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Amtliches Organ des königl. Amssgerichts St. Inabert.
* St Jugberter a7 erjcheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Seiertage. 2 mal wöochentlich mit Unterhaltungs-Vlatt und Mittwochs und Samsßags mit
—— Beilagen. as Vlait tostet dierteljahrlich 1 A G60 einschließlich Tragerlohn; durch die Poft bezogen 14M 78 4, einschließlich 40 4 Zustellungsgebuhr. Die
ructuugsgebühr fur die 4gespallene Garmondzeile oder deren Raum betragi bei Inseraien aus der Pfalz 10 4, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Erpeditien
Auskunft ertheili, I3.4, NReklamen 30 A Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
J 866.
Finladung zum Abonnement
uf den täglich, mit Ausnahine der Sonn⸗ und Feier⸗
nge erscheinen den
„St. Ingberter Anzeiger“.
Der „St. Ingberter Anzeiger“ besitzt eine ansehnliche
eerbreitung in den Orten der Westpfalz und dem benach⸗
anen preußischen Gebiete. Politische Nachrichten werden
mEt. Ingberter Anz.“ mit möglichster Raschheit verbrei⸗
außerdem bringt der „Anzeiger“ allwöchentlich eine
rütische Uebersficht. Treu, national und patriotisch steht
hum angestammten Herrscherhause und zu derjenigen
jattei, welche fuür Erhaltung der nationalen Guüter eintritt.
den Nichtpolitischen Theil sucht der St. Ingberter Anzeiger
iuf das Anziehendste zu gestalien durch stete aufmerksame
rirachtung und sachliche Besprechung lokaler Vorgänge und
derhaltnisse, kleinere landwirthsch. und gemeinnützige Artikel
ic. eit. Wöchentlich führt derselbe zwei Sseitige illu—⸗
trirte Sonntagsblätter, ferner anliegend ein „Un⸗
erhaltungsblatt⸗ (2 mal wöchentlich) mit gediegenen
omanen, Keineren Erzählungen, Gedichten, Räthseln. Der
St. Ingb. Anzeiger“ eignet sich als wirksamstes Ju⸗
erations⸗Blatt.
Der Preis des Blattes erleidet auch jetzt keine Verän⸗
erung und stellt sich vierteljährlich auf 1,60 Mk., einschließ⸗
qh Trägerlahn, durch die Post bezogen 1,75 M. einschließ⸗
ich 40 pfg. Zustellungsgebüuhr. Denjenigen Abonnenten,
elche den St. Ingberter Anzeiger durch die Träger erhal⸗
, wird derselbe auch im nächsten Quartal fortgeliefert,
als nicht vor Ablauf dss. Monats ausdrückliche Abbestell⸗
ng erfolgt. Bestellungen durch die Post wollen baldigst
emacht werden.
zu fleißigem Abonnement laden ein
Hochachtungsvollst
Redaktion und Expedition
des „St. Ingberter Anzeiger.“
Deutsches Reich.
Berlin, 18. März. Die Budgetcom—
4Aision des Reichstages bewilligte die für die
Jerwaliang und Unterhaltung des Kaiserpalastes
u Straßburg angeforderten 24 000 M. Es handelt
ch dabei um eine Pauschalsumme, die regelmäßig
a das Hausmarschallamt zu zahlen sein wird.
Berlin, 18. Maärz. Das fernere Erscheinen
er, Volkszeitung“ wurde auf Grund des Socialisten⸗
csetes verboten. Die „Volkszeitung“ hat dagegen
war bei der Reichsbeschwerdece mmission Rekurs
ingelegt, der Erfolg gilt jedoch für unwaährschein⸗
qh. Einem Gerüchte zufolge steht die Ausweisung!
weier Redacteure der „Volkszeitung“ aus Berlin
x Dor
— — —
Ausland.
Paris, 18. März. Die feierliche Beisetzung
ts derstorbenen Marineministers Admirals
Jaursés fand unter großer Beteiligung statt. Am
drabe sprachen die Minister Tirard und Freycinet
und Viceadmiral Duperre; sie feierten in patrio-
ichen Worten die Verdieuste des Verstorhenen, die
nich im Kriege 1870 um die nationale Vertei-
qung erworben habe.
Bern, 18. März. In Zürich wurden zwei
russen infolge der Untersuchung über die An⸗
tgung der Bomben verhaftet.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
—St. Ingbert, 19. März. Das Kagl.
udienreklorat Speyer gibt bekannt,
c; das Hofrath Georg v. Jäger'sche Uni—
nfitdtgst pendium, dermalen im Betrage von
20 Mi. jahrlich, neu zu derleihen ist. Bewerber
lüssen sich dem Studium der Philologie widmen,
u der Kgl. Studienanstalt Speyer oder Zwei⸗—
nücken in der Oberklasse zu den desten Schülern
ehört und demensprechend die Absolutorialprüfung
estanden haben, Gesuche mit den für Etlangung
on Universitätsstipendien aus Staatsmitteln er—
oꝛderlichen Dürftigkeits · und Würdigkeits-Zeug-
men (Leumundszeügniß und Nachweis über er—
Dienstag, 19. März 1889.
'olgreich bestandene Stipendiatenprüfung) find bis
putestens 1. August 1889 beim Kal. Studien-
ektorate Speyer in Vorlage zu bringen.
*— Einjährig⸗Freiwillige.) Nach
er neuen Heersrdnung werden diejenigen Einjährig⸗
rxreiwilligen, welche sich während der ersten sechs
stonate ihrer Dienstzeit gut geführt und ausreichende
denntnisse erworben haben, nach Umlauf dieser
zeit zu überzähligen Gefreiten befördert; von diesen
verden wieder diejenigen, welche sich durch gute
Führung und Kenntnisse auszeichnen, nach Umfluß
veiterer drei Monate zu überzähligen Unteroffizieren
jefördert und tragen unter Beibehaltung der Schnüre
die Unteroffiziersauszeichnung. Von diesen werden
ziejenigen, welche die Offiziersprüfung bestehen, zu
Keserveoffiziersadspiranten ernannt, erhalten besondere
BZefähigungszeugnisse und werden dann zur Reserve
entlassen.
PZweibrücken, 18. März. Schwur⸗
jericht beimt. Landgericht Zweibrücken.
. Quartal. Vormittags 83 Uhr. I. Fall:
Ingenheimer Adam, Händler von Franken⸗
hal, wegen Münzfälschung.
Gerichtshof: HH. Erbelding k. Oberlan-
desgerichtsrath als Vorsitzender, Bruch und Gulden
k. Landgerichtsräthe. Staatsbehörde: Wag-
ner k. II. St⸗A. Vertheidigung: Adler
Rechtsprakt.
Geschworne: HH. Nägele, Goͤpfert, Reitz,
Weisbrod, Ritter, Koͤnig, Crusius, Fischer, J.
Becker, Barz, D. Becker II., Streffler.
Am 27. September 1888 sandte der Angeklagte
jeinen fiebenjährigen Neffen zu dem Kaufmann 3.
n Frankenthal, um ihm Cigarren zu holen, und
Jab demselben zu diesem Behufe ein Zweimarlstück.
Der Kaufmann erkannte das ihm zur Zahlung an⸗—
jebotene Geldstück sofort als ein falsches und fragte
ʒen Knaben nach seinem Namen, worauf ihm dieser
ingab, er heiße Kaiser und wohne in der Rhein⸗
traße. Dem sofort herbeigerufenen Schutzmann
jestand er jedoch alsbald seinen richtigen Namen
Ingenheimer und bezeichnete das Geldstüch als von
einem Onkel — dem Angeklagten — empfangen.
die am gleichen und an einem der nächsten Tage
n dem Hause des Angeklagten, das er mit seiner
Mutter bewohnte, vorgenommenen Haussuchungen
ührten zuꝛ Auffindung zweier zum Metallgießen
enützter Löffel und einiger Bleistücke — scheinbar
ibrig gebliebene Eingußstücke. Der Angeklagte be—⸗
nahm sich bei der Durchsuchung sehr aufgeregt und
nachte einige widersprechende Angaben. Heute gibt
zerselbe nun an, er sei früher in einer Metallgie⸗
zerei beschäftigt gewesen und habe die Löffel von
herwandten erhalten, ebenso die Bleistücke, von
yenen er einige schon vor kurzem zum Ausgießen
iner Roͤhre als Senkel für seinen Schwager benützt
Jabe. Zur Falichmünzerei seien diese Utensilien nie
hestinmmt gewesen. Das Zweimarkstück habe er auf
der Mannheimer Messe eingenommen und, da er
's als falsch nicht erkannt habe, ohne es weiter zu
zetrachten, seinem Neffen zum Einkauf von Cigarren
ibergeben.
Der Angeklagte wird als nichti fleißig geschildert,
onst liegt gegen seinen Leumund nichts vor.
Von sachverstündiger Seite werden die Werk—
euge als zur Falschmünzerei geeignet erachtet, und
»ie Münze als aus Blei und Zinn gegossen be—
eichnet und zwar in einer so unvollkommenen
zrägung, daß die Fälschung auf den ersten Blick
ckenntlich sei.
Den Geschwornen liegt zur Beantwortung die
. Jahrg.
Hauptfrage aus 8 146 (Münzfälschung) und eine
Frage nach mildernden Umständen vor; außerdem
aoch auf Antrag der Vertheidigung eine Frage aus
z 148 (Versuch des Inverkehrbringens falschen
Beldes, das man als ächtes empfangen, nach er⸗
annier Unächtheit)
Die k. Staatsbehörde verbreitet sich zunächst
iber die Gemeingefährlichkeit dieser Verbrechensart
uind sucht alsdann den Nachweis aus einzelnen In—
dicien zu führen. Der Angeklagte habe nicht gerne
gearbeitet und doch Geld sich verschaffen wollen.
Banz auffällig habe er den Knaben zu einem Kauf⸗
mann geschickt, dessen gewöhnlicher Kunde er nicht
sei. Verdächtig sei auch das Benehmen des Kna-
hen nach der Entdeckung und das des Angeklagten
zei der Haussuchung. Die vorgefundenen Werk⸗
euge habe Ingenheiwer jedenfalls zur Anfertigung
)»es Geldes benützt. Außer diefer Münze seien zur
zamaligen Zeit in der Frankenthaler Gegend noch
einige von ganz gleicher Prägung in Verkehr gesetzt
vorden, sicherlich auch von dem Angeklagten her⸗
rührend. Auch würden die Eingußstücke ganz ge—
nau an die Münze passen und müßten die Geschwore⸗
nen dem allem nach zur Bejahung der ersten Frage
kommen. Sollten sie jedoch diese verneinen, so
ttehe zweifelsohne fest, daß der Angeklagte, wenn
nan annehmen wollte, daß er das Zweimarkstück
wirklich als ächt vereinnahmt habe, als Geschäfts-
nann doch sofort dessen Unächtheit erkannt haben
nußte und versucht habe, durch absichtliche Veraus⸗
jabung als ächtes sich schadlos zu halten, weßhalb
edenfalls die 8. Frage zu bejahen sei.
Dagegen führte die Vertheidigung aus, der In⸗
icienbeweis sei völlig mißglückt. So lange das
Gegentheil nicht erwiesen, sei den Angaben des An—
zeklagten, die auch durch Zeugenaussagen unterstützt
vurden, Glauben zu schenken. Auch nach der Ver⸗
jaftung des Ingenheimer sei in Ludwigshafen
nochmals ein gleiches falsches Zweimarkstück in Ver⸗
lehr gebracht worden und sei damit besonders der
Zufammenhang zwischen dem. Verbrechen und dem
Angeklagten als Thäter in Zweifel gestellt. Ferner
habe derselbe durch seinen Handel immerhin seinen
Unterhalt verdient, so daß auch das von der kgl.
Staatsbehörde untergeschobene Motiv in Wegfall
gerathe.
Allenfalls könne man die Aufstellung der An⸗
llage bezüglich der 3. Frage gelten lassen, und stelle
man diese in das Ermessen der Geschwornen.
Nachdem diese die erste Frage verneint, dagegen
die 8. bejaht hatten, verurtheilte der Gerichtshof
jemäß den Anträgen des Staatsanwalts resp. Ver⸗
heidigers den Ingenheimer zu einer Gefängnißstrafe
»on 2 Monaten und erklärte diese Strafe als durch
die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt und ver—
fügte die Einziehung der falschen Münze.
Schluß der Verhandlung 11*4 Uhr.
2 Zweibrücken, 18. März, Nachmittags
3 Uhr. U. Fall: Straub Jakob, Tagner
zon Berghausen, wegen Sittlichkeitsverbrechens gem.
5176 Z. 2 in idealer Conkurrenz mit 8 183.
Gerichtshof: HH. k. Landgerichtsdirektor
Herfeld, als Vorfitzender, Bruch und Gulden Räthe.
Staatsbehörde: k. II. St. A. Wagner. Ver⸗
theidigung: Gießen, Rechtsanwalt.
Geschworne: Lilier, Fischer, V. Becker,
dlingel, Blinn, Jung, Lang, Grogro, Reitz, Scholl,
Waibel, Naegele.
Nachdem die Geschwornen die Schuldfrage aus
3176 3. 2, unter Annahme mildernder Umstände