Websweiler Hofes ein Schacht und dann auf
hiefiger Gemarkung ein zweiter Schacht abgeteuftf
werden. Die Arbeiten sollen alsbald beginnen;
entsprechende Wohnung für den leitenden Ingenieur
ist bereits dahier gemiethet. Zwei Millionen Mark
sollen für die erforderlichen Arbeiten zur Verfügnng
stehen.
— Speyer, 13. Jan. Herr Waldhuter
Etzkorn von Berghausen hatte gestern das höchst
seltene Glück, auf der Insel Grün“ am Rheine,
zur Jagd des Herrn Regierungspräsidenten, Staats⸗
rath v. Braun gehörig, ein Prachtexemplar von
einem Adler zu schießen. Derselbe mißt von Fügel
zu Fügel 2,50 Mtr.
— Kleine Ursachen — große Wirkung! In
Dierb ach haben mehrere Gemeinderäthe ihr Amt
niedergelegt, weil sie bei der Anstellung eines
Polizeidieners sich nicht einigen konnten.
— Bom Veterskopf, 15. Januar. Der
Winter scheint dieses Jahr kein Geck werden zu
wollen. Mit voller Macht hat ecr wieder seine
Rechte geltend gemacht und will, so scheint es
wenigstens, diesmal etwas strenger verfahren. Da
der Boden des vorhergegangenen Tauwetters wegen
noch stark angefeuchtet ist, so dürfte eine länger
andauernde und strengere Kälte für unsere Winzer
nicht wünschenswerth sein; denn in besagtem Falle
müßten die etwas hoch liegenden Saugwurzeln
unserer Reben unbedingt notleiden. Die Feldarbeiten
können, trotzdem die Erde hartgefroren ist, nach
wie vor verrichtet werden. Die Hauptbeschäftigung
hilden die Vorarbeiten zum „Rotten.“ Man ver—
wendet zu letzterem Geschäfte ausschlie ßlich Portu-
gieser Reben, die nämlich schon nach 8 Jahren
einen mäßigen Ertrag versprechen; außerdem ist
auch der Portugiesermost ein gesuchler Artikel.
— Aus der Pfalz, 12. Jan. Zwei Be⸗
schlüsse der leten protest. Generalsynode, der eine
wegen der Verletzung kirchlicher Pflichten, der andere
wegen der Beerdigung derer, die sich selbst ent⸗
leibten, sollen, wie in der „Union“ zu lesen ist,
nach einer Anordnung des kgl. Konsistoriums an
einem von dem Pfarrer im Benehmen mit dem
Presbyterium zu bestimmenden Sonntag der Ge—
neinde von der Kanzel vollständig und wörtlich
nitgetheilt werden, damit sie Kenntniß von der füt
die Zukunft giltigen lirchlichen Ordnung erhalte.
Vermischtes.
F Saargmünd, 14. Jan. Ein gestern von
hier nach Saardrückon reisender Arbeiter aus Auers⸗
nacher bei Kleinblittersdorf beging die Unvorsichtig⸗
eit, das „Verpassen“ seiner Station durch Heraus⸗
pringen aus dem Wagen gut machen zu wollen,
velche Unvorsichtigkeit ihm den Verlust seiner beiden
Beine und eines Armes eintrug. (B. 3.)
fF Aus Elsaß-Lothringen. Fuͤr die er⸗
edigte Stelle des Oberstaatsanwalts beim reichs⸗
ändischen Oberlandesgericht ist Ministerialrath
stasfiga (Pfälzer) ausersehen. Rassiga irat nach
»em Kriege als Staatsanwalt bei dem Landgerichte
n Mülhausen in reichsländische Dienste und wurde
»ann Staatsanwalt am Appellhofe zu Colmar.
Als Mitarbeiter an den Aus⸗ und Einführungs⸗
esetzen des Landes bei der neuen Justizgesetzgebung
1879 war er herdorragend thätig. Bei Einrichtung
»es Minisleriums als Hülfsarbeiter nach Straßburg
zerufen, wurde er bald zum Ministerialrath beför—
dert und ist als solcher gegenwärtig noch in der
Abtheilung für Justiz und Cultus thätig.
fF. Einen unheimlichen Fund haben in
ieser Woche Erdarbeiter in Oberachern (Baden)
zemacht. Beim Tieferlegen eines Kellers stießen
ieselben auf eine große Kiste in welcher sich ein
nenschliches Skelett in zusammengekrümmter Stell
ing befand. Das Schädeldach desselben war ein
geschlagen. Eingeleitete Untersuchungen haben er·
geben, daß das Skelett die irdischen Re
vor 12 Jahren „spurlss verschwundenin
machers sein sollen, dessen Ehefrau mi
„Freunde“ nach Amerika durchgebrannt ist
der Schuhmacher schon, verschwunden“ war
ccheinlich wird auch hier der alte Spruch
vahrheiten: Nichts ist so fein gesponnen,.
doch an's Licht der Sonnen.
*Stuttgart. 10. Jan. (11lgem
Deutscher Ve rsiheruns-Verein,
Monat Dezember 1887 wurden 355 Schou
angemeldet und zwar 325 äußere Verletung
30 innerliche Erkrankungen. Von den i
jatten 8 den sofortigen Tod und 15 eine g
»der theilweise Invalidität der Verletzin
Folge. Von den Mitgliedern der Sterbekasse
in diesem Monat 24. Neu abgeschlossen
in Monat Dezember 1249 Versicherungen
1513 Personen. Alle von dem J. Septembe.
eingetretenen Schäden inkl. der Todes- und?
ditäts-Fälle sind bis auf die von 22 nochm
nesenen Personen vollständig reguliert.
Fur die Redaktion veranwortlich : F. X. De
Augsburger 7 Fl.-Loose. Die nächste 3
findet am 1. Februar 1888 statt. Gege
Coursverlust von cu. 18 Mk. pro Stück
Ausloosung übernimmt das Bankhaus Carl
hurger, Berlin, Französische Straße 13, die
sicherung für eine Praäͤmie von 9 Pfg. pro
cnischer Schiffsberid⸗
der „Red Siar Linie“ Antwerpen.
Philadelphia, 18. Jan. — Der Postda⸗
„Vaderland“ der „Red Star Linie“, welche
26. Dez. von Antwerpen abging, ist heute w
behalten hier angekommen. —
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf Art. 63 Abs. 2 des Einkommenstenergesetzes von
19. Mai 1881 und 8 9 der Vollzugsvorschriften vom 14. Dezember 1881 ze1
diesem Gesetze werden alle jene Personen, welche im Jahre 1887 eine Meh⸗,
rung an dem Jahresbetrage ihres steuerbaren Einkommens
von über 200 M. erlangten, aufgefordert, diese Einkommens-Mehrung
in der Zeit vom 15. bis 31. Januar 1388 bei dem tgl. Remamtel
oder bei der Gemeindebehörde anzumelden. Die Unterlassung dieser Anzei e
hat eine Ordnungsstrafe bis zu 50 Mt. im Gefolge gemäß Art. 68 3. 4des
Gesetzes. Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder
auf die zum Zwedcke der Einsteuerung oder zum Zwecke der Verhandlung
eines Rechtsmittels amtlich gestellte Fragen wissentlich unrichtige oder unvoll
dändige Aufschlüsse ertheilt, die zur Verkürzung der Steuer zu führen geeigne
find, macht sich einer Hinterziehung der Einkommensteuer schuldig, welche gemäf
Art. 66 des Gesetzes einer Geldstrafe im fünf⸗ bis zehnfachen Betrage derjenigen
Jahressteuer, deren Hinterziehung unternommen wurde, unterliegt.
.Zugleich werden die 88 1 und 2 der angeführten höchsten Vollzugs-Vor
schriften in Erinnerung gebracht, wonach diejenigen Personen, die im Laufe der
pierjährigen Steuerperiode steuerpflichtig werden, d. i. in einen der Einkommen.
steuer unterworfenen Bezug neu eintrelen, hievon binnen längstens 2 Wochen
vom Beginne der Steuerpflicht gerechnet, bei dem kgl. Rentamte, bezw. der
Bemeindebehörde Anzeige zu erstatten haben und wonach ferner den Gehalt⸗ und
Lohngebern die Verpflichtung auferlegt ist, jeden innerhalb der Steuerperiode
tattfindenden Zugang an Personen, die bei ihnen in ständiger Weise gegen Ge⸗
halt, Lohn oder sonstiges Entgelt beschäftigt oder angestellt werden, längstens
bis zum Schlusse des jeweiligen Monates, in welchem der Zugang statthatte,
beim Rentamte bezw. der Gemeindebehörde mündlich oder schriftlich anzumelden
bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 50 Mk.
Blieskaftel. den 12. Januar 1888.
Kgl. Rentamt,
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