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ip.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
der „St⸗ Zugberier Auzeiger erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sountag; 2 mal wöchentlich mit Unte rhaltungs
Fiatt und Sonntags mit achtseitiger süustrirter Beilage. Das Blatt kostei vierteljährlich 14 60 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1 75 3 einschlie ßlich
O ¶Zustellungsgebuhr. Die Eiunrückungsgebühr für die dee Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 , bei außerpfälzischen und solchen
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Montag, 6. Februar 1888. 23. Jahrga
—
M 27.
Der Bündnißvertrag Deutschlands
mit Oesterreich⸗ Ungarn.
Der „Reichsanzeiger“ enthält an der Spitze des
amtlichen Theils“ folgende Mittheilung:
Die Regierungen Deutschlands und der
sterreichisscheungarischen Monaxchite
aben sich zu der Veröffentlichung ihres am 7. Ol⸗
ober 1879 abgeschlossenen Bundnisses enischlossen,
im den Zweifeln ein Ende zu machen, welche an
—
chiedenen Seiten gehegt und zu verschiedenen
zwecken verwerthet werden. Beide verbündete
Kegierungen sind in ihrer Politik von dem Be—
treben geleitet, den Frieden zu erhalten und Stö⸗
ungen desselben nach Möglichkeit abzuwehren; sie
end überzeugt, daß die Bekanntgabe des Inhalts
hres Bundnißvertrages jeden Zweifel hierüber aus⸗
hließen wird, und haben deshalb beschlossen, den⸗
lben zu veroͤffentlichen. Der Text lautet:
In Erwagung, daß Ihre Majefläten der
»eutsche Kaiser, König von Preußen,
ind der Kaiser von Oesterreich, König
»on Ungarn, es als Ihre unabweisliche
Monarchenpflicht erachten müssen, für die Sicher⸗
Jeit Ihrer Reiche und die Ruhe Ihrer Völker
inter allen Umständen Sorge zu tragen;
In Erwägung, daß beide Monarchen, ähnlich
vie in dem früher bestandenen Bundesverhält⸗
nisse, durch festes Zusammenhalten beider Reiche,
m Stande sein werden, diese Pflicht leichter und
virtsamer zu erfüllen;
In Erwäaͤgung schließlich, daß ein inniges Zu⸗
ammengehen von Deutschland und Oesterreich⸗
Angarn Niemanden bedrohen kann, wohl aber
jeeignet ist, den durch die Berliner Stipulctionen
jeschaffenen europaischen Frieden zu ionsolidireneh
haben Ihre Majestäten
der Kaiser von Deutschland und
der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn,
endem Sie Einander feierlich ver—⸗
prechen, daß Sie Ihrem rein defensiven
Abkommen eine aggressive Tendenz
nach keiner Richtung jemals beilegen
wollen, einen Bund des Friedens und der
zegenseitigen Vertheidigung zu knupfen
seschlossen.
Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben zu
thren Bevollmächtigten ernannt:
Se, Mojestät der deutsche Kaiser
Allerhöchstihren außerordentlichen und bevoll⸗
nächtigten Botschafter, General ⸗Lieutenant
.Prinzen Heinrich VII. Reuß .
Se. Majestaͤt der Kaiser von Oefter⸗
reich, König von Ungarn
Aller hoͤchstihren Wirklich Geheimen Rath,
Minister des Kasserlichen Hauses und des
VNeußern, Feldmarschall-Lirutenant Julius
Brafen Andrafsyvon Cfik-Seeme
Kiraly und Kraszna-Hörka re. ue
„Lelche sich zu Wien am heutigen Tage ver-
—
jenügend befundenen Vollmachten ubereinge⸗
ommen sind, wie folgt:
Sollte wid gree J.
ollte wider Verhoffen und gegen den auf⸗
ahtigen Wunsch der deiden ———
kines der beiden Reiche von Seiten Ruß.
ands angegriffen werden, so sind die
— —— einander mit
gesammten Kriegsmacht Ihrer Reiche bezu—
stehen und demgemäß den Frieden nur gemein⸗
am und übereinstimmend zu schließen.
Artikel U.
Würde Eines der Hohen kontrahirenden Theile
von einer anderen Macht angegriffen
verden, so verpflichtet sich hiermit der andere
»ohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Seinen
hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen,
ondern mindestens eine wohlwollende neutrale
daltung gegen den Hohen Mitkontrahenten zu
eobachten.
Wenn jedoch in solchem Falle die angreifende
Nacht von Seite Rußlands, sei es in
Form einer aktiven Kooporation, sei es durch
militärische Maßnahmen, welche den
Angegriffenen bedrohen, unterftützt werden
ollte, so tritt die im Artikel J. dieses Vertrages
tipulirte Verpflichtung des gegenseitigen Bei⸗
tandes mit voller Heeresmacht auch in die⸗
em Falle sofort in Kraft, und die Krieg⸗
ührung der beiden Hohen Kontrahenten wird
nuch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen
Friedensschluß.
Artikel UI.
Dieser Vertrag soll in Gemäßheit seines fried⸗
ichen Charakters und um jede Mißdeutung aus⸗
uschließen, von beiden Hohen Kontrahenten ge⸗
seim gehalten und einer dritten Macht nur im
rinverstandnisse beider Theile und nach Maßgabe
pezieller Einigung mitgetheilt werden.
Beide Hohe Kontrahenten geben Sich nach
jen bei der Begegnung in Alexandrowo ausge-
prochenen Gesinnungen des Kaisers Alexander
er Hoffnung hin, daß die Rüstungen Rußlands
ich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeit nicht
nicht erweisen werden, und haben aus diesem
Brunde zu einer Mittheilung für jetzt keinen
Anlaß, — sollte sich aber diese Hoffnung wider
krwarten als eine irrthümliche erweisen, so wür⸗
den die beiden Hohen Kontrahanten es als eine
pflicht der Loyalität erkennen, den Kaiser
Alexander mindestens vertraulich darüber zu
erständigen, daß Sie einen Angriff auf
Finen von Ihnen als gegen Beide
zerichtet betrachten müßten.
Urkund dessen haben die Bevollmächtigten
diesen Vertrag eigenhändig unterschrieben und
hre Wappen beigedrückt.
Geschehen zu Wien, am 7. Oktober 1879.
H. VII. P. Reuß. Andrassy.
(L. 8.) (L. 8)
Wie vor dem Beginn eines großen Stuckes auf
»em politischen Welttheater hatte Eurppa dem
seutigen Tage entgegengesehen, da man eine Kund⸗
jebung des Leiters der deutschen Politik über die
illgemeine politische Situation erwarten zu dürfen
neinte. Nun hat der Reichskanzler schon vor diesem
Termin die Erwartkungen in gewissem Sinne über⸗
roffen: gestern Adend wurde Vertrag, der die
eiden mitseleuropäischen Kaisermächte zu Schutz und
Truß verbindet, in Berlin und Wien in den amt⸗
ichen Publikations Organen bekannt gegeben.
Der hier veröffentlichte Bündnißvertrag ührt
ine über Erwarten beredte Sprache. Man haite
chon vor Wochen diesseits gewünscht, daß man in
Pien den Vertrag der O ffenilichkeit übergebe.
damals schien der österreichijschen Regierung der
lugenblick noch nicht gekommen, um die letzte
Jarnung ergehen zu lassen. Jetzt ist die Ver—
fentlichung erfolgt, selbsiverständlich im Einver⸗
ehmen beider Regierungen.
Deutsches Reich.
Berlin, 4. Febr. Der Reichstag verwies
ʒen Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der
steichsangehörigen in den deutschen Schutzgebieten
zach laͤngerer, aber wenig erhehlicher Debatte an
eine 14gliederige Commission 9 genehmigte in
erster und zwener Lesung underaͤndert den Gesttz⸗
niwurf über die Zurückbeförderung der Hinter⸗
„liebenen von Ausland verstorbener Reichsbeamten
Nilitärs.
Berlin, 4. Febr. Das Abgeordnetenhaus
zenehmigte nach unerheblicher Debatte den Etat des
Berg- und Hüttenwesens und der Salinenverwaltung
nach den Commissionsvorschlägen, ebenso den Etat
der Bauverwaltung.
Die nationalliberale Fraction des Reichstages
und des Abgeordnetenhauses hatte am Donnerstag
ein Fractionsessen, welches von 200 Theilnehmern
besucht war. Zu demselben sandte auch der gegen⸗
värtig in Straßburg weilende Abg. Rechtsanwalt
Dr. Petri, ein Hospitant der Partei, ein Begrüß⸗
ungstelegramm, welches mit lebhaftem Beifall auf⸗
genommen wurde.
Die Wahlprufungscommision des Reichstages
hat die Wahl Eugen Richters mit 5 gegen 4 Stim⸗
men für ungiltig erklärt. Wie die Frankfurter
Zeitung mittheilt, fehlten 3 Mitglieder; 2 conser
dative Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.
Ausland.
Paris, 4. Febr. Die Veröffentlichung des
deutsch⸗oͤsterreichischen Allianz⸗Vertrages wurde von
zer hiesigen Börse pessimistisch aufgenommen. Der
Markt verflaute erheblich, besonders wurden inter⸗
aationale Werthe stark affizirt.
* Neber die in der Schweiz sich bemerklich
machende Bewegung gegen die Umtriebe sozia⸗
tistischer und auarchistischer Flücht⸗
linge läßt sich ein in den schweizerischen Blättern
eröffentliches Communique des Bundesrathes etwa
olgender Maßen aus: Die Untersuchung gegen
ozialistische und anarchistische Umtriebe habe schon
m vorigen Jahre begonnen. Veranlaßt durch das
krscheinen der Flugschrift: „Der Rothe Teufel“,
jabe sich die Untersuchung später auch auf die
Organisation der deutschen Sozialisten in der
S„chweiz, sowie auf verschiedene sozialistische und
anarchistische Versammlungen ausgedehnt, alsdann
sei die Verhaftung von Ehrenberg's, Schröder's
ind Haupt's erfolgt, so daß der Bundesrath
exst am 27. Januar in der Lage gewesen
sei, Entschließungen zu fassen. Schon im
VBerlaufe der ersten Untersuchung habe das Justiz-
und Polizeidepartement die Offizin des „Sozial⸗
demokrat“, aus welcher der „Rothe Teufel“ hervor⸗
jegangen, zu einem Tone der Mäßigung von Ver⸗
jffentlichungen angehalten. Der Bundesrath habe
zie Warnung bestätigt und verschärft. — Jeden⸗
alls beginnt selbst in der freien Schweiz der Boden
ür die internationale Umsturz;Partei und ihre
Bestrebungen allmälig warm zu werden!
Brüfssel, 3. Februar. Eine russische 500
Millionen⸗Anleihe ist dem Abschluß nahe. (A. 3.)
London, 4. Febr. Die Veröffentlichung des
zeutsch⸗österreichischen Bündnißvertrages hat einen
starken Eindruck gemacht. Die Presse glaubt all⸗
gemein, daß die Enthüllung den Ausbruch des
Krieges beschleunigen werde, und sie neigt zu der
Ansicht, daß der Czar längst von dem Vertrag
dennmiß habe. Die „Times“ meinen, laut „F.
3.“, nur eine ernste internationale Nothwendigkeit
önne die Publication rechtfertigen, welche einen