von dem Be— 
treben geleitet, den Frieden zu erhalten und Stö⸗ 
ungen desselben nach Möglichkeit abzuwehren; sie 
end überzeugt, daß die Bekanntgabe des Inhalts 
hres Bundnißvertrages jeden Zweifel hierüber aus⸗ 
hließen wird, und haben deshalb beschlossen, den⸗ 
lben zu veroͤffentlichen. Der Text lautet: 
In Erwagung, daß Ihre Majefläten der 
»eutsche Kaiser, König von Preußen, 
ind der Kaiser von Oesterreich, König 
»on Ungarn, es als Ihre unabweisliche 
Monarchenpflicht erachten müssen, für die Sicher⸗ 
Jeit Ihrer Reiche und die Ruhe Ihrer Völker 
inter allen Umständen Sorge zu tragen; 
In Erwägung, daß beide Monarchen, ähnlich 
vie in dem früher bestandenen Bundesverhält⸗ 
nisse, durch festes Zusammenhalten beider Reiche, 
m Stande sein werden, diese Pflicht leichter und 
virtsamer zu erfüllen; 
In Erwäaͤgung schließlich, daß ein inniges Zu⸗ 
ammengehen von Deutschland und Oesterreich⸗ 
Angarn Niemanden bedrohen kann, wohl aber 
jeeignet ist, den durch die Berliner Stipulctionen 
jeschaffenen europaischen Frieden zu ionsolidireneh 
haben Ihre Majestäten 
der Kaiser von Deutschland und 
der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, 
endem Sie Einander feierlich ver—⸗ 
prechen, daß Sie Ihrem rein defensiven 
Abkommen eine aggressive Tendenz 
nach keiner Richtung jemals beilegen 
wollen, einen Bund des Friedens und der 
zegenseitigen Vertheidigung zu knupfen 
seschlossen. 
Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben zu 
thren Bevollmächtigten ernannt: 
Se, Mojestät der deutsche Kaiser 
Allerhöchstihren außerordentlichen und bevoll⸗ 
nächtigten Botschafter, General ⸗Lieutenant 
.Prinzen Heinrich VII. Reuß . 
Se. Majestaͤt der Kaiser von Oefter⸗ 
reich, König von Ungarn 
Aller hoͤchstihren Wirklich Geheimen Rath, 
Minister des Kasserlichen Hauses und des 
VNeußern, Feldmarschall-Lirutenant Julius 
Brafen Andrafsyvon Cfik-Seeme 
Kiraly und Kraszna-Hörka re. ue 
„Lelche sich zu Wien am heutigen Tage ver- 
— 
jenügend befundenen Vollmachten ubereinge⸗ 
ommen sind, wie folgt: 
Sollte wid gree J. 
ollte wider Verhoffen und gegen den auf⸗ 
ahtigen Wunsch der deiden ——— 
kines der beiden Reiche von Seiten Ruß. 
ands angegriffen werden, so sind die 
— —— einander mit 
gesammten Kriegsmacht Ihrer Reiche bezu— 
stehen und demgemäß den Frieden nur gemein⸗ 
am und übereinstimmend zu schließen. 
Artikel U. 
Würde Eines der Hohen kontrahirenden Theile 
von einer anderen Macht angegriffen 
verden, so verpflichtet sich hiermit der andere 
»ohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Seinen 
hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen, 
ondern mindestens eine wohlwollende neutrale 
daltung gegen den Hohen Mitkontrahenten zu 
eobachten. 
Wenn jedoch in solchem Falle die angreifende 
Nacht von Seite Rußlands, sei es in 
Form einer aktiven Kooporation, sei es durch 
militärische Maßnahmen, welche den 
Angegriffenen bedrohen, unterftützt werden 
ollte, so tritt die im Artikel J. dieses Vertrages 
tipulirte Verpflichtung des gegenseitigen Bei⸗ 
tandes mit voller Heeresmacht auch in die⸗ 
em Falle sofort in Kraft, und die Krieg⸗ 
ührung der beiden Hohen Kontrahenten wird 
nuch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen 
Friedensschluß. 
Artikel UI. 
Dieser Vertrag soll in Gemäßheit seines fried⸗ 
ichen Charakters und um jede Mißdeutung aus⸗ 
uschließen, von beiden Hohen Kontrahenten ge⸗ 
seim gehalten und einer dritten Macht nur im 
rinverstandnisse beider Theile und nach Maßgabe 
pezieller Einigung mitgetheilt werden. 
Beide Hohe Kontrahenten geben Sich nach 
jen bei der Begegnung in Alexandrowo ausge- 
prochenen Gesinnungen des Kaisers Alexander 
er Hoffnung hin, daß die Rüstungen Rußlands 
ich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeit nicht 
nicht erweisen werden, und haben aus diesem 
Brunde zu einer Mittheilung für jetzt keinen 
Anlaß, — sollte sich aber diese Hoffnung wider 
krwarten als eine irrthümliche erweisen, so wür⸗ 
den die beiden Hohen Kontrahanten es als eine 
pflicht der Loyalität erkennen, den Kaiser 
Alexander mindestens vertraulich darüber zu 
erständigen, daß Sie einen Angriff auf 
Finen von Ihnen als gegen Beide 
zerichtet betrachten müßten. 
Urkund dessen haben die Bevollmächtigten 
diesen Vertrag eigenhändig unterschrieben und 
hre Wappen beigedrückt. 
Geschehen zu Wien, am 7. Oktober 1879. 
H. VII. P. Reuß. Andrassy. 
(L. 8.) (L. 8) 
Wie vor dem Beginn eines großen Stuckes auf 
»em politischen Welttheater hatte Eurppa dem 
seutigen Tage entgegengesehen, da man eine Kund⸗ 
jebung des Leiters der deutschen Politik über die 
illgemeine politische Situation erwarten zu dürfen 
neinte. Nun hat der Reichskanzler schon vor diesem 
Termin die Erwartkungen in gewissem Sinne über⸗ 
roffen: gestern Adend wurde Vertrag, der die 
eiden mitseleuropäischen Kaisermächte zu Schutz und 
Truß verbindet, in Berlin und Wien in den amt⸗ 
ichen Publikations Organen bekannt gegeben. 
Der hier veröffentlichte Bündnißvertrag ührt 
ine über Erwarten beredte Sprache. Man haite 
chon vor Wochen diesseits gewünscht, daß man in 
Pien den Vertrag der O ffenilichkeit übergebe. 
damals schien der österreichijschen Regierung der 
lugenblick noch nicht gekommen, um die letzte 
Jarnung ergehen zu lassen. Jetzt ist die Ver— 
fentlichung erfolgt, selbsiverständlich im Einver⸗ 
ehmen beider Regierungen. 
Deutsches Reich. 
Berlin, 4. Febr. Der Reichstag verwies 
ʒen Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der 
steichsangehörigen in den deutschen Schutzgebieten 
zach laͤngerer, aber wenig erhehlicher Debatte an 
eine 14gliederige Commission 9 genehmigte in 
erster und zwener Lesung underaͤndert den Gesttz⸗ 
niwurf über die Zurückbeförderung der Hinter⸗ 
„liebenen von Ausland verstorbener Reichsbeamten 
Nilitärs. 
Berlin, 4. Febr. Das Abgeordnetenhaus 
zenehmigte nach unerheblicher Debatte den Etat des 
Berg- und Hüttenwesens und der Salinenverwaltung 
nach den Commissionsvorschlägen, ebenso den Etat 
der Bauverwaltung. 
Die nationalliberale Fraction des Reichstages 
und des Abgeordnetenhauses hatte am Donnerstag 
ein Fractionsessen, welches von 200 Theilnehmern 
besucht war. Zu demselben sandte auch der gegen⸗ 
värtig in Straßburg weilende Abg. Rechtsanwalt 
Dr. Petri, ein Hospitant der Partei, ein Begrüß⸗ 
ungstelegramm, welches mit lebhaftem Beifall auf⸗ 
genommen wurde. 
Die Wahlprufungscommision des Reichstages 
hat die Wahl Eugen Richters mit 5 gegen 4 Stim⸗ 
men für ungiltig erklärt. Wie die Frankfurter 
Zeitung mittheilt, fehlten 3 Mitglieder; 2 conser 
dative Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. 
Ausland. 
Paris, 4. Febr. Die Veröffentlichung des 
deutsch⸗oͤsterreichischen Allianz⸗Vertrages wurde von 
zer hiesigen Börse pessimistisch aufgenommen. Der 
Markt verflaute erheblich, besonders wurden inter⸗ 
aationale Werthe stark affizirt. 
* Neber die in der Schweiz sich bemerklich 
machende Bewegung gegen die Umtriebe sozia⸗ 
tistischer und auarchistischer Flücht⸗ 
linge läßt sich ein in den schweizerischen Blättern 
eröffentliches Communique des Bundesrathes etwa 
olgender Maßen aus: Die Untersuchung gegen 
ozialistische und anarchistische Umtriebe habe schon 
m vorigen Jahre begonnen. Veranlaßt durch das 
krscheinen der Flugschrift: „Der Rothe Teufel“, 
jabe sich die Untersuchung später auch auf die 
Organisation der deutschen Sozialisten in der 
S„chweiz, sowie auf verschiedene sozialistische und 
anarchistische Versammlungen ausgedehnt, alsdann 
sei die Verhaftung von Ehrenberg's, Schröder's 
ind Haupt's erfolgt, so daß der Bundesrath 
exst am 27. Januar in der Lage gewesen 
sei, Entschließungen zu fassen. Schon im 
VBerlaufe der ersten Untersuchung habe das Justiz- 
und Polizeidepartement die Offizin des „Sozial⸗ 
demokrat“, aus welcher der „Rothe Teufel“ hervor⸗ 
jegangen, zu einem Tone der Mäßigung von Ver⸗ 
jffentlichungen angehalten. Der Bundesrath habe 
zie Warnung bestätigt und verschärft. — Jeden⸗ 
alls beginnt selbst in der freien Schweiz der Boden 
ür die internationale Umsturz;Partei und ihre 
Bestrebungen allmälig warm zu werden! 
Brüfssel, 3. Februar. Eine russische 500 
Millionen⸗Anleihe ist dem Abschluß nahe. (A. 3.) 
London, 4. Febr. Die Veröffentlichung des 
zeutsch⸗österreichischen Bündnißvertrages hat einen 
starken Eindruck gemacht. Die Presse glaubt all⸗ 
gemein, daß die Enthüllung den Ausbruch des 
Krieges beschleunigen werde, und sie neigt zu der 
Ansicht, daß der Czar längst von dem Vertrag 
dennmiß habe. Die „Times“ meinen, laut „F. 
3.“, nur eine ernste internationale Nothwendigkeit 
önne die Publication rechtfertigen, welche einen