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mtliches Organ des könial. Amtsgerichts St. Ingbert.
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her „Ex⸗Bagberter KAnzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mai wochentlich mit Unterhaltungs⸗Blatt und Mittwochs und s amstags
it Aufirsxten Beilagen. VDns Blatt kostet dierteljährlich 1M 60 einschließlich Tragerlohn; durch die Poß bezosen 1M 7B5 , einschließlich 40 —A Zufstellungsgebuhr.
die Snrucknugsgebuhr far die Agespaltene Garmondzeile oder deren Naum belragi bei Inseraten aus der Pfalz 10 H—, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die
Erpeditior Auskunft ertheilt. Ib , Reklamen 80 4A. Bei 4maliger Cinrackung wird nur dreimaliage berechnet.
e 231.
Politische Uebersicht.
⸗Am 1. Oktober dieses Jabres find zwei
ue Keichsgesetze in Kraft getreten. Das Militär⸗
esetz, welches die Festsetzung der Friedens⸗
asenzftärke des deutschen Heeres auf ca. 486,000
Jann ausspricht, und das neue Notariats-
iesetz.
Der deutsche Bundesrat überwies vor⸗
cern die ihm zugegangene Novelle zum Kranken;
ersicherungsgesetz in die zuständigen Aus—
hüsse zur Vorberctung.
5 Der Hirtenbrief der preußischen
zischöfe über die soziale Frage führt im Wesent⸗
hen aus: „Staat und Kirche müssen in der An⸗
nendung der ihnen innewohnenden Hilfsmiitel ein⸗
raͤchtig zusammen wirken. Das gilt vorzugsweise
on der sozialen Frage. Möge die einseitige Auf⸗
ssung ein⸗ für allemal ausgeschlossen bleiben, es
sle die Kirche allein ohne den Staat, oder es
le der Staat allein ohne die Kirche die soziale
rage zu lösen suchen; und noch weniger möge die
nsicht jemals Geltung gewinnen, es gehe diese
rage den Staat noch die Kirche an, sondern hier
olles der Privatthätigkeit, dem freien Spiele
zr Kräfte oder gar dem „Kampfe ums Dasein“
u überlassen. Wohl haben die sozialen Uebel, wie
üherer Zeiten, so auch unserer Zeit, ihren Grund
icht zum geringen Teile in äußeren Verhältnissen,
uden Mängeln und Fehlern menschlicher Ein⸗
ichtungen, und daher ist. zu ihrer Ueberwindung
uch die Verbesserung jener dußeren Verhältnisse
ind Einrichtungen nothwendig und nützlich. Aber
umer liegt der Haupigrund aller sozialen Uebel
icht in außeren Umständen, sondern in der inneren
zeschaffenheit der Menschen, in dem Mangel rich-
ger Grundsätze und der rechten Gesinnung, in
eam Mangel an Tugenden, in herrschenden Lastern,
dährend ungünstige äußere Verhältnifse durch christ⸗
che Gesinnung und Tugend erträglicher gemacht
ind einigermaßen gebessert werden können. Man
euere jener entfesselten Habgier und Genußsucht,
delche die Volker entnervt; man erfülle die Herzen
er Arbeitgeber mit Gerechtigkeit, Billigkeit und
dohlwollen; man flöße den Arbeitern Arbeilsam⸗
ut, Geduld, Genügsamkeit, Sparsamkeit, Bescheid n⸗
eit ein; man bewahre sie vor Unsittlichkeit und
nmäßigkeit; man schütze die Jugend vor Entart⸗
ag, man schaffe ein sittenreines und zufriedenes
amilienleben — und die soziale Frage, wie ge⸗
ihtdrohend und schwierig fie sein mag, wird ihre
chürfe verlieren. Viele Ursachen haben zusammen⸗
ewirkt, um die Zustände herbeizuführen, welche
eutzutage den Gegenstand der sozialen Frage
ilden. Verarmung und Niedergang des Volks⸗
dohls, Unsicherheit des Erwerbes, Lockerung des
amilienl bens und gegenseitige Entiremdung der
»iande haben fich weithin verbreitet. Darüber
ber sind alle, welche eine in christlicher Auffassung
iündendes Verständnis von der Sache haben, ein⸗
erstanden, daß, wenn die geheimen und öffent-
hen Umtiriebe des Unglaubens und Umsturzs zur
jötderung des Abfalles vom Christentum und von
et christlichen Staatsordnung nicht gehemmt wer⸗
en, die Haup quelle der gesellschaftlichen Uebel
aerer Zeit zu fließen fortfährt. Zum Schlusse
oird, laut „St. P.“ die Hebung und Weiterbil-
ung des christlichen Vereinslebens empfohlen. In
m Sendschreiben wird hervorgeheben, daß diese
dereine zwar auf durchaus teligidser Grundlage
cuhen, aber nicht vorzugsweise der Pflege des reli-
Samstag, 4. Oktober 1890.
25. Jahrg.
siösen Lebens gewidmet sein, sondern den Mit⸗
sliedern auch praktische, ihrem Stande enttprechende
horteile für das Leben bieten sollen. Darauf
ommt es in der That an.
* Eine allgemeine deutsche Regelung des
Vereins⸗ und Versammlungswesens
bird sich, wie die „Nat.lib. Korr.“ hervorhebt, bei
er Verschiedenheit der in den einzelnen Bundes⸗
taaten geltenden Gesetze und ihrer starken Veraltet⸗
jeit und teilweise vollkommenen Unausführbarkeit bei
ser heutigen Entwickelung unseres öffentlichen Lebens
oraussichtlich mehr und mehr als Bedürfnis her⸗
— —
bir bekanntlich längst gemeinsames Recht; daß ein
olches auf dem Gebiet des Vereinswesens sich bis⸗
ser leichter hatte entbehren lassen, war eben dem
angen Bestand des Sozialistengesetzes zuzuschreiben,
velches gerade für diejenigen Versammlungen, in
»enen am leichtesten Ausschreitungen zu erwarten
ind, ein gemeinsammes Ausnahmerecht begründete.
Fine reichsgesetzliche Regelung des Vereins⸗ und
Zersammlungswesens ist keineswegs ein realtionärer
Wunsch; wir glauben im Gegenteil, sie wird bald
von denjenigen gefordert werden, welche die Wahr⸗
rehmung machen, daß sie bei dem Wiederaufleben
janz veralteter und der Willkür reichliche Hand—
saben bietender Bestimmungen manchmal aus dem
stegen in die Traufe gekommen find.
Straßenecken angeschlagenen Aufrufes des eidge-
sösischen Kommissars Kunzli werden durch Geld
ind Einfluß der Geistlichen im Geheimen äußerst
ebhaft Stimmen für die Konservativen geworben.
Wie es schreint, haben die Konservativen etwas
zrößere Aussichten, als die Liberalen. Jedenfalls
it bloß eine ganz winzige Mehrheit möglich. Der
onservative Gastwirt Gatti ist aus London samt
einen Kellnern hier eingetroffen, um sein Wahl⸗
ꝛecht auszuüben. Die Anmeldung von geschlofsenen,
nus Amerika gekommenen Listen wurde zurückge—
viesen. Der aus Künzli, sowie einigen Konserva-
ivep und Liberalen bestehenden Recursbehörde
iingen an 100 Beschwerden zu. Die Sprache der
onservativen Blätter gegen den Bundesral ist sehr
jereizt. Die Liberalen scheinen über die bevor⸗
seheñde zeitweilige Wiedereinsetzung der lkonser-
zativen Regierung etwas beruhigter zu sein. Sie
eugnen, doß Caftioni, welcher in London bleibt
Kossi erschossen habe.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 4. Okl. An. unserer Bahn⸗
tation hebt sich gegenwärtig der Personender—⸗
ehr immer steliger. Man braucht nur zur An⸗
unftszeit dort zu beobachten um sich davon zu über⸗
eugen. Das ist denn bei schönem Wetter ja eine
Freude; kommen aber die Regentage, so ist der
Unblick minder erhebend. Da vermißt man sehr
ine gewisse Anlage, welche zur Bequemlichkeit des Pu⸗
likums anderwaͤrts hergestellt ist und die sich auf
sut Deutsch Perronhalle nennt. Da drängen
ich die Leute so rasch als möglich, mit Schirmen
»ewaffnet, auf dem mit Wosser überstandenen Bahn⸗
leig aneinander vorüber. Denn bei dem geringen
gefälle bleibt das Wasser auf dem Asphaltpflaster
esselben stehen. Wir denken unsere Station habe
Zedeutung genug, um mit einer Bitte um die Er⸗
ichtung einer Bahnhofshalle an die Direktion der
gfälzischen Eisenbahnen heranzutreten. Wie bekannt
vird, find seitens der letzteren mehrere pfälzische
Ztationen ins Auge gefaßt, welche der Reihe nach
nit Bahnhofshallen versehen werden sollen. Es
väre eine dankbare Aufgabe unserer Stadtverwalt⸗
ing auch dieserhalb dahinzuwirken, daß den Inte⸗
ressen der Stadt St. Ingbert Rechnung getragen
verde.
* St. Ingbert, 4. Okt. Die kgl. Regierung
der Pfalz giebt den kzl. Bezirköümtern und Ge⸗
meindebehörden folgendes bekannt: Mit der zu
Folge des Gesetzes vom 5. Mai l. J. am 1. Ott.
. J. erfolgenden Einfühtung des Brandverficher⸗
ungsgesetzes vom 8. April 1875 in der Pfalz treten
nuch, so weit nichts anderes bestimmt ist, die zu
letzterem Gesetz erlassenen Vollzugsanordnungen im
diesseitigen Regierungsbezirk in Wirksamkeit. Zu
diesen Anordnungen gehört auch die Ministerialent-
chließung vom 30. Marz 1878 die Wasserver⸗
sorgung der Gemeinden betr., und es find dem⸗
nach vom 1. Olt. l. J. an auch die Gemeinden
er Pfalz, welche ihre Wasserbezugsverhältnisse zu
nerbessern wünschen, berechtigt. sich hierzu des Bei⸗
zathes und der Mithilfe des im kgl. Staatsmini⸗
derium des Innem besiehenden technischen Bureaus
ur Wasserversorgung in dem in der angeführten
Ministerialentschlieung bezeichneten Umfang zu be—
ienen und um einen Zuschuß zu den Kosten von
zrojektirten Wasserversorgungsunternehmungen aus
dem mit den Mitteln des Art. 89 des Brandver⸗
icherungsgesetzes vom 3. April 1875, bezw. des
Irt. 7 des Gesetzes vom 5. Mai l. J. gebildeten
S— —
— BEfMü—
Deutsches Reich.
München, 8. Der Magistrat hat den
Antrag der Gemeindebevollmächtigten betreffs Ver⸗
eihung des Ehrenbürgerrechts an den Grafen Molt⸗
he angenommeu. Die Urkunde wird künstlerisch aus⸗
gestattet werden.
Berlin, 2. Okt. Die „Munch. Allgem. Zig.“
meldet: Der Vertrag mit dem Sultan von San⸗
si bar über die Abtretung der Küstte ist vor⸗
gestern perfekt geworden. Der Sultan erhält vier
Millionen Mark bar.
Berlin, 3. Okt. Wie die „Post' meldet,
jätten die kommandirenden Generäle v. Alben s—
ebem in Stuttgart und v. Heuduck in Straß⸗
urg ihre Abschiedsgesuche eingereicht. Die
Henehmigung derselben werde in diesen Tagen er⸗
vartel. Als Nachfolger Alvenslebens im General⸗
ommando des würtlembergischen Armeekorps soll
Zenerallieutenant v. Sobbe, Kommandeur der 1.
Barde⸗Infanterie⸗Division, ausersehen sein, als
Nachfolger des Generals v. Heuduck im General⸗
ommando des XV. Armeekorps in Straßburg
iennt man den General der Infanterie v.
dewinskti II., zur Zeit Gouverneur von
3traßkbura.
Auslaud.
Bern, 3. Okt. Bundeskommissar Künzli
hat einen Aufruf an die Tessiner erlassen, welcher
zie Hoffnung ausspricht, ein jeder werde bei der
Abstimmung am nächsten Sonntag frei und unab⸗
angig nach eigener Ueberzeugung stimmen. Be—
stechungen würden streng geahndet werden. Die
liherale Minderheit des Großen Rates hat einen
Aufruf erlassen, in welch m es heißt: Das Tessiner
Bolk möge am 5. Oktober beweisen, daß es der
IVD
SZeite ist noch keine Kundgebung erschienen.
Bellinzona, 83. Olt. Infolge der Anwesen⸗
heit der Truppen verläuft die Agitation zu
en Wahlen am Sonntag zwar rührig, aber
n äußetlicher Ruhe. Trotz des bezüglichen an den
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