Amtliches Organ des königl. Amltsgerichts St. Ingbert.
Ter „Et⸗Ingberter Anzeigen erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Vlatt und Mitiwochs und Samstags mi
usirirten Veilagen. as Blcit losei dieriehährlich 1M Go einschließiich Tageriohn; durch die Pof bezogen 1 M 75 -, einschließlich 40 Zustellungsgebuhr. Die
cinrücaunge gebühr sur die 4gespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgi bei Inseralen aus der Pfalz 10 4, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition
Austunst extbeilt, I3 4. Reklamen 80 3. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
X 3.
Deutsches Reich.
München, 2. Jan. (Personalveränderungen
im k. Obermedizinal⸗Ausschuß.) Geheim-Rat Prof.
Dr. Chr. von Rothmund wurde wegen vorgerückten
Alters und dadurch bewirkter Dienstunfähigkeit von
der Funktion eines ordentlichen Mitgliedes des k.
Obermedzinal⸗Ausschusses enthoben und mit der⸗
selben der außerordentliche Professor der Chirurgie
an der Universität München Dr. Ottm. Angerer
detraut. Gw. 3)
Muünchen, 8. Jan. Dem als Reichsbevoll⸗
mächtigten für Zölle und indirekte Steuern fun⸗
gierenden kal. bayer. Oberzollrkat Dr Hermann
Schaller in Köln a. Rh. wurde der Titel und
Rang eines Oberregierungsrates gebührenfrei ver⸗
liehen, die Oberzollinspektoren Schießl-Würzburg
und Dresler⸗-München wurden zu Oberzollräten
rnannt.
München, 83. Jan. Der neue franzöfische
Geschaftsträger Barrère hat bereits in voriger
Woche dem Prinzregenten sein Beglaubigungs⸗
schreiben überreicht und hiernach berichtigt sich die
Pariser Meldung von einer Ernennung Chaptals.
— Des Ministers Dr. Frhrn. v. Luz Befinden
st in erfreulicher Besserung begriffen. Dr. v.
Lutz erledigt in seiner Wohnung alle Geschäfte.
Berlin, 2. Jan. Zu dem Entwurf eines
Besetzes über die Verwendung der soge—
nannten Sperrgelder werden bereils seit länge—
rer Zeit im Cultusministerium Aufstellungen ge—
macht. Bisher ist jedoch noch keine Entscheidung
getroffen worden, diesen Entwurf schon in der
nächsten Session dem Landtage vorzulegen. Sollte
aber ein dahingehender Beschluß des Staatsmini—
steriums erfolgen, so würde die im wesentlichen
vorbereitete Vorlage fich in kurzer Zeit fertigstellen
assen.
Nach Beschluß des Bundesrathsausschusses für
Zoll · und Steuerwesen ist bis auf weiteres für die
Inanspruchnahme der im Zusatzvertrage zu dem
deutsch-schweizerischen Handelsver—
brage bezeichneten Zollbegünstigungen die Führung
des Nachweises der Abstammung der eingehenden
Waaren aus der Schweiz oder anderen deutscher-
eits meistbegünstigten Ländern nicht erforderiich.
Der Erlaß der zum Artikel 2 des fraglichen Zu⸗
jatzvertrages eiwa erforderlichen Ausführungsdor⸗
ichriften ist den obersten Landesfinanzbehörden über—⸗
ragen.
Mehrere Blätter berichten von einer Verleihung
des Schwarzen Adlerordens an den frü—
heren Staatsminister v. Puttkame?. Die
Thatsache wird bestätigt.
Die „Berl. Pol. Nachr.“ melden heute, daß,
nachdem es den Franzosen gelungen, ein neues
cauchloses Pulvder herzustellen, dessen Eigen⸗
jchaften, namentlich was Hallbarkeit betrifft, denen
des früheren Pulvers dieser Art bedeutend überlegen
jein sollen, sie das in großer Qualität zuerst fabri—
zirte ältere rauchlose Pulver an andere Siaaten
oertaufen wollen und daß zu diesem Zwecke bereits
ein ganzes Corps von Commis Vohageurs in mili—
särischen Artikeln auf der Reise sei.
Dem „Berl. Tagebl.“ zufolge hat in Dar⸗
es⸗Salaam ein heftiger Kampf der Deutschen
gegen die Araber stattgefunden.
Berlin, 2. Jan. „Das „Militär-Wochen⸗
blatt“ veröffentlicht einen Erlaß, durch welchen der
Premier: Lieutenant Wiß mann, dem der Charak⸗
ter als Hauptmann verliehen ist, in das Auswär⸗
lige Amt commandirt wird
Freitag, 4. Januar 389.
Berlin. 2. Jan. Die Gerüchte über eine
—XV
»are Gestalt. Die Angelegenheit wird wahrschein⸗
ich nicht aus der Mitte des Abgeordnetenhauses
ingeregt werden, sondern in Gestalt einer Re—
sierungsvorlage den Landtag beschäftigen. Die
Erhöhung soll sich auf drei bis vier Millionen be⸗
aufen, also die Dotation von 12 auf 15 bis 16
Millionen gejetzt werden.
Berlin, 3. Jan. Der „Reichsanzeigec“ ver⸗
ffentlicht heute eine konigliche Verordnung, durch
velche beide Häuser des preußischen Land⸗
rages auf den 14. Januar zusammenberufen
verden.
Berlin, 83. Jan. Am Neujahrstage trat bei
dem Empfange der Generalität durch Kaiser Wil-
helm, der Nationalzeitung zufolge, zunächst General-
feldmarschall Graf v. Moltke vor und brachte in
infachen und würdigen Worten dem Kaiser Wilhelm
die Glückwünsche des Heeres dar. Kaiser Wilhelm
rückte dem Feldmarschall die Hand und sprach un-
ähr folgendes: „Es wird mir eine besondere Er⸗
nnerung sein, daß ich Sie alle zum ersten Male
im mich versammelte. Ich hoffe, Sie werden bei
en Arbeiten, die uns bevorstehen, mir mit dersel-
en Treue und Gewissenhaftigkeit dienen wie mei⸗
sem Großvater.“
Ausland
Bruüssel, 1. Jan. Der Zustand des
dönigs der Niederlande ist neuerdings wieder
erschlimmert.
Brüssel, 2. Jan. Die Neujahrsrede
des Königs betont die festeste Zuversicht auf die
die Erhaltung des Friedens.
Brüssel, 8. Jan, Der hiesige italienische
Gesande della Croce erhob Vorstellungen
vegen Beleidigung Italiens durch die kleri—
ale Presse.
Paris, 3. Jan. Die „France“ veröffentlicht
n einer Sonderausgabe einen Aufruf Boulangers
an die Wähler von Paris. Boulanger ergeht sich
in demselben in seinen gewohnten Angriffen gegen
das bestehende republikanische Regiment und weist
als Verleumdung den Vorwurf zurück, daß er nach
der Diktatur strebe. Wenn er die Absicht gehabt
hzütte, den Diktator zu spielen, so würde er sie aus⸗
geführt haben zu der Zeit, als er als Kriegsmi—
nister das ganze Heer in der Hand hatte. Wie
es heißt, würden die Royalisten den Herzog von
Aumale dem General Boulanger als Gegencan⸗
didaten in Paris gegenüberstellen.
Belgrad, 8. Jan. Vor ECröffnung der
—Schlußsitzung der Skupschtina verlas der Präsident
ine weitgehende Amnestie. König Milan
chloß die Skupschtina mit einer Thronrede, nach
velcher er die Verfassung unterschrieb. Lebhafte
Hochrufe und großartige Begeisterung bealeiteten
ziese Handluno.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*— St. Ingbert, 4. Januar. Da mit
jem 1. dss. Mis. das Reichsgeletz vom 5. Mai
1880 über die Unfall- und Krankenver—
icherung der in lande und forstwirthschaft⸗
ichen Betrieben beschäftigten Personen in Bahyern
einem ganzen Umfange nach in Kraft ge—
reten ist, hat die kgl. Regierung Veranlassung ge⸗
ommen, auf die wichtigsten Obliegenheiten, welche
ortan den Unternehmern versicherter Betriebe und
27 Jaurg.
den Orispolizeibehörden zukommen, aufmerksam zu
nachen. Den Bestimmungen fur die Unternehmer
oersicherter Betriebe ist zu entnehmen: 1. Von
jsedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden
Unfalle, durch welchen eine in demselben beschäf⸗
tigte Person getödtet wird, oder eine Körperber⸗
letzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Tagen, oder den Tod zur Folge
hat, ist von dem Betriebsunternehmer nach 8 55
des eingangs erwähnten Gesetzes und nach 8 23
des Statuts der land- und forstwirthschaftlichen
Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk der
Pfalz (außerordentliche Beilage zur Nr. 60 des
Beiblattes zum Kreisamtsblatte vom 23. Dez. v.
J.) 1. an die Ortspolizeibehörde und 2. an den
Vertrauensmann der Berufsgenossenschaft des Be⸗
zirkes, in welchem sich der Unfall ereignet hat,
ichriftlich oder mündlich Anzeige zu erstatten. 2.
Diese Anzeige muß binnen zwei Tagen nach dem
Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer
don den Unfalle Kenntniß erlangt hat. 3. Ver—⸗
pflichtet zur Anzeige ist der Betriebsunternehmer d.
h. derjenige, welcher einen verficherten land⸗ oder
forstwirthschaftlichen Betrieb für eigene Rechnung
führt. Auf die Größe des Betriebes kommt es
aicht an, ebensowenig auf das Eigenthumsverhält⸗
niß; auch der Vächter, der die gepachteten Grund⸗
tücke, oder der Nutznießer, der z. B. Dienstgründe
ür eigene Rechnung bewirthschaftet, ist Unternehmer
eines land- oder forstwirthschaftlichen Betriebes. 4.
Die land⸗ und forstwirthschaftliche Berufsgenossen⸗
chaft der Pfalz umfaßt: a. alle auf die Gewin⸗
aung roher Naturprodukte des Grundes und Bo—
dens aus dem Pflanzenreiche gerichteten Unterneh—⸗
nungen: Acker⸗, Wiesen⸗, Wald-, Wein-, Garten⸗,
Hemuͤse⸗, Obst⸗, Tabak⸗, Hopfenbau u. s. w.; b)
die Kunst- und Handelsgärtnerei, einschließlich des
Baumschulbetriebes.
e— Die Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen
ziebt bekannt, daß vom 1. Januar l. J. ab bei
der Statio Ludwigshafen Retourbil—
ete nach Straßburg, mit welchen die Hin⸗
ahrrt über Lauterburg oder Weißenburg und die
Rückfahrt über Kehl oder Lauterburg oder Weißen-
zurg zulässig ist, zur Einführung gelangen. Die
Hilligkeitsdauer beträgt drei Tage und der Fahr—
preis 1. Klasse 20 Mk. 50 Pf., 2. Klasse 14
Mark 70 Pfg., 3. Klasse 10 Mk. 70 Pfg. —
Die bis jetzt bestehenden, zur Hinfahrt und Rück—
fahrt nur über Weißenburg giltigen Retourbillete
wischen Ludwigshafen und Straßburg werden an⸗
nerändert beibehalten.
— Die Stadt Zweibrücken erhebt, laut
Beschluß des Stadtrathes, pro 1889 an Gemein de⸗
umlagen 80 Prozent.
— Erledigt ist die zweite Amisdienerstelle
heim Buürgermeisteramte Kaiserslautern.
Meldetermin bis 15. Januar für Bewerber bis zu
35 Jahren Lebersalter, Gehalt 900 M.
— Ein bedauerlicher Unfall kam in der
Neujahrsnacht in Pirmasens in einem Hause
der Schäfergasse vor. Daselbst hatte die Magd
in ihrer Kammer ein offenes Licht (Stearinkerze)
zenützt, und dabei ihre Toilette gemacht, um an
zer Tanzmufik theilnehmen zu können. Bei ihrem
Weggang ließ das Mädchen die Kerze brennen, die
»ann wohl umfiel und zunächst die Kleider der
Magd, welche auf einem Stuhl lagen, in Brand
etzten. Erst gegen halb 1 Uhr wurde das Feuer
»urch eiue heimkehrende Miethspartie gemerkt. Die
Uücklicherweise noch bein Salvesterpunsch versam-