reicher Fachmann führte er die Leitung des großen
Etablissements mit anerkannter Thatkraft und Aus—
dauer. Den Arbeitern war er ein wahrer Freund und
unermüdlich für deren Wohlergehen besorgt und thätig.
Daß sein edles Bemühen nicht fruchtlos blieb, be⸗
weisen die dankbar gedenkenden Aeußerungen der
Arbeiter. Wer Gelegenheit hatte, mit Hrn. Tafe!
zu verkehren, mußte die hohe Gesinnung, den edlen,
menschenfreundlichen Charakter desselben bewundern.
So zieht sich durch alle Schichten die Trauer über
den Tod dieses Mannes, der im kräftigsten Alter
von tückischer Krankheit Uberwunden wurde. Das
Andenken an ihn wird stets lebendig bleiben. Möge
er in Frieden ruhen.
5 St. Indbert, 11. Jan. Die gestrige
Notig in der St. Ingb. Ztg. bezüglich unseres
Berichtes über die Christbaumfeier des lath. Ge—
sellenvereins drückt uns noch einmal die Feder in
die Hand. Zunächst wollen wir der Deutung un⸗
seres Berichtes entgegentreten, als obh wir das
Spiel der betr. Herren schlechthin tadeln wollten,
weit entfernt davon, ein Spiel kann gut sein, wie
hier der Fall, dann ist es aber nicht sehr gut,
nicht Ausgezeichnet und noch lange nicht
meisterhaft. Wir sind fest überzeugt,
daß die betreff. Herren bescheiden genug wären,
wollte man ihre Leistungen wirklich meisterhaft
nennen, dieses zurückzuweisen. — Das ist's was
wir eigentlich wollten. Die deutsche Sprache ist
wahrlich reich genug, daß man wegen des passenden
Ausdruckes nicht in Verlegenheit zu kommen braucht.
Aber gerade hier wäre es am Platze von person⸗
lichen Interessen, statt gerechter Kritik zu sprechen.
Wir haben kein Interesse daran, ob Meister oder
Schüler. — Wenn der Herr Berichterstatter
oder besser gesagt die Redaktion der St.
Ingb. Zeitg. (denn von dieser scheint der
gefirige Artikel zu kommen) meint, die erste Ent⸗
gegnung müsse uns getroffen haben, wahrscheinlich
weil wir nicht darauf antworteten, so moͤgen sie
erfahren, daß die dort gebrauchten Redensarten
unverständlich und unzutceffend waren und uns
varum vollfiändig kalt ließen. — Ein Versuch,
unsere Behauptung zu entkräften, wurde nicht ge⸗
macht. Wenn trotzdem der Herr Korrespondent vor
seinen Lesern sich gerechtfertigt glaubt, so zuckt es
uns zwar in den Lachmuskeln ob dieser naiven
Auffassung von Rechtfertigung; aber, „wenn alles
liebi, mag Karl allein nicht hassen“, und so wollen
wir denn nicht der einzige sein, der ihnen den
Lorbeerkranz zu entwinden sucht. Ehre, dem Ehre
gebührt. Den geehrten Lesern des Anzeigers soll
jedoch gestattet sein, auch anderer Meinung sein zu
dürfen, und, da auch wir das lesende Publikum
nicht mehr länger auf die Geduldprobe stellen wol -
len: „Schwamm d'rüber!
* Der erste Schnee hat sich endlich verwichene
Nacht eingestellt und scheint andauernd werden zu
wollen, denn noch immer fallen die kristallenen
Flocken vom Himmel und hüllen die Erde in das
weiße, winterliche Gewand. Die Landleute werden
sich freuen, daß den Saaten nunmehr die schützende
Decke zutheil wird.
PAusdemWestrich 11. Jan. Nachdem gegen
Schluß des Jahres 1888 in verschiedenen pfalzischen
Zeitungen Mittheilungen über einen Entscheid des
igl. Verwaltungsgerichtshofes in München, betreffs
Kasualgebühren der Proteltanten in Böckweiler
erschienen, welche falsch aufgefaßt worden sind, er⸗
laubt man sich die Hauptpunkte aus dem erst vor⸗
gestern eingetroffenen, 16 Folioseiten umfassenden
Erkenntnis des hohen Gerichtshofes zur Kennmis
zu bringen. 1) „Die Protestanten in Böcweiler
sind aufgrund der Vorschrift in Ziff. 1. des Ge—
neralsynodalbeschlusses vom Jahre 1881, allerhöchst
genehmigt am 2. November 1882, zur Entricht⸗
ung solcher Gebühren verpflichtet. 2) Diese Ver—
„pflichtung ist aber erst mit dem Zeitpunkte ihrer
Jamtlichen Publikation am 24. Nov. 1884 zur
„rechtlichen Wirkung gelangt“. (S. 14. u. 15.)
Obwohl die Gebührenforderung des Lehrer?
Vogelgesang in Böckweiler diese Bekanntmach⸗
ung erst veranlaßte, mußte derselbe damit kostenfällig
abgewiesen werden, da sie ja aus der Zeit vor der
amtlichen Verkündigung, d. h. aus den Jahren
1883 und 1884 herrührte. Weil aber der Lehrer
im Prinzip recht bekam, wurden die Kosten des
Entscheides nur auf 10 Mk. festgesetzt, so daß nach
Abzug der Herabsetzung der früher bezahlten Ge—
bühren für den bezirksamtlichen Beschluß von 6 M.
auf 2 M. und für den Regierungsbescheid von 15
Mark auf 7 Mk. 50 Pfg. im ganzen mit Port—
und Botenlohn 1 Mk. 55 Pfg. zu zahlen waren
O Von der Bicenald, 10. Jan. Der
den nahen Frühling verkünden sollende Maikäfer
hat sich auch bei uns beim Pflügen eines Kleeackers
in ziemlicher Anzahl lebend nahe an der Erdoder—
Jäche gefunden. Os er wohl recht behält? „Hier
wird ihm wenig Glauben geschenkt, indem der Wolf
noch keinen Winter gefressen hat. Bauern und
Buben wünschen den bis jetzt ausgebliebenen Schnee,
obwohl aus verschiedenen Gründen, erstere zur Deck
ung der Saat und Befruchtung des Bodens, letztert
zum Wintervergnügen.
— Am 1. Februar l. Is. tritt in Nieder⸗
kirchen, kgl. Amtsgericht Kusel eine Po si—
expedition im Wirksamkeit. Die neue Post⸗
unstalt führt die Bezeichnung Niederkirchen „im
Osterthale“ zur Unterscheidung von der gleichnamigen
AUteren Postexpedition Niederklirchen, welche die
aühere Bezeichnung Niederkirchen „bei Kaiserslautern“
mnzunehmen hat.
— Kaiserlautern, 10. Jan. Wie wir
hernehmen, haben auf das von der Stadt auszu⸗
jebende Anlehen von 810,000 M. neun hiesig⸗
und auswärtige Firmen fubmittirt. Mit besonderer
Benugthuung ist dabei zu constatiren, daß die beiden
hiefigen Firmen Böcking, Karcher & Cie., in Ver⸗
hindung mit dem Vorschußvereine,“ das höchste
Angebot gemacht haben, nämlich 100,40 M. Es
dürfte dies der beste Beweis dafür sein, daß das
Anternehmen als ein nothwendiges und nebenbei
centables erachtet wird. (N. Bz.)
— Neustadt, 10. Jan. Zur Zeit der Ab—
zangsprüfung an der hiesigen Realschule im Augusi
zvorigen Jahres war ein Schüler von bier schwer
rkrankt. Auf dessen Ansuchen wurde ihm vom
gl. Ministerium eine Einzelprüfung gestattet. Die⸗
elbe fand nun unter der Leitung des Herrn Rec⸗
ors Schneider als Ministerial Commissär in den
Tagen vom 4. bis 9. Januar statt und fiel zu
Hunsten des Geprüften aus. (Ztg.)
— Speyer, 11. Jan. Der Tod hat in
inen bedeutenden Kreis der hicsigen Gesellschaft
eine schmerzliche Lücke gerissen, indem Herr Rentier
rudwig Heyden reich heute Vormittag halb zehn
Uhr an den Folgen eines Schlaganfalles aus dem
deben schied. Der Verlebte hat bei einer reichen
ind ehrenvollen Vergangenheit eine Stellung inne⸗
Jehabt, wie wenig seiner Landsleute. Zunächst war
eine politische Thätigkeit herborragend. Im Jahr
1848 stand sein Name wegen seiner Theilnahme
in der politischen Bewegung auf der Liste der zum
Tode Verurtheilten. Anfangs der 70er Jahre ge⸗
joͤrte er dem Reichstage an und war lange Jahr
zis zur Gegenwart; Führer der nationaliberalen Partei.
Wie der „Pfälzer Sängerbund“ seit seinem Be⸗
dehen (1860) und das pfäaälz. Feuerwehrwesen
zurch Herrn Heydenreich einen so ganz seiner Art
nisprechenden, stetig fortschreitenden Entwickelungs⸗
jang genommen haben, ist zu bekannt, als daß es
hier naherer Ausführung bedürfe. Besonders die
hiesige „Liedertafel'“ betrauert in ihm ihren uner
nüdlichen und wohl nicht zu ersetzenden Direktor
die Stadt, ja die ganze Pfalz aber einen ihren
hcenwertesten Manner. Friede seiner Asche!
— Ludwigshafen, 10. Jan. Das vom
siesigen Cäcilienberein jüngst zu Gunsten des Herrn
Musikdirektors Carl Isenmann dveranstaltete
donzert hat auch in pecuniärer Hinsicht den denk⸗
zar günstigsten Erfolg zu verzeichnen. Der Verein
st, nach dem er die entstandenen Unkosten auf seine
dafse übernommen hat, dem G. A. zufolge in der
ingenehmen Lage, der Familie Isenmann den
insehnlichen Betrag von Mk. 600 zu überweisen!
— Ludwigshafen, 11. Jan. Die Aktien
Brauerei dahier, die Firma Gebr. Neuhäuser
und Weingart & Kaufmann haben in aner
dennenswerther Weise dem Verein für Geflügelzuch!
eine Partie Vogelfutter zur Futterung der Vögel
im Winter zur Verfügung gestellt. Der Verein
pricht denselben hiermit seinen Dank aus. — Di⸗
Rechnung der Vogel- und Geflügelaus—
tellung schließt mit einem Ueberschuß von übern
500 Mt. ab.
— Gerolsheim, 10. Jan. Eine rohe
That wurde in der Nacht vom 8. um 9. do. aui
dem hiesigen Friedhofe ausgeführt, indem 8 Grab⸗
denkmäler in boshafler Weise umgeworfen und be—
chädigt wurden. Als der That verdächtig wurde
der hiesige Tagner G. A. Schitthelm durch Herrn
HZendarmeriewachtmeister Sauer in Frankenthal ver⸗
jaftet.
Neueste Nachrichten.
Zweibrücken, 12. Jan. Bei der morgen
Sonntag nachmittags 8 Uhr, in Spehyer stattfin—⸗
den Beerdigung des Vorstandes des Pfalzischen
Feuerwehrbereines, Herrn Heydenreich, werden auch
die Feuerwehren unseres Bezirkes vertreten sein
Nach der vom Vorstand unseres Bezirksverbandes
Herrn Joh. Bachmann erlassenen Einladung er—
folgt die Abfahrt der Vertreter ab Zweibrücken
mint dem Schnellzug vorm. 7 Uhr 52 Min.
über Germersheim, die Rückfahrt ab Speyer 5
Uhr 50 Min. über Neuslsadt. In Anbetracht der
großen Vecdienste, welche sich Heydenreich um die
dle Feuerwehrsache erworben hat, dürfte auch ein
zahlreiche Vertretung der Westricher Feuerwehres
zu erwarten fsein.
Berlin, 11. Jan. Die „Nordd. Allg. Ztg.“
constatiert, daß die französischen Beamten
sich geweigert haben, die erforderlichen Scheitte
zu ihun, um ein Individuum zu ermitteln, welches
im deutschen Zollamtsgebäude zu Deutsch ˖ Abricourt
in der Nacht vom 9. zum 10. Januar Fenster—
cheiben zertrümmert und verschiedene Hezzschriften
hinemgeworfen haite.
Berlinu, 11. Jan. Reich sStag. In Fort—
etzung der Wahlprüfungen besprach heute
der Reichstag die Wahl des Abg. Websky. Hermes
hegründete den Antrag auf Vornahme näherer Er-
nuͤtelungen wegen angeblicher Wahlbeeinflufsungen,
namentlich durch den Kreisschulinspektor Gregorovius
Nach lehhafter Besprechung, an der sich u. a. v.
Marquardsen und Bebel, beteiligten, erfolgte Rüch-
verweisung der Wahlprüfung an die Kommission.
Rächst: Sitzung Samstag 1 Uhr. Anträge Baum—
zach und Hitze, betr. Gewerbegericht und Arbeiter⸗
chutzgesetzge bung.
Für die Redaktisn derantwortlich F. X. Demet
Eingesandt.
Das alte Lied von der Mißhandlung von Kindern
durch ihre Stiefmutter hat auch hier auf eine recht
raurige Weise eine neue Strophe erhalten. Kommi
dieser Tage ein Bube aus dem Walde nachhause und
findet, daß seine Mutter (resp. Stiefmutter), Frau
—A —
tagen auf der Straße herumzulaufen, ist kein Ver⸗
gnügen, und so begab sich denn der Kleine in die
Wohnung seines Oheims. Allein dies sollte ihm
teuer zu stehen kommen. Als er später wirklich
seine Mutter zuhause traf, wurde er gleich exami-
niert, wo er den Nachmittag zugebracht habe. Denn
dem armen Kinde war es verboten, seine Verwand⸗
ten zu besuchen, weil er denen oft schon erzaͤhlte,
wie schlecht es ihm bei der Stiefmutter geht. Da⸗
rauf erhielt der Hungrige ein Stück Brot. Aber
während das herzlose Geschöpf von einer Mutter
ihm mil der einen Hand das Brot verabreichte,
sließ sie ihm mit der anderen Hand unter der
Drohung: Sieh, wenn Du noch einmal dort hin
zehst — — — — ein scharf geschliffenes Metz⸗
jermesser in der Nacken, so daß es fast ein Wun⸗
der war, daß die Wunde nicht tödlich wurde. Mit
durchstochener Mütze und blutüberströmt retiete ich
der Arme zu seinen Verwandien, die ihn verbin⸗
den ließen.
Wenn jemand gegen einen andern eine Waffe
zieht, so ist er strafbar; seht empfindlich wird er
gesiraft, wenn er von der Waffe Gebrauch macht.
Als gesellschaftsgefährlich setzt man ihn hinter
Schloß und Riegel. Diese armen Kinder aber find
hrer Stiefmutter schutzlos in die Hände gegeben,
da der Vater immer auf Arbeit ist. Diese Kinder
können nie aufhören zu zittern. Einer solchen
Rabenmutter darf mag keine Kinder anvertrauen.
Es ist darum eine heilige Pflicht für die Anver-
wandten der verstorbenen wirklichen Mutter gegen-
über, die Kinder den Händen dieser Frau zu ent⸗
reißen und für sie sowohl leiblich als geistig Sorge
zu tragen; denn unter einer solchen Pflege ver⸗
tümmern Körper und Seele.
für Herren und Knaben⸗
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