und Pferdknecht in Arbeit stand. Beide konnten sich nicht leiden ind zankten beständig, auch soll es einigemale selbst zu Thätlich— seiten zwischen Beiden gekommen sein. Namentlich hat Münch, der als reizbar, streitsüchtig und dem Trunke ergeben geschildert wird, einmal den Angeklagten. der nicht that, was er geheißen purde, mit dem Pferdsstriegel auf dem Kopfe blutig geschlagen, worauf Letzterer äußerte: „Du schlägst mich nicht mehr, ich gebe Dir einmal Eins.“ Münch Hatte am 20. Mai 1867 von seinem Herrn den Auftrag erhalten, mit dem Wagen verschiedene Acker⸗ geräthschaften nach Contwig in die Schmiede zu fahren und forderte als älterer Knecht, wozu er sich dem Herkommen nach befugt er— achten konnte, den Angeklagten auf, ihm, als er nach' dem Essen die Pferde aufschirren und anspannen wollte, hiebei zu helfen. Beim Aufschirren war der Angeklagte auch wirklich behilflich, als Münch jedoch anspannte, steckte er sich eine Pfeife an und stellte sich müßig zu den Weibsleuten an den Schoppen. Erst, nachdem —D ihm über jeine Trägheit Vo stellungen gemacht hatten, schickte er sich an, zu helfen. Münch, ärgerlich über das Benehmen des Angeklagten, packte denselben hinten am Wamms, schleuderte ihn zurück und schlug ihm mit der flachen Hand in das Genick, worauf dieser, ohne ein Wort zu sagen, von dem ungefähr 7 Meter entfernten Schuppen einen Ackerwagbalken holte und dem Münch damit von hinten einmal auf den Kopf schlug, so daß dieser sofort todt zu Boden fiel. Wingert fuchte ihn aufzurichten und sagte noch zum Angeklagten: „Geh' einmal her und helf, Du hast ihn todtgeschla— gen;“ was dieser mit den Worten beantwortet: „Vor mir, er hat mich oft genug cujonirt. Aehnlich ließ sich derselbe seinem Dienst herrn gegenüber aus. Die That selbst konnte er nicht läugnen, will aber von Münch zwei Schläge erhalten und nur die Absicht gehabt haben, demselben eins auf den Buckel zu geben. Der Angeklagte genoß eine geringe Erziehung, hat jedoch keinen schlech— ten Leumund. Der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Rechts kandidat Erbelding, suchte darzuthun, daß der schlimme Aus— zang des Schlags demselben nicht in Anrechnung gebracht werden sonne, wegen der schwachen Beschaffenheit der Hirnschale des Ge— tödteten. Ferner hob er hervor, daß der Angeklagte jedenfalls durch Letzteren zur That gereizt worden sei. Die Geschwornen erkannten den Angeklagten fuͤr schuldig, bejahten jedoch zugleich die bezüglich des Reizes gestellte Frage, worauf derselbe vom Gerichts— hof zu einer Gefängnißstrafe von 4 Jahren verurtheilt wurde. Zweibrücken, 21. August. Anklage gegen Adam Weg— scheid, 24 Jahre alt, ledigen Maurer, zu Dürkheim wohnhaft wegen Mißbrauchs zum Beischlafe. Der Angeklagte, über die ihm zur Last gelegte That zur Rede gestellt, erklärte Anfangs betrunken gewesen zu sein und sich auf nichts entsinnen zu können, stellte dieselbe aber späterhin possi⸗ tid in Abrede. Derselbe ist zwar ein fleißiger Arbeiter, allein dem Trunke ergeben, ausschweifend und zu Erzessen geneigt, wie er auch wegen solcher schon öfters polizeilich bestraft wurde. Die Vertheidigung des Angeklagten führte Herr Rechtskandidat Saa u— der anstaätt des hiezu designirt gewesenen Herrn Rechtskandidaten Böcking. Der Angeklagte wurde auf den Schuldigausspruch der Geschworenen vom Gerichtshof zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren verurtheilt. — In der heutigen Sitzung wurde der Geschworene Philipp Wen z auf den Grund eines ärztlichen Zeug— nisses für die übrige Zeit der schwurgerichtlichen Verhandlungen dispensirt. — — Vermischtes. Mutterstadt, den 20. August. Gestern Abend (Kirch— weihmontag) ereignete sich ein bedauernswerther Vorfall indem gele— Jenheitlich eines Wortwechsels beim Nachtessen ein junger Mann Namens Mangold seinem Bruder ein Messer in die Brust stach. daß er lebensgefährlich darnieder liegt. Gegen die Cholera räth in der Bayer. Ztg. ein Dr. W. .. Ir nachstehendes (nicht neu angepriesenes, aber nicht oft genug zu empfehlendes) Verhalten gegen die Cholera an: 1) Schon in iner Zeit, wo die Cholera nicht an einem Orte herrscht, foll man wenigstens ein⸗ oder zweimal in der Woche eine der Anzahl der Bewoͤhner entsprechende Desinfectionsflüssigkeit (per Kopf 2 Loth Fisenvitriol und 4 Loth Carbolsäure in einer halben Maß Wasser) in die Abtrittschläuche gießen.) 2) Wenn Fremde beherbergt wer— den (zumal in Gasthöfen) oder sobald Diarrhöen herrschen, soll dies täglich geschehen; dasselbe ist der Fall, wenn die Cholera in der Stadt ausgebrochen ist. 3) Kommen wirkliche Cholerafälle vor, so müssen nach oberpolizeilicher Vorschrift vom 28. Nowr. 1865 die Ausleerung der Cholerakranken, die man möglichst in Geschir— ren auffangen soll, sofort und bevor sie in den Abort zelassen oder fonstwie entleert werden, mit der entsprechenden Menge Desinfectionsflüssigkeit vermengt werden Am Besten thut man zur Zeit herrschender Cholera, Geschirre mi Desinfektionsflüssigkeit versehen, bereit zu halten, und sollten sich iberhaupt alle Familienglieder zu solchen Zeiten nur der Leibstuͤhle, vorin sich Desinfektionsflüssigkeit befindet, und nicht der offenen Aborte bedienen. 4) Die von Cholerakranken verunreinigte Wäsche muß ebenfalls nach oberpolizeilicher Vorschrift sogleich in Wasser, worin Chlorkalk gelöst ist, (etwa 4 Pfund in 10-12 Maß Wasser) gelegt und dann er st gewaschen werden. 5) Jeder Haus— jerr und Familienvater sorge sogleäch für Beschaffung eines jenügenden Vorrathes von GCisenvitriol, Carbol säuret ind Chlorkalk. — Der Artikel schließt: Werden obige Maß— egeln genau und allgemein durchgeführt, kann die Stadt sicher- ich zwar nicht vor der Verschleppung, aber doch vor der Ausbrei⸗ tung der Cholera bewahrt werden. 4 Der österr. Krönungsschimmel wird gegenwäürtig von einem Hofgendarmerieoffizier als Dienstpferd benützt. — Der Feuilletonist der „Bohemia“ erzält folgendes Stückchen, »as dieser Tage innerhalb des Weichbildes Wiens und der Fahr— Ixdnungsgesetze passirt sein soll. Auf dem Michaeler-Platze, un— nittelbaͤr vor der Burg, steigt ein junger Mann in einen Fiaker ind fagt dem Kutscher in einem entschieden nicht wienerischen Dialecte und unter Anwendung des „Sie“, er möge ihn zur „Stadt Frankfurt“ fahren. Beim Aussteigen gibt der Fremde dem Kutscher eine Guldennote. Der Fährmann wirft einen ver⸗ achtlichen Blick auf die Staatsnote, einen zweiten auf den Passagier und schnurrt diesen an: „J hab's ja eh g'wußt, daß i so an Jeizigen Preaßen führ', b'halten's Ihna Guldenzettel, von an Preußen nimm i's nitt.“ Spricht's und ergreilt die Zügel, um weiter zn fahren. Der junge Fremdling blickt den erzürnten Rosse— lenker erst elwas erstaunt aus seinen hellen blauen Augen an, fängt dann an, herzlich zu lachen und reicht demselben eine Fünf— gulden-Note. Nun ist die Reihe des Erstaunens am Kutscher, zumal er sieht, daß der Portier des Hotels den Fremden mit einer zjanz ungewöhnlichen Devotion begrüßt. „Wer ist denn dös?“ ragte er den Portier. „Der Herzog Max Emanuel zu Bayern, Brüder unserer Kaiserin,“ lautete die Antwort. Was ist die erste Pflicht eines Soldaten? Feldwebel Schmalzhuber: Kerl, warum hast Du Dich nicht gleich hei mir gemeldet ? Was ist die erste Pflicht eines Soldaten, wenn er aus dem Urlaub kommt? Kreuzschockschwerenothdonnerwetter⸗ barasol! — Der Gemeine Schlaumeier: Gehorsamst zu melden, Herr Feldwebel, die erste Pflicht eines Soldaten ist, wenn er aus dem Urlaub kommt, daß er der Frau Feldwaiblin mit Respekt zu melden einen Hafen voll Schmalz mitbringt! — Feldwaibel Schmalz⸗ huber (gütig lächelnd): Hast zwar den Nagel nicht auf den Kopf getroffen, aber daneben hast auch nöt' gschlag'n. Die erste Pflicht eines Soldaten, wenn er aus dem Urlaub kommt, it, daß er sich sogleich bei seinem Vorgesetzten mit dem pflichtschuldigen Respekt meldet. Ich bin Dein erstier Vorgesetzter nach'm Officier, vor mir mußt am meisten Respekt haben — so, merk' Dir's, Schmalz und Schinken kannst meiner Frau hintri trag'n, Kehrt Euch! marrsch! — Feldwebel (zu sich im Selbstgespräch): Es geht halt nichts über an guaten Hafen voll — Disciplin wollt' i' sag'n, dem Soldaten muß unser einer vor allem Respekt einflößen, das ist die Hauptsach', das andere gibt sich von selber. Das kleine im sächsischen Erzgebirge, nahe der böhmischen Brenze belegene Städtchen Jo hann-⸗Georgenstadt (mit 3800 Finw.) ist fast ganz ein Raub der Flammen geworden. Aus den om „Dresd. J.“ bis zum 20. d. gebrachten Nachrichten geht hervor, daß das Feuer am 19., Vormittags gegen 9 Uhr, auf dem mit Heu gefuͤllten Dachboden des Tischlers Eduard Schäfer uusgebrochen ist. In Zeit von einer halben Stunde brannten hereits auch die Nachbarhäuser und um 12 Uhr standen vier Fünf— heile der Stadt in Flammen. Die Kirche, das fast vollendete neue schöne Schulgebäude, das Rathhaus, das Postgebäude, das Amthaͤus und nie Apotheke sind vom Feuer verzehrt. Von den 380 Häusern der Stadt sind 320 niedergebrannt. Zwei Men— schen fanden dabei ihren Tod, mehrere wurden vermißt, viele ver— letzt. Der größte Theil der Abgebrannten übernachtete unter freiem dimmel. Das Elend ist namenlos und schleunigste Hülfe drin⸗ gend geboten. FWarnung. Die ‚„Newhyorker Handelszeitg.“ warnt die Auswanderer vor dem Schiffserpedienten Ad. Strauß in Ant— werpen, der — schon früher der dortigen Einwanderungsbehörde auf unvortheilhafze Weise bekannt — das am 20. Juli in New— hork angekommene österreichische Schiff „Giuseppe Baccrovich,, dessen Verproviantirung ihm übergeben war, so mangelhaft in Quantität und Qualität der Lebensmittel ausrüstete — selbst das Wasser war absolut ungenießbar, weil es in Fässern an Bord ge— chickt worden war, in denen sich früher Oel befand —, daß in Folge hievon von den 179 Passagieren nicht weniger als 17, meist dinder, auf der 47 Tage dauernden Seereise gestorben waren. Fin Comité hat sich der Sache angenommen und wird den Fall her belgischen Regierung vorlegen.