Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
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er ‚Et⸗Jugberter neiger erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wochentlich min Unterhaltungs⸗VBlatt und Mitlwochs und Samßags un. 
asirirten Beilagen. as Vlau loslel dierieljährlich 1A G6o g einschließlich Tragerlohn; durch die Poß bezotzen 1M 78 4, einschließlich 40 ⸗ Zustellungsgebuühr. Tie 
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vnauni eriheilt, 10 , Neklamen 80 2. Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 
Mittwoch, 6. Februar 1889. 24. Jahrg. 
Je s1.— 
DSeutlsches Reich. 
Berlin, 4. Febr. Der Prasident des Bundes- 
mtes für Heimawesen, Geheimrat v. König, 
stwin der Nacht zum Sonntag gestorben. 
Der vom Bundesrat genehmigte Gesetzentwurf, 
aireffend die Gesscchafts sprache der gericht⸗ 
hen Behörden in Elsaß-Lothringen, ist 
ein Reichslage zugegangen. 
Berlin, 5. Febr. (Reichstag.) Der 
deichstag genehmigte ohne Debatte die Convention 
it dem Freistaate San Salvador, erklärte die 
dahl des Abgeordneten Dr. Scheffer für giltig 
d trat nach längerer Erörterung dem Antrage 
ermann und Genossen betreffs Giltigkeitserklür⸗ 
ug des Mandats des Freiherrn LandsbergStein- 
urt bei. 
Dritte Lesung des Etats. 
o. Kardorff betont die Nothwendigkeit der Ge— 
eidezoͤlle. Liebknecht spricht abfälligst über die 
zteigerung der Ausgaben, die elsaß—-lothringische 
zrage und die Socialpolitik. Nur eine gründliche 
defotm im Sinne der Socialisten könne helfen. 
dach weiteren Ausführungen Rickerts und Hart- 
nanns schließt die Generaldebatte. 
Beim Etat des Reichskanzlers bringt der Abg. 
Nunckel den Fall Geffcken zur Sprache und führt 
18, durch Veröffentlichung der Anklageschrift habe 
ch der Reichskanzler über das Reichsgericht zu 
zericht gesetzt. Die Veröffentlichung sei mit der 
anzen Rechtsordnung unvereinbar. 
Justizminister Dr. v. Schelling erklärt, man 
abe in der fortschrittlichen Presse früher die Ver⸗ 
ffentlichung der Anklage gefordert. Jetzt verurtheile 
ian die Veröffentlichung. Nur durch diese habe 
argelegt werden koönnen, daß zwischen der Auf-— 
mssung der Reichsanwaltschaft und des Reichsgerichts 
ein tiefgehender Unterschied bestanden habe. Das 
deichsgericht habe angenommen, daß der objective 
khatbestand des Landesverrats nachgewiesen sei. Die 
Unklageschrift führe zwar diesen Namen, enthalte 
bber eine objective Darstellung der Thatsachen. Das 
deichsgericht habe in nur untergeordneten Punkten 
ine vom Reichsanwalt abweichende Ansicht gehabt. 
Wenn ein Mangel hervorgetreten sei, so liege das 
zarin, daß kein Gesetz vorhanden sei, um den An⸗ 
Jellagten wegen des unerhoͤrten Vertrauensbruchs vor 
Hericht zu ziehen. 
Windthorst hält die Veröffentlich der Anklage- 
chrift gegen einen außer Versolgung gesetzten An— 
zeklagten für unzulässig und spricht sich gegen die 
zurch die Zeitungen erfolgte Veröffentlichung Geff⸗ 
lenscher Briefe aus. 
Der Justizminister erwidert, das Preßgesetz lasse 
ie Veröffentlichung zu, sobald das Verfahren be—⸗ 
endet sei. Die Justizverwaltung war von da ab 
n der Lage, durch die Veröffentlichung jede Unter— 
uns eines tendenzidsen Verfahrens von sich zu 
veisen.“ 
Richter fragt, ob das kein Unterschied sei, wenn 
er Reichsanwalt die Verurleilung wegen Landes⸗ 
)errats wünsche, das Reichsgericht aber nicht einmal 
yen Verdacht für hegründet ansehe und den Prozeß 
jon Anfang an abweise. Stosch und Roggenbach 
nitten von der Veröffentlichungsabsicht Geffckens 
uichts gewußt. Geffcken sei ührigens auch dis creter 
die der Reichskanzler in seinem Tagebuch gewesen. 
Klemm rechtfertigt an der Hand des Preßge⸗ 
ehes das Vorgehen der Justizverwaltung, welcher 
olitische Motibe ferngelegen hätten. 
Nach weiteren Bemeriungen Windthorsts und 
Runckels wird der Etat des Reichskanzlers und 
zer Reichskanzlei genehmigt. Fortsetzung der Etats⸗ 
eratung morgen Mittag 1 Uhr. 
Ausland. 
London, 5. Febr. Nach einem Telegramm 
der „Times“ aus Sansibar von gestern hätten die 
eutschen Behörden die vorläufigen Unterhandlungen 
vegen Freilassung der gefangenen deutschen Missio— 
are eingestellt, da die Araber maßlose Bedingungen 
tellten. Eine Anzahl Waseri⸗Araber umringte 
sestern den Palast des Sultans und exhob Ein⸗ 
pruch gegen die Blodade. 
Wien, 4. Febr. Ungezählte Tausende fanden 
zeute Einlaß zur Besichtigung der Leiche des Kron⸗ 
zrinzen. Ganze Arbeiterprozessionen wallten in den 
Abendstunden bei dichtem Schneefall, später bei 
stegen in die Hofburg um dort ungeachtet der 
dielleicht zu weitgehenden Strenge des zur Spalier⸗ 
ildung aufgestellten Militärs stundenlang auszu⸗ 
jarren, bis sie zur Kapelle gelangen konnten. Die 
Züge des Kronprinzen sind auch Abends unver⸗ 
indert. Unausgesetzt triffen Kränze ein, deren Wid- 
nungen im Auftrag des Kaisers vom Burghaupt ⸗ 
nann aufgezeichnet werden. Auch aus dem deutschen 
steiche sind biele Blumenspenden eingetroffen. — 
stach der Beisetzung werden in den Amisblättern 
eider Reichshälften kaiserliche Handschreiben an die 
Ministerpräsidenten erscheinen mit der Danksagung 
ses Kaisers an die Völker für die innige und 
rostreiche Teilnahme. Erst später wird die Erb⸗ 
'olge⸗Frage erörtert werden. Die Hausgesetze, wie 
amentlich das ungarische Staatsrecht schreiben 
ür diesen Fall genaue Förmlichkeiten vor, die 
zeinlich beobachtet werden. — Der Kaiser und die 
daiserin, die sehr erholungsbedürftig find, sollen 
eabfichtigen, Samstag zu einem sechswöchentlichen 
Iufenthalt nach Gödölls zu reisen. — Zu Tisza 
oll der Kaiser gesagt haben, er habe alles verloren, 
vas er für die Zukunst besessen habe, es bliebe 
hm nichts anderes übrig, als die Pflicht, der er 
o lange er lebe, treu bleiben werde. „Darauf 
önnen Sie, wie meine Völker rechnen.“ 
Wien, 4. Febr. Die Nachticht, daß die 
dronprinzessin Oesterreich dauerd verlasseu 
volle, wird als unwahr bezeichnet. Sie äußerte, 
ie liebe das Kaiserpaar zu innig und schätze die 
eͤhre, eine Tochter Oesterreichs und Wiens zu sein, 
uu hoch, um die Schwiegereltern und das Land 
zerlassen zu können; sie fuͤhle sich durch das Unglück, 
zas alle zusammen betroffen, nur um so enger an 
ie gebunden. Die Damen der kaiserlichen Familie 
verden an der Leichenfeier nicht teilnehmen. — 
rin Kloster in Linz zog, als die Rachricht vom 
Selbstmorde bekannt wurde, die Trauerflagge ein 
ind hißte fie erst wieder auf, nachdem der Ob- 
zuktionsbefund Sinnesverwirrung festgestellt hatte. 
Wien, 4. Febr. Zahlreiche Personen wurden 
m Laufe des heutigen Tages hier wegen Ver⸗ 
zreitung von Gerüchten verhaftet. 
Budapest, 4. Febr. Kronprinz Rudolf 
iichtete an den Sektionschef Szögenyi nachfolgen- 
es, von Jokai im „Nemzet“ veröffentlichtes, aus 
Meyerling datirtes Schreiben: „Lieber Szögenyi! 
hdier sende ich Ihnen das Kodizill zu meinem 
Testament. Verfügen Sie im Sinne desselben 
»ie im Sinne meines vor zwei Jahren im Ein— 
ernehmen mit meiner Fiau vereinbarten Testa⸗ 
nents. In meinem Arbeitszimmer in der Hofburg 
efindet sich ein kleiner Tisch, öffnen Sie die Lade 
nit dem hier mitfolgenden goldenen Schlüssel. Sie 
inden darin meine Schriften, mit deren Ordnung 
ch Sie betraue, es Ihrer Einsicht überlassend 
was aus denselben für die Oeffentlichkeit auszu- 
wählen sei. Ich muß aus dem Leben scheiden. 
Brüßen Sie in meinem Namen alle meine guten 
Freunde und Bekannte. Leben Sie glüclich. Gott 
egne unser theures Vaterland.“ (Sr. 3.) 
Wafshington, 5. Febr. Der deuische Reichs- 
anzler hai der Regierung der Vereinigten Staaten 
porgeschlagen, daß die im Jahre 1887 in Washing- 
on abgehaltene Conferenz in Berlin erneuert wer⸗ 
den soll. 
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Eokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 6. Febr. Echöffengerichts⸗ 
itzung.) Als Schöffen werden vereidigt die Herren 
Irch. Martin und Ki. Uhl hier. Die 1. Anklage rihtet 
ich gegen die Dienstmagd Mg. K. hier, 19 J. a., 
vegen Unterschlagung. Sie hatte im Hofe ihrer 
Dienstherrschaft ein dem Privatmann Leiner gehö— 
riges Messer gefunden, welches fie trotz mehrfacher 
Aufforderung nicht herausgab, vielmehr dem Brsitzer 
eine rohe Antwort überbringen ließ. Sie wird 
deshalb in eine Strafe von 1Tag Gefängniß nebst 
den Kosten genommen. Gegen eine hiebei nicht 
erschienene Zeugin wird wegen unentschuldigten 
ALusbleibens eine Geldstrafe von 6 Mk. ev. 2 Tage 
Zaft ausgesprochen. 2. Beschuldigt des Betrugs 
zezw. Beihilfe hiezu find der 37jährige Hafenmacher 
Ludw. L. aus Merchweiler und der 19jaährige 
Tagner Chr. F. aus Sulzbach; beide s. 3. in der 
Mariannenthaler Glashütte in Schnappach beschäf⸗ 
tigt. Ersterer, welcher in Akkordarbeit stand, ver- 
anlaßte den Anderen im November v. J. ihm 
qatt gelieferle 40 Ztir. geputzter Erde 160 Zir. 
nufzufchreiben und damit einen Vermögensbvortheil 
don 12 Mk. zu verschaffen. Wegen dieses Eigen- 
humsvergehens erhält L. eine Strafe von 7 Tagen 
Hef. und F. eine solche von 2 Tagen Gef.; beide 
sind in Gesammiverbindlichkeit in die Verfahrens— 
'osten, jeder außerdem in die bez. Voustreckungs⸗ 
kosten verurth. 3. Derjetzige Tagner, frühere Bahnar⸗ 
heiter Joh. W. von hier, 19 J. a. hat sich wegen 
Aeichen Vergehens zu verantworten, begangen da⸗ 
zurch, daß er am 7. Ott. v. Is. wahrend der 
Fahrt des Zuges von Lautzkirchen einem Zugführer, 
welcher ihn im Pachwagen mit Dienstmütze antraf, 
angab, er habe als Hüfsbremser freie Fahrt bis 
St. Ingbert. Da er damals als Bremser nicht 
vestimmt war, hat er sich durch seine Vorspiegelung 
»inen rechtswidrigen Vortheil von 45 Pfg. ver⸗ 
schafft, wofür er mit 1 Tag Gef. und Zahlung 
der Kosten büßen muß. 4. Am Abend des 7. Okt. 
v. Is. begegueten sich hier auf der Straße der 
Angeklagte Frd. M., i9 J. a., Schuhmacher hier 
und der Zimmermann Gg. Uhl, wobei jeuer so— 
gleich anfing, diesen zuersi mit der Faust und einem 
Prugel zu schlagen und ihn, als dieser das Messer 
sog, mit einer Mistgabel verfolgend, mit Todstechen 
dedrohte. Als der Zimmermann Chr. Schmidt 
hinzu kam, wurden auch diesem von dem Beschul⸗ 
igten Faustschläge auf Kopf und Rücken versetzt. 
Die Einzelstrafen, in welche der Ueberführte ver⸗ 
allt, sind für die einfache Körperverletzung 1 Woche, 
ür die Bedrohung gleichfalls 1 Woche, fuür die 
Zörperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs unter 
Annahme mildernder Uümstande 8 Wochen Gef., 
ür den verübten Unfug 3 Tage Haft; Gesammt- 
drafe 1 Monat Gefängniß und 8 Tage Haft. 
5. Am 5. Okt. vor. Is. hatte der Schlachthaus⸗ 
berwalter Kuhn hier dem Metzgerburschen Karl L. 
19 J. a., aus Limbach gebürtig wegen Unachtsam⸗ 
keit Vorhalt gemacht, worauf L. gegen einen Dritten 
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