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r7 Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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Der „St Zutzorrter Suzeigere erscheint taglich mu nusnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mol wöchentlich mit Unterhaltungs⸗ Bianu und Mittwochs und * amstags
mit inan serivten Beilagen. Das Blaut koflet vierteljährlich 1.& 60 Linschlietzlich Tragerlohn; durch die Pon dezogen 1A 75 , einschließlich 40 A Zustellungsgebühr.
Die Senrucinuagsgelnuhrer dir vie 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die
Erpednior Uuskunit ertheilt, I5 A4, Reklamen 80 4. Kei 4maliger Sinrückung wird nur dreimalige berechnet.
WF 296.
Samstag, 20. Dezember 1890.
236. Jahrg.
Betreffs der Alters- und In⸗
validitätsversicherung
»urften für die Arbeiter nachstehende Winke von
Interesse stin, da dieselben ihnen ein klares Bild von
der zukünftigen Gestatlung des segensreichen Gesetzes
und Veranlassung geben werden, alsbald die vorge⸗
ichriebenen Vorbedingungen, um sich nicht in Schaden
zu setzen, zu besorgen.
J Invaliditäts -Versicherung, 1) Was bedeutet
„Inval:ditäts Verficherung“? Es bedeutet, daß in
Zukunft jeder Arbeiter (und jede Arbeiterin), welcher
arbeitsunfähig wird, ohne von einem Betriebsun⸗
fall betreffen zu werden, für den er sowieso schon
eine Entschädigung oder dauernde Rente von der
Unfallversicherung erhält, vom Staate eine Inva⸗
lidenrente bekommt. 2) Was wird unter „Arbeits⸗
unfäühigkeit“ verstanden? Wenn der Arbeiter nicht
mehr imstande ist, den dritten Teil seines bisherigen
Lohnes zu verdienen. 3) Wie viel bekommt der
Arbeiter⸗Invalide jährlich ? Das richtet fich nach der
Höhe des Lohnes, den der Arbeiter bisher verdient
Jat: a. war das Jahresverdienst bis zu 350 Mk.,
so erhält er 11470 Mk. jährlich; b. war das
Jahresberdienst 330 —550 Mk., so erhält er 124,10
Mk. jahrlich; c. war das Jahres verdienst 550 —
350 Me., so erhält er 131,15 Mk. jährlich; d.
war das Jahresverdienst über 880 Mk., so erhält
er 140,55 Mk. jährlich. Er kann aber auch mehr
erhalten, wenn er !ängere Zeit seine Beiträge ent⸗
tichtet hat. Hat er z. B. 50 Jahre Beiträge ge⸗
jahlt, so erhält er in Lobnklasse 1 statt 114,70
Mt. 157 Mt. in Lohnklasse 2 statt 124,10 Mk
251 Mt., in Lohnklasse 8 statt 13115 Mk. 821
Dit., in Lohnklosse 4 statt 140,655 Mk. 413 Mt.
— 4) Dier Urbeiter muß also für die Versicherung
bezahlen? Ja, und zwar für die Alters- und
Invaliditats⸗Versicherung zusammen wöchentlich in
1. Lohnklasse 7 Pf., in 2. Lohnklasse 10 Pf., in
3. Lohnklasse 12 Pf., in 4. Lohnklasse 10 Pf.
die gleichen Wochenbeiträge muß der Arbeitgeber
ür seine Arbeiter entrichten. — 5) Bekommt jeder,
der nach dem 1. Januar 1891 arbeitsunfähig
vird, ohne weiteres eine Invaliden⸗Pension? Nein,
er muß a. Wenigstens 47 Wochen vorher seine
Beitrage dezahlt haben/ und muß b. nachweisen,
daß er 5 Kalenderjahre vorher, ehe er Invalide
vurde in regelmäßiger Arbeit gestanden hat. Wer
nor 1891 Invalide geworden, hat keinen Anspruch
wuuf eine Rente. — 6) Muß er denn in den 5
dalenderjahren ununterbrochen gearrbeit haben?
stein, es genügt, wenn er im ganzen 235 Wochen
zearbeitet hat. Wenn er in dieser Zeit zu mili—
särischen Uebuugen eingezogen wurde oder durch
inverschuldete Krankheit arbeitsunfähig gewesen iss
»der eine Zeitlang (aber nicht über 4 Monate)
hne Arbeit war, weil sein Arbeitgeber für ihn
vorübergehend keine Beschäftigung hatte, so wird
hm dies gleichwohl als Arbeitszeit angerechnet. —
)) Wenn der Ardeiter mindestens 47 Wochen seine
Beiträge hat zahlen müssen, kann er dann vor
hderbst 1891 pensionsberechtigt werden Nein, vor
Herbst 1891 kann kein Acbeiter einen Anspruch aus
Invalidenpenfion erheben.
II. Die Alters⸗Versicherung. 1) Was bedeutet
die Altersversicherung ? Sie bedeutet, daß jeder
Urbeiter (und jede Arbeiterin), gleichviel ob er noch
arbeitssähig ist oder nicht, vom 1. Januar 1891
ab, wenn er 70 Jahre alt ist, vom Staate eine
Altersrente erhält. — 2) Wie hoch ist diese Rente?
Das richtet sich nach der Höhe des Lohnes, den der
Arbeiter bisher verdient hat: a. war das Jahres⸗
derdienst bis zu 360 Mk., so erhält er 106,40
Dt. jährlich; b. war das Jahresverdienst 350 bis
550 Mk., so erhält er 134,60 Mk. jährlich; e.
war das Jahresverdienst 550 -850 Mk., so erhält
er 162,80 Mk. jährlich; d. war das Jahresver⸗
dienst über 850 Mk., so erhält er 191 Mk. ijähr—
ich. — 8) Bekommt jeder Arbeiter, der nach dem
. Januar 1891 das 70ste Lebensjahr vollende
jat, eine Jahresrente? Ja; er muß aber nach—
weisen, daß er drei Jahre vorher, also vom 1.
Januar 1888. mindestens 141 Wochen hindurch
jn Arbeit gestanden hat. — 4) Wenn er nun da—
wischen krank war, oder seine Arbeit aussetzen
nußte, weil sein Arbeitgeber für ihn nichts zu
hun hatte? War er in dieser Zeit ohne eigenes
Perschulden längere Zeit krank odet hatte sein Ar—
eitgeber vorübergehend (aber nicht über 4 Monate)
eine Arbeit für ihn, so wird dies gerechnet, als
yb er gearbeitet hätte. — 5) Wie ist es mit der
Arbeitern, welche schon vor dem 1. Januar 1891
das 70ste Lebensjahr erreicht haben? Sie bekom—
nen vom 1. Januar 1891 an ohne weiteres die
Altersrente, müssen aber denselben Nachweis er—⸗
yringen. — 6) Hat der Arbeiter für die Alters
nente nichts zu zahlen? Wenn er schon 70 Jahre
alt ist, nicht, sonst muß er noch bis dahin wöchent⸗
lich die genannnten Beiträge bezahlen. — 7) Wenn
nun der Arbeiter, der seine Beiträge gezahlt hat,
dor Vollendung des 70sten Jahres stirbt? So
dekommen seine Frau und seine Kinder die Hälfte
der gezahlten Beitröge wieder zurück; der Verstor⸗
hene muß aber bereits mindestens während 5 Bei—
ragsjahren bezahlt haben. — 8) Was geschieht
wenn eine Arbeiterin heiratet? Sie kann gleich—
falls verlangen, daß ihr die Hälfte der gezahlten
Beiträge zurückgegeben wird.
ELokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 20. Dez. Laut oberpost⸗
amtlicher Verfügung ist morgen Sonntag den
21. Dezember sowie am Sonntag den 28. Dezember
der Postschaltter nachmittags von 2 bis 7
Uhr geöffnet. An genannten Tagen vor—⸗
nittags ist der Schalter wie gewöhnlich an Sonn⸗
tagen geöffnet.
* St. Ingberk, 20. Dez. Allem Anschein
nach dürfte das Invaliditätsversicher«
ungsgesetz seine Wirksamkeit damit beginnen,
daß viele Strafen verhängt werden. Bekanntlich
droht das Gesetz nicht dem versicherungspflichtigen
Arbeiter für den Fall, daß er sich nicht versichert,
'ondern nur dem Arbeitgeber, der es unterläßt, für
den von ihm beschäftigten versicherungépflichtigen
Arbeiter die Marken vorschriftsmäßig zu verwenden.
Wenn der Arbeitnehmer sich nicht hat versichern
lassen, so ist damit der Arbeitgeber weder seiner
Pflicht ledig, noch vor Strafe geschützt; denn der
Ausdruck im Gesetz heißt nicht: „versichert“, sondern:
„dem Versicherungszwang unterworfen“. Die Ar—
beitgeber mögen sich daher vorsehen. Es ist noch
Zeit, die vom Gesetz auferlegte Verpflichtung zu er—
füllen und fich vor Strafe zu schützen.
— Zweibrücken, 19. Dez. Zur Bequem—
sichkeit der den Postomnibus izwischen hier
und Großsteinhausen benützenden Reisenden
wurde am ‚Gasthause zum Löwen“ dahier eine
Haltest lle errichtet, an welcher das Ein- und Aus—
deigen jener gestattet ist. Die an dieser Halte—
ttelle zugehenden Reisenden müssen jedoch mit
Reisescheinen versehen sein, welche sie sich am hiefigen
Postschalter zu lösen haben.
— Thaleischweiler, 18. Dez. Von
einem harten Verlhuste wurde gestern Nachmittag
der Ackerer Eisemann dahier betroffen. Als nämlich
dessen Angehörigen zum Füttern des Viehes am
Adend in den Stall kamen, fanden fie ihre beiden
Kühe mit den Hälsen in einer Kette verschlungen
vor und war die eine bereits todt, während die
andere nur durch rasches Zerhauen der Kette von
gleichim Schicksal gerettet wurde. Eisemann
erleidet einen Schaden von 8350 Mark. (P. 3.)
— Dem Vernehmen der „L. Z3.“ nach beab—
sichtigen die beteiligten Gemeinden eine Petition um
eine-2. Omnibusverbindung zwischen Landstuhl
und Wallhalben, mit Abgang in Landstuhl
bormittags um 9 Uhr und Rückkunft von Wall—
halben nachmittags um 4 Uhr beim k. Obervostamte
in Speyer einzureichen.
— Kaiserslautern, 19. Dez. Gestern
Abend fand in der Brauerei Orth die Schlußsitzung
des Haupifestausschusses für das im August ds. IJ8.
in unsern Mauern ahgehaltene IV. Rreisturn—
fesst statt. Herr Stadteinnehmer Juncker bethätigte
die Verlesung der Abrechvung, Seinen Mitteilungen
entnimmt die „Pf. Pr.“, daß während der Festtage
30,934 Festkarten im Betrage von 11,828 Me.
ausgegeben wurden, für Schaubudenplätze wurden
1340 Mk. erloͤst, an Geldleistungen anstelle von
Bürger ˖ Quartieren gingen 880 Mt. ein, die Bier—
abgabe betrug fur 18,648 Liter 1890 Mt., insge—
samt erreichten die Einnahmen die Höhe von
16,419. 00 Mk. gegen einen Voranschlag von 9600
Mk. Die Ausgaben beliefen sich zusammen auf
11,83141 Mk., sohin ergab sich em Uederschuß
hon 5487. 65 Mk. der sich durch einen Ausstand
don 91.50 Mk. auf auf 4496. 15 Mk. ermäßigt;
angefäͤhr 1000 Mk. mehr als der Ueberschuß beim
Deutsches Reich.
Metz, 18. Dez. Die „Lorraine“ meldet:
der Staatssekretär v. Puttkamer traf gestern
ein und fragte beim Studiendirektor Dr. Fritzen
an, ob er geneigt sei, Bischof von Straßburg zu
werden. Dr. Fritzen bejahte die Frage.
München, 19. Dez. Der Oberste Schul⸗
rat beschloß in gestriger Sitzung Bestimmungen
über die Hoͤchstzahl für die Schüler der Anstalten
wie der einzelnen Klassen, die obligatorische Ein—
führung der Naturgeschichte, keine Vermehrung der
Wochenstunden. Der Vormittagsunterricht soll mit
Ausnahme des Mitiwochs und Samstags auf 8
Stunden beschtänkt werden. Der Minister trat
jür die humanistischen Gymnasien ein.
Berlin, 19. Dez. Dem „Reichsanzeiger“ zu—⸗
zolge sollten die Kosten der Expedition Emin
Paschas 60,000 Mk. nicht überschreiten. Emip
Pascha und Stokes sollten zusammen vorgehen, wat
jedoch nicht nach dem Wunsche des Reichskommis—
sars ausfiel. Wißmann telegrophirte am 5. Dez.,
daß Emin die Arbeit Stokes erschwere und jeden
Befehl mißachte. Infolgedessen wurde Emin Pascha
nach Sicherung der See ⸗Stationen von Wißmann
zurückgerufen.
Auslaud.
A Paris, 19. Dez. Es stellt sich noch deraus,
daß sogar die Deputirten Ferroul und Bau—
dinn, wahrscheinlich auch noch andere ihrer Kollegen,
den Aufenthalt Padlewskis in Paris gekannt und
hn vor den Nachforschungen der Volizei gesicherl
oben.