Full text: St. Ingberter Anzeiger

—— 
— 2 F 
—* — « 
3— 4 7 
8 7 * F A y 
1 ——— S — ——— —8 8 —* 7. 
r* —— —* ——— 666 —5* — 5 — 7 
— J—— 34* 4 — T — p — 
——* — * z —— —Ezz 8 *4* 8 — —— —9— ——* 8 —* 
— ⸗ 3 * —J— —8* ——4 5 — 5 8 zä —* * ** —8— ——** ß 
783 —J — — ——— ——6 —5* 
* 6835—— 3 —35 ——8 —z 6—— —z88 
J — —J— *. —38 * — 32 J — —5 0—— * 
3 —5369 — —3323* * —* * 7 — —5 2 — 7* 
— 52 ——— F —3— —— 5. —57 —398 —83 * 
5 — 59 S— — — —3 34 *8* 9— —3222* * —4 —* T 
d —J ß E— S 3 78 —*8 3— 3 7 . 
3 —— —2 F —9— * 47 ——32X — 3 
— —53— *8 — *. —5 3 
* —86 i — —— 
9 5 c 8 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
— Sugberter ig erscheint täglich mit Tußnahme der Gonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Vlatt und Mittwochs und Samsftags mit 
— Beilagen. aß Blatt boftet vierteljährlich 1A GO S einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 H, einschließlich 410 Zustellungsgebnhr. Die 
rückungsgebühr sur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraitn aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Trpedinon 
Auskunft ertheilt, 1b d, Neklamen 80 9 Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 
ö— — — — 
—— 151. 
—rr 
Abonnements 
ir das III. Quartal auf den räglich 
cheinenden „St. Ingberter Anzeiger“ 
it 2 illustrirten Sonntagsblättern werden noch 
riwährtend argenommen von den kgl. Postan- 
uten, den Postboten, den Austrägern und der 
whedition. 
Berlin, 1. Juli. Reichs kag. In der 1. 
uind 2. Beratung der Vorlage, betr. die Konfu— 
argerichtsbarkeit in Somoa wurden bei 
er Abstimmung über die Bestimmung, daß die 
Zerichtsbarkeit des deutschen Konsuls eingeschränkt 
der außer Uebung gesetzt werden kann, die Worte 
‚außer Uebung gesetzt“ auf Antrag Hammacher 
nat.»lib.) gestrichen. 
Der Nachtragsetat über die Gehaltserhöh— 
ungen wird in dieser Lesung genehmigt. 
Der dritte Nachtragsetat (Militär— 
'orderungen) wird in zweiter Beratung an⸗ 
jenommen. 
Es folgt eine große Anzahl von Wahlprüf— 
ungen. Die Kommission beantragt die Bean⸗ 
tandung der Wahl Pickenbachs. Dazu sprechen 
nehrere freisinnige Redner. 
Berlin, 1. Juli. DaSdeutschenglische 
Abkommen wird heuie unterzeichnet. 
49 J. a. aus Ommersheim werden wegen Belei— 
digung des dortigen katholischen Pfarrers, begangen 
am 23 Februar, der Erstere zu 8 Mk. eb. 1 
Tag Haft, der Letztere zu 6 Mk. ev. 2 Tagen Ge⸗ 
ängnis, beide zusammen in die Kosten verurteilt. 
3. Desgleichen Vergehens gegen den Adjunkten von 
Hassel wird trotz Leugnens überführt erklärt der 
144 J. a. Bergmann Ih. Pt. La. aus Ballweiler 
und dafür mit 6 Mt. Strafe ev. 2 Tagen Haft und 
den Kosten belegt. Der Beleidigte hat das Recht 
der Urteilsveröffentlichung an der Gemeindetafel 
zu Hassel. 4. Der Bergmann Joh. Bo. aus Schiff⸗ 
veiler ward am 30. April in Schnappach von 
dem dortigen Gendarmeriekommandanten im Besitze 
eines „Todtschlägers“ (Stock mit Knopf aus 
Metallguß) betroffen. Da der Angeklagte unter 18 
Fahren alt und nicht selbständig ist, muß er für das 
Tragen der verbotenen Waffe mit 3 Mti. eb. 1 
Tag Haft und den Kosten büßen. 5. Der Glas⸗ 
drecker Jakl. Jo., 35 J. a., aus Sulzbach, ließ am 
17. März auf dem Wege nach St. Ingbert, seine 
uh auf der Fußbank der Straße gehen; dem 
Distriktsstraßenwärter Phil. R., welcher ihn zurecht⸗ 
wies, gab er unflätige Antwort. Zur Sühne der 
Uebertretung straßenpolizeilicher Vorschriften muß 
der Beschuldigte 1 Mk. in die Unterstützungskasse 
der Distriktsstraß enwärter, für die Berufsbeleidigung 
ein Strafe von 6 Mk. eb. 2 Tage Haft auf sich 
nehmen, wahrend noch auf Veröffentlichungsbe⸗ 
fugniß durch Auszug an der Gemeindetafel hier 
erkannt wird. 6. Der Ackerer Joh. Wü. 38 J. 
a. aus Rohrbach, ließ fich bei Gelegenheit eines 
Wirthshausgesprächs beigehen, dem dortigen Poli⸗ 
zeidiener einen beleidigenden Ausdruck ins Gesicht 
ju sagen, der ihm zur Strafe 3 Mk. eb. 1 Tag 
Haft und die Kosten einträgt. Auch hierbei wird 
wie vorbezeichnet auf Veröffentlichungsrecht erkannt. 
7T. Am 23. Februar begegnete der Angeklagte 
Fuhrmann Friedrich Ju. 19 J. a., hier auf der 
Straße mit einem Kammeraden der 185jährigen 
Thrist. L. Auf eine Bemerkung bekam er seitens 
des Mädchens eine etwas spitze, doch nicht beleidigende 
Antwort, worauf er demselben gleich einen Schlag 
ersetzte, daß jenem das linke Auge anschwoll und 
die Nase blutete. Diese allzu derbe Handgreiflichkeit 
berschufft dem Angeklagten eine Strafe von 20 
Mk. ev. 5 Tagen Gefängnis mit Kosten. 8. Eben⸗ 
falls wegen einfacher, sodann auch wegen quali⸗ 
izirter Körperverletzung hat sich zu verantworten 
der 45jährige Ackerer und pensionirte Bergmann 
Nik. Ro. aus Rohrbach. Am 26. März war in 
der Bleif'schen Wirthschaft in St. Ingbert von dem 
Bergmann Andr. Ha. ein Disput mit dem Ange⸗ 
klagten veranlaßt worden, wobei der Bergmann 
Val. Bo. einen bösen Ausgang verhüten wollte. 
Ro. schlug aber dem Ha. ins Gesicht und warj 
ihn zu Boden, auch versetzte er dem Bo. einen 
Schlag mit einem Schoppenglas an den Kopf. 
Das Urtheil lautet deshalb auf 12 Mk. ev. 4 Tage 
Gefängnis und die Kosten. 
*- Von unterrichteter Seite wird der „Pf. 
Pr.“ geschrieben: In der Pfalz scheint nicht ge⸗ 
nugend bekannt zu sein, daß auch für solche Ge— 
richtsschreibergehilfen, welche eine Prüf⸗ 
ung für das Gerichtsschreiberamt nicht abgelegi oder 
die Prüfung nicht bestanden haben, die Aussicht 
besteht, zu der Stelle von Sekretariatsges 
hilfenn zu gelangen. Die Voraussetzung hiezu 
hildet eine bei tadelfreier Fuhrung und nachgewiesener 
Brauchbarkeit zurückgelegte fünfjährige Beschäftigung 
als Gerichtsschteibergehilfe. Selbstverständlich haben 
Deutsches Reich. 
Röln, 1. Juli. In der heutigen öffentlichen 
„ersammlung der deuischen Kolonial⸗ 
sellschaft wurde u. A. folgende Entschließung 
ugenommen: 
die deutsche Kolonialgesellschaft ist nicht in der 
e zu beurtheilen, welche Gründe der 
eichsbregierung für den Abschluß des Ueberein⸗ 
mmens mit England wegen der Abgrenzung der 
uderseitigen Interessensphären in Afrika maßge- 
aid erschienen sind, und hält fsich zu einem Urteil 
et jenen Vertrag vom Standpunkt der Reichspo⸗ 
it nicht für berufen. Dagegen spricht fie als 
rufenes Organ der Pflege der Ausbreitung des 
onialen Gedankens im deutschen Volke die Ueber⸗ 
agung aus, daß durch die Bestimmungen des Ueber⸗ 
alommens, soweit fie zur oͤffentlichen Kenntnis ge⸗ 
aagt find, die auf unsere koloniale Bethätigung in 
süila gesetzten Hoffnungen geschädigt sind, und be⸗ 
uuert, daß der ideale Sinn, der die koloniale Be— 
egung in Deutschland geweckt und zu einem be⸗ 
senswerthen Faktor unseres öffentlichen Lebens 
glaltet haße, dadurch einen empfindlichen Stoß 
uten hat. Sie erlennt zwar an, daß durch die 
ꝛete Abgrenzung unserer Schutzgebiete für deren 
wickelung eine nicht zu unterschätzende Grund⸗ 
e gewonnen ist, allein sie kann sich der Ansicht 
it derschließen, daß dieser Vortheil selbst unter 
zrechuung der Erwerbung Helgolands mit under— 
nizmühigen Opfern erkauft worden ist. 
Frankfurt, 80. Juni. Der Fackelzug 
uhren des scheidenden Oberbür⸗— 
etmeisters ist trotz des Regenwetters glän⸗ 
id derlaufen; um 9 Üühr setzte sich der Zug, an 
uhem die Turner, die Sänger, die Feuerwehr, 
tSpottwereine, die höheren Schüler, die Tram— 
er mit Fahnen und Musik theilnahmen, durch 
nit Menschen gefüllten Strahen in Bewegung 
d eg unter Hochrufen an Miquels Wohnung 
vher, der vom Balkon aus eine Ansprache 
a; er dankte und erklärte, er betrachte das 
sunhlegerr/ cht als die höchste Auszeichnung, er 
F mit Herz und Gemuih immer Frankfurter 
— Nach einem Vortrag der Sänger setzte 
nZug seinen Weg fort und lofie sich schließuch 
— Roßmarkt auf. Miquel verbrachte den 
nd hesellig mit den Stadtbehörden und reisi 
upn nach Berlin ab. 
irankfurt, 1. Juli. Finanzminister Miquel 
Morgen nach Berlin adgereift. 
erlin, 80. Juni. Ueber das Entlassungs- 
Hdes Kriegsmimstets b. Verdh du Vernors 
n die Milleilungen der Presse weit auseinander. 
I— auf der einen Seite gemeldet wird, Herr 
9 habe ausdrudlich in Äbrede gesiellt, seinen 
rd erbeten zu haben, wird andererseits bestimmt 
die Annahme des Entlassungsgesuchs stehe 
r aber erst nach der Ruͤcktehr des Kaisers 
enticht werden. — Major vb. Wißmann 
d belgischen Meldungen am Mittwoch fruh 
des Konigs von Bilgien im Koͤnigspalast 
iusel absteigen. 
Ausland. 
Eondon, 830. Juni. Im Ober haus er⸗ 
klärte Lord Salisbury, es sei ihm nichts 
davon bekannt, daß der Schatzkanzler die Geld⸗ 
nittel besitze, um die Bewohner Helgolands 
n anderen Teilen des britischen Reiches anzusiedeln; 
er besitze auch keine Information, daß eine solche 
Infiedelung den Wünschen der Helgoländer ent⸗ 
präche. Ebenso wenig habe er Nachricht davon, 
aß die Helgoländer mit der Abtretung ihrer Insel 
mzufrieden seien. Er sei überzeugt, daß die Deutschen 
illes aufbieten würden, die Helgoländer mit dem 
Ibkommen zu versöhnen, welches ohnedies gewisse 
zestimmungen zum Schutze ihrer Rechte enthalten 
vürde. Der deutsch⸗englische Vertrag werde in 
venigen Tagen unterzeichnet und nach der Unter⸗ 
eichnung mit einer Bill dem Parlamente vorgelegt 
verden. Bis dahin müsse jede weitere Eröͤrterung 
der Angelegenheit unerwünscht sein. 
Brussel, 80. Juni. Die Delegirten von 82 
Staaten aller Welttheile sind hier versammelt, wo 
morgen die Eroffnung der internationalen 
Zolltarifkommission stattfindet. Behufs 
ꝛxakter, rechtzeitiger Publikation der Zolltarife und 
heren Abänderungen wie der bezüglichen Verord⸗ 
nungen, wird durch das internationale Bureau in 
Brüssel das Zollbulletin in den gebräulichsten 
— edirt. Die Konferenz ist nur von kurzer 
auer. 
Lokale und pfaälzische Nachrichten. 
*St. Ingbert, 2. Juli. Schöffenge— 
richt Zsitzung. Als Schöffen fungiren die 
herren Hrch. Laur, Weinhändier hier und Nik 
Weidmann, Ackerer in Oberwürzbach. 1. ist vor- 
jeladen der Bergmann Pt. Wu., 47 J. a., aus 
sohrbach. Am 24. März abhin kam er angetrunken 
nn die Nk. Müller'sche Wirtschaft dortselbst, wo er 
den anwesenden kgl. Foͤrster im Gespräch slörte 
ind dann beleidigende Aeußerungen über ihn aus— 
tieß; den Wirt, der ihn aufforderte das Lokal zu 
zerlassen, bedrohte er und lärmte, nachdem er sich 
nndlich entfernt, noch auf der Straße. zWegen der 
Beleidigung erhält er 3 Tage Gefängnis, wegen 
ver Bedrohung und Hausfriedensbruch 24 Mk. 
v. 8 Tage Gefängnis, wegen Unfugs 6 Mt. ev. 
2 Tage Haft, sowie die Kosten als Strafe aufer⸗ 
egt. Dem Beleidigten wird die Befugniß erteilt, 
inen Auszug des Urteils an der Gemeindetafei 
yortselbst zu veröffentlichen. 2. Der Ziegeleibesitzer 
Ind. Ki. 47 J. a. und der Ackerer Ad. Ki.,