Full text: St. Ingberter Anzeiger

Amtliches Organ des königl. Amltsgerichts St. Ingbert. 
Ter „Et⸗Ingberter Anzeigen erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Vlatt und Mitiwochs und Samstags mi 
usirirten Veilagen. as Blcit losei dieriehährlich 1M Go einschließiich Tageriohn; durch die Pof bezogen 1 M 75 -, einschließlich 40 Zustellungsgebuhr. Die 
cinrücaunge gebühr sur die 4gespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgi bei Inseralen aus der Pfalz 10 4, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition 
Austunst extbeilt, I3 4. Reklamen 80 3. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
X 3. 
Deutsches Reich. 
München, 2. Jan. (Personalveränderungen 
im k. Obermedizinal⸗Ausschuß.) Geheim-Rat Prof. 
Dr. Chr. von Rothmund wurde wegen vorgerückten 
Alters und dadurch bewirkter Dienstunfähigkeit von 
der Funktion eines ordentlichen Mitgliedes des k. 
Obermedzinal⸗Ausschusses enthoben und mit der⸗ 
selben der außerordentliche Professor der Chirurgie 
an der Universität München Dr. Ottm. Angerer 
detraut. Gw. 3) 
Muünchen, 8. Jan. Dem als Reichsbevoll⸗ 
mächtigten für Zölle und indirekte Steuern fun⸗ 
gierenden kal. bayer. Oberzollrkat Dr Hermann 
Schaller in Köln a. Rh. wurde der Titel und 
Rang eines Oberregierungsrates gebührenfrei ver⸗ 
liehen, die Oberzollinspektoren Schießl-Würzburg 
und Dresler⸗-München wurden zu Oberzollräten 
rnannt. 
München, 83. Jan. Der neue franzöfische 
Geschaftsträger Barrère hat bereits in voriger 
Woche dem Prinzregenten sein Beglaubigungs⸗ 
schreiben überreicht und hiernach berichtigt sich die 
Pariser Meldung von einer Ernennung Chaptals. 
— Des Ministers Dr. Frhrn. v. Luz Befinden 
st in erfreulicher Besserung begriffen. Dr. v. 
Lutz erledigt in seiner Wohnung alle Geschäfte. 
Berlin, 2. Jan. Zu dem Entwurf eines 
Besetzes über die Verwendung der soge— 
nannten Sperrgelder werden bereils seit länge— 
rer Zeit im Cultusministerium Aufstellungen ge— 
macht. Bisher ist jedoch noch keine Entscheidung 
getroffen worden, diesen Entwurf schon in der 
nächsten Session dem Landtage vorzulegen. Sollte 
aber ein dahingehender Beschluß des Staatsmini— 
steriums erfolgen, so würde die im wesentlichen 
vorbereitete Vorlage fich in kurzer Zeit fertigstellen 
assen. 
Nach Beschluß des Bundesrathsausschusses für 
Zoll · und Steuerwesen ist bis auf weiteres für die 
Inanspruchnahme der im Zusatzvertrage zu dem 
deutsch-schweizerischen Handelsver— 
brage bezeichneten Zollbegünstigungen die Führung 
des Nachweises der Abstammung der eingehenden 
Waaren aus der Schweiz oder anderen deutscher- 
eits meistbegünstigten Ländern nicht erforderiich. 
Der Erlaß der zum Artikel 2 des fraglichen Zu⸗ 
jatzvertrages eiwa erforderlichen Ausführungsdor⸗ 
ichriften ist den obersten Landesfinanzbehörden über—⸗ 
ragen. 
Mehrere Blätter berichten von einer Verleihung 
des Schwarzen Adlerordens an den frü— 
heren Staatsminister v. Puttkame?. Die 
Thatsache wird bestätigt. 
Die „Berl. Pol. Nachr.“ melden heute, daß, 
nachdem es den Franzosen gelungen, ein neues 
cauchloses Pulvder herzustellen, dessen Eigen⸗ 
jchaften, namentlich was Hallbarkeit betrifft, denen 
des früheren Pulvers dieser Art bedeutend überlegen 
jein sollen, sie das in großer Qualität zuerst fabri— 
zirte ältere rauchlose Pulver an andere Siaaten 
oertaufen wollen und daß zu diesem Zwecke bereits 
ein ganzes Corps von Commis Vohageurs in mili— 
särischen Artikeln auf der Reise sei. 
Dem „Berl. Tagebl.“ zufolge hat in Dar⸗ 
es⸗Salaam ein heftiger Kampf der Deutschen 
gegen die Araber stattgefunden. 
Berlin, 2. Jan. „Das „Militär-Wochen⸗ 
blatt“ veröffentlicht einen Erlaß, durch welchen der 
Premier: Lieutenant Wiß mann, dem der Charak⸗ 
ter als Hauptmann verliehen ist, in das Auswär⸗ 
lige Amt commandirt wird 
Freitag, 4. Januar 389. 
Berlin. 2. Jan. Die Gerüchte über eine 
—XV 
»are Gestalt. Die Angelegenheit wird wahrschein⸗ 
ich nicht aus der Mitte des Abgeordnetenhauses 
ingeregt werden, sondern in Gestalt einer Re— 
sierungsvorlage den Landtag beschäftigen. Die 
Erhöhung soll sich auf drei bis vier Millionen be⸗ 
aufen, also die Dotation von 12 auf 15 bis 16 
Millionen gejetzt werden. 
Berlin, 3. Jan. Der „Reichsanzeigec“ ver⸗ 
ffentlicht heute eine konigliche Verordnung, durch 
velche beide Häuser des preußischen Land⸗ 
rages auf den 14. Januar zusammenberufen 
verden. 
Berlin, 83. Jan. Am Neujahrstage trat bei 
dem Empfange der Generalität durch Kaiser Wil- 
helm, der Nationalzeitung zufolge, zunächst General- 
feldmarschall Graf v. Moltke vor und brachte in 
infachen und würdigen Worten dem Kaiser Wilhelm 
die Glückwünsche des Heeres dar. Kaiser Wilhelm 
rückte dem Feldmarschall die Hand und sprach un- 
ähr folgendes: „Es wird mir eine besondere Er⸗ 
nnerung sein, daß ich Sie alle zum ersten Male 
im mich versammelte. Ich hoffe, Sie werden bei 
en Arbeiten, die uns bevorstehen, mir mit dersel- 
en Treue und Gewissenhaftigkeit dienen wie mei⸗ 
sem Großvater.“ 
Ausland 
Bruüssel, 1. Jan. Der Zustand des 
dönigs der Niederlande ist neuerdings wieder 
erschlimmert. 
Brüssel, 2. Jan. Die Neujahrsrede 
des Königs betont die festeste Zuversicht auf die 
die Erhaltung des Friedens. 
Brüssel, 8. Jan, Der hiesige italienische 
Gesande della Croce erhob Vorstellungen 
vegen Beleidigung Italiens durch die kleri— 
ale Presse. 
Paris, 3. Jan. Die „France“ veröffentlicht 
n einer Sonderausgabe einen Aufruf Boulangers 
an die Wähler von Paris. Boulanger ergeht sich 
in demselben in seinen gewohnten Angriffen gegen 
das bestehende republikanische Regiment und weist 
als Verleumdung den Vorwurf zurück, daß er nach 
der Diktatur strebe. Wenn er die Absicht gehabt 
hzütte, den Diktator zu spielen, so würde er sie aus⸗ 
geführt haben zu der Zeit, als er als Kriegsmi— 
nister das ganze Heer in der Hand hatte. Wie 
es heißt, würden die Royalisten den Herzog von 
Aumale dem General Boulanger als Gegencan⸗ 
didaten in Paris gegenüberstellen. 
Belgrad, 8. Jan. Vor ECröffnung der 
—Schlußsitzung der Skupschtina verlas der Präsident 
ine weitgehende Amnestie. König Milan 
chloß die Skupschtina mit einer Thronrede, nach 
velcher er die Verfassung unterschrieb. Lebhafte 
Hochrufe und großartige Begeisterung bealeiteten 
ziese Handluno. 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
*— St. Ingbert, 4. Januar. Da mit 
jem 1. dss. Mis. das Reichsgeletz vom 5. Mai 
1880 über die Unfall- und Krankenver— 
icherung der in lande und forstwirthschaft⸗ 
ichen Betrieben beschäftigten Personen in Bahyern 
einem ganzen Umfange nach in Kraft ge— 
reten ist, hat die kgl. Regierung Veranlassung ge⸗ 
ommen, auf die wichtigsten Obliegenheiten, welche 
ortan den Unternehmern versicherter Betriebe und 
27 Jaurg. 
den Orispolizeibehörden zukommen, aufmerksam zu 
nachen. Den Bestimmungen fur die Unternehmer 
oersicherter Betriebe ist zu entnehmen: 1. Von 
jsedem in einem versicherten Betriebe vorkommenden 
Unfalle, durch welchen eine in demselben beschäf⸗ 
tigte Person getödtet wird, oder eine Körperber⸗ 
letzung erleidet, welche eine Arbeitsunfähigkeit von 
mehr als drei Tagen, oder den Tod zur Folge 
hat, ist von dem Betriebsunternehmer nach 8 55 
des eingangs erwähnten Gesetzes und nach 8 23 
des Statuts der land- und forstwirthschaftlichen 
Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk der 
Pfalz (außerordentliche Beilage zur Nr. 60 des 
Beiblattes zum Kreisamtsblatte vom 23. Dez. v. 
J.) 1. an die Ortspolizeibehörde und 2. an den 
Vertrauensmann der Berufsgenossenschaft des Be⸗ 
zirkes, in welchem sich der Unfall ereignet hat, 
ichriftlich oder mündlich Anzeige zu erstatten. 2. 
Diese Anzeige muß binnen zwei Tagen nach dem 
Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer 
don den Unfalle Kenntniß erlangt hat. 3. Ver—⸗ 
pflichtet zur Anzeige ist der Betriebsunternehmer d. 
h. derjenige, welcher einen verficherten land⸗ oder 
forstwirthschaftlichen Betrieb für eigene Rechnung 
führt. Auf die Größe des Betriebes kommt es 
aicht an, ebensowenig auf das Eigenthumsverhält⸗ 
niß; auch der Vächter, der die gepachteten Grund⸗ 
tücke, oder der Nutznießer, der z. B. Dienstgründe 
ür eigene Rechnung bewirthschaftet, ist Unternehmer 
eines land- oder forstwirthschaftlichen Betriebes. 4. 
Die land⸗ und forstwirthschaftliche Berufsgenossen⸗ 
chaft der Pfalz umfaßt: a. alle auf die Gewin⸗ 
aung roher Naturprodukte des Grundes und Bo— 
dens aus dem Pflanzenreiche gerichteten Unterneh—⸗ 
nungen: Acker⸗, Wiesen⸗, Wald-, Wein-, Garten⸗, 
Hemuͤse⸗, Obst⸗, Tabak⸗, Hopfenbau u. s. w.; b) 
die Kunst- und Handelsgärtnerei, einschließlich des 
Baumschulbetriebes. 
e— Die Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen 
ziebt bekannt, daß vom 1. Januar l. J. ab bei 
der Statio Ludwigshafen Retourbil— 
ete nach Straßburg, mit welchen die Hin⸗ 
ahrrt über Lauterburg oder Weißenburg und die 
Rückfahrt über Kehl oder Lauterburg oder Weißen- 
zurg zulässig ist, zur Einführung gelangen. Die 
Hilligkeitsdauer beträgt drei Tage und der Fahr— 
preis 1. Klasse 20 Mk. 50 Pf., 2. Klasse 14 
Mark 70 Pfg., 3. Klasse 10 Mk. 70 Pfg. — 
Die bis jetzt bestehenden, zur Hinfahrt und Rück— 
fahrt nur über Weißenburg giltigen Retourbillete 
wischen Ludwigshafen und Straßburg werden an⸗ 
nerändert beibehalten. 
— Die Stadt Zweibrücken erhebt, laut 
Beschluß des Stadtrathes, pro 1889 an Gemein de⸗ 
umlagen 80 Prozent. 
— Erledigt ist die zweite Amisdienerstelle 
heim Buürgermeisteramte Kaiserslautern. 
Meldetermin bis 15. Januar für Bewerber bis zu 
35 Jahren Lebersalter, Gehalt 900 M. 
— Ein bedauerlicher Unfall kam in der 
Neujahrsnacht in Pirmasens in einem Hause 
der Schäfergasse vor. Daselbst hatte die Magd 
in ihrer Kammer ein offenes Licht (Stearinkerze) 
zenützt, und dabei ihre Toilette gemacht, um an 
zer Tanzmufik theilnehmen zu können. Bei ihrem 
Weggang ließ das Mädchen die Kerze brennen, die 
»ann wohl umfiel und zunächst die Kleider der 
Magd, welche auf einem Stuhl lagen, in Brand 
etzten. Erst gegen halb 1 Uhr wurde das Feuer 
»urch eiue heimkehrende Miethspartie gemerkt. Die 
Uücklicherweise noch bein Salvesterpunsch versam-