jendel werden soll, dessen Wahl ebenfalls dem,
Turnwarie zusteht.
— In einem Generalerlaß vom 18. ds. an
ämmtliche kgl. Dekanate, Pfarrämter und ständige
Bikariate der Pfalz bringt das königliche Konsi⸗
torium Speyer folgendes wichtige gericht⸗
liche Urtheil zu deren Kenntniß: „In einer
Entscheidung des k. Oberlandesgerichts zu Zweibrü⸗
ken vom 24. Dezember 1887 wurde ausgesprochen
daß die protestantische Kirchengemeinde H. verpflichtet
sei, für die durch den Einsturz der Pfarrscheuer
herbeigeführte Tödtung einer Person deren Eltern
Schadenersatz zu leisten. Erwiesen war dabei, daß
die fragliche Pfarrscheuer mangelhaft gebaut und
unterhalten war. Der Einwand, daß die sach⸗
kundigen Beamten, welche die periodische Untersuch-
ung des Gebäudes vorzunehmen hatten, dasselbe
für nicht schadhaft hielten und daher die Vertreter
der Kirchengemeinde ein Vorwurf nicht treffen
konne, wurde als unerheblich erklärt, weil die Ver⸗
antwortlichkeit des Eigenthümers eines Gebäudes
selbst dann besteht, wenn er den Fehler in der
Unterhaltung oder in der Bauart nicht gekannt hat
und die Kirchengemeinde deshalb ohne Rüchsicht
auf die den betreffenden Beamien obliegende Pflicht
zur Befichtigung und Untersuchuug des Gebäudes
»erantwortlich erscheint, sofern, wie hier nicht der Fall,
der Unfall nicht infolge einer höheren Gewalt eingetre⸗
sen ist.“ Diese Entscheidung, welche bezüglich der Ver⸗
antwortlichlichkeit der Kirchengemeinden für bauliche
Maängel der Kirchen und Pfarrhäuser von Wichtig⸗
keit ist, ist dem Presbyterium bekannt zu geben.
Auf Grund dieses oberlandesgerichtlichen Urtheils
ist, wie uns dünkt, nicht ausgeschlossen, daß die
Presbyterien für entstehenden Schaden persön—⸗
hisch zur Verantwortung gezogen werden können,
falls sie es unterlassen, wie nicht selten vorkommt,
»orhandene Mängel an den Kirchen und Pfarrge⸗
bäuden rechtzeitig ausbessern zu lassen. Die Rück⸗
sicht auf das eigene Interesse wird darum die Pres⸗
byterien bestimmen müssen, auf den Zustand der
in Rede stehenden Gebäude ein sorgsames Augen⸗
merk zu richten. Gen. 4.
— Speyer, 30. April. Der Remonte⸗An—⸗
kauf, ferner die Stutencontrole und Fohlen ⸗Prämi—
irung der Remontezuchtbezitke in der Pfalz wird
im Herbste dieses Jahres an den nachbezeichneten
Stationen und Tagen, jeweils morgens 8 Uhr
stattfinden: 26. September Remonie-Ankauf in
Haßloch, 27. September Remonte⸗Ankauf auf dem
Eichelscheiderhof, 28. September Remonte-Ankauf,
Stutencontrole und Fohlenprämiirung in Zwei.
brüchen. Der Remonte⸗Ankauf wird sich auf —6
jährige Reit⸗ und Artilleriezugpferde erstrecken.
leber die Abstammung der zu den Pramiirungen
zugeführten Fohlen haben die Preisbewerber den
Nachweis zu liefern. Stuten, welche zur Aufnahme
in die Remontezuchtbezirke beantragt werden sollen,
ind bei der Stuten⸗Controle vorzuführen. Die
Bestimmungen über den Ankauf lauten: Alter der
Pferde: 3 bis einschließlich 6 Jahre, Größe der
Pferde: Minimalmaß für Schwerte Reiter und
illanenpferde 1,662 m, für Chevauxlegers ⸗ und
Artillerie-Reitpferde 1,57 m, für Artillerie⸗Zug⸗
pferde und zwar für Stangenpferde 1,65 m, für
Vorderpferde 1,60 m. Die Pferde müssen guten
tegelmäßigen Bau, trockene starke Sehnen, räumigen,
sowie richtigen Gang besitzen und dürfen weder
mit inneren Krankheiten, noch mit aͤußerlichen, ihre
Sebrauchsfähigkeit und Dauer beeintruchtigenden
Mangeln behaftet sein. Für die Cavalleriepferde
ist nebstdem veredelte Race Erforderniß. Schimmel
können nur dann angekauft werden, wenn sie sich
zu Cavalleriepferden eignen und von vorzüglicher
Beschaffenheit find. Hengste, kitzliche Stulen und
Schläger, sowie Pferde, deren Schweifrübe zu fark
gekürat wurde, sind vom Ankauf ausgeschlossen.
— Speyer, 1. Mai. Wie früher schon
mitgetheilt, finden dieses Jahr gemeinschaftliche
Pionier⸗Nebungen des 1. und 2. Pionier⸗Balaillons
auf der Donau und dem Inn statt. Dieselben
beginnen am 21. August und endigen am 7. Sep⸗
tember. Das hiesige Pionierbataillon wird am 19.
August mittelst Extrazuges nach Ingolftadi befördert
werden. Die Brückenschläge auf dem Inn erfolgen
bei Deggendorf. Die Rückunft des 2. Pionier⸗
Bataillons erfolgt am 9. September. Zu den
Dibifionsmanövern werden die Festungskompagnien
Jerangezogen. — Herr Oberst Poppp wird zur
Inspizirung des 2. Pionier-Bataillons erst heute
Nachmittag hier eintreffen (Sp. 3.)
Vermischtes.
F München, 29. April. Deutschnationale
dunstgewerbe⸗Ausstellung zu München 1888.) Die
ẽrwartungen der Besucher dürften nicht nur
oslkommen erfüllt, sondern weit übertroffen werden.
Durch und durch originell in seiner künstlerischen
Bestaltung, glanzvoll und reichhaltig in seiner Vor⸗
ührung der kunstgewerblichen Entwictlung Deutsch-
ands wird das Ausstellungsunternehmen des Jahres
1888 von epochemachendem Erfolg sein. Im Voll⸗
esitz hochentwickelten Könnens, getragen von Er⸗
olgen, wie sie vor wenigen Decennien noch un⸗
nöglich schienen, hat sich das deutsche Kunstgewerbe
zu einer Bedeutung emporgeschwungen, welche das⸗
elbe wohl berechtigt, sich des Errungenen zu freuen
ind diese Freude nicht nur in dem die Werke
eines Schaffens und Könnens bergenden, architek⸗
onischen Gewand zum Ausdruck zu bringen. Wird
es tagüber die Ausstellung selbst sein. welches die
Besucher fefseln und an sich ziehen wird, so wird
im Abend die Durchführung des Festprogrammes
janz München und seine Gäste auf dem Festplatz
ereinigen. Auch find fremde Kapellen engagirt,
owie die vereinigten Münchener Militärkapellen
inter Leitung des Herrn Obermusikmeisters Hünn
Ronstreaufführungen veranstalten werden. Der
Durchschnittspreis der Tageskarten wird 1 Mk., der
Durchschnittspreis der Abendkarten 30 Pfg. be⸗
ragen. Der Preis der Saison-Karte, welche für
ie ganze Dauer der Ausstellung und zugleich als
Tages- und „Abendkarte gilt, ist auf 20 Mk.
estgesetzt, für eine zweite Person des gleichen Haus-
jandes und der Familie des Inhabers einer solchen
Zaisonkarte zu 20 Mt. auf 10 Mk., und für jedes
veitere Mitglied des Hausstandes und der Familie
nuf 5. Mk. Ebenso werden besondere Couponshefte
ür eine Woche zu 8 Mk. für beliebige Personen
erwendbar ausgegeben. Die Saisonkarten zu 20
MNk. haben zugleich Giltigkeit für die Eröffnungs—
eier.
* Der Unterrichtskurs für die Heb⸗
immen an der tgl. Universitätsfrauenklink Münn-
hein beginnt am 1. August 1888. Die Gesuche
im Aufnahme in den Hebammenlehrkurs sind bis
ängstens 1, Juni anzubringen.
F Gegen einen nur wegen Beihilfe zum
Meineid oder wegen Versuches des Mein
ids Verurtheilten kann nach einem Urtheil des
steichsgerichts nicht auf Eidesunfähigkeit erkannt
wverden.
— Abzeichen
der Landwehr-Offiziere, beftimmt: 1) Die Land⸗
vehr⸗Offiziere der Infanterie tragen im Frieden statt
der bisherigen Regimentsnummer die Nummer ihrer In⸗
anterie⸗Brigade, und an den Aermelaufschlägen resp.
Aermelpatten des Waffenrocks die Abzeichen jenes Armee⸗
orps, in dessen Bezirk sie in militärischer Kontrolle stehen.
Im Mobilmachungsfalle tragen sie die Uniform desjenigen
degiments, welchem sie zugetheilt werden, mit dem AÄb⸗
eichen der Landwehr Landwehr kreuz) an der Kopfbedeckung.
) Die Landwehr⸗Offiziere der Kavallerie tragen die
lniform desjenigen Kavallerie⸗Regiments, welchem fie als
seserve⸗Offiziere angehört haben; jene, welche im Land⸗
vehrverhältniß zu Offizieren befördert wurden, die Uniform
enes Kavallerie⸗Regiments, dessen Kommandeur für fie die
m 22,8 der Landwehr⸗Ordnung erwähnte Erklürung ab⸗
zegeben hat, hiezu das Abzeichen der Landwehr (Landwehr⸗
reuz) an der Kopfbedeckung, und im Frieden die Rummer
römisch) desjenigen Armeckorps, in dessen Bezirk fie in
nilitärischer Konirolle stehen, auf den Epauletten bezw.
Achselstücken. Im Mobilmachungsfalle legen die in einem
davallerie⸗Regiment eingetheilten Landwehr⸗Offiziere die
ummern ab, die übrigen legen die Nummern jenes Ar—
neekorps bezw. jener Reserve⸗Division (römisch) an, in
velchem fie eingeiheilt werden. 8) Die Landwehr⸗Offiziere
der Jäger, der Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, der
Bioniere und des Trains tragen die Uniform be⸗
iehungsweise der Jäger, der Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie
)er Pioniere und des Trains mu dem Abzeichen der Land⸗
vehr (Landwehrkreuz) an der Kopfbedeckung. Im Frieden
ragen dieselben die Nummer (römisch) desjenigen Ärmee-
orps, in dessen Bezirk fie in militärischer Kontrolle stehen,
nuf den Epauletten bezw. Achselstücken. Im Mobilmachungs⸗
alle legen sie die Nummer derjenigen Regimenter bezw.
zataillone an, bei welchen fie zugetheilt werden. Offiziere
er Jäger, welche im Mobilmachungsfalle bei Infanterie-
kruppentheilen ein getheilt werden, tragen die Uniform des
etreffenden Infanterie-Regimen ißs mit dem Abzeichen der
andwehr Eandwehrkreuz) an der Kopfbedeckung. 4) Die
andwehr⸗-Offiziere des Eisenbahn⸗Balaillons behalien die
isherige Uniform.
fGEine interessante Gerichtsent—
cheidung.) Am 7. Marz cr. entschied die
Strafkammer des Königlichen Landgerichts J. zu
Berlin, daß die Ankündigung solcher Arznei-Mittel,
eren Verkauf in den Apotheken gestattet, nicht ver⸗
oten sei. Es handelte sich in dem vorliegenden
Falle um die seit vielen Jahren bekannten Apotheker
kichard Brandt's Schweizerpillen, welche gegen die,
om Berliner Polizei⸗-Präsidenten bezüglich der
zffenllichen Anpreisung resp. Ankündiqu
Urznei⸗ oder Geheimmitteln erlassene⸗ *
yerstoßen haben sollten. Nach Anhörung
verständigen entschied der Gerichtshofderk—
„Hiernach sind die Brandt'schen Schweion
nicht als Geheimmittel anzusehen; dem
nittel sind diejenigen sich als Heilmittel anlũ
den Zubereitungen, welche ihre Vesannn
»eren Zusammensetzung nicht erkennen lasen
cheidungen des Reichsgerichts in Suchene
II. & 360. Ueder die chemische n
setzung der Schweizerpillen giebt jede 4
Nuͤfschluß. Die Pillen find auch nich agtt
deren Verkauf gesetzlich untersagt ist, wehl
ind sie Arzneimittel, deren Verkauf geschit
chränkt ist. Sie find nämlich pilulae, weich
Z.L.der Kaiserlichen Verordnung vom 4. g
1875 als Heilmittel nur in Apothelen benn
feilgehalten werden dürfen.“
FSchreckicher Leichtsinn. Ein S
einer Kreisschule in der Nähe von Nürnberg
aach den Osterferien von seinem Onkel 840 M
kinzahlung an die Anstaltskasse erhalten. e
»as Geld einzuzahlen, behielt er es für fich
ich mittels Leintücher unter Mithilfe eime
chülers nachts zum Fenster hinunter, begeh
nach Nürnberg, ließ sich in einem Gasthose
Zimmer geben und lebte hier in dulei jubib
Ddonnerstag früh trank er mehrere Flaschen
ind gegen 10 Uhr erschoß er sich mittels—
kevolders. Von der Geldsumme fand man
7 Mt. bei ihm. Der ermittelte Helfershelfet ma
nus der Anstalt ausgewiesen.
F Wiesbaden, 29. April. Die M
adener, die Coblenzer und die Mainzer Ham—
ammern haben sich an den Herrn Reichzlem
nit der Bitte gewendet, nach Möglichkeit aufs
änderung oder Milderung der Nachtheile himin
zu wollen, welche dem deutschen Weinhandel du
die von dem englischen Finanzminister in Vorsh
gebrachte und sofort provisorisch eingeführken
höhung des Eingangszolles auf alle Flaschende
drohen.
Wiesbaden, 80. April. Die Bessn—
in dem Befinden des Gesandten der Vereinn
Staaten von Nordamerika beim Berliner h
derrn Pendleton, schreitet in erfreulichet Ve
tetig voran, die Paralyse ist nahezu ganz gehor
zeuie Mittag machte der Reconvalescent seine
Ausfahrt. Im Laufe der Woche treffen dem
K.“ zufolge Sohn und Tochter aus Amerile
ein, die Familie gedenkt noch einige Wochen
zu verwerlen und hat zu dem Zwade eine—
Jemieihet.
F Coblenz, 28. April. Dle Indeben
Newyorl-Schützen, welche im Jahre 1883
Schützenfest am Rhein abhielten und bei de
Belegenheit von der Kaiserin Augußta in ber
vart des damaligen Kronpringen empfangen
den, haben Herrn Commerzienrath Wegeler 1b
Mark mit dem Auftrage überfandt, diese Gobe
die nothleidenden eberschtdemmten der Kaist
zur Verfügung zu stelken. Die Indenpedent⸗Ne
Jrk-Schützen beabsichtigen, ihr Schühenfeste
Jahre 1889 in der Hauptstadt des Denute
Reiches abzuhalten.
4Straßburg, 80. April. Der Ber
zräsident für Unterelsaß hat die Auflösung der
ber 40 Jahren bestehenden „Société de meédeen
le Strasbourg“ verfügt, deren Präsident Prir
dozent Dr. Paul Meyer und deren Bizepraͤfde
dantonalarzt Wochlin war.
Der erste diesjͤhrige Exttr a zu g von Ew
zurg nach Berlin fährt am 16. Mai und pu
nach 3 Uhr nachmittags Neustadt a. H. Die Bil
zelten 48 Tage und genießen wieder bedeuten
Breisermãßigung.
fF Gotha, 26. April. Der deutsche Ber
zegen den Mißbrauch geistiger Getränke wird
183. und 14. September in Gotha tagen. Auf
Tagesordnung dieser Jahresversammlung steher
Fragen. Die eine nimmt einen Gegenstand wi
auf, der schon 1884 in Berlin (Referent Böhr
und 1886 in Hamburg (Referent Lammerd)
handelt wurde: die Volks⸗Kaffeehäuser. Mi
nehmendem Nachdruck hat der Verein sich nich
wa begnügt, nur auf Gründung solcher
Schenken an thunlichst dielen Orten unseres *
landes hinzuwirken, sondern den Ton au
cichtige Art ihrer Unternehmung gelegt, d. .
daß sie dauernd gedeihen können und dann
vahren, bleihenden Anstoß geben zur allmlu