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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
— Sugberter ig erscheint täglich mit Tußnahme der Gonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Vlatt und Mittwochs und Samsftags mit
— Beilagen. aß Blatt boftet vierteljährlich 1A GO S einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 H, einschließlich 410 Zustellungsgebnhr. Die
rückungsgebühr sur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraitn aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Trpedinon
Auskunft ertheilt, 1b d, Neklamen 80 9 Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
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Abonnements
ir das III. Quartal auf den räglich
cheinenden „St. Ingberter Anzeiger“
it 2 illustrirten Sonntagsblättern werden noch
riwährtend argenommen von den kgl. Postan-
uten, den Postboten, den Austrägern und der
whedition.
Berlin, 1. Juli. Reichs kag. In der 1.
uind 2. Beratung der Vorlage, betr. die Konfu—
argerichtsbarkeit in Somoa wurden bei
er Abstimmung über die Bestimmung, daß die
Zerichtsbarkeit des deutschen Konsuls eingeschränkt
der außer Uebung gesetzt werden kann, die Worte
‚außer Uebung gesetzt“ auf Antrag Hammacher
nat.»lib.) gestrichen.
Der Nachtragsetat über die Gehaltserhöh—
ungen wird in dieser Lesung genehmigt.
Der dritte Nachtragsetat (Militär—
'orderungen) wird in zweiter Beratung an⸗
jenommen.
Es folgt eine große Anzahl von Wahlprüf—
ungen. Die Kommission beantragt die Bean⸗
tandung der Wahl Pickenbachs. Dazu sprechen
nehrere freisinnige Redner.
Berlin, 1. Juli. DaSdeutschenglische
Abkommen wird heuie unterzeichnet.
49 J. a. aus Ommersheim werden wegen Belei—
digung des dortigen katholischen Pfarrers, begangen
am 23 Februar, der Erstere zu 8 Mk. eb. 1
Tag Haft, der Letztere zu 6 Mk. ev. 2 Tagen Ge⸗
ängnis, beide zusammen in die Kosten verurteilt.
3. Desgleichen Vergehens gegen den Adjunkten von
Hassel wird trotz Leugnens überführt erklärt der
144 J. a. Bergmann Ih. Pt. La. aus Ballweiler
und dafür mit 6 Mt. Strafe ev. 2 Tagen Haft und
den Kosten belegt. Der Beleidigte hat das Recht
der Urteilsveröffentlichung an der Gemeindetafel
zu Hassel. 4. Der Bergmann Joh. Bo. aus Schiff⸗
veiler ward am 30. April in Schnappach von
dem dortigen Gendarmeriekommandanten im Besitze
eines „Todtschlägers“ (Stock mit Knopf aus
Metallguß) betroffen. Da der Angeklagte unter 18
Fahren alt und nicht selbständig ist, muß er für das
Tragen der verbotenen Waffe mit 3 Mti. eb. 1
Tag Haft und den Kosten büßen. 5. Der Glas⸗
drecker Jakl. Jo., 35 J. a., aus Sulzbach, ließ am
17. März auf dem Wege nach St. Ingbert, seine
uh auf der Fußbank der Straße gehen; dem
Distriktsstraßenwärter Phil. R., welcher ihn zurecht⸗
wies, gab er unflätige Antwort. Zur Sühne der
Uebertretung straßenpolizeilicher Vorschriften muß
der Beschuldigte 1 Mk. in die Unterstützungskasse
der Distriktsstraß enwärter, für die Berufsbeleidigung
ein Strafe von 6 Mk. eb. 2 Tage Haft auf sich
nehmen, wahrend noch auf Veröffentlichungsbe⸗
fugniß durch Auszug an der Gemeindetafel hier
erkannt wird. 6. Der Ackerer Joh. Wü. 38 J.
a. aus Rohrbach, ließ fich bei Gelegenheit eines
Wirthshausgesprächs beigehen, dem dortigen Poli⸗
zeidiener einen beleidigenden Ausdruck ins Gesicht
ju sagen, der ihm zur Strafe 3 Mk. eb. 1 Tag
Haft und die Kosten einträgt. Auch hierbei wird
wie vorbezeichnet auf Veröffentlichungsrecht erkannt.
7T. Am 23. Februar begegnete der Angeklagte
Fuhrmann Friedrich Ju. 19 J. a., hier auf der
Straße mit einem Kammeraden der 185jährigen
Thrist. L. Auf eine Bemerkung bekam er seitens
des Mädchens eine etwas spitze, doch nicht beleidigende
Antwort, worauf er demselben gleich einen Schlag
ersetzte, daß jenem das linke Auge anschwoll und
die Nase blutete. Diese allzu derbe Handgreiflichkeit
berschufft dem Angeklagten eine Strafe von 20
Mk. ev. 5 Tagen Gefängnis mit Kosten. 8. Eben⸗
falls wegen einfacher, sodann auch wegen quali⸗
izirter Körperverletzung hat sich zu verantworten
der 45jährige Ackerer und pensionirte Bergmann
Nik. Ro. aus Rohrbach. Am 26. März war in
der Bleif'schen Wirthschaft in St. Ingbert von dem
Bergmann Andr. Ha. ein Disput mit dem Ange⸗
klagten veranlaßt worden, wobei der Bergmann
Val. Bo. einen bösen Ausgang verhüten wollte.
Ro. schlug aber dem Ha. ins Gesicht und warj
ihn zu Boden, auch versetzte er dem Bo. einen
Schlag mit einem Schoppenglas an den Kopf.
Das Urtheil lautet deshalb auf 12 Mk. ev. 4 Tage
Gefängnis und die Kosten.
*- Von unterrichteter Seite wird der „Pf.
Pr.“ geschrieben: In der Pfalz scheint nicht ge⸗
nugend bekannt zu sein, daß auch für solche Ge—
richtsschreibergehilfen, welche eine Prüf⸗
ung für das Gerichtsschreiberamt nicht abgelegi oder
die Prüfung nicht bestanden haben, die Aussicht
besteht, zu der Stelle von Sekretariatsges
hilfenn zu gelangen. Die Voraussetzung hiezu
hildet eine bei tadelfreier Fuhrung und nachgewiesener
Brauchbarkeit zurückgelegte fünfjährige Beschäftigung
als Gerichtsschteibergehilfe. Selbstverständlich haben
Deutsches Reich.
Röln, 1. Juli. In der heutigen öffentlichen
„ersammlung der deuischen Kolonial⸗
sellschaft wurde u. A. folgende Entschließung
ugenommen:
die deutsche Kolonialgesellschaft ist nicht in der
e zu beurtheilen, welche Gründe der
eichsbregierung für den Abschluß des Ueberein⸗
mmens mit England wegen der Abgrenzung der
uderseitigen Interessensphären in Afrika maßge-
aid erschienen sind, und hält fsich zu einem Urteil
et jenen Vertrag vom Standpunkt der Reichspo⸗
it nicht für berufen. Dagegen spricht fie als
rufenes Organ der Pflege der Ausbreitung des
onialen Gedankens im deutschen Volke die Ueber⸗
agung aus, daß durch die Bestimmungen des Ueber⸗
alommens, soweit fie zur oͤffentlichen Kenntnis ge⸗
aagt find, die auf unsere koloniale Bethätigung in
süila gesetzten Hoffnungen geschädigt sind, und be⸗
uuert, daß der ideale Sinn, der die koloniale Be—
egung in Deutschland geweckt und zu einem be⸗
senswerthen Faktor unseres öffentlichen Lebens
glaltet haße, dadurch einen empfindlichen Stoß
uten hat. Sie erlennt zwar an, daß durch die
ꝛete Abgrenzung unserer Schutzgebiete für deren
wickelung eine nicht zu unterschätzende Grund⸗
e gewonnen ist, allein sie kann sich der Ansicht
it derschließen, daß dieser Vortheil selbst unter
zrechuung der Erwerbung Helgolands mit under—
nizmühigen Opfern erkauft worden ist.
Frankfurt, 80. Juni. Der Fackelzug
uhren des scheidenden Oberbür⸗—
etmeisters ist trotz des Regenwetters glän⸗
id derlaufen; um 9 Üühr setzte sich der Zug, an
uhem die Turner, die Sänger, die Feuerwehr,
tSpottwereine, die höheren Schüler, die Tram—
er mit Fahnen und Musik theilnahmen, durch
nit Menschen gefüllten Strahen in Bewegung
d eg unter Hochrufen an Miquels Wohnung
vher, der vom Balkon aus eine Ansprache
a; er dankte und erklärte, er betrachte das
sunhlegerr/ cht als die höchste Auszeichnung, er
F mit Herz und Gemuih immer Frankfurter
— Nach einem Vortrag der Sänger setzte
nZug seinen Weg fort und lofie sich schließuch
— Roßmarkt auf. Miquel verbrachte den
nd hesellig mit den Stadtbehörden und reisi
upn nach Berlin ab.
irankfurt, 1. Juli. Finanzminister Miquel
Morgen nach Berlin adgereift.
erlin, 80. Juni. Ueber das Entlassungs-
Hdes Kriegsmimstets b. Verdh du Vernors
n die Milleilungen der Presse weit auseinander.
I— auf der einen Seite gemeldet wird, Herr
9 habe ausdrudlich in Äbrede gesiellt, seinen
rd erbeten zu haben, wird andererseits bestimmt
die Annahme des Entlassungsgesuchs stehe
r aber erst nach der Ruͤcktehr des Kaisers
enticht werden. — Major vb. Wißmann
d belgischen Meldungen am Mittwoch fruh
des Konigs von Bilgien im Koͤnigspalast
iusel absteigen.
Ausland.
Eondon, 830. Juni. Im Ober haus er⸗
klärte Lord Salisbury, es sei ihm nichts
davon bekannt, daß der Schatzkanzler die Geld⸗
nittel besitze, um die Bewohner Helgolands
n anderen Teilen des britischen Reiches anzusiedeln;
er besitze auch keine Information, daß eine solche
Infiedelung den Wünschen der Helgoländer ent⸗
präche. Ebenso wenig habe er Nachricht davon,
aß die Helgoländer mit der Abtretung ihrer Insel
mzufrieden seien. Er sei überzeugt, daß die Deutschen
illes aufbieten würden, die Helgoländer mit dem
Ibkommen zu versöhnen, welches ohnedies gewisse
zestimmungen zum Schutze ihrer Rechte enthalten
vürde. Der deutsch⸗englische Vertrag werde in
venigen Tagen unterzeichnet und nach der Unter⸗
eichnung mit einer Bill dem Parlamente vorgelegt
verden. Bis dahin müsse jede weitere Eröͤrterung
der Angelegenheit unerwünscht sein.
Brussel, 80. Juni. Die Delegirten von 82
Staaten aller Welttheile sind hier versammelt, wo
morgen die Eroffnung der internationalen
Zolltarifkommission stattfindet. Behufs
ꝛxakter, rechtzeitiger Publikation der Zolltarife und
heren Abänderungen wie der bezüglichen Verord⸗
nungen, wird durch das internationale Bureau in
Brüssel das Zollbulletin in den gebräulichsten
— edirt. Die Konferenz ist nur von kurzer
auer.
Lokale und pfaälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 2. Juli. Schöffenge—
richt Zsitzung. Als Schöffen fungiren die
herren Hrch. Laur, Weinhändier hier und Nik
Weidmann, Ackerer in Oberwürzbach. 1. ist vor-
jeladen der Bergmann Pt. Wu., 47 J. a., aus
sohrbach. Am 24. März abhin kam er angetrunken
nn die Nk. Müller'sche Wirtschaft dortselbst, wo er
den anwesenden kgl. Foͤrster im Gespräch slörte
ind dann beleidigende Aeußerungen über ihn aus—
tieß; den Wirt, der ihn aufforderte das Lokal zu
zerlassen, bedrohte er und lärmte, nachdem er sich
nndlich entfernt, noch auf der Straße. zWegen der
Beleidigung erhält er 3 Tage Gefängnis, wegen
ver Bedrohung und Hausfriedensbruch 24 Mk.
v. 8 Tage Gefängnis, wegen Unfugs 6 Mt. ev.
2 Tage Haft, sowie die Kosten als Strafe aufer⸗
egt. Dem Beleidigten wird die Befugniß erteilt,
inen Auszug des Urteils an der Gemeindetafei
yortselbst zu veröffentlichen. 2. Der Ziegeleibesitzer
Ind. Ki. 47 J. a. und der Ackerer Ad. Ki.,