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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
aEt. Ingberter anzeiger erscheint täglich mit Audnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wögentlich mit Unterhaltungt⸗ Blatt und Mittwochs und Samstags mi
flrirten Beilagen. as Vlant kofset dierteljahrlich 1 4 60 einschließlich Tragerlohn; durch die Pofl bezogen 14 758 4 einjchließlich 20 ⸗ Zuftellungsgebuhr. Die
iaungsgebühr sür die 4gespaltene Sarmondzeile pder deren Raum beträgi bei Inseraien aus der Pfalz 10 , bei außerpfaͤlzischen und solchen auf welche die Expeditior
Austunft cribeu. 153. NReklamen 30 3. Bei Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
7244.
Deutsches Reich.
Ztuttgart, 1. Nov Die im gestrigen „Be⸗
rchter“· enthaltene Nachricht von einer bedingungs⸗
s angebotenen Demission des Gesammt⸗
isteriums wird von zuständiger Seite als
rchaus unbegründet bezeichnet.
herlin, 1. Nov. Den neuesten Nachrichten
age kann auf einn Zuwachs von 20
daten für die Nationalliberalen
ahnet werden, wahrscheinlich ist auch innerhalb
conservativen Fractionen eine Verschiebung zu
isten der gemäßigten Elemente eingetreten. Die
schrittiiche Behauptung, daß eine Majorität der
nservativen gesichert sei, ist absolut unwahr und
ich ein Mandver zur Einwirkung auf gewisse
Amänner collegien.
gerlin, 1. Novp. Der „Nordd. Allg. Zig.“
aus dem Haag von vorzüuüglich unterrichteter
ile die Mittheilung zu, daß das Befinden des
derländischen Monarchen sich ungleich günstiger
chellt, als die seit längerer Zeit in die Oeffent⸗
zit gelangten Nachrichten vermuten ließen. Der
sundheitszustand des Koͤnigs ist wenngleich nicht
doch ein so wenig Anlaß zu ernsteren
sorgnissein darbietender, daß der Leibarzt
a hohen Patienten nicht oͤfter als einmal in der
gche sieht.
Ausland.
Brüssel, 1. No. Der Herzog von
male gründet eine selbstständige, gegen den
jen von Paris gerichtete royalistische
etei.
vokale und pfaãlzische Nachrichten.
St. Ingbert, 2. Nov. In der vorgestern
gehabten Schöffengerichtssitzung
uden folgende Fälle zur Verhandlung: 1. J. M.,
umergeselle, Z6 J. a. aus Wuritemberg zurZeit hier
dast hat sich der Vergehen der Berufsbeleidig⸗
Fund des Widerstandes gegen die Staatsgewalt
idig gemacht dadurch, daß er am 16. Oktober
m Gendarmen, weicher ihm auf der Straße
schen Hassel und Rittershof seine Papiere zur
uchficht abberlangte, auf die Brust stieß und be⸗
igende Aeußerungen dabei gebrauchte. Das Ur⸗
autet auf eine Gesammisirafe von 3 Wochen
uͤngniß nebst Kosten. Der Haftbefehl gegen den An⸗
aglen wird aufrecht erhalten. 2. Die 17jährige
nerin S. H. gebürtig von hier, wird nach Er—
us der Verhandlung überführt erklärt, am 20.
zum Nachtheile einer Büglerin hier eine
cunschurze (Werth 1 Mark) und eine Corsette
dendet zu haben, und hiewegen zu einer Ge⸗
gnißstrafe von 14 Tagen und in die Kosten
urteilt. Zwei Zeugen, welche nicht zur rechten
werschienen waren, wurden zwangaͤweise vor⸗
t und außerdem mit je einer Geldstrafe von
sut. belegt. 8. Am 4. Aug. djs. J. geriethen
det Rähe von Hassel 3 Buben, welche mit
eintllopfen beschäftigt waren, mit einander in
reit, wobei die Bruͤder Is. Gr. 12 J. a. und
dt. den Gegner gemeinschaftlich schlugen, Is.
uͤberdies seinen Wackenhammer gebrauchte. Der
lete wird wegen dieser Körperverletzung mittels
hlichen Werkzeugs mit einer Strafe von 8
ed. einem Tag Gef. nebst Kosten bedacht. L.
it noch srofunmündig 4. J. Kl. 28 J. a.
tkatbeiter in Schnappach fing am Abend des
Aug. in der Schanee'schen Wirtschaft daselbst
etrunkenem Zustande zu lärmen an, und als
et Wirth und dessen Tochter entfernen wollten,
ert sich zur Wehr und verleßzite die Genannte
Freitag, 2. November 1888.
23. Jahrg
zurch einen Tritt in die Leistengegend. Diese
körperverletzung und den verübten Unfug büßt Kl.
nit 2 Tagen Gef. und 3 Tagen Haft. Auch liegen
hm die Kosten zur Last. 5. Gg. Hb. 16 J. a.
ind K. W. haben sich zu verantworten wegen
zegenseitiger Körperverletzung begangen durch Treten
ind Schlagen mit Gürtel und Peitschenstock. Das
stachspiel dieses Bubenstreites endete mit Verur—
eilung beider zu je 3 Mk. ev. 1 Tag Gef. und
e a der Kosten. 6. Wegen desselben Vergehens und
Unfugs wird verhandelt gegen H- S. 85 J
1. Bergmann, sowie wegen Unfug gegen Pet. J
W., 21 J. a., Schmied und Fdr. St. 87
J. a., Bergmann, alle von hier, welche in
der Nacht zum 22. Juli in der Steinbruch-
fraße in eine Rauferei geriethen, in deren Ver—
auf S. dem St. mit der Hand ins Gefsicht
chlug. S. welcher zur That gereizt ward, ver⸗
allt in eine Sttafe von 3 Mk. ev. 1 Tag Ge⸗
angnis, jeder der beiden anderen Angeklagten in
ine solche von 9 Mtk. ev. 8 Tage Haft. Die
dosten tragen sie zu je s. 7. Angeklagt des Ver—
gehens gegen das Nahrungsmittelgesetz find die
Metzger J. Sch. und A. Sch. von Schnappach
Am 17. Mai hatte der Distriktsthierarzt B. einige
pfund Leberwurst in dem Laden der Angeklagten
als verdorben erklärt und das Feilhalten und Ver⸗
kaufen der Wurst verboten. Trotzdem hielt A. Sch.
die Wurst noch weiter feil, und J. Sch. verkaufte
im Abend jenes Tages eine Partie derselben unter
Berschweigung des Umstandes, daß sie verdorben
par. J. Sch. wird zu 80 Mk. Geldbuße eb. 6
Tagen Gef. und A. Sch. zu 15 Mk. ev. 3 Tagen
Bef. verurteilt. 8. Der letzte Fall betraf den
früheren Postbeiboten Fzʒ. P. 31 J. a., in Schnap⸗
hach, welcher der Unterschlagung bezichtigt ist.
Die Verhandlung erweist, daß P. im April
vorigen Jahres da er noch Postbote war, einen
Betrag von 85 Mk. welcher ihm zur Einzahlung
dei der Postexpedition übergeben war, und ferner
m September und Oktober desselben Is. die ihm
zezahlten Abonnementsgelder für 6 verschiedene
Zeitungen nicht ablieferte, sondern für sich behielt.
Zom Gericht für überführt erllärt, wird der An⸗
geklagte zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat
ind 14 Tagen sowie zur Tragung der Kosten ver⸗
arteilt.
Si. Ingbert) 2. Nov. Ein großer Leichen
zug bewegte sich heute Vormittag zum Friedhofe.
derselbe gab den irdischen Ueberresten eines allge.
nein geachteten Mannes, des Hrn. Lehrers Koͤhl,
zie lehte Ehre, dessen tragisches Ende im besten
Mannesalter bei allen tiefes Bedauern und Theil⸗
rahme für die Familie hervorrief.
*Sh. Ingbert, 2. Nob. Vorgestern Nach⸗
nitiag fand dahier im Oberhauser'schen kleinen
Saale der VI. Verbandstag der pfäl⸗—
zischen Ostbauvereine stait. Eine recht
jaitliche Versammlung hiesiger und auswärtiger
Mitglieder und Freunde des Obstbaues hatte sich
eingefunden. Herr Bezirksamtmann Dr. Schlag—
niweit und die Herren Bürgermeister Heinrich,
Zreissekreitär Hauter und Wanderlehrer Fischer
vohnten der Verhandlung bei.
Nachdem vorher die im großen Saale befindliche
Ausstellung von Feld⸗ und Garten⸗Erzeugnissen des
iefigen Vereins besichtigt worden war, eroͤffnete
herr Karl Schwarz von Pirmasens, welches bis⸗
ser Vorort war, die Sitzung um halb 8 Uhr mit
egrüßenden Worten. Herr Pfarrer Fercel,
gorstand unseres Vereins hieß die Gäste herzlich
willkommen, besonders den Herrn Bezirksamtmann,
an dem alle gemeinnützigen Bestrebungen im Bezirke
einen wohlwollenden Förderer bisitzen.
Es folgte die Verlesung der Verbandsvereine,
welche ergab, daß nachstehende vertreten waren:
Blieskastei, Limbach, Zweibrücken, Irheim, Rohr⸗
bach, Landstuhl, Kusel, Oberes Glanthal, Pirma⸗
sens, St. Ingbert, Kirkel-Neuhäusel, Lauterthal,
Db. Odenbachthal und Steinwenden; die letzten 4
Vereine haben in der Sitzung erst ihren Beitritt
erklärt. Die Ablage der Verbandsrechnung,
die mit einem Ueberschusse von 683 Mtk. 71 Pfg.
abschließt, fand keine Beanstandung.
Den ersten Vortrag „Ueber Obstkonser—
ven“ hatte Hr. Pfarrer Ferckel übernommen, da
Hr. Pfarrer Rütter von Erfweiler, dem zuerst
das Referat zustand, wegen des gestrigen Feiertages
nicht erscheinen konnte.
In kiarer lichwoller Weise verbreitete fich der
Redner über die verschiedenen Arten der Conser⸗
dirung des Obstes. Bei derselben sei vor allem
darauf zu sehen, daß dem Obste sein Aroma, der
feine Duft und der Geschmack erhalten bleibe.
Die leichteste und wohl am meisten gebräuch⸗
liche Art sei das Dörren. Doch sei man an
manchen Orten auch hierin noch nicht weit gekom⸗
nen, nementlich in obstreichen Jahren wie heuer
müsse man fich fragen, warum nicht giößere
Doöcrapparate für die Gemeinden angeschafft
würden, welche doch gewiß von Vortheil wären.
Fs würden leider zum Dörren oft nur schlechte
Früchte verwendet. Dies sei aber ein großer Fehler,
rielmehr sollten zu Conserven überhaupt nur die
hesten Fruͤchte gebraucht werden. Eine weitere Art
»er Conserbirung bestehe im Ein dunsten des
Dostes. Dieses wird dabei entweder zuerst in
Hläser gefüllt, luftdicht verschlossen und in einem
Hefäß mit Wasser am Feuer gekocht. wobei sich die
Glaͤser in einer Umhüllung von Heu oder Stroh
befiuden; oder die Früchte werden langsam gekocht
und dann erst rasch in das zum Aufheben bestimmte
Befäß gefüllt und diese mit Verschluß von Perga-
ment Papier oder Schweinsblase versehen.
Bieibt bei diesen Conservirungen die Frucht
ziemlich erhalten, so ist bei Herstellung des sog.
Felee nur die Verwerthung des Saftes beab⸗
fichtigt. Zu diesem Behufe werden größere Früchte
Aepfel) zerschnitten und ausgekernt, faule Stellen
entferni, und der ausg preßte Saft mit oder ohne
Zucker dick einkochen gelassen und zum Aufbewahren
in fest zu verschließende Gefähße gefüllt. Der Saft
darf nicht in Gahrung gerathen; ist dies der Fall, so
erhält man den sog. Syrup, der als Erfrisch⸗
ungsmittel allgemein bekannt ist. Bei der Lat⸗
werge findet sowohl Fleisch als Saft des Oostes
Verwendung, indem beide mit einander zu einer
breiartigen Masse verkocht werden.
Zuletzt kam Redner noch auf die j⸗zt immer
mehr Antlang findenden Beerenweine zu sprechen
und erwähnte, daß berühmte Pomologen, wie Göthe
in Geisenheim und Dr. Neßler in Karlsruhe bestrebt
seien die Bereitungsweise desselben zu verb ssern.
Referent empfahl die Herstellung soicher Weine
auf das angelegenste, da die Kosten sehr gering
sind, so daß sich auch der weniger Bemittelte einen
billigen, gefunden Haustrank verschaff n kann. Man
möge bei der Auspr ssung der Berren ja gründlich
versahren, z. B. die gepreßten Schalen nochmals
mit heißem Wasser auslaugen.
Als einen sehr zuverlässigen Rathgeber für Be—
reitung der Beerenweine erweise sich ein auf wissen⸗