Full text: St. Ingberter Anzeiger

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r7 Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
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Der „St Zutzorrter Suzeigere erscheint taglich mu nusnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mol wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ Bianu und Mittwochs und * amstags 
mit inan serivten Beilagen. Das Blaut koflet vierteljährlich 1.& 60 Linschlietzlich Tragerlohn; durch die Pon dezogen 1A 75 , einschließlich 40 A Zustellungsgebühr. 
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Erpednior Uuskunit ertheilt, I5 A4, Reklamen 80 4. Kei 4maliger Sinrückung wird nur dreimalige berechnet. 
WF 296. 
Samstag, 20. Dezember 1890. 
236. Jahrg. 
Betreffs der Alters- und In⸗ 
validitätsversicherung 
»urften für die Arbeiter nachstehende Winke von 
Interesse stin, da dieselben ihnen ein klares Bild von 
der zukünftigen Gestatlung des segensreichen Gesetzes 
und Veranlassung geben werden, alsbald die vorge⸗ 
ichriebenen Vorbedingungen, um sich nicht in Schaden 
zu setzen, zu besorgen. 
J Invaliditäts -Versicherung, 1) Was bedeutet 
„Inval:ditäts Verficherung“? Es bedeutet, daß in 
Zukunft jeder Arbeiter (und jede Arbeiterin), welcher 
arbeitsunfähig wird, ohne von einem Betriebsun⸗ 
fall betreffen zu werden, für den er sowieso schon 
eine Entschädigung oder dauernde Rente von der 
Unfallversicherung erhält, vom Staate eine Inva⸗ 
lidenrente bekommt. 2) Was wird unter „Arbeits⸗ 
unfäühigkeit“ verstanden? Wenn der Arbeiter nicht 
mehr imstande ist, den dritten Teil seines bisherigen 
Lohnes zu verdienen. 3) Wie viel bekommt der 
Arbeiter⸗Invalide jährlich ? Das richtet fich nach der 
Höhe des Lohnes, den der Arbeiter bisher verdient 
Jat: a. war das Jahresverdienst bis zu 350 Mk., 
so erhält er 11470 Mk. jährlich; b. war das 
Jahresberdienst 330 —550 Mk., so erhält er 124,10 
Mk. jahrlich; c. war das Jahres verdienst 550 — 
350 Me., so erhält er 131,15 Mk. jährlich; d. 
war das Jahresverdienst über 880 Mk., so erhält 
er 140,55 Mk. jährlich. Er kann aber auch mehr 
erhalten, wenn er !ängere Zeit seine Beiträge ent⸗ 
tichtet hat. Hat er z. B. 50 Jahre Beiträge ge⸗ 
jahlt, so erhält er in Lobnklasse 1 statt 114,70 
Mt. 157 Mt. in Lohnklasse 2 statt 124,10 Mk 
251 Mt., in Lohnklasse 8 statt 13115 Mk. 821 
Dit., in Lohnklosse 4 statt 140,655 Mk. 413 Mt. 
— 4) Dier Urbeiter muß also für die Versicherung 
bezahlen? Ja, und zwar für die Alters- und 
Invaliditats⸗Versicherung zusammen wöchentlich in 
1. Lohnklasse 7 Pf., in 2. Lohnklasse 10 Pf., in 
3. Lohnklasse 12 Pf., in 4. Lohnklasse 10 Pf. 
die gleichen Wochenbeiträge muß der Arbeitgeber 
ür seine Arbeiter entrichten. — 5) Bekommt jeder, 
der nach dem 1. Januar 1891 arbeitsunfähig 
vird, ohne weiteres eine Invaliden⸗Pension? Nein, 
er muß a. Wenigstens 47 Wochen vorher seine 
Beitrage dezahlt haben/ und muß b. nachweisen, 
daß er 5 Kalenderjahre vorher, ehe er Invalide 
vurde in regelmäßiger Arbeit gestanden hat. Wer 
nor 1891 Invalide geworden, hat keinen Anspruch 
wuuf eine Rente. — 6) Muß er denn in den 5 
dalenderjahren ununterbrochen gearrbeit haben? 
stein, es genügt, wenn er im ganzen 235 Wochen 
zearbeitet hat. Wenn er in dieser Zeit zu mili— 
särischen Uebuugen eingezogen wurde oder durch 
inverschuldete Krankheit arbeitsunfähig gewesen iss 
»der eine Zeitlang (aber nicht über 4 Monate) 
hne Arbeit war, weil sein Arbeitgeber für ihn 
vorübergehend keine Beschäftigung hatte, so wird 
hm dies gleichwohl als Arbeitszeit angerechnet. — 
)) Wenn der Ardeiter mindestens 47 Wochen seine 
Beiträge hat zahlen müssen, kann er dann vor 
hderbst 1891 pensionsberechtigt werden Nein, vor 
Herbst 1891 kann kein Acbeiter einen Anspruch aus 
Invalidenpenfion erheben. 
II. Die Alters⸗Versicherung. 1) Was bedeutet 
die Altersversicherung ? Sie bedeutet, daß jeder 
Urbeiter (und jede Arbeiterin), gleichviel ob er noch 
arbeitssähig ist oder nicht, vom 1. Januar 1891 
ab, wenn er 70 Jahre alt ist, vom Staate eine 
Altersrente erhält. — 2) Wie hoch ist diese Rente? 
Das richtet sich nach der Höhe des Lohnes, den der 
Arbeiter bisher verdient hat: a. war das Jahres⸗ 
derdienst bis zu 360 Mk., so erhält er 106,40 
Dt. jährlich; b. war das Jahresverdienst 350 bis 
550 Mk., so erhält er 134,60 Mk. jährlich; e. 
war das Jahresverdienst 550 -850 Mk., so erhält 
er 162,80 Mk. jährlich; d. war das Jahresver⸗ 
dienst über 850 Mk., so erhält er 191 Mk. ijähr— 
ich. — 8) Bekommt jeder Arbeiter, der nach dem 
. Januar 1891 das 70ste Lebensjahr vollende 
jat, eine Jahresrente? Ja; er muß aber nach— 
weisen, daß er drei Jahre vorher, also vom 1. 
Januar 1888. mindestens 141 Wochen hindurch 
jn Arbeit gestanden hat. — 4) Wenn er nun da— 
wischen krank war, oder seine Arbeit aussetzen 
nußte, weil sein Arbeitgeber für ihn nichts zu 
hun hatte? War er in dieser Zeit ohne eigenes 
Perschulden längere Zeit krank odet hatte sein Ar— 
eitgeber vorübergehend (aber nicht über 4 Monate) 
eine Arbeit für ihn, so wird dies gerechnet, als 
yb er gearbeitet hätte. — 5) Wie ist es mit der 
Arbeitern, welche schon vor dem 1. Januar 1891 
das 70ste Lebensjahr erreicht haben? Sie bekom— 
nen vom 1. Januar 1891 an ohne weiteres die 
Altersrente, müssen aber denselben Nachweis er—⸗ 
yringen. — 6) Hat der Arbeiter für die Alters 
nente nichts zu zahlen? Wenn er schon 70 Jahre 
alt ist, nicht, sonst muß er noch bis dahin wöchent⸗ 
lich die genannnten Beiträge bezahlen. — 7) Wenn 
nun der Arbeiter, der seine Beiträge gezahlt hat, 
dor Vollendung des 70sten Jahres stirbt? So 
dekommen seine Frau und seine Kinder die Hälfte 
der gezahlten Beitröge wieder zurück; der Verstor⸗ 
hene muß aber bereits mindestens während 5 Bei— 
ragsjahren bezahlt haben. — 8) Was geschieht 
wenn eine Arbeiterin heiratet? Sie kann gleich— 
falls verlangen, daß ihr die Hälfte der gezahlten 
Beiträge zurückgegeben wird. 
ELokale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 20. Dez. Laut oberpost⸗ 
amtlicher Verfügung ist morgen Sonntag den 
21. Dezember sowie am Sonntag den 28. Dezember 
der Postschaltter nachmittags von 2 bis 7 
Uhr geöffnet. An genannten Tagen vor—⸗ 
nittags ist der Schalter wie gewöhnlich an Sonn⸗ 
tagen geöffnet. 
* St. Ingberk, 20. Dez. Allem Anschein 
nach dürfte das Invaliditätsversicher« 
ungsgesetz seine Wirksamkeit damit beginnen, 
daß viele Strafen verhängt werden. Bekanntlich 
droht das Gesetz nicht dem versicherungspflichtigen 
Arbeiter für den Fall, daß er sich nicht versichert, 
'ondern nur dem Arbeitgeber, der es unterläßt, für 
den von ihm beschäftigten versicherungépflichtigen 
Arbeiter die Marken vorschriftsmäßig zu verwenden. 
Wenn der Arbeitnehmer sich nicht hat versichern 
lassen, so ist damit der Arbeitgeber weder seiner 
Pflicht ledig, noch vor Strafe geschützt; denn der 
Ausdruck im Gesetz heißt nicht: „versichert“, sondern: 
„dem Versicherungszwang unterworfen“. Die Ar— 
beitgeber mögen sich daher vorsehen. Es ist noch 
Zeit, die vom Gesetz auferlegte Verpflichtung zu er— 
füllen und fich vor Strafe zu schützen. 
— Zweibrücken, 19. Dez. Zur Bequem— 
sichkeit der den Postomnibus izwischen hier 
und Großsteinhausen benützenden Reisenden 
wurde am ‚Gasthause zum Löwen“ dahier eine 
Haltest lle errichtet, an welcher das Ein- und Aus— 
deigen jener gestattet ist. Die an dieser Halte— 
ttelle zugehenden Reisenden müssen jedoch mit 
Reisescheinen versehen sein, welche sie sich am hiefigen 
Postschalter zu lösen haben. 
— Thaleischweiler, 18. Dez. Von 
einem harten Verlhuste wurde gestern Nachmittag 
der Ackerer Eisemann dahier betroffen. Als nämlich 
dessen Angehörigen zum Füttern des Viehes am 
Adend in den Stall kamen, fanden fie ihre beiden 
Kühe mit den Hälsen in einer Kette verschlungen 
vor und war die eine bereits todt, während die 
andere nur durch rasches Zerhauen der Kette von 
gleichim Schicksal gerettet wurde. Eisemann 
erleidet einen Schaden von 8350 Mark. (P. 3.) 
— Dem Vernehmen der „L. Z3.“ nach beab— 
sichtigen die beteiligten Gemeinden eine Petition um 
eine-2. Omnibusverbindung zwischen Landstuhl 
und Wallhalben, mit Abgang in Landstuhl 
bormittags um 9 Uhr und Rückkunft von Wall— 
halben nachmittags um 4 Uhr beim k. Obervostamte 
in Speyer einzureichen. 
— Kaiserslautern, 19. Dez. Gestern 
Abend fand in der Brauerei Orth die Schlußsitzung 
des Haupifestausschusses für das im August ds. IJ8. 
in unsern Mauern ahgehaltene IV. Rreisturn— 
fesst statt. Herr Stadteinnehmer Juncker bethätigte 
die Verlesung der Abrechvung, Seinen Mitteilungen 
entnimmt die „Pf. Pr.“, daß während der Festtage 
30,934 Festkarten im Betrage von 11,828 Me. 
ausgegeben wurden, für Schaubudenplätze wurden 
1340 Mk. erloͤst, an Geldleistungen anstelle von 
Bürger ˖ Quartieren gingen 880 Mt. ein, die Bier— 
abgabe betrug fur 18,648 Liter 1890 Mt., insge— 
samt erreichten die Einnahmen die Höhe von 
16,419. 00 Mk. gegen einen Voranschlag von 9600 
Mk. Die Ausgaben beliefen sich zusammen auf 
11,83141 Mk., sohin ergab sich em Uederschuß 
hon 5487. 65 Mk. der sich durch einen Ausstand 
don 91.50 Mk. auf auf 4496. 15 Mk. ermäßigt; 
angefäͤhr 1000 Mk. mehr als der Ueberschuß beim 
Deutsches Reich. 
Metz, 18. Dez. Die „Lorraine“ meldet: 
der Staatssekretär v. Puttkamer traf gestern 
ein und fragte beim Studiendirektor Dr. Fritzen 
an, ob er geneigt sei, Bischof von Straßburg zu 
werden. Dr. Fritzen bejahte die Frage. 
München, 19. Dez. Der Oberste Schul⸗ 
rat beschloß in gestriger Sitzung Bestimmungen 
über die Hoͤchstzahl für die Schüler der Anstalten 
wie der einzelnen Klassen, die obligatorische Ein— 
führung der Naturgeschichte, keine Vermehrung der 
Wochenstunden. Der Vormittagsunterricht soll mit 
Ausnahme des Mitiwochs und Samstags auf 8 
Stunden beschtänkt werden. Der Minister trat 
jür die humanistischen Gymnasien ein. 
Berlin, 19. Dez. Dem „Reichsanzeiger“ zu—⸗ 
zolge sollten die Kosten der Expedition Emin 
Paschas 60,000 Mk. nicht überschreiten. Emip 
Pascha und Stokes sollten zusammen vorgehen, wat 
jedoch nicht nach dem Wunsche des Reichskommis— 
sars ausfiel. Wißmann telegrophirte am 5. Dez., 
daß Emin die Arbeit Stokes erschwere und jeden 
Befehl mißachte. Infolgedessen wurde Emin Pascha 
nach Sicherung der See ⸗Stationen von Wißmann 
zurückgerufen. 
Auslaud. 
A Paris, 19. Dez. Es stellt sich noch deraus, 
daß sogar die Deputirten Ferroul und Bau— 
dinn, wahrscheinlich auch noch andere ihrer Kollegen, 
den Aufenthalt Padlewskis in Paris gekannt und 
hn vor den Nachforschungen der Volizei gesicherl 
oben.