Full text: St. Ingberter Anzeiger

—4 
—2 
— — — / 8 8 8 * —4 —8— — * * 
8* — 44 — — — — 5 F * —— — 
—*5 —— —— — 6 —38 — — E— —— 4— 
9 —— 6 —F * —848 8* S8 9 * 233 
JJ9 3 * 853 — 1 —525 —38 9 
— 325 9 4 9 239— — 7 ] 3 9 * 3 9 9 4 
58 5339 68 58— — J. 8 i * * —3* * — 5 
3 8 —9 — * * * * * — 4* * —9— * 8 5 
53 — * — * —— —9 * 3 
* J 63 * 22* Roy —9 —4— 
— 
iche⸗ Organ des könial. Amtsgerichts St. Inabert. 
— — 
ver ‚Dt⸗ Augbrrter —— erscheint täglich mit Autnahme der Gonn- und Feiertage. 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs⸗Blatt und Mittwochs und Samftags 
nit Aunftrrten Veilagen. Vas Blatt koßet dierieljährlich M G60 einschließlich Trägerlohn; durch die Foft bezogen 1 A 75 , einchließlich 40 — Zusiellungsgebahr. 
die Enracknugegebrhr ar die Agespallene Garmondielle oder deren Kaum beträgt bei Inseralen aus der Pfaiz 10 —, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die 
E den nie aeleet ibeit. Irretlamen 30 vBei Amaliger Ginrudeng wird nur dreimaligt derechnet. 
4— 270. Donnerstag, 20. November 1890. 
25. — 
Deutisches Reich. 
Neustadt, 19. Nov. Wie bereits in Kürze 
gemeldet, findet am nächsten Sonntag dahier eine 
FJertrauensmännerversammlung der national- 
siberalen Partei der Pfalz statt. Auf der 
Tagesordnung stehen die Konstituirung eines allge⸗ 
— 
Berathung der Satzungen, sowie sonstige Fragen 
nnerer Natur. 
Berlin, 190 Nov. Der nachmittiags im Pa 
jais der Kaiserin Friedrich stattgehabten standesami— 
uͤchen Trauungder Prinzessin Viktoria 
imn dem Prinzen Adolf zu Schaumburg Lippe 
solgte die kirchliche Trauung durch Hofptediger 
Dihander in der Schloßkapelle. Das Kaiserpaar, 
alle Mitglieder des Koͤnigshauses sowie die fürst⸗ 
ichen Gäste wohnten der Feier an. Bei dem darauf 
olgenden Prunkmahl brachte Kaiser Wilhelm das 
doch auf die Neuvermählten aus, gedachte des 
zaifers Friedrich und icherte den Neuvermählten 
seinen Schutz und fürsorgliche Freundichaft zu. 
dinarium vom Jahre 1891 ab zu bewilligen, wegen 
der im laufenden Jahre enisprechend den zu Recht 
vestehenden Verordnungen vorgenommenen Umwand⸗ 
ung einer der zwei dortigen Verweserstellen in eine 
Lehrerstelle. Die übrigen 28 Gemeinden, welche 
Reubewilligung von Kreisfondszuschüssen bean— 
pruchen, find dieselben, welche bereits im Vorjahre 
ibgewiesen wurden. Neue Verhältnisse und That⸗ 
achen werden fur keine dieser Gemeinden geltend 
jemacht. Im Landrathsbeschlusse vom 9. Nodem-⸗ 
jer 1888 wurde mit Ruckficht auf die vorliegenden 
Anspruche der Gemeinden die Tabelle für Berech 
aung der Unterstützungsklassen festgesetzt, welche mit 
dem ganzen Beschlufsse die Allerhöchste Genehmig⸗ 
ung erhielt. Diese Tabelle wäre jedenfalls modi⸗ 
fizirt worden, wenn zahlreichere Bewerbungen und 
vesentlich höhere Ansprüche dem Landrathe vorge⸗ 
legen hätten. Nachdem nunmehr die Tabelle mil 
RKücksicht auf die bei Beginn der sechsjährigen Periode 
erhobenen Ansptüche festgestellt und die Gehalts- 
rxganzungszuschüsse demgemäß vertheilt sind, können 
uur in ganz ausnahmsweisen Fällen und bei neu 
nuftretenden unabweisbaren Bedürfnifsen weitere 
Bewilligungen stattfinden. Vorstehende sachliche und 
chwerwiegende, und durchaus nicht blos formelle 
Beünde siehen der Gewährung des Ansuchens jener 
28 Gemeinden enigegen, welche nachträglich einen 
Zuschuß im Ordinarium begehren, weßhalb der Land⸗ 
rath wiederholt deren Gesuche abweist. 
ad 2. b.) Dienstalterszulagen aus Kreisfonds 
jom 2. Jahre nach erstandener Anstellungsprufung 
beginnend. Erhöht um 2253 Mtk. 07- Pfg. auf 
39,420 Mk. 35 Pfg. entsprechend dem detaillir 
nachgewiesenen Bedürfnisse. 
ad 3. Fur perfoͤnliche und widerrufliche Zu⸗ 
lagen an Lehrer und Verweser auf gering dotirten 
abgelegenen Schulstellen. Entsprechend dem Ersuchen 
des Landraihes vom 7. November 1889 hat die 
tgl. Kreisregierung nähere Aufschlüsse über die Zah! 
ind die Verhältnisse derjenigen Schulorte, deren 
dehrerpersonal eventuell durch persönliche Zulagen 
aufgebessert werden soll, in einer tabellarischen 
eberficht dem Landrathe zugehen lafssen. Diese 
lebersicht enthalt 179 Schulstellen an 53 Schul⸗ 
orten der Pfalz. 
a) Bezüglich der Schwierigkeit dieser Schulstellen 
ergidt fich, daß 1. die Schülerzahl in 35 Schulen 
nur 10 —30 Schuüler, in 23 Schulen 31—40, in 
38 Schulen 41 -50, in 31 Schulen 531- 60 und 
in 52 Schulen über 60 Schüler beträgt, daß da— 
zegen 2., die äußeren Verhältnisse in 29 Gemein⸗ 
hden wegen schwieriger Erlangung eines Kosthauses 
aind in 30 Orten wegen schlechter Wohnungsver⸗ 
zältnisse ungünstig liegen, wobei von mehreren 
dandrathemitgliedern darauf hingewiesen wird, daß 
uus den Ansprüchen und dem Auftreten mancher 
SZchulverweser die Schwierigkeiten zur Erlangung 
eines Kosihauses erwachsen. 
b) In Ansehung des Einkommens zuzüglich 
icheter Nebenbezüge eriragen 1. von 79 Verweser⸗ 
jellen 39 zwischen 600 und 650 Ml. 15 zwischen 
351 bis 700 Mk., 19 zwischen 701 und 750 Mk., 
7 zwischen 751 und 800 Mk., während 2. ven 
100 Lehrerstellen 23 zwischen 700 und 850 Mk., 
20 zwischen 881 und 900 Mtk., 22 zwischen 901 
und 950 Mk., 12 zwischen 951 und 1000 Mb, 
23 abder über 1000 Mk. ertragen, alle ange- 
richnet die Diensftalterszulage aus Kreis⸗ oder 
Staatsfonds. 
c) Die Abgelegenheit ist ein mehr oder minder 
telativer Begriff, dürfte aber auf Stellen an 
Kantonshauptorten, Eisenbahnstationsorten, oder 
nuf Stellen in der Nähe von Städten und anderen 
Irößeren Orten hier nicht anwendbar sein und 
zarum bei recht vielen in die Tabellen aufge— 
nommenen Stellen nicht zutreffen. Nach diesem 
Finblicke in die vorgelegte Tabelle glaudte der 4. 
Ausschuß folgende Gesichtspunkte festhalten zu 
sollen. Es ist keine dauernde Aufbesserung der 
zetr. Schulstellen vorzunehmen, vielmehr sollen nur 
Jersönliche je nach Umständen verschieden zu be— 
messende, widerrufliche Zulagen zum Zwecke der 
Bewinnung oder längeren Festhaltung geeigneter 
Lehrer und Verweser bewilligt werden, da es weder 
röthig, noch möglich ist, das Lehrerpersonal dauernd 
festzuhalten, bielmehr nur ein allzu rascher Wechsel 
berhindert werden soll; 2. weder die Schwierigkeit, 
noch die geringere Dotation, noch das Abgelegen- 
sein, einer Schulstelle ist für fich allein in der 
Regel entscheidend für die Zuwendung einer Zu— 
lage an den Stelleninhaber, sondern erst die 
Zonkurrenz, wenn nicht aller drei, so doch von 
mindestens zweien der bezeichneten Verhältnisse; 3. 
die Zulagen find durchschnittlich von der kgl. Kreis⸗ 
regiecung hoͤher als von den kgl. Bezirksämtern 
und sehr oft zu hoh proponirt und werden auch 
hei sparsamerer Zumessung an den weitaus meisten 
Stellen ihren Zweck für eine gewisse Zeit erfüllen. 
Von diesen Gesichtspunkten aus kann der vorge⸗ 
schlagene Kredit von 30,000 Mark sehr bedeutend 
zekurzt werden. Der Landrat genehmigt einen 
Dredit von 5000 Mk. 
Ausland. 
Paris, 19. Nor. Deputirtenkammer. 
hei Beratung des Budgets der Verträge verlang! 
Rivet, die Regierung möge die Eisenbahnver⸗ 
waltungen auffordern, die den Mitgliedern von 
Ordensgesellschaften, die fich nicht dem Lehramte 
vidmen, erteilten Fahrpreisermäßigungen aufzuhe ben. 
der Minister der öffentlichen Arbeiten, Ypek 
Zuyot, bekampfte den Antrug, weil eine soiche 
Moaßregel das Gepräge kleinlicher Verfolgungswut 
—IXVD— 
jedoch der Antrag Rivet mit 269 gegen 207 
Stimmen mit dem Zusatz angenommen, daß außer 
den Lehrorden auch den der Krankenpflege sich wid— 
menden Orden die Verauünstigunqg au belassen sei, 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. In gbert, 20. Nov. Mit ihrem gestern 
Abend erfolgten erstmaligen Auftreten hat die Munkel 
sche Variete⸗Theatergesellschaft es verstanden die 
Gunst des Publikums zu erringen. Der Charakter 
der Aufführungen war schon aus dem mitge⸗ 
teilten Programm zu ersehen. Es find heitere unter⸗ 
haltende Stücke, welche dem Zuschauer und Zuhörer 
ingenehme Stunden bereiten. Als Sehenswürdig⸗ 
leiten muͤssen besonders die mimischen Darstellungen 
bekannter Persönlichkeiten durch Htn. Leonhardy her- 
vorheben. Das zahlreich erschienene Publikum,spendete 
den Miwirkenden reichlichen Beifall. Gewiß werden 
dieselben auch an den folgenden Abenden einen aut 
besetzten Saal vorfinden. 
* Si. Ingbert, 20. Nov. Der „Pf. K.“ 
heilt mit, daß das königl. Landgericht Landau durch 
Beschluß vom 2. Oktober 1890 entschieden hat, 
daß eine Testamentsverkündigungsge— 
düher in der Pfalz gesetzlich nicht geschuldet 
ist, und fügt hinzu, daß alle, welche eine solche 
Bebühr bezahlt haben, dieselbe während drei Jahren 
dom Tag der Zahlung an gerechnet zurückzufordern 
derechtigt find. 
—Die protest. Pfarr⸗Wittwen⸗ und 
Waisenanstalt der Pfalz hatte für das 
Jahr 1888 an Einnahmen zu berechnen Ml 
[160,944. 39, an Ausgaben Ml. 147,944. 85. Der 
VBermögensstand Ende 1889 betrug in Summa 
iach Abzug der Rechners⸗Kaution Mt. 881,598. 29, 
n 1888 gegen das Vorjahr eine Mehrung von 
Mt. 17,81 178. Im letzten Jahre erhielten 91 
pfarrerswittwen, dann 62 einfache und 18 Doppel⸗ 
vaisen die festgesetzten Pensionen und Erziehungs⸗ 
deiträge; außerdem erhielten 14 Pfarrerswittwen, 
sowie 10 Relikten und Pfarrerstöchter besondere 
Unterstützung und endlich 11 Theologie studierende 
Pfarrerssöhne angemessene Stipendien. — Die 
Bfarttöochterkasse det Pflalz hatte für 1889 Ge⸗ 
Landrat der Pfalza. 
(G. A.) 
Speyer, 17. Nov. (Forisetzung des Referates 
über deütsche Schulen.) Der Landrat ge- 
nehmigt die Pofitionen des Voranschlages für die 
deutschen Schulen unter folgenden Modifikationen: 
ad 1. a) Gehaltsergänzungszuschüfsfe für das 
Lehrerpersonal im Allgemeinen. — Es liegen 89 
gehörig instruitte Gesuche von Gemeinden der Pfalz 
im Bewilligung oder Erhöhung von Kreisfondszu⸗ 
schüssen zur Beschlußfassung vor. Um Erhöhung 
det disher bezogenen Zuschuüsse suchen zehn Gemein⸗ 
den nach, von welchen zwei nicht durch die kgl. 
Kreisregierung vertreten, auch nicht aus der Mitte 
des Landrathes besürwortet werden und deshalb 
nicht in Betracht kommen. Unter den acht übrigen 
bringen 7 keine neuen Thaisachen und Verhältnisse 
bor, welche eine Erhöhung ihrer bisherigen Zu—⸗ 
usse begrunden koͤnnten, und werden daher mit 
ihren Gesuchen abgewiesen; in der Gemeinde Winn⸗ 
weiler aber, woseldst am 1. Nobember 1890 eine 
weitere Schulstelle neu errichtet wurde, ist ein 
wesentlich gesteigerter Bedarf fur Lehrergehalte nach⸗ 
gewiesen, weshalb ihr bisheriger Zuschuß im Extra⸗ 
ordinarum von 200 auf 300 Me. erhöht wird, so 
daß ihr Gesammtzuschuß vom Jahre 1891 ab 450 
Nt. betrag. Neubewilligungen von Zuschüssen 
prechen 29 Gemeinden an; dieselben verlangen 
ammtlich im Ordinarium berücksichtigt zu werden. 
Der Landraih beschließt, auf Grund der Ziffer 8 
der Grundsäte und Grundlagen für Berechnung 
der Kreisfonds zuschüsse vom 9. November 1888 
iltr die Gemeinde Bliesmengen 138 Mik. im Or⸗