Full text: St. Ingberter Anzeiger

jendel werden soll, dessen Wahl ebenfalls dem, 
Turnwarie zusteht. 
— In einem Generalerlaß vom 18. ds. an 
ämmtliche kgl. Dekanate, Pfarrämter und ständige 
Bikariate der Pfalz bringt das königliche Konsi⸗ 
torium Speyer folgendes wichtige gericht⸗ 
liche Urtheil zu deren Kenntniß: „In einer 
Entscheidung des k. Oberlandesgerichts zu Zweibrü⸗ 
ken vom 24. Dezember 1887 wurde ausgesprochen 
daß die protestantische Kirchengemeinde H. verpflichtet 
sei, für die durch den Einsturz der Pfarrscheuer 
herbeigeführte Tödtung einer Person deren Eltern 
Schadenersatz zu leisten. Erwiesen war dabei, daß 
die fragliche Pfarrscheuer mangelhaft gebaut und 
unterhalten war. Der Einwand, daß die sach⸗ 
kundigen Beamten, welche die periodische Untersuch- 
ung des Gebäudes vorzunehmen hatten, dasselbe 
für nicht schadhaft hielten und daher die Vertreter 
der Kirchengemeinde ein Vorwurf nicht treffen 
konne, wurde als unerheblich erklärt, weil die Ver⸗ 
antwortlichkeit des Eigenthümers eines Gebäudes 
selbst dann besteht, wenn er den Fehler in der 
Unterhaltung oder in der Bauart nicht gekannt hat 
und die Kirchengemeinde deshalb ohne Rüchsicht 
auf die den betreffenden Beamien obliegende Pflicht 
zur Befichtigung und Untersuchuug des Gebäudes 
»erantwortlich erscheint, sofern, wie hier nicht der Fall, 
der Unfall nicht infolge einer höheren Gewalt eingetre⸗ 
sen ist.“ Diese Entscheidung, welche bezüglich der Ver⸗ 
antwortlichlichkeit der Kirchengemeinden für bauliche 
Maängel der Kirchen und Pfarrhäuser von Wichtig⸗ 
keit ist, ist dem Presbyterium bekannt zu geben. 
Auf Grund dieses oberlandesgerichtlichen Urtheils 
ist, wie uns dünkt, nicht ausgeschlossen, daß die 
Presbyterien für entstehenden Schaden persön—⸗ 
hisch zur Verantwortung gezogen werden können, 
falls sie es unterlassen, wie nicht selten vorkommt, 
»orhandene Mängel an den Kirchen und Pfarrge⸗ 
bäuden rechtzeitig ausbessern zu lassen. Die Rück⸗ 
sicht auf das eigene Interesse wird darum die Pres⸗ 
byterien bestimmen müssen, auf den Zustand der 
in Rede stehenden Gebäude ein sorgsames Augen⸗ 
merk zu richten. Gen. 4. 
— Speyer, 30. April. Der Remonte⸗An—⸗ 
kauf, ferner die Stutencontrole und Fohlen ⸗Prämi— 
irung der Remontezuchtbezitke in der Pfalz wird 
im Herbste dieses Jahres an den nachbezeichneten 
Stationen und Tagen, jeweils morgens 8 Uhr 
stattfinden: 26. September Remonie-Ankauf in 
Haßloch, 27. September Remonte⸗Ankauf auf dem 
Eichelscheiderhof, 28. September Remonte-Ankauf, 
Stutencontrole und Fohlenprämiirung in Zwei. 
brüchen. Der Remonte⸗Ankauf wird sich auf —6 
jährige Reit⸗ und Artilleriezugpferde erstrecken. 
leber die Abstammung der zu den Pramiirungen 
zugeführten Fohlen haben die Preisbewerber den 
Nachweis zu liefern. Stuten, welche zur Aufnahme 
in die Remontezuchtbezirke beantragt werden sollen, 
ind bei der Stuten⸗Controle vorzuführen. Die 
Bestimmungen über den Ankauf lauten: Alter der 
Pferde: 3 bis einschließlich 6 Jahre, Größe der 
Pferde: Minimalmaß für Schwerte Reiter und 
illanenpferde 1,662 m, für Chevauxlegers ⸗ und 
Artillerie-Reitpferde 1,57 m, für Artillerie⸗Zug⸗ 
pferde und zwar für Stangenpferde 1,65 m, für 
Vorderpferde 1,60 m. Die Pferde müssen guten 
tegelmäßigen Bau, trockene starke Sehnen, räumigen, 
sowie richtigen Gang besitzen und dürfen weder 
mit inneren Krankheiten, noch mit aͤußerlichen, ihre 
Sebrauchsfähigkeit und Dauer beeintruchtigenden 
Mangeln behaftet sein. Für die Cavalleriepferde 
ist nebstdem veredelte Race Erforderniß. Schimmel 
können nur dann angekauft werden, wenn sie sich 
zu Cavalleriepferden eignen und von vorzüglicher 
Beschaffenheit find. Hengste, kitzliche Stulen und 
Schläger, sowie Pferde, deren Schweifrübe zu fark 
gekürat wurde, sind vom Ankauf ausgeschlossen. 
— Speyer, 1. Mai. Wie früher schon 
mitgetheilt, finden dieses Jahr gemeinschaftliche 
Pionier⸗Nebungen des 1. und 2. Pionier⸗Balaillons 
auf der Donau und dem Inn statt. Dieselben 
beginnen am 21. August und endigen am 7. Sep⸗ 
tember. Das hiesige Pionierbataillon wird am 19. 
August mittelst Extrazuges nach Ingolftadi befördert 
werden. Die Brückenschläge auf dem Inn erfolgen 
bei Deggendorf. Die Rückunft des 2. Pionier⸗ 
Bataillons erfolgt am 9. September. Zu den 
Dibifionsmanövern werden die Festungskompagnien 
Jerangezogen. — Herr Oberst Poppp wird zur 
Inspizirung des 2. Pionier-Bataillons erst heute 
Nachmittag hier eintreffen (Sp. 3.) 
Vermischtes. 
F München, 29. April. Deutschnationale 
dunstgewerbe⸗Ausstellung zu München 1888.) Die 
ẽrwartungen der Besucher dürften nicht nur 
oslkommen erfüllt, sondern weit übertroffen werden. 
Durch und durch originell in seiner künstlerischen 
Bestaltung, glanzvoll und reichhaltig in seiner Vor⸗ 
ührung der kunstgewerblichen Entwictlung Deutsch- 
ands wird das Ausstellungsunternehmen des Jahres 
1888 von epochemachendem Erfolg sein. Im Voll⸗ 
esitz hochentwickelten Könnens, getragen von Er⸗ 
olgen, wie sie vor wenigen Decennien noch un⸗ 
nöglich schienen, hat sich das deutsche Kunstgewerbe 
zu einer Bedeutung emporgeschwungen, welche das⸗ 
elbe wohl berechtigt, sich des Errungenen zu freuen 
ind diese Freude nicht nur in dem die Werke 
eines Schaffens und Könnens bergenden, architek⸗ 
onischen Gewand zum Ausdruck zu bringen. Wird 
es tagüber die Ausstellung selbst sein. welches die 
Besucher fefseln und an sich ziehen wird, so wird 
im Abend die Durchführung des Festprogrammes 
janz München und seine Gäste auf dem Festplatz 
ereinigen. Auch find fremde Kapellen engagirt, 
owie die vereinigten Münchener Militärkapellen 
inter Leitung des Herrn Obermusikmeisters Hünn 
Ronstreaufführungen veranstalten werden. Der 
Durchschnittspreis der Tageskarten wird 1 Mk., der 
Durchschnittspreis der Abendkarten 30 Pfg. be⸗ 
ragen. Der Preis der Saison-Karte, welche für 
ie ganze Dauer der Ausstellung und zugleich als 
Tages- und „Abendkarte gilt, ist auf 20 Mk. 
estgesetzt, für eine zweite Person des gleichen Haus- 
jandes und der Familie des Inhabers einer solchen 
Zaisonkarte zu 20 Mt. auf 10 Mk., und für jedes 
veitere Mitglied des Hausstandes und der Familie 
nuf 5. Mk. Ebenso werden besondere Couponshefte 
ür eine Woche zu 8 Mk. für beliebige Personen 
erwendbar ausgegeben. Die Saisonkarten zu 20 
MNk. haben zugleich Giltigkeit für die Eröffnungs— 
eier. 
* Der Unterrichtskurs für die Heb⸗ 
immen an der tgl. Universitätsfrauenklink Münn- 
hein beginnt am 1. August 1888. Die Gesuche 
im Aufnahme in den Hebammenlehrkurs sind bis 
ängstens 1, Juni anzubringen. 
F Gegen einen nur wegen Beihilfe zum 
Meineid oder wegen Versuches des Mein 
ids Verurtheilten kann nach einem Urtheil des 
steichsgerichts nicht auf Eidesunfähigkeit erkannt 
wverden. 
— Abzeichen 
der Landwehr-Offiziere, beftimmt: 1) Die Land⸗ 
vehr⸗Offiziere der Infanterie tragen im Frieden statt 
der bisherigen Regimentsnummer die Nummer ihrer In⸗ 
anterie⸗Brigade, und an den Aermelaufschlägen resp. 
Aermelpatten des Waffenrocks die Abzeichen jenes Armee⸗ 
orps, in dessen Bezirk sie in militärischer Kontrolle stehen. 
Im Mobilmachungsfalle tragen sie die Uniform desjenigen 
degiments, welchem sie zugetheilt werden, mit dem AÄb⸗ 
eichen der Landwehr Landwehr kreuz) an der Kopfbedeckung. 
) Die Landwehr⸗Offiziere der Kavallerie tragen die 
lniform desjenigen Kavallerie⸗Regiments, welchem fie als 
seserve⸗Offiziere angehört haben; jene, welche im Land⸗ 
vehrverhältniß zu Offizieren befördert wurden, die Uniform 
enes Kavallerie⸗Regiments, dessen Kommandeur für fie die 
m 22,8 der Landwehr⸗Ordnung erwähnte Erklürung ab⸗ 
zegeben hat, hiezu das Abzeichen der Landwehr (Landwehr⸗ 
reuz) an der Kopfbedeckung, und im Frieden die Rummer 
römisch) desjenigen Armeckorps, in dessen Bezirk fie in 
nilitärischer Konirolle stehen, auf den Epauletten bezw. 
Achselstücken. Im Mobilmachungsfalle legen die in einem 
davallerie⸗Regiment eingetheilten Landwehr⸗Offiziere die 
ummern ab, die übrigen legen die Nummern jenes Ar— 
neekorps bezw. jener Reserve⸗Division (römisch) an, in 
velchem fie eingeiheilt werden. 8) Die Landwehr⸗Offiziere 
der Jäger, der Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, der 
Bioniere und des Trains tragen die Uniform be⸗ 
iehungsweise der Jäger, der Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie 
)er Pioniere und des Trains mu dem Abzeichen der Land⸗ 
vehr (Landwehrkreuz) an der Kopfbedeckung. Im Frieden 
ragen dieselben die Nummer (römisch) desjenigen Ärmee- 
orps, in dessen Bezirk fie in militärischer Kontrolle stehen, 
nuf den Epauletten bezw. Achselstücken. Im Mobilmachungs⸗ 
alle legen sie die Nummer derjenigen Regimenter bezw. 
zataillone an, bei welchen fie zugetheilt werden. Offiziere 
er Jäger, welche im Mobilmachungsfalle bei Infanterie- 
kruppentheilen ein getheilt werden, tragen die Uniform des 
etreffenden Infanterie-Regimen ißs mit dem Abzeichen der 
andwehr Eandwehrkreuz) an der Kopfbedeckung. 4) Die 
andwehr⸗-Offiziere des Eisenbahn⸗Balaillons behalien die 
isherige Uniform. 
fGEine interessante Gerichtsent— 
cheidung.) Am 7. Marz cr. entschied die 
Strafkammer des Königlichen Landgerichts J. zu 
Berlin, daß die Ankündigung solcher Arznei-Mittel, 
eren Verkauf in den Apotheken gestattet, nicht ver⸗ 
oten sei. Es handelte sich in dem vorliegenden 
Falle um die seit vielen Jahren bekannten Apotheker 
kichard Brandt's Schweizerpillen, welche gegen die, 
om Berliner Polizei⸗-Präsidenten bezüglich der 
zffenllichen Anpreisung resp. Ankündiqu 
Urznei⸗ oder Geheimmitteln erlassene⸗ * 
yerstoßen haben sollten. Nach Anhörung 
verständigen entschied der Gerichtshofderk— 
„Hiernach sind die Brandt'schen Schweion 
nicht als Geheimmittel anzusehen; dem 
nittel sind diejenigen sich als Heilmittel anlũ 
den Zubereitungen, welche ihre Vesannn 
»eren Zusammensetzung nicht erkennen lasen 
cheidungen des Reichsgerichts in Suchene 
II. & 360. Ueder die chemische n 
setzung der Schweizerpillen giebt jede 4 
Nuͤfschluß. Die Pillen find auch nich agtt 
deren Verkauf gesetzlich untersagt ist, wehl 
ind sie Arzneimittel, deren Verkauf geschit 
chränkt ist. Sie find nämlich pilulae, weich 
Z.L.der Kaiserlichen Verordnung vom 4. g 
1875 als Heilmittel nur in Apothelen benn 
feilgehalten werden dürfen.“ 
FSchreckicher Leichtsinn. Ein S 
einer Kreisschule in der Nähe von Nürnberg 
aach den Osterferien von seinem Onkel 840 M 
kinzahlung an die Anstaltskasse erhalten. e 
»as Geld einzuzahlen, behielt er es für fich 
ich mittels Leintücher unter Mithilfe eime 
chülers nachts zum Fenster hinunter, begeh 
nach Nürnberg, ließ sich in einem Gasthose 
Zimmer geben und lebte hier in dulei jubib 
Ddonnerstag früh trank er mehrere Flaschen 
ind gegen 10 Uhr erschoß er sich mittels— 
kevolders. Von der Geldsumme fand man 
7 Mt. bei ihm. Der ermittelte Helfershelfet ma 
nus der Anstalt ausgewiesen. 
F Wiesbaden, 29. April. Die M 
adener, die Coblenzer und die Mainzer Ham— 
ammern haben sich an den Herrn Reichzlem 
nit der Bitte gewendet, nach Möglichkeit aufs 
änderung oder Milderung der Nachtheile himin 
zu wollen, welche dem deutschen Weinhandel du 
die von dem englischen Finanzminister in Vorsh 
gebrachte und sofort provisorisch eingeführken 
höhung des Eingangszolles auf alle Flaschende 
drohen. 
Wiesbaden, 80. April. Die Bessn— 
in dem Befinden des Gesandten der Vereinn 
Staaten von Nordamerika beim Berliner h 
derrn Pendleton, schreitet in erfreulichet Ve 
tetig voran, die Paralyse ist nahezu ganz gehor 
zeuie Mittag machte der Reconvalescent seine 
Ausfahrt. Im Laufe der Woche treffen dem 
K.“ zufolge Sohn und Tochter aus Amerile 
ein, die Familie gedenkt noch einige Wochen 
zu verwerlen und hat zu dem Zwade eine— 
Jemieihet. 
F Coblenz, 28. April. Dle Indeben 
Newyorl-Schützen, welche im Jahre 1883 
Schützenfest am Rhein abhielten und bei de 
Belegenheit von der Kaiserin Augußta in ber 
vart des damaligen Kronpringen empfangen 
den, haben Herrn Commerzienrath Wegeler 1b 
Mark mit dem Auftrage überfandt, diese Gobe 
die nothleidenden eberschtdemmten der Kaist 
zur Verfügung zu stelken. Die Indenpedent⸗Ne 
Jrk-Schützen beabsichtigen, ihr Schühenfeste 
Jahre 1889 in der Hauptstadt des Denute 
Reiches abzuhalten. 
4Straßburg, 80. April. Der Ber 
zräsident für Unterelsaß hat die Auflösung der 
ber 40 Jahren bestehenden „Société de meédeen 
le Strasbourg“ verfügt, deren Präsident Prir 
dozent Dr. Paul Meyer und deren Bizepraͤfde 
dantonalarzt Wochlin war. 
Der erste diesjͤhrige Exttr a zu g von Ew 
zurg nach Berlin fährt am 16. Mai und pu 
nach 3 Uhr nachmittags Neustadt a. H. Die Bil 
zelten 48 Tage und genießen wieder bedeuten 
Breisermãßigung. 
fF Gotha, 26. April. Der deutsche Ber 
zegen den Mißbrauch geistiger Getränke wird 
183. und 14. September in Gotha tagen. Auf 
Tagesordnung dieser Jahresversammlung steher 
Fragen. Die eine nimmt einen Gegenstand wi 
auf, der schon 1884 in Berlin (Referent Böhr 
und 1886 in Hamburg (Referent Lammerd) 
handelt wurde: die Volks⸗Kaffeehäuser. Mi 
nehmendem Nachdruck hat der Verein sich nich 
wa begnügt, nur auf Gründung solcher 
Schenken an thunlichst dielen Orten unseres * 
landes hinzuwirken, sondern den Ton au 
cichtige Art ihrer Unternehmung gelegt, d. . 
daß sie dauernd gedeihen können und dann 
vahren, bleihenden Anstoß geben zur allmlu